Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : WL-LED im Sprinter
marco.hauk
03.01.2011, 18:15
Hallo, ich würde günstig an zwei WL-LED von Hella kommen. Würde die ganz gern in einem Sprinter verbauen. Die Frage ist nur wo, hat einer von euch erfahrungen damit oder sogar bilder?
Grüße Marco
Commander
03.01.2011, 20:37
Moin,
im Sprinter als was verbauen?
Als Räumlampen, im Aufbau, in Heckklappe, in Hecktüren, hinter Heckscheibe...?
marco.hauk
05.01.2011, 11:42
Soweit ich weiß gibts ja nur für hinten eine Zulassung der Lampen. Ich wollte einfach mal nach Vorschlägen suchen, wo man die montieren kann und wer sowas schon mal gemacht hat.
Grüße
Mannheimer
05.01.2011, 16:40
Was für ein Sprinter ist der denn, welches Baujahr?
Welche Farben haben die WL-LED?
rescuechicken
05.01.2011, 22:39
Soweit ich weiß gibts ja nur für hinten eine Zulassung der Lampen. Ich wollte einfach mal nach Vorschlägen suchen, wo man die montieren kann und wer sowas schon mal gemacht hat.
Grüße
Ist nicht ganz einfach.
Gerichtete Leuchten (also Frontblitzer oder WL-LED) dürfen eigentlich nur nach vorn verwendet werden.
Für alles andere (z.B. als Heckblaulicht) ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.
Als gelbe Lichter (Rückwärts- Warnsystem) sind nur bestimmte Versionen zugelassen und brauchen eine entsprechende Typenkennzeichnung auf den Leuchtenkörpern und dem Steuergerät.
Erkundige Dich vorher, was Euer Bezirk / Euer RP genehmigt.
So ist mein Kenntnisstand.
marco.hauk
06.01.2011, 15:39
Also des ist n ganz neuer Sprinter, der geht jetzt erst zum Ausbauhersteller.
Wenn ich des richtig verstehe, dann darf man also die WL LED als Frontblitzer verwenden. Bis jetzt sind diese allerdings in einem BMW E90 in der Heckklappe eingebaut, gibts da dann von Hella eine Halterung für den Kühlergrill oder so?
Commander
06.01.2011, 18:39
Wenn ich des richtig verstehe, dann darf man also die WL LED als Frontblitzer verwenden.
Nein! Keine Zulassung als Frontblitzer!
rescuechicken
06.01.2011, 22:58
Nein! Keine Zulassung als Frontblitzer!
Richtig, als reinrassige Frontblitzer haben die keine Zulassung.
Da hatte ich mich schlecht ausgedrückt.
Also generell gerichtete Leuchten nur nach vorn, das Modell WL-LED darf nur in Heckklappen oder z.B. der RTK-6 verbaut werden und nach hinten absichern.
Mit Ausnahmegenehmigung auch fest verbaut nach hinten, wenn z.B. kein Anbauort oder kein Platz für vollwertige Rundumleuchten gegeben ist.
Aber hier kennt sich Deine Ausbaufirma bestimmt bestens aus, ich habe mein Wissen auch überwiegend von den Ausbaufirmen, wenn ich unsere Fahrzeuge plane und die Möglichkeiten bespreche.
Bei offenen Fragen ziehen wir auch manchmal einen Mann vom TÜV hinzu, die sind regelmäßig bei unseren Ausbaufirmen anwesend.
marco.hauk
06.01.2011, 23:05
Also wäre nur ein Einbau in den Hecktüren ohne Sondergenehmigung zulässig? Wie siehts in den vorderen Türen aus? Wäre ja auch ganz nett, zur Absicherung, wenn man die aufmacht.
BLAU-MANN
02.05.2018, 01:54
Altes Thema... ich weiß!
ABER.... ich habe gerade genau dieses im Gespräch! Ich habe es genauso in Erinnerung, dass die WL's eben keine Zulassung als Frontblitzer haben.
Wie war das mit dem "Z" auf dem Glas und mit der Abhängigkeit wie welche der beiden "TOP" zur Fahrbahn steht?
Jetzt erfahre ich, dass die Schweizer die an ihren Polizeiwagen aber alle so verwenden. Bild kann ich anhängen bei Bedarf.
Fahr' mal ohne Rückstrahler am Motorrad durch die Schweiz!😂 ...aber die machen wat die wollen!
Also wer weiß genau wie es ist und kann es begründen?
Grüße Sascha
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