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Alt 14.04.2011, 17:49   #7
Chroffer

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Name: Christopher
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Wo siehst du keine rechtliche Grundlage für Blaulicht bei den Notfallmanagern der Deutschen Bahn AG?

Der §38 (1) der StVo sagt folgendes:

Zitat:
(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.
Der Notfallmanager kommt zum Einsatz wenn eine Eisenbahnstrecke durch einen Unfall oder ähnliches betroffen ist. Dabei geht es oftmals um Menschenleben und eigentlich immer um bedeutende Sachwerte. Also ein klarer Fall der eine Sondersignalanlage rechtfertigt. Da braucht man gar nicht lange drüber diskutieren.
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