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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ASG oder ISG


Patrik Faber
02.04.2011, 19:51
http://bos-fahrzeuge.info/einsatzfahrzeuge/84394/Rettung_Muenchen_4210-xx/photo/152847

eine Frage an die Fachleute unter Euch, sind bei der RTK 7 ISG oder ASG verbaut, wenn sie nicht "Stop Polizei und Co." ausstrahlen :frage:

rescuechicken
02.04.2011, 20:05
http://bos-fahrzeuge.info/einsatzfahrzeuge/84394/Rettung_Muenchen_4210-xx/photo/152847

eine Frage an die Fachleute unter Euch, sind bei der RTK 7 ISG oder ASG verbaut, wenn sie nicht "Stop Polizei und Co." ausstrahlen :frage:


Auch wenn Ihr mich für blöd haltet, aber was ist ein ISG?
Ich kenne nur ASG (ASG-GL / ASG- Matrix).

max a.
02.04.2011, 20:06
Auch wenn Ihr mich für blöd haltet, aber was ist ein ISG?
Ich kenne nur ASG (ASG-GL / ASG- Matrix).

Informations-Signal-Geber ;)

Wie bei der NA RTK6 "Notarzt/Notarzt".

rescuechicken
02.04.2011, 20:47
Informations-Signal-Geber ;)

Wie bei der NA RTK6 "Notarzt/Notarzt".


Aber der ist doch als Ersatzteil oder im Handbuch als ASG- Notarzt beschrieben, oder täusche ich mich da.

Patrik Faber
02.04.2011, 21:02
:frage: komisch, wie kommen wir dann auf ISG :frage:

Ich hab jetzt die Kataloge 1994, 1996, 1999 sowie das Handbuch durch, die heißen immer ASG, auch bei der NA Variante.

Jango112
02.04.2011, 21:02
Im Handbuch (http://sosi.myds.me/forum/showthread.php?t=3941) steht auf Seite 7:

"ASG-GL (bis 3 Stück)
Anhaltesignalgeber in Glühlampentechnik
STOP POLIZEI, BITTE FOLGEN
(Realschrift) bzw. STOP POLIZEI
(Spiegelschrift); weitere Signale realisierbar
(z.B. NOTARZT"


und auf Seite 35:

"Info-Geber vorn EIN/AUS".


Also sowohl als auch scheint richtig zu sein. :idee: ;)

Doku112
02.04.2011, 21:06
Ich verstehe die Ausgangsfrage schon nicht... Ob nun ASG oder ISG, das ist doch nur die Bezeichnung...
Oder meinst du dass ASG´s rot sind und ISG´s weiß???

Also wenn du es so meinst, dann sind bei der RTK7 immer ASG´s verbaut. Alle Schriftzüge sind rot. Egal ob Rettungsdienst oder Polizei.

Panther8x8
03.04.2011, 00:07
Unser neues Mitglied Medic911 (Marcel) hat genau dieses Fahrzeug als Avatar, noch mit dem BMW Vorführkennzeichen.

http://bos-fahrzeuge.info/einsatzfahrzeuge/75765

Vielleicht kennt er das Fahrzeug im Detail, oder hat noch zusätzliche Fotos... :kratz:

firefly
03.04.2011, 12:27
Bin zwar nicht Medic911, aber ich habe da mal ein Bild das die Frage beantwortet.;)

Das Fahrzeug verfügt über einen ASG/ ISG LED u.a. mit dem Schriftzug Notarzt. Übrigens nach vorne wie auch nach hinten.

Grüßlies

P.S: Das ding fährt sich echt gut...:D

Jango112
03.04.2011, 14:13
:kratz:

Mich würde mal interessieren, wie die roten "NOTARZT-Schriften" mit der StVZO in Einklang gebracht werden.

Denn in § 52 (http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_52.php) Abs. 3a lesen wir
Kraftfahrzeuge des Vollzugsdienstes der Polizei dürfen nach vorn und hinten wirkende Signalgeber für rote und gelbe Lichtschrift haben. Anstelle der Signalgeber dürfen auch fluoreszierende oder retroreflektierende Folien verwendet werden.Und somit ist der Kreis der Nutzer von roter / gelber Leuchtschrift ganz klar bestimmt. :idee:


Bedeutet doch, dass die Notarztanlagen mit roter Schrift entweder alle unzulässig sind (was ein Erlöschen der Betriebserlaubnis des kompletten Fahrzeuges nach sich zieht) oder es gibt eine 70er (http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_70.php) für die Anlagen (und das erscheint mir mehr als unwahrscheinlich).

Panther8x8
03.04.2011, 14:18
Für den "ISG" nach vorne könnte man den Abs. 5 evtl. heranziehen, aber für hinten gilt wohl dann, wo kein Kläger...

Blaulicht05
03.04.2011, 15:33
Das mit den Notarzt, Feuerwehr-ISG usw. ist schon immer so eine fragliche Sache. Deswegen am besten einfach nur ein Transparent mit einem Schriftzug der aufgeklebt ist (evtl. hinterleuchtet).
Rot-blinkende Notarzt-Schriftzüge finde ich eh übertrieben und wirklich lesbar auf einer Alarmfahrt sind die auch nicht. Sieht man doch hier auch in den Videos mit dem TOPas... hatten wir erst.

der_hendrik
03.04.2011, 16:17
Das mit den Notarzt, Feuerwehr-ISG usw. ist schon immer so eine fragliche Sache. Deswegen am besten einfach nur ein Transparent mit einem Schriftzug der aufgeklebt ist (evtl. hinterleuchtet).
Rot-blinkende Notarzt-Schriftzüge finde ich eh übertrieben und wirklich lesbar auf einer Alarmfahrt sind die auch nicht. Sieht man doch hier auch in den Videos mit dem TOPas... hatten wir erst.

Da hast du recht, aber hinter welcher Vorschrift "verstecken" sich diese hinterleuchteten Transparente? RTW dürfen ja damit gekennzeichnet sein (Stichwort: Rotkreuz-Leuchte), aber andere Nutzer dürfen dies, meines Erachtens nach, nicht.
Hat nicht sogar in der Produktinfo von Hella zur OWS drin gestanden, dass die Hinterleuchtung des Mittelteils im Geltungsbereich der Stvzo/Stvo unzulässig sei.

Genauso habe ich mich immer gefragt, ob die HWL in der RTK6 überhaupt zugelassen sind. Da sie unabhängig von der Warnblinkanlage arbeiten, sind sie wohl nicht als zusätzliche Blinkleuchten zugelassen. Eine Zulassung nach §53a wäre mir auch neu. Wahrscheinlich verhält es sich mit den Dingern wie mit dem Springlicht bei der Polizei...:roll:

Blaulicht05
03.04.2011, 19:09
Ich denke mal, dass es alles nicht erlaubt, aber von den Behörden geduldet wird.
Sieht man doch auch bei den NEF mit Weitwarnblitz. Bei uns fährt das NEF dauerhaft mit eingeschaltetem K-FS3, wenn die LED-Hauptkennleuchten im TOPas eingeschaltet sind.
Egal ob auf Landstraßen oder in der Stadt. Die Polizei hält doch kein NEF an und regt sich darüber auf. Die meisten Polizisten wissen zudem eh nicht, dass die Powerfrontblitzer nicht zulässig innerhalb geschlossener Ortschaften sind. Und die verdeckten Polizeifahrzeuge haben die Typ 43 LED in der Frontscheibe die noch weniger zugelassen ist...

Also das ist in Deutschland hier mit den Zulassungen alles so eine Sache. Ich würde sagen, dass es in den nächsten Jahren eine Änderung in der StVZO geben wird, weil die neuen Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge immer mehr Blaulicht bekommen an den Seiten, am Heck usw. Und welches neue NEF oder welcher neuer FuStrW bekommt heut zu Tage keine Hecklitzer in die Heckklappe?
Ein Unding, dass diese Leuchten immer noch eine Aufwändige Ausnahmegenehmigung benötigen. Dass über 50% der Fahrzeuge mit Heckblitzleuchten diese Zulassung nicht haben ist wiederum eine andere Sache...

Genauso mit den hinterleuchteten Transparenten. Ist momentan nicht zulässig wenn da Feuerwehr, Funkrufname oder Ähnliches drauf steht. Schwachsinnig, denn es ist sehr schön, wenn man nachts an der Einsatzstelle ist und den Funkrufnamen des Fahrzeugs gleich erkennt weil er hinterleuchtet ist.

Hoffen wir man, dass sich da zulassungstechnisch einiges in der nächsten Zeit veränder wird!

Commander
03.04.2011, 21:35
:kratz:

Mich würde mal interessieren, wie die roten "NOTARZT-Schriften" mit der StVZO in Einklang gebracht werden.

Denn in § 52 (http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_52.php) Abs. 3a lesen wir
Und somit ist der Kreis der Nutzer von roter / gelber Leuchtschrift ganz klar bestimmt. :idee:


Bedeutet doch, dass die Notarztanlagen mit roter Schrift entweder alle unzulässig sind (was ein Erlöschen der Betriebserlaubnis des kompletten Fahrzeuges nach sich zieht) oder es gibt eine 70er (http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_70.php) für die Anlagen (und das erscheint mir mehr als unwahrscheinlich).
Die Notarzt-Leuchten fallen genau wie beleuchtete Transparente mit "Rettungswagen" usw. unter § 52 StVZO:
(5) Krankenkraftwagen (Absatz 3 Nr. 4) dürfen mit einer nur nach vorne wirkenden besonderen Beleuchtungseinrichtung (z. B. Rot-Kreuz-Leuchte) ausgerüstet sein, um den Verwendungszweck des Fahrzeugs kenntlich zu machen. Die Beleuchtungseinrichtung darf keine Scheinwerferwirkung haben.
Die Farbe ist nach meiner Auslegung eher irrelevant. Viel interessanter ist, warum die ASG-GL mit "Notarzt" blinken. Da sehe ich ein viel größeres Problem.

rescuechicken
04.04.2011, 15:03
Die Notarzt-Leuchten fallen genau wie beleuchtete Transparente mit "Rettungswagen" usw. unter § 52 StVZO:

Die Farbe ist nach meiner Auslegung eher irrelevant. Viel interessanter ist, warum die ASG-GL mit "Notarzt" blinken. Da sehe ich ein viel größeres Problem.


Wir dürfen keine Leuchttransparente mit "Rettungsdienst" mehr führen.
Deshalb hat unsere aktuelle Fahrzeuggeneration diese nicht mehr.
Wir haben jetzt auf dem Dachspoiler und auf der Motorhaube Schriftzüge aus Folie, einmal Normalschrift und einmal Spiegelschrift.
Unsere Ausbaufirma hat uns damals gesagt, dass das nicht mehr zulassungsfähig sei.

Commander
04.04.2011, 18:28
Interessant, haben die dafür ne Quelle genannt?

rescuechicken
04.04.2011, 18:54
Interessant, haben die dafür ne Quelle genannt?


Der TÜV nimmt es nicht ab........mehr weiß ich nicht.
Das war damals die Begründung, war bei der Beschaffung 2008/2009.
Jetzt aktuell habe ich es nicht mehr angefragt.

Blaulicht
04.04.2011, 22:23
ein Notarzt Blinken gab es ja nur bei der RTK 4/6. Pintsch/W+G usw hatten immer eine Leuchtschrift, LED oder NEON. Das einzig nicht zugelassene, ist dann die NOTARZT beleuchtung nach hinten.