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|  02.04.2010, 16:18 | #1 | 
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				 |  Verbesserung der Warnwirksamkeit von bevorrechtigten Fahrzeugen 
			
			Vor fast 25 Jahren war ich bei einem Vortrag der Firma Hella über Sondersignalanlagen. Dieses Manuskript bekam ich von Hella. Das Referat ist hier zusammengefasst für den Abruck in der Fachzeitschrift "Polizei,Verkehr und Technik" von 1985 Die Ausführungen haben heute noch Gültigkeit, da die physikalischen Gesetze nicht verbogen werden können. Quintessenz: Ein akustisches Sondersignal kann nie von Fahrzeuglenkern in mehr als 25 m Entfernung gehört werden ! Änderung des Frequenzspektrums bringt nur marginale Vorteile. Standversuche und Eindrücke aus der Fussgängerperspektive sind nicht aussagekräftig | 
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