Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : WL LED vs. HWL LED
mariuspyonline
19.09.2010, 20:32
Wie schon in der Überschrift beschrieben, was ist heller? Die WL LED mit den 12 LED's oder die HWL LED mit den 42 LED's . Ich hatte leider bisher nur die WL LED zu Gesicht bekommen.
Was meint ihr?
Blaulicht05
21.09.2010, 20:31
Auf jeden Fall haben die WL-LED weniger technische Probleme.
Ich würde, wenn ich einen Satz von den beiden verbauen müsste, ganz klar die WL-LED nehmen.
Commander
21.09.2010, 20:40
Die reine LED-Anzahl ist völlig unerheblich.
Ansonsten wären ja die Nanos mit vier LED Spielzeug im Vergleich zu den HWL-LED.
GinTonic
21.09.2010, 20:42
WL-LED sind einfach Klasse, da die WL-LED einige verschiedene Blitzmuster haben.
Zudem finde ich sie ein wenig heller und auch vom Lichtbild her schöner.
Hella Rotafix
21.09.2010, 20:58
Man kann auf meinem alten Video leider nicht viel erkennen :(
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<embed src="http://www.myvideo.de/movie/7144351" type="application/x-shockwave-flash" allowscriptaccess="always" allowfullscreen="true" height="285" width="470"></object>
FWL UND WL LED - MyVideo (http://www.myvideo.de/watch/7144351/FWL_UND_WL_LED)
mariuspyonline
21.09.2010, 21:12
Ich habe mich für die WL LED entschieden! :)
HellaEgger
22.09.2010, 15:46
Ich habe mich für die WL LED entschieden! :)
..gute Wahl!;)
Ich habe 2 WL als Frontblitzer verbaut und finde die echt klasse! 4 Fach alternierend geschalten sind die ein Hit und die Gasse auf der Bahn wird schnell frei :D
Also ganz klar WL
mariuspyonline
24.11.2010, 13:51
Ich habe 2 WL als Frontblitzer verbaut und finde die echt klasse! 4 Fach alternierend geschalten sind die ein Hit und die Gasse auf der Bahn wird schnell frei :D
Also ganz klar WL
Du weißt schon das Blitzmuster nicht zulässig ist?
GinTonic
24.11.2010, 14:57
Du weißt schon das Blitzmuster nicht zulässig ist?
Welches Blitzmuster bei den WL-LED sind denn zugelassen ? ;)
Richtig: Keins! Für den Betrieb als Frontblitzer ist eine Ausnahmegenehmigung nötig und wenn man die hat kann man die fast blitzen lassen wie man möchte.
mariuspyonline
24.11.2010, 15:42
Welches Blitzmuster bei den WL-LED sind denn zugelassen ? ;)
Richtig: Keins! Für den Betrieb als Frontblitzer ist eine Ausnahmegenehmigung nötig und wenn man die hat kann man die fast blitzen lassen wie man möchte.
Ich meinte jetzt generell. Egal ob hinten oder vorne, normalerweise ist doch nur der Doppelblitz zulässig, oder?
@Jrg: An welchem Fahrzeug hast du die WL verbaut, wenn man fragen darf?
Fabpicard
24.11.2010, 22:47
Richtig: Keins! Für den Betrieb als Frontblitzer ist eine Ausnahmegenehmigung nötig und wenn man die hat kann man die fast blitzen lassen wie man möchte.
Fast: Genau das mit dem Blitzmuster, sowie Einbauort usw. sollten Eigentlich in der Ausnahmegenehmigung stehen ;)
MfG Fabsi
Hallöchen,
das DRK in Köln hatte soweit ich weiß einen RTW mit HWL Led als Frontblitzer die nicht eingetragen sind und bisher immer abgenommen wurden...
mfg Philipp
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