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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Benötige Hilfe Zoll behält PA 300 Sirenen ein


Dirk
09.09.2011, 15:18
Hallo Forum,
komme gerade vom Zoll und wollte meine PA 300 Sirenen abholen.
Diese durfte ich dann direkt da lassen da laut Aussage des Zollbeamten "die Sirenen keinen CE-Kennzeichnung" haben. Dieses wird nun erstmal überprüft und kann etliche Wochen dauern und ob ich sie dann bekomme konnte mir auch keiner beantworten....:oh:
Auf den Hinweis das diese für die private Balkensammlung sind konnte oder wollte der Beamte nicht drauf eingehen.
Auf die Frage wie es denn mit Blaulichbalken aussieht die ich aus den USA kaufen würde wo ja bekanntlich auch keine CE-Kennzeichnung drauf steht kam die Antwort diese würden dann auch erst mal einbehalten....:tock:

Was mach ich nun? Evtl jemand vom Zoll hier im Forum der mir weiterhelfen kann so das ich an meine Sirenen dran komme?? Höre ich jetzt zum erstenmal das die sowas machen...

Ich bin gerade mal auf 180... :grrr:

pinkybrain123
09.09.2011, 15:27
Mh...na das macht ja Hoffnung.
Meine müssten die nächsten Tage über den großen Teich kommen.

Kann verstehen das du auf 180 bist...

Bei welcher Zollstelle warst denn?

Dirk
09.09.2011, 15:31
Hauptzollamt Münster Zweigstelle Rheine...

normalerweise geht das auch so durch... meinen Lautsprecher aus den Staaten hab ich auch keine Probleme gehabt und der hat auch keine CE-Kennzeichnung....:grrr:

kitesurfer1404
09.09.2011, 15:31
Das habe ich ja auch noch nie gehört. Ist die Sirene neu gewesen oder gebraucht? Von nem Shop oder Privathändler? Welches Zollamt? => Mehr Input! ;)

Scheinst aber nicht alleine zu sein bei dem Thema. Wenn ich das richtig verfolge, wird da seit ein paar Tagen verstärkt kontrolliert:
http://www.taschenlampen-forum.de/tl-erfahrungen/7158-probleme-zoll-ce-zeichen.html
http://www.nobikom.de/wbb2/thread.php?threadid=7880
http://www.it-recht-kanzlei.de/ce-kennzeichnung-zoll-eu-konformit%C3%A4tserkl%C3%A4rung-eg-baumusterpr%C3%BCfbescheinigung.html

Hm. Halt uns da mal unbedingt auf dem Laufenden!

Dirk
09.09.2011, 15:36
Es handelt sich genau um 3 Sirenen (NOS) also quasi neu Zustand! Mit allen Kabeln etc. sahen aus wie frisch aus dem Karton genommen. Kommen von einem Privatmann. Habe ich über Elightbar gekauft. Das Zollamt ist das Hauptzollamt Münster Zweigstelle Rheine...

Mars Light
09.09.2011, 15:40
sowas habe ich noch nie gehört.

Jeden Balken (insgesamt ca. 6 Stück) habe ich immer problemlos beim Zoll abgeholt.
Auf Rückfrage habe ich angegeben, dass das Sammelobjekte sind, die ich restaurieren will. Die haben das dann unter Kfz Zubehör o.ä. verbucht.

Dirk
09.09.2011, 15:42
sowas habe ich noch nie gehört.

Jeden Balken (insgesamt ca. 6 Stück) habe ich immer problemlos beim Zoll abgeholt.
Auf Rückfrage habe ich angegeben, dass das Sammelobjekte sind, die ich restaurieren will. Die haben das dann unter Kfz Zubehör o.ä. verbucht.

DAs ist auch der Grund weil ich stocksauer bin, wollte demnächst noch ein/zwei Balken kaufen.... Ist den keiner hier iwie beim zoll oder so?? Oder kenn evtl jemand einen vom Zoll?

kitesurfer1404
09.09.2011, 15:59
Auf Rückfrage habe ich angegeben, dass das Sammelobjekte sind, die ich restaurieren will. Die haben das dann unter Kfz Zubehör o.ä. verbucht.

Genau so ist das bei mir bisher auch immer abgelaufen. Irgendwann habe ich denen auch mal meine Website gezeigt und seit dem kennen die mich hier. ;)

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DAs ist auch der Grund weil ich stocksauer bin, wollte demnächst noch ein/zwei Balken kaufen.... Ist den keiner hier iwie beim zoll oder so?? Oder kenn evtl jemand einen vom Zoll?

Grisu2002 ist beim Zoll. Den habe ich hier aber lange nicht mehr gesehen. Kannst ihm ja mal eine PN schicken.
http://sosi.myds.me/forum/member.php?u=478

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Kurze Schlussfolgerung, die mir gerade noch eingefallen ist:
Dann dürfte man ja gar keine Geräte mehr importieren, die vor der Einführung der CE-Kennzeichnung hergestellt worden sind. Denn solche Geräte haben erst recht keine solche Kennzeichnung drauf.

Bin echt sehr sehr gespannt, was daraus wird.

Allerdings nennt Wikipedia unter Geregelte Produktbereiche ohne CE-Kennzeichnung (http://de.wikipedia.org/wiki/CE-Kennzeichnung#Geregelte_Produktbereiche_ohne_CE-Kennzeichnung)
# Technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte (2001/95/EG), falls für eines dieser Produkte keine weitere Richtlinie mit Kennzeichnungspflicht gilt

Vielleicht hilft das.

Finn
09.09.2011, 19:07
Das klingt alles mal wieder typisch Deutsch! Bin ja gespannt was passiert wenn mein Container nächstes Jahr angelandet wird ...

merapi
10.09.2011, 01:20
Kann denen doch eigentlich scheissegal sein ob da son doofes CE draufsteht oder nich. Du willst ja kein Gewerbe damit aufmachen oder die Sachen im grossen Stil verkaufen. Für dich als Privatperson sollte dich dar gar nicht gelten müssen. Ich denk ma da will sich jmd gaaaanz wichtig machen. Schlimm wie stupid und verbissen so manch einer sein kann. Zum Glück kennen mich die beim Zoll schon so gut, dass ich keine Probleme habe wenn ich was importiere. Ich gehöre ja zu den braven Bürgern die nichts illegales einführen wollen.

BTW ich hab ne Bekannte beim Münchner Zoll, ich frag die ma wenn ich se erreich

Blaulicht
10.09.2011, 01:58
Ein bekannter von mir hat kürzlich ein Funkgerät aus USA geholt, Motorola Gerät. Der Zoll hat es ihm nicht ausgehändigt, weil fehlende Zulassung für Deutschland. Da er es nur als Deko für sein Auto haben wollte, hat er es dann nach absprache mit Zoll und Regulierungsbehörde vor Ort unbrauchbar gemacht, dann hat er es bekommen.

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Als Nachtrag:

Seit dem 01.05.2011 gibt es eine Importbeschränkung auf elektronische Geräte, hier insbesondere Funk- und Übertragungsgeräte. Diese müssen bei der Einfuhr in die EU mit einer CE-Prüfnummer versehen sein. Sonst ist die Einfuhr nicht zulässig.
Für den unwissenden Privatmann keine Ausnahmen!
Die zuständige Kontrollbehörde, im Falle von Funkgeräten die Bundesnetzagentur, hat nun zu prüfen, ob der Gegenstand trotzdem eingeführt werden darf, oder ins Bestimmungsland zurückgesendet oder vernichtet werden muss!

Ronnie
10.09.2011, 02:07
----------

Als Nachtrag:

Seit dem 01.05.2011 gibt es eine Importbeschränkung auf elektronische Geräte, hier insbesondere Funk- und Übertragungsgeräte. Diese müssen bei der Einfuhr in die EU mit einer CE-Prüfnummer versehen sein. Sonst ist die Einfuhr nicht zulässig.
Für den unwissenden Privatmann keine Ausnahmen!
Die zuständige Kontrollbehörde, im Falle von Funkgeräten die Bundesnetzagentur, hat nun zu prüfen, ob der Gegenstand trotzdem eingeführt werden darf, oder ins Bestimmungsland zurückgesendet oder vernichtet werden muss!

Das war ja klar, dass Deutschland mal wieder so ne dummen gesetze machen muss! :roll:

Dutch_aerodynic
10.09.2011, 03:12
Erstmal Deutschland, dan die andere Ländern....
Bis jetzt noch keine importbeschrankungen /import limits für diese Geräte in Holland.
Nur alles was ein wert hat mehr als 55 euro wird mit 19% mehrwertsteuer und 21 euro Verhandlungskosten verschwert.

Sirenen und Funkgeräte also durch Holland kommen lassen! Von NL nach DE gibts kein kontrolle mehr, doch?

pinkybrain123
10.09.2011, 11:56
Typisch Dtl. diese Bürohengste lassen sich auch immer wieder etwas neues einfallen. So ein Blödsinn. :tock:

Es ist dann also völlig egal welches Alter das Gerät hat welches ich importieren will? Ob aus den 60ern 80ern oder 90ern?
Seit wann gibt es dieses CE Zeichen überhaupt?

FFV
10.09.2011, 12:33
Jaja, das ist Deutschland.

Dieses blöde China-Export :D (CE)-Zeichen da...

laut Wikipedia:

Die CE-Kennzeichnung gilt nur für Produkte, die nach dem 7. Mai 1985, dem Datum der Entschließung des Rates über eine neue Konzeption auf dem Gebiet der technischen Harmonisierung und der Normung (http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Entschlie%C3%9Fung_des_Rates_%C3%BCber_eine_neue_Konzeption_auf_dem_Gebiet_der_technischen_Harmonisierung_und_der_Normung&action=edit&redlink=1), ABl. Nr. C 136/1, in den Verkehr gebracht wurden.

pinkybrain123
10.09.2011, 18:42
Danke für die Info Markus. ;)

Na dann bin ich ja mal gespannt was bei mir nächste oder übernächste Woche herauskommt. Ich bekomme eine Code 3 Sirene und einen Speaker dazu.
Allerdings wird das ganze über YoParts abgewickelt, ich hoffe das Olli gute Kontake zum Zoll hat.... :kratz:

Sollte man es denn jetzt lieber lassen Sachen selbst zu importieren? Was denkt ihr?

Dirk
10.09.2011, 20:08
Erstmal Deutschland, dan die andere Ländern....
Bis jetzt noch keine importbeschrankungen /import limits für diese Geräte in Holland.
Nur alles was ein wert hat mehr als 55 euro wird mit 19% mehrwertsteuer und 21 euro Verhandlungskosten verschwert.

Sirenen und Funkgeräte also durch Holland kommen lassen! Von NL nach DE gibts kein kontrolle mehr, doch?

Bin auch schon am überlegen beim nächsten mal alles über das EU-Ausland kommen zu lassen... Naja die nächsten Tage bekomme ich erstmal Post und dann mal weiterschauen... Auf jedenfall sehr sehr ärgerlich... Kann man über Federal Signal evtl ne Konformitätserklärung bekommen, weiß das einer?

Michel14_2
10.09.2011, 20:58
Produktsicherheit (CE Kennzeichen)

http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Verbote-Beschraenkungen/Schutz-der-menschlichen-Gesundheit/Produktsicherheit/marginalspalte_faq.html?nn=100394

Mischl
11.09.2011, 09:50
Ich hätte jetzt einfach ml vermutet, das wieder irgendjemand versucht,
gefälschte Elektrogeräte in Umlauf zu bringen.
Auf denen ist ja bekanntlich auch kein CE Zeichen.
Und jetzt hebt de rZoll erstmal alles auf was kein CE-Zeichen hat um dann
sagen zu können das gehört dazu und das nicht.
Ungeachtet der Tatsache das solche Lautsprecher ja nicht vom Normalverbraucher
gekauft werden, da zählt nur die Anweisung das alles ohne CE erstmal liegenbleibt

Dutch_aerodynic
11.09.2011, 12:39
Ist doch absoluter wahnsinn das die Zoll bestimmen kann was du kaufen oder nicht kaufen dürf an gebrauchte electronische geräte oder whatever for that matter im Aussenland? Das bestimmts du doch noch immer selbst?
Wann du zum beispiel ein Sammler alte Funkgeräte bist, bestimmt die Zoll dann für dich du darfst kein Sammler mehr sein? Einfach wahnsin.
Unglaublich, ich dachte hier in die Niederlande haben wir dumme Regeln aber dieser steht auf die 1e platz.

mär
11.09.2011, 12:53
Ist doch absoluter wahnsinn das die Zoll bestimmen kann was du kaufen oder nicht kaufen dürf an gebrauchte electronische geräte oder whatever for that matter im Aussenland? Das bestimmts du doch noch immer selbst?


Aufgabe des Zolls ist es unteranderem Unternehmen und Privatpersonen vor Plagiaten zu schützen. Die Unternehmen vor dem finanziellen Schaden und die Privatleute vor den Risiken beim Betrieb. Man muss ja davon ausgehen dass ein Käufer garnicht wusste dass er ein Plagiat bekommt.
Nun ist der Zollbeamte kein Fachmann für amerikanische Sirenen deshalb wird diese erstmal zurückgehalten bis alles geklärt ist. Man stelle sich mal eine nachgebaute Movia vor bei der der Nutzer dann eine gepfeffert bekommt das wäre böse.

Wenn man nun wie im Beispiel alte Funkgeräte sammelt dann erkennt der Zoll durchaus wenn es sich um etwas altes handelt das noch kein CE haben kann oder etwas aus Armeebeständen dort ist ja auch kein CE Zeichen drauf.

Dirk
11.09.2011, 22:17
Ich hätte jetzt einfach ml vermutet, das wieder irgendjemand versucht,
gefälschte Elektrogeräte in Umlauf zu bringen.
Auf denen ist ja bekanntlich auch kein CE Zeichen.
Und jetzt hebt de rZoll erstmal alles auf was kein CE-Zeichen hat um dann
sagen zu können das gehört dazu und das nicht.
Ungeachtet der Tatsache das solche Lautsprecher ja nicht vom Normalverbraucher
gekauft werden, da zählt nur die Anweisung das alles ohne CE erstmal liegenbleibt

Das sind allerdings keine Lautsprecher... es handelt sich hierbei um die Geräte die die Lautsprecher betreiben... ;) Naja es ist ein amerikanische Sirene die eigentlich nicht für den deutschen Markt bestimmt ist, folglich ist auch kein CE-Zeichen drauf... :flenn:

Doug
11.09.2011, 23:42
Ich frage mich warum ausgerechnet das CE als ausschlaggebendes Einfuhrmerkmal gewählt wird. Schließlich ist die CE Pfrüfung freiwillig und wird wenn vom Hersteller selbst durchgeführt, bzw. der die Herstellung nach CE Vorgaben bestätigt. Also als Qualitätssiegel nicht ausschlaggebend, da nicht unabhängig geprüft. Auch durch die ganzen China Produkte die CE als China Export deklarieren aber das gleiche Logo auf ihren Waren anbringen ;)

Dirk: Evtl bringt es was , wenn das Produktionsalter der PA300 vor 1985 liegt ( gab es die da schon? ) denn das CE Kennzeichen wurde erst dort eingeführt im Umkehrschluss könnte dann eine solche Sirene, auch wenn sie die nach CE Normen hergestellt werden sollte, garkeins tragen.

Dirk
12.09.2011, 09:42
Hatte denen auch versucht zu erklären das das für meine Sammlung ist und die Sachen auch nicht in Verkehr gebracht werden... aber neee... wollten sie nicht drauf eingehen.... doof..

Blaulicht
12.09.2011, 11:01
Und was passiert jetzt mit dem PA 300, wenn die Prüfung negativ ist ?

pinkybrain123
12.09.2011, 11:15
Und was passiert jetzt mit dem PA 300, wenn die Prüfung negativ ist ?
Entweder zerstören oder zurückschicken.

Wenn der Zoll gnädig ist, vielleicht betriebsuntauglich machen. Aber das kann man sich meiner Meinung dann auch sparen.

Mich wundert nur das hier anscheinend mal wieder eine Zollstelle strenger ist als die andere, denn warum sonst hat Paul seine Jetstream Lightbar ohne Probleme durch den Zoll bekommen.
Da wird das importieren dann zum russischen Roulette... :grrr:

merapi
12.09.2011, 13:12
So, ich hab 2 eher ungute Neuigkeiten:

1. Bezüglich der CE Kennzeichnung (http://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Produktpiraterie/2011/z90_pm_ce_zeichen.html):


2. Bekannter vom Zoll sagt: "Das einzige was er tun kann ist um ein gutachten beim tüv bitten,damit die abklären ob das gerät den anforderung "hier genügt,er meinte aber auch das wäre sicher nicht billig

Versuch einfach auch armen Sammler zu machen und sag das wären sehr seltne Sammlerstücke und du nimmst die eh nicht in Betrieb. Hätt ich das eher gewusst hätten wir das über meine Adresse, bzw meinen Zoll laufen lassen. Die sind da sehr kulant, bzw mit denen kann man auch reden

Dirk
13.09.2011, 00:07
So, ich hab 2 eher ungute Neuigkeiten:

1. Bezüglich der CE Kennzeichnung (http://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Produktpiraterie/2011/z90_pm_ce_zeichen.html):


2. Bekannter vom Zoll sagt: "Das einzige was er tun kann ist um ein gutachten beim tüv bitten,damit die abklären ob das gerät den anforderung "hier genügt,er meinte aber auch das wäre sicher nicht billig

Versuch einfach auch armen Sammler zu machen und sag das wären sehr seltne Sammlerstücke und du nimmst die eh nicht in Betrieb. Hätt ich das eher gewusst hätten wir das über meine Adresse, bzw meinen Zoll laufen lassen. Die sind da sehr kulant, bzw mit denen kann man auch reden

So und ich habe gute Nachrichten... :D Habe von Rauwers eine eec type approval certificate (EG Typengenehmigung) erhalten was von Holland genehmigt worden ist... (Die sind ja bekanntlich in der EU :D )Es betrifft die Sirenen: PA 300 12V, 24V, SS2000SM/SS2000SS, MS4000/MS4000U

Die Typengenehmigungsnummer lautet: e4*72/245*95/54*0695*00

Das müßte doch eigentlich reichen für den Zoll, oder? Würde die PDF hier gerne hochladen weiß nur nicht ob sowas möglich ist...:frage:

Blaulicht
13.09.2011, 00:18
ich hab heute morgen mal das Hauptzollamt im saarland angerufen, die wollen mich zurückrufen, aber von einer änderung der Einfuhrbestimmung ist denen nix bekannt, zumindest gewesen.... Hoffe ich hab keine schlafenenden Hunde geweckt ;)

Dirk
13.09.2011, 11:36
So und ich habe gute Nachrichten... :D Habe von Rauwers eine eec type approval certificate (EG Typengenehmigung) erhalten was von Holland genehmigt worden ist... (Die sind ja bekanntlich in der EU :D )Es betrifft die Sirenen: PA 300 12V, 24V, SS2000SM/SS2000SS, MS4000/MS4000U

Die Typengenehmigungsnummer lautet: e4*72/245*95/54*0695*00

Das müßte doch eigentlich reichen für den Zoll, oder? Würde die PDF hier gerne hochladen weiß nur nicht ob sowas möglich ist...:frage:

Das ganze ist eine EU Baumusterzulassungsbescheinigungen reicht das für´n Zoll??

Blaulicht
13.09.2011, 11:59
Sollte ausreichen für den Zoll. Ruf an und frag nach

Panther8x8
13.09.2011, 12:16
Basis für die geforderte CE Kennzeichnung ist die EG-Konformitätserklärung, in der bestätigt wird, dass das technische Gerät die entsprechend relevanten EU-Vorschriften erfüllt.
Da es sich um ein technisches Gerät zum festen Einbau in Fahrzeuge handelt, greift die sog. E-Kennzeichenpflicht, d.h. das Gerät darf nur in Fahrzeuge eingebaut werden, wenn diese E-Zulassung erfolgt ist, ansonsten müsste eigens ein Gutachten dafür erstellt werden.

Das bedeutet für Dich im Umkehrschluß, dass durch die e4 Typgenehmigung die innerhalb der EU geltenden Vorschriften nachgewiesener Weise eingehalten wurden und einer Einfuhr in den EU-Raum auch nichts entgegen steht. Wie sollte sonst auch das Gerät innerhalb der EU eine Zulassung erfahren haben, wenn es nicht eingeführt werden darf?

Rein formell ersetzt allerdings die e4 EG-Prüfnummer nicht die EG-Konformitätserklärung, da diese nur durch den Hersteller ausgestellt werden kann...

pinkybrain123
13.09.2011, 12:42
Was für ein Bürokratenkram... Irgendwann ersticken wir an diesen ganzen E Zeugs, Paragraphen, Nummern und Vorschriften. :tock:

@Dirk: Wie bist du darauf gekommen das die dir so eine e Genehmigung zur Verfügung stellen können?

Dirk
13.09.2011, 22:52
Was für ein Bürokratenkram... Irgendwann ersticken wir an diesen ganzen E Zeugs, Paragraphen, Nummern und Vorschriften. :tock:

@Dirk: Wie bist du darauf gekommen das die dir so eine e Genehmigung zur Verfügung stellen können?

Hatte mal bei nem Händler ne Anfrage gestellt ob´s dafür ne Konformitätserklärung gibt und habe eine Textlose Antwort :reib: bekommen aber :horn: mit diesem Dokument (ausgestellt in den Niederlanden :D) im Anhang wo die Sirene aufgeführt ist und die E4-Nummer... Schauen wir mal was die Herren vom Zoll sagen... :kratz:

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Rein formell ersetzt allerdings die e4 EG-Prüfnummer nicht die EG-Konformitätserklärung, da diese nur durch den Hersteller ausgestellt werden kann...

Verstehen muss das aber keiner E4-Nr. hier dann noch ne extra Konformitätserklärung.... mann mann mann, das ist echt übel was die heutzutage alles haben wollen. Und der Chinese geht kackenfrech hin druckts drauf und es geht durch... ich kaufe wiederum orginal Sachen und es kommt erstmal nicht durch... alles komisch :D

Panther8x8
13.09.2011, 23:03
Da könnte ich Dir noch viel mehr erzählen! So ist der Versand eines Handys eigentlich ein Gefahrguttransport, der nur Dank einer Ausnahmegenehmigung zulässig ist! :tock:

Es würde mich auch interessieren, ob sich irgendein chinesischer Hersteller schon jemals Gedanken über die EU-Batterienrücknahmeverordnung nen Kopf gemacht hat... :roll:

kitesurfer1404
13.09.2011, 23:07
Es würde mich auch interessieren, ob sich irgendein chinesischer Hersteller schon jemals Gedanken über die EU-Batterienrücknahmeverordnung nen Kopf gemacht hat... :roll:

Die denken sich doch bestimmt, dass es bei uns wohl auch Mülltonnen geben wird. ;)

Dirk
14.09.2011, 00:53
Da könnte ich Dir noch viel mehr erzählen! So ist der Versand eines Handys eigentlich ein Gefahrguttransport, der nur Dank einer Ausnahmegenehmigung zulässig ist! :tock:

Es würde mich auch interessieren, ob sich irgendein chinesischer Hersteller schon jemals Gedanken über die EU-Batterienrücknahmeverordnung nen Kopf gemacht hat... :roll:

Mal ne Frage bist du iwie beim Zoll? Oder iwie am Flughafen angestellt? **Neugier** :D

Panther8x8
14.09.2011, 01:03
Nö, wir stellen elektronische Geräte für die Automobilindustrie her und müssen uns an eben jene Vorschriften halten, schließlich produzieren wir in Deutschland und nicht in China... :roll:

Dirk
14.09.2011, 11:36
Nö, wir stellen elektronische Geräte für die Automobilindustrie her und müssen uns an eben jene Vorschriften halten, schließlich produzieren wir in Deutschland und nicht in China... :roll:

Was aber wiederum gut ist weil das spricht für Qualität und die zahlt sich letztendlich ja aus!!!

Mars Light
14.09.2011, 12:02
*OFFTOPIC on*
Obwohl mittlerweile China den Spieß umdreht.

Vorher gaben die anderen Industrieländer den Ton in Form von DIN´s, EN´s und ähnlichen Vorgaben an.
China will in Zukunft eigene Normen rausgeben und die für allgemein gültig betrachten...
*OFFTOPIC off*

pinkybrain123
14.09.2011, 21:11
Soooo Leute,

dür diejenigen die es interessiert. Meine Code3 Mastercom Sirene und der Whelen Speaker sind durch den Zoll und auf dem Weg zu mir.
Ich gehe mal einfach davon aus das die beiden Geräte auch keine CE Kennzeichnung haben. Für mich der Beweis das hier die eine Zollstelle strenger oder besser informiert ist als die andere...:tock:

Coolio
15.09.2011, 00:11
Hallo Zoller-Gemeinde,
mal ein Kommentar von mir.

Vom Grundsatz muss man unterscheiden, ob die Einfuhr für den Privatgebrauch oder für den "Vertrieb" und die "in Verkehr Bringung" der Ware bestimmt ist. Auch bei Produktfäkschungen darf eine Privatperson durchaus eine einzelne Fälschung für sich selbst und seine private Nutzung einführen. Das gilt z. B. für Kleidung, DVDs etc.

Weiter ist noch zu unterscheiden: Ein Beispiel war hier, dass Funkgeräte einbehalten werden können. Das dürfte nach dem Grundsatz auch zutreffend sein, da von dem Gerät bei Inbetriebnahme (unwissend) eine Gefährdung oder Einschränkung auf Dritte ausgehen kann, wenn es in Betrieb genommen wird. Daher kann hier sicherlich - für jeden nachvollziehbar - verlangt werden, das Gerät unbrauchbar zu machen.

Natürlich kann prinzipiell dann auch einbehalten werden, wenn augenscheinlich davon ausgegangen werden muss, dass auf den Nutzer eine Gefahr von dem Gerät ausgeht.

Eine Sondersignalanlage kann sicherlich auch Schaden anrichten, aber normalerweise wohl kaum unmittelbar auf den Nutzer, sondern nur mit Vorsatz, wenn man den missbräuchlichen Gebrauch unterstellt. Denn es ist Privatpersonen nicht erlaubt diese Gerätschaften ohne entsprechende Rechtsgrundlage im öffentlichen Straßenverkehr zu führen und in Betrieb zu nehmen. Hierzu gibt es ausreichende Regelungen im Gesetz. Eine Einhaltung dessen ist nicht Aufgabe des Zolls. Bei dem Funkgerät kann aber auch ohne Vorsatz eine Störung verursacht werden, das ist dann schon eine andere Geschichte.

Hier noch zu den Rechtsgrundlagen (diese richten sich an den gewerbliche Weitervertrieb in Deutschland):

Verordnung (EG) 765/2008 zur Überwachung des Marktes auf Einhaltung der Konformitätsvorschriften, Art. 16 Abs. 2:

"Die Marktüberwachung stellt sicher, dass unter Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft fallende Produkte, die bei bestimmungsgemäßer Verwendung oder bei einer Verwendung, die nach vernünftigem Ermessen vorhersehbar ist, und bei ordnungsgemäßer Installation und Wartung die Gesundheit oder Sicherheit der Benutzer gefährden können oder die die geltenden Anforderungen der Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft in anderer Hinsicht nicht erfüllen, vom Markt genommen werden bzw. ihre Bereitstellung auf dem Markt untersagt oder eingeschränkt wird und dass die Öffentlichkeit, die Kommission und die anderen Mitgliedstaaten ordnungsgemäß informiert werden.“

Hier ist u. a. die Rede von der "Bereitstellung auf dem Markt" im Falle des Privatsammlers also unzutreffend.

Weiter:

"... Die Marktüberwachungsbehörden können Wirtschaftsakteure verpflichten, die Unterlagen und Informationen zur Verfügung zu stellen, die sie für die Zwecke der Durchführung ihrer Tätigkeiten für erforderlich halten und, falls nötig und gerechtfertigt, die Räumlichkeiten von Wirtschaftsakteuren betreten und die erforderlichen Produktmuster entnehmen. Sie können Produkte, die eine ernste Gefahr darstellen, vernichten oder auf andere Weise unbrauchbar machen, wenn sie dies für erforderlich erachten."

--> Sollten die Produkte die europäischen Standards nicht erfüllen, so scheiden sie als Handelsware innerhalb der EU gänzlich aus. Einem Privatsammler kann jedoch nicht ohne weiteres unterstellt werden er wolle Handel treiben, zumindest kann bei einem Einzelstück davon ausgegangen werden, dass er kein Markakteur im Sinne der Bestimmung ist.


Die Produktgruppe der elektrisch betriebenen Geräte unterliegt übrigens der CE-Kennzeichnungspflicht (Richtlinie 2006/95/EG). Für deren Anwendung spielt hier die Spannung u.a. eine Rolle. Sie gilt für „elektrische Betriebsmittel (http://de.wikipedia.org/wiki/Betriebsmittel_%28Elektrotechnik%29) zur Verwendung bei einer Nennspannung (http://de.wikipedia.org/wiki/Nennspannung) zwischen 50 und 1000 V für Wechselstrom (http://de.wikipedia.org/wiki/Wechselstrom) und zwischen 75 und 1500 V für Gleichstrom (http://de.wikipedia.org/wiki/Gleichstrom)“ mit einigen Ausnahmen.


Was kann man also machen?

in einem solchen Fall von der Zollbehörde sofort erbitten (immer freundlich bleiben, aber zeigen, dass man Fakten will), die Entscheidung in Schriftform ausgehändigt zu bekommen. Darin muss stehen aufgrund welcher Rechtslage die Herausgabe der Ware abgelehnt wird.

Mit einem solchen Schriftstück hat man eine Grundlage, um gegen die Entscheidung anzugehen.

Es ist eigentlich gar keine Frage, ob der sachbearbeitende Zollbeamte interessiert ist oder nicht sich Sachargumente anzuhören. Der Zollbeamte unterliegt in seiner Handlungsweise den gesetzlichen Bestimmungen und steht eben nicht über dem Gesetz.

In einem solchen Fall muss man etwas nach Bauchgefühl arbeiten. Wenn ein Beamter auf Stur schaltet, wird es meist komplizierter. Ist aber von vornherein eine Mauer da, dann kann man auch mal Gas geben. Das ginge dann so:

1) Schriftliche Aushändigung der Entscheidungsgrundlage (s.o)
2) Dienstnummer des Beamten
3) den Vorgesetzten sprechen (Ziel: Das Recht, die eigenen Argumente Vortragen zu dürfen und sich die Rechtsauffassung der Behörde begründen und erklären zu lassen, so dass man es versteht)

Sofern es nicht zur Zufriedenheit weitergeht, fragen welche Rechtsmittel eingelegt werden können. Ja, der Beamte muss Auskunft erteilen.

4) Rechtsmittel schriftlich per Einschreiben einlegen.
5) Höchste Eskalationsstufe ist ein Rechtsanwalt. Der braucht aber den Zettel aus 1) damit er ggfs. Formfehler oder sonstiges nehmen kann, um in den Ring zu steigen. Ist die Begründung auf Sand gebaut, kann ein Anruf des RA schon manchmal Wunder bewirken.

Hier höre ich dann mal auf, denn kostenmäßig sprengt das dann wohl den Rahmen, es sei den Ihr habt Rechtsschutz UND der will den Prozess bezahlen.

Viel Erfolg und schön'abend ;-)

Peter
15.09.2011, 00:58
Vielen Dank für Deinen ausführlichen Beitrag, Coolio! [14] Wirklich interessant zu lesen! Danke!!! [99]

Dirk
15.09.2011, 10:30
Naja schriftlich bekomme ich das ganze vom Zoll auch noch....

Dirk
15.09.2011, 22:17
@Coolio: Interessante SAchen die du mir schreibst hilft mir auf jedenfall schon mal weiter bei der Argumentation!! [14] Zum Thema schriftlichen lt. Aussage des Zollbeamten bekomme ich in den nächsten Tagen eh noch was schriftlich von denen hab aber mittlerweile eine Baumusterzulassungsbescheinigungen die von den Holländern ausgestellt worden ist mit der entsprechenden e4 Nummer für mehrere Sirenen von Federal Signal.

Dirk
15.09.2011, 22:29
Mag Du die nicht hier hochladen !? Event. ist ein anderer User froh :)

Hatte ich eigentlich vor, nur ist es eine PDF da weiß ich nicht ob das möglich ist und wenn wie das geht... :flenn:

Peter
15.09.2011, 22:46
Das sollte das geringste Problem sein. :)

Versuchs doch mal hochzuladen. PDF wird vom Forum auch unterstützt. Sogar bis zu 5 MB Größe.

Dirk
15.09.2011, 23:04
so.. hat´s geklappt...

Coolio
16.09.2011, 01:04
Wenn Du das gelöst kriegst mit der Zulassung aus Holland ist es ja ein guter Erfolg.

Das eigentliche unerfreuliche ist aber die etwas undurchsichtige Vorgehensweise vom Zoll, finde ich. Wenn Du das noch schriftlich von denen bekommst, könntest Du das anonymisiert hier vielleicht mal posten? Das würde mich sehr interessieren.

Gutes Nächtle allerseits!

merapi
16.09.2011, 02:15
Ob das der 0815 Zöllner "lesen" kann???

pinkybrain123
16.09.2011, 07:38
Ob das der 0815 Zöllner "lesen" kann???
Würde mich nicht wundern, wenn die ankommen und sagen: "Dat is ja englisch"..."Da brauchen wir eine Übersetzung vom Notar beglaubigt..." :ko:

Naja hoffen tue ich es nicht für dich Dirk, aber ich drücke dir die Daumen das alles klappt.

Dirk
29.09.2011, 12:15
So diese Antwort kam gerade vom Zoll:


"zwischenzeitlich hat die Bundesnetzagentur mir mitgeteilt, dass die Sirenen
aufgrund der fehlenden Konformitätserklärung und einer Bedienungsanleitung
in deutscher Sprache nicht einfuhrfähig sind.

Sie haben die Möglichkeit, die Ware an den Versender zurück zu schicken, um
Ihr Geld zurück zu erhalten. Dies bitte ich ggf. schriftlich (per E-Mail) zu
beantragen, dann kann die Sendung von hier aus der Deutschen Post AG wieder übergeben werden."

Was ich nicht verstehe die haben von mir eine Bauartgenehmigung mit e4 Nummer erhalten und machen mir da jetzt einen Strick draus.... Die Anleitung wird es auch nie auf deutsch geben... Habe ich so für die PA300 noch nie gesehen... Hat einer eine Adresse von VAMA??

Coolio
29.09.2011, 12:41
Hi, das wir ja langsam sehr interessant. Du must Dich direkt mit der Bundesnetzagentur in Verbindung setzen.

http://www.bundesnetzagentur.de/DE/Verbraucher/VerbraucherserviceTelekommunikation/KontaktVerbraucherservice/KontaktVerbraucherservice_node.html

Ich habe im Internet recherchiert und gesehen, dass es einigen anderen Leuten auch so geht mit allen möglichen Geräten. Einem haben sie ein 5V USB Gerät nicht durchgelassen, weil es ja so gefährlich ist.

Langsam bekomme ich das Gefühl, dass es hier einen deutschen Alleingang bei den Zollbehörden/BNA gibt, der nicht so wirklich mit der EU Harmonisierung zusammengeht.

Es wäre wichtig die Sache mal weiter zu verfolgen, weil offenbar jedermann von diesem "Einfuhrstopp" betroffen sein kann. Vor allem dann, wenn das lächerliche CE-Zeichen fehlt. Was nach EU-Recht eine Rolle spielen könnte ist, dass die Verbraucher durch diese Regelung völlig benachteiligt werden, da sie im Zweifel die Kosten für den Versand UND die Ware bezahlen müssen (nicht zurückerstattet bekommen) ohne die Ware zu erhalten. Verbrauchern als Privatpersonen kann grundsätzlich nicht unterstellt werden, dass sie sich umfassend mit Einfuhrbestimmungen auskennen. Daher scheint hier etwas im Argen zu sein. Es fehlt zumindest die Aufklärung des Gesetzgebers (wenn das denn so alles seine Richtigkeit hätte) gegenüber dem Verbraucher. Zumindest steht die Frage nach einem Schadenersatz im Raum. Aber da redet man lieber mit EU-Behörden drüber.

Bitte rufe bei der BNA an (Link) und schildere den Sachverhalt. Frage, auf welche Bestimmungsgrundlage diese Entscheidung, wie sie Dir vorgetragen wurde, zutreffend ist. Wichtig: Frage, wo Beschwerde gegen diese Entscheidung (schriftlich) eingereicht werden kann. Kläre, ob Deine Beschwerde aufschiebende Wirkung hat (damit die das Zeug nicht einfach vom Zoll zurückschicken oder vernichten lassen). Und schließlich: Frage, wer die übergeordnete Stelle für die Behörde in Deutschland ist (Ministerium?) und unter welches Ressort es in der EU fällt. Eine Beschwerde bei der EU kann wunder wirken.

Und: Immer schön aufschreiben:

Wer hat mit mir gesprochen?
Was haben wir besprochen?
Wo ist das passiert?
Wann ist es gewesen? :)

Ich bin gespannt!

Dirk
29.09.2011, 12:52
Hey Coolio,
habe jetzt nochmal die EU Bauartgenehmigung zugemailt das wird dann nochmal vom Zoll an die Bundesnetzagentur weitergeleitet (ist offensichtlich noch nicht geschehen). Die melden sich nochmal vom Zoll wenn die entsprechende antwort darauf kommt.

Gruß,
Dirk

Coolio
29.09.2011, 13:09
Hallöchen,

habe noch weiter recherchiert und muss ein paar meiner Aussagen etwas korrigieren.
Frage: Was ist "inverkehr bringen"

a) ist jedes Überlassen eines Produkts an einen anderen, unabhängig, ob das Produkt neu, gebraucht, wiederaufbereitet oder wesentlich verändert worden ist. Die Einfuhr in den Europäischen Wirtschaftsraum steht dem Inverkehrbringen gleich (§ 2 (http://bundesrecht.juris.de/gpsg/__2.html) Abs. 8 Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (http://de.wikipedia.org/wiki/Ger%C3%A4te-_und_Produktsicherheitsgesetz) (GPSG).

b) ist die erstmalige Bereitstellung eines Produkts auf dem europäischen Gemeinschaftsmarkt für den Vertrieb oder die Benutzung (CE-Kennzeichnung (http://de.wikipedia.org/wiki/CE-Kennzeichnung))


Insofern muss ich die Aussage von vorher korrigieren, dass es alleine darauf ankommt, ob man Händler ist oder Privatperson. Zumindest vor dem GPSG spielt es keine Rolle. Bei b) geht es ja um die Bereitstellung und auch die ist nicht eindeutig interpretiert. Es könnte also durchaus auch eine Privatperson sein.

Auch habe ich gesehen, dass die Problematik unseres Falls vor allem im Zusammenhang mit Ebay in Erscheinung tritt, da durch dieses Einfallstor offenbar die EU gnadenlos mit nicht konformen Geräten überschwemmt wird.

Nichtsdestotrotz werden in der EU ausgestellte Betriebsgenehmigungen nicht explizit in deutscher Sprache verlangt. Englisch dürfte in der EU ja wohl akzeptable sein; das zulassende Land geht ja ebenfalls aus der Erklärung hervor. Hierin liegt dann Deine CHANCE!

In Zukunft würde ich allen Leuten hier raten, mit den Lieferante ihrer Bestellungen versuchen auszumachen, dass die Geräte in zwei Teilen so getrennt ausgeliefert werden, dass sie für sich alleine nicht betriebsfähig sind. Ja, ich weiß, ist doof, aber denkt mal an unsere Polnischen Freunde früher und das zerlegte Auto auf beiden Anhängern.

Wenn die Lieferanten in zUkunft nichts mehr nach BRD/EU liefern können, dann werden die sich auch etwas flexibler verhalten.

pinkybrain123
29.09.2011, 13:17
...
Und: Immer schön aufschreiben:

Wer hat mit mir gesprochen?
Was haben wir besprochen?
Wo ist das passiert?
Wann ist es gewesen? :)

Ich bin gespannt!
Richtig!
Immer alles genau dokumentieren...

@Dirk:
Hast du eine Rechtsschutzversicherung? Evtl. mal Rat bei einem Fachanwalt einholen.

Wie schon erwähnt, meine Sirene & Speaker sind ohne Probleme durchgegangen.
Entweder machen es alle gleich oder sie lassen so einen Blödsinn ganz! :grrr:

Blaulicht
29.09.2011, 13:18
Dirk, welcher Zoll ist denn für dich zuständig ?? Da ich auch gerade Teile aus USA einführen will, hab ich bei unserem HZA angerufen und nachgefragt, speziell wegen Sirenen. Die Dame vom HZA hat mir gesagt sie informiert sich und ruft mich an. 2 Tage später kam der Anruf, und da wurde mir gesagt, dass keine Einfuhrbeschränkungen bekannt sind.

Daher kommt mir das alles etwas spanisch vor....

Dirk
29.09.2011, 13:22
Dirk, welcher Zoll ist denn für dich zuständig ?? Da ich auch gerade Teile aus USA einführen will, hab ich bei unserem HZA angerufen und nachgefragt, speziell wegen Sirenen. Die Dame vom HZA hat mir gesagt sie informiert sich und ruft mich an. 2 Tage später kam der Anruf, und da wurde mir gesagt, dass keine Einfuhrbeschränkungen bekannt sind.

Daher kommt mir das alles etwas spanisch vor....

Ich bekomme meine Sachen über das Zollamt Rheine... Naja auf Nachfrage darf ich auch keine amerikanieschen Lichtbalken etc. einführen die kein CE-Kennzeichen besitzen... Depremierend!!!

pinkybrain123
29.09.2011, 13:22
...2 Tage später kam der Anruf, und da wurde mir gesagt, dass keine Einfuhrbeschränkungen bekannt sind....
Kann doch aber auch nicht ganz richtig sein oder? :frage:

Wie Harm ja auf Seite 1 schon schrieb betrifft es ja nicht nur einzelne...
Das habe ich ja auch noch nie gehört. Ist die Sirene neu gewesen oder gebraucht? Von nem Shop oder Privathändler? Welches Zollamt? => Mehr Input! ;)

Scheinst aber nicht alleine zu sein bei dem Thema. Wenn ich das richtig verfolge, wird da seit ein paar Tagen verstärkt kontrolliert:
http://www.taschenlampen-forum.de/tl-erfahrungen/7158-probleme-zoll-ce-zeichen.html
http://www.nobikom.de/wbb2/thread.php?threadid=7880
http://www.it-recht-kanzlei.de/ce-kennzeichnung-zoll-eu-konformit%C3%A4tserkl%C3%A4rung-eg-baumusterpr%C3%BCfbescheinigung.html

Hm. Halt uns da mal unbedingt auf dem Laufenden!

karl-peter
29.09.2011, 16:15
Auf jeden Fall eine schriftliche Beschwerde (mit Nachweis) an das bearbeitende Zollamt und die BNA einreichen.
Vorsorglich gegen einen Rückversand und die Vernichtung der Ware aussprechen.



Wie schon erwähnt, ab jetzt alles dokumentieren - sonst Ware und Geld weg.

UKR
29.09.2011, 18:40
Ich bekomme meine Sachen über das Zollamt Rheine... Naja auf Nachfrage darf ich auch keine amerikanieschen Lichtbalken etc. einführen die kein CE-Kennzeichen besitzen... Depremierend!!!

Sofern man das jetzt weiß, ist die Lösung doch recht einfach:

http://www.ebay.com/itm/1-Roll-500-1-2-inch-Round-CE-Regulated-D-O-T-Labels-/190417532417?pt=LH_DefaultDomain_0&hash=item2c55c4f601

Die $10 Aufpreis kann man verkraften.

Coolio
29.09.2011, 18:53
Hahaaa! Die Rollen sind jedenfalls ausreichen mit CE-Zeichen markiert! :)

Also, bei Würdigung aller Umstände lässt mich nur ein Gedanke nicht in Ruhe: Es muss doch für einen Sammler Sonderregelungen geben. Das kann doch wohl nicht wahr sein... ich werde mal weiter schauen.

----------

Ich bekomme meine Sachen über das Zollamt Rheine... Naja auf Nachfrage darf ich auch keine amerikanieschen Lichtbalken etc. einführen die kein CE-Kennzeichen besitzen... Depremierend!!!


Aber noch immer haben wir keine schriftlich begründete Stellungnahme dazu. Die muss einfach her, damit man den Hebel ansetzen kann.

Mars Light
29.09.2011, 19:13
Ich bekomme meine Sachen über das Zollamt Rheine... Naja auf Nachfrage darf ich auch keine amerikanieschen Lichtbalken etc. einführen die kein CE-Kennzeichen besitzen... Depremierend!!!

Dann liegt mein ZA vermutlich außerhalb der EU:kratz:

Dirk
30.09.2011, 10:06
Dann liegt mein ZA vermutlich außerhalb der EU:kratz:


:D ich schicke nur noch alles über deins...

@karl-peter bin schon fleißig am dokumentieren! Habe auch schon den Hersteller angeschrieben bzw. die Vertretung in Spanien... Schauen wir mal...
So schnell gebe ich nicht auf!!

Mars Light
30.09.2011, 23:39
:D ich schicke nur noch alles über deins...

Du kennst meine Abgabegebühren noch nicht!:baeh:


So schnell gebe ich nicht auf!!

Solltest Du auch nicht. Zumal ja das eine ZA die Einfuhr von lightbars und Sirenen erlaubt und das andere will eine alberne CE- Kennzeichnung...
Da stimmt was nicht.

merapi
01.10.2011, 01:10
Ach du SCHEI**E, Dirk ich hätt nicht gedacht dass das noch so einen Rattenschwanz nach sich zieht. Bin ma gespannt wie lange das noch dauern wird (für dich so kurz wie mögich ;) ) und wann du endlich deine geliebten Sirenen in die Arme schliessen kannst

PolicemanLA1000
09.10.2011, 12:02
Wenn man etwas in den USA kauft hat man allein schon das Problem mit dem bezahlen wegen US-Dollar und so und dann noch die hohen Versandkosten. Aber am besten ist immernoch zusehen dass man sich die gesuchte Sirene/Lightbar in der EU kauft.

firefly
09.10.2011, 12:16
Was für ein Quatsch.:roll:

Wann hast du das letzte mal was in den Staaten bestellt?

kitesurfer1404
09.10.2011, 16:11
Beim aktuellen $-Kurs ist es doch eher gut, in den USA einzukaufen. Versandkosten sind im Vergleich zu Deutschland selbst für internationalen Versand recht günstig, finde ich. Steuern/Zoll kann man ja vorher auch ausrechnen.

Man weiß ja vorher, was auf einen finanziell und organisatorisch zukommt. Meistens rechnet es sich einfach, aus den USA zu ordern, anstatt hier in D oder der EU zu kaufen. Muss man ja einfach mal sagen.

Hatte bisher nie Probleme, was aus den USA zu bestellen. Weder bei der Bezahlung (meist PayPal) oder Versand (meist USPS) noch beim Zoll.

Dirk
10.10.2011, 10:08
Wenn man etwas in den USA kauft hat man allein schon das Problem mit dem bezahlen wegen US-Dollar und so und dann noch die hohen Versandkosten. Aber am besten ist immernoch zusehen dass man sich die gesuchte Sirene/Lightbar in der EU kauft.

Naja Probleme mit der Bezahlung gibt´s dank Paypal etc. nicht mehr...
Und trotz der hohen Versandkosten und dem Zoll kommt das einkaufen bestimmter Sachen in den USA unterm Strich immer noch günstiger als hier in Europa bzw. Deutschland. Es ist ja nicht so das man sich vorher hier nicht auch umguckt.... ;)

Und so viele US-Lightbars u. ä. findet man hier leider nicht...

Da muss man als Sammler leider auf die Staaten ausweichen....:flenn:

Mars Light
10.10.2011, 19:38
Da ich neben den Lightbars noch Police Cars/Emergency vehicle im Maßstab 1/25 baue, bestelle ich ausschliesslich in den USA.
Selbst wenn es das Modell hier bei e**y.de gibt, komme ich mit Versand, Zoll usw. noch sehr oft günstiger als direkt in D bestellt.

pinkybrain123
12.10.2011, 12:06
Ich habe nochmal eine kleine Ergänzung von der Zentralauskunft des Zolls für priv. Anfragen.

Hintergrund: Ich möchte einen LED Blitzer aus China importieren.

Ich schrieb:
"Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte als Privatperson folgendes Produktmuster (siehe bitte Anhang) aus China importieren.

1. Gibt es für mich bestimmte Pflichten hierbei?
2. Muss das Produkt bestimmte Anforderungen erfüllen? Prüfzeichen wie CE o.Ä., etc.?
...
...
Ich wäre ihnen sehr dankbar wenn sie mir zeitnah eine detaillierte & rechtsverbindliche Antwort senden könnten.
Mit freundl. Grüßen"
Und das hier kam heute als Antwort:
"Sehr geehrter Herr ...

Die abgabenfreie Einfuhr von Muster und Proben im privaten Bereich ist nicht möglich.
Waren, die Sie in einem Nicht-EU-Mitgliedsstaat entgeltlich erwerben und sich zusenden
lassen, sind lediglich von den Einfuhrabgaben (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) befreit, wenn der Gesamtwert der Waren 22 Euro nicht übersteigt.
Wenn der Gesamtwert der Sendung über 22 Euro bis 150 Euro beträgt ist diese zollfrei, jedoch ist die entsprechende Einfuhrumsatzsteuer (19 %) zu entrichten.

Verboten und Beschränkungen stehen für die Einfuhr von LED Leuchten im privaten Bereich nichts entgegen.

Über die Zulassungsbestimmungen im privaten wie gewerblichen geben wir keine Auskunft. Dafür wenden Sie sich bitte an
die zuständigen Behörden ( TÜV, DEKRA oder ähnliche )."Ok es ist keine Sirene aber auch eine LED ist ein elektr. Bauteil (kommt sogar aus dem gefährlichen China :D) und es sind anscheinend keine Anforderungen oder Verbote für die Einfuhr bekannt!

Blaulicht
12.10.2011, 21:34
wie gesagt, gleiche Auskunft bekam ich mündlich vom HZA hier im Saarland.

pinkybrain123
13.10.2011, 12:23
So habe heute nochmal eine Auskunft vom Zoll erhalten.

Habe mich als Unternehmer dargestellt der LED dash lights etc. importieren will um sie hier zu verkaufen.

Den Link bekam ich zum Thema CE Zeichen: http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Verbote-Beschraenkungen/Schutz-der-menschlichen-Gesundheit/Produktsicherheit/produktsicherheit_node.html

Zu den Gesetzen:
http://www.gesetze-im-internet.de/gpsg/BJNR000210004.html#BJNR000210004BJNG000200000

http://www.gesetze-im-internet.de/ebpg/BJNR025800008.html

Meiner Meinung ist das mit diesem CE Zeichen nur für gewerbliche Verkäufer bestimmt (so verstehe ich das zumindest aus den o.g. Links). :kratz:

Ich finde das alles extrem verwirrend...

Dirk
14.10.2011, 07:24
So ich habe heute auch Antwort von Zoll erhalten.... :grrr:

"Guten Tag Herr xxxx
Die Bundesnetzagentur hat mir inzwischen mitgeteilt, dass die von Ihnen
vorgelegte Bescheinigung nicht gleichzusetzen ist mit einer
EU-Konformitätsbescheinigung. Die Einfuhrfähigkeit der Ware wird dadurch
nicht begründet und die Ware kann nicht freigegeben werden."

Ich kann sie nicht einführen...darf sie aber verbauen??? Komisch...

pinkybrain123
14.10.2011, 13:58
Hat sich das ganze denn jetzt für dich erledigt? Oder wie geht es weiter?

medo
14.10.2011, 15:15
Wenn das nicht geht, sei etwas "hinterlistig" und geh zu einer anderen Zollstelle und lass es dir schriftlich bestätigen, das man es dort einführen darf in die EU / Deutschland. Dann geh mit dem schreiben zu deinem Zoll und frag warum die es dann erlauben... Wenn die darauf nicht eingehen, wende dich an eine höhere Distanz und lass es von beiden schriftlich geben und frag warum es dort geht, aber bei dieser Zollstation nicht..

Das wäre so das, was ich wohl in deiner Situation tun würde.

Liebe Grüße.

Blaulicht
14.10.2011, 16:57
So ich habe heute auch Antwort von Zoll erhalten.... :grrr:

"Guten Tag Herr xxxx
Die Bundesnetzagentur hat mir inzwischen mitgeteilt, dass die von Ihnen
vorgelegte Bescheinigung nicht gleichzusetzen ist mit einer
EU-Konformitätsbescheinigung. Die Einfuhrfähigkeit der Ware wird dadurch
nicht begründet und die Ware kann nicht freigegeben werden."

Ich kann sie nicht einführen...darf sie aber verbauen??? Komisch...

das ist ein Witz.... ein ganz schlechter !!!

firefly
14.10.2011, 17:09
Hast du 'ne Rechtsschutzversicherung?

Coolio
15.10.2011, 13:25
Hi Dirk!

Bevor die Ware da jetzt zurückgesendet wird, versuche einen Widerspruch einzulegen (Per Einschreiben), damit die die Ware nicht gleich zurückschicken. Widerspruch ist formlos. Widerspruch an die bearbeitende Behörde richten und begründen mit: Die Auskunft einer anderen Zollbehörde widerspricht der Entscheidung ihrer Behörde. Oder Du kannst sagen: Die Begründung wird nachgeliefert.

Dann in einem gesonderten Einschreiben...
den Fall an den Leiter des Zollamtes herantragen. Trage Deinen Fall schriftlich vor und bitte um Stellungnahme zu konkreten Fragen: Unter anderem:
1) Welche Rechtsgrundlage wird zu dieser Entscheidung herangezogen? Genaue Begründung mit Referenzierung auf Paragraphen und Gesetzbuch.
2) Wer sind die Sachbearbeitenden Personen und wo kann ich mich ggfs. über diese beschweren?

Telefonisch:
Den Leiter des Zollamtes nennen lassen (an den willst Du alles schicken - immer PERSÖNLICH VERTRAULICH)

b) Frage nach der übergeordneten Stelle und nach der obersten Zollbehörde. Dort jeweils auch anrufen und Fall vortragen. Immer Ansprechpartner (für eine offizielle Beschwerde) nennen lassen. Fragen, welches EU-Ministerium für diesen Vorgang zuständig ist. Dort anrufen und vortragen. Bei den übergeordneten Behörden immer die Namen der Verfahrensbeteiligten des Zollamtes nennen. Wahrscheinlich musst Du den Vorgang schriftlich bei den anderen Stellen eingeben. Mach Dir die Mühe und schreibe einmal alles chronologisch und mit Belgen für den Anhang auf. Nur die Anschreiben immer neu machen.


Antworten zu a) nach einer Woche anrufen und nachfragen, wie weit die sind, falls Du noch nichts gehört hast. Fragen bis wann Du mit einer Antwort rechnen kannst. Mach 10 Tagen eine Beschwerde wegen Verfahrensverschleppung (http://de.wikipedia.org/wiki/Verfahrensverschleppung) ankündigen, wenn Du innerhalb der nächsten 7 Tage keine Antwort erhalten hast.

Deine Ziele:

* Druck aufbauen.
* Kompetenz zeigen.
* Klar machen, dass Du in der Behörde demnächst für ordentlich viel Beschäftigung sorgen wirst.

UND: Immer schön freundlich und sachlich bleiben!!!

Mars Light
15.10.2011, 14:18
*Offtopic on*

...und immer schön den Rechtsstaat mit seinen eigenen Waffen schlagen...

*Offtopic off*

Dirk
17.10.2011, 07:44
So habe einen Aufschub bis zum 11.11.2011 bekommen....

Hab jetzt Federal Signal in den Staaten angeschrieben die können mir aber nur die Bauartgenehmigung schicken. Haben das ganze aber nach Spanien weitergeleitet. Sollte das ganze jetzt auch im Sande verlaufen werde ich das ganze so angehen wie von Coolio beschrieben.
Ich lasse mich da nicht unterkriegen von den Leuten!!! :D

Dirk
17.10.2011, 10:07
Telefonisch:
Den Leiter des Zollamtes nennen lassen (an den willst Du alles schicken - immer PERSÖNLICH VERTRAULICH)


Mit dieser (zumindest vom Zollamt Rheine) stehe ich bereits in Kontakt...
Habe auch bereits die Telefonnummer von der entsprechenden Sachbearbeiterin bei der Bundesnetzagentur erhalten, da das ganze bisher wohl nur lt. Aussage der Zollamtsleiterin bis jetzt fernmündlich lief.

Kurze Frage : Soll ich die Frage ob ich sowas importieren dürfte nicht lieber direkt an das Hauptzollamt richten?? Wenn nicht hat iwer eine Adresse von einem anderen Zollamt?

Coolio
18.10.2011, 17:58
Hallo Dirk:

Du brauchst unbedingt erstmal eine Grundlage für Deine Aktion!

(s.o.: 1) Welche Rechtsgrundlage wird zu dieser Entscheidung herangezogen? Genaue Begründung mit Referenzierung auf Paragraphen und Gesetzbuch.

Von der zuständigen Zollbehördenleitung, die Dir die Herausgabe verweigert, musst Du als aller erstes eine schriftliche Begründung haben! Nur so kannst Du Dich mit denen einlassen. Sonst weißt Du nicht gegen was genau Du kämpfst und kannst sie auch nicht festnageln. Bitte mach das zu erst, sonst kommst Du nicht sauber weiter.

Mit der Begründung kannst Du überall hingehen und prüfen lassen, ob sie rechtens ist!

Falls das Zollamt sich rauslavinern will und sagt, dass die Begründung von der BNA kommen müsste, gleich mal die Bremse treten und die Begründung verlangen, weshalb denn die BNA hierfür zsutändig wäre.

Nur so geht es - nur so!

Viel Erfolg!

Blaulicht
18.10.2011, 21:39
Hast du mal gegoogelt für was die Bundesnetzagentur zuständig ist ???

Die denken doch vielleicht die PA 300 ist ein Funkgerät. Ich hab mal auf die schnelle die Seite der BNA überflogen, ich kann da keinen zusammenhang finden.

----------

Das hier hab ich noch im Netz gefunden. Das Problem, kann sein weil du 3 Sirenen gekauft hast ;)

30.8.11
So, es gibt (leider etwas entmutigende) Neuigkeiten:
Ich habe heute mit dem Zoll und der Bundesnetzagentur telefoniert.
Eine interessante Sache (vor allem mit Blick auf die aktuelle Situation mit Hobbyking) noch vorneweg: Nebenbei hat man mir gesagt, dass Päckchen, die über Leipzig rein kommen, zur Zeit komplett kontrolliert werden...

Was unsere geplante Bestellung angeht: Der Zollbeamte hat mir am Telefon gesagt, dass eine Bestellung mit größerer Stückzahl genauso behandelt wird, wie eine Bestellung eines Einzelstücks. Soweit so gut. Ich hab schon gedacht "das wars, alles ok" und hab vorsichtig gefragt, wie es mit der CE-Kennzeichnung aussieht. Da war er dann unsicher und hat mich mit einen Kollegen verbunden, der sich da besser auskennt. Und der meinte, dass Alles ohne CE von der Bundesnetzagentur geprüft werden muss und in den allermeisten Fällen nicht zur Einfuhr freigegeben wird.
Dann hab ich bei der Bundesnetzagentur angerufen und ein längeres Gespräch geführt. Dort hat man mir das bestätigt aber gesagt, dass bei einem Einzelstück wohl meistens nicht so genau hingeschaut würde, aber bei höherer Stückzahl warscheinlich schon eher. Ausserdem scheint es auch auf den Zollbeamten anzukommen, wie ich bei meinem ersten Telefonat schon gemerkt habe.

Dirk
20.10.2011, 10:13
So... positive Nachricht aus den Staaten... habe heute die CE-Konformitätserklärung erhalten. Beachtet mal das Datum der Unterschrift... :oh: (siehe Anhang)
Somit dürfte jetzt der Einfur nichts mehr entgegen sprechen.
Mal schauen was der Zoll sagt...:D


Habe trotzdem nochmal gefragt warum die Bundesnetzagentur dafür zuständig ist. Und ob ich als Sammler mit weiteren Problemen vom Zoll Rheine rechnen muss bei der Einfuhr von Balken für die Sammlung obwohl das bei anderen Zollämtern kein Problem darstellt... :schäm:

Was ich nicht verstehe ist, ich darf die nur mit CE-Kennzeichen einführen. Steht´s nicht drauf muss es geprüft werden vom TÜV etc.. . Ich hatte allerdings eine e4 Bauartgenehmigung womit doch eigentlich nachgewiesen ist das dies doch schon geschehen ist oder verstehe ich das falsch mit der Bauartgenehmigung??

Was ich enttäuschend fand allerdings nicht von FEDERAL SIGNAL die haben mich an RAUWERS auch nochmal verwiesen. Von RAUWERS habe ich nur die Bauartgenehmigung erhalten aber auf meine Antwort das ich noch ne Anleitung auf deutsch bzw. ne Konformitätserklärung benötige habe ich nie eine Nachricht erhalten.

Doug
20.10.2011, 10:29
19.10.2011 Hahaha!! :D

Die haben das Zertifikat dann also schnell mal aus Nichts erschaffen :)
Immerhin haben die bei FS sich einfach und schnell dem Problem angenommen und es hoffentlich simpel und effektiv gelöst. Hoffe mal für Dich, das den Köppen vom Zoll nichts neues einfällt, dir die Sachen wieder nicht auszuhändigen.

Philipp
20.10.2011, 11:17
Hoffe mal dass es klappt!;) Das ist doch mal Kundenservice!

pinkybrain123
20.10.2011, 11:41
...Hoffe mal für Dich, das den Köppen vom Zoll nichts neues einfällt, dir die Sachen wieder nicht auszuhändigen.
Dat hoffe ich für dich auch Dirk.

Bin gespannt ob das dem Zoll denn jetzt ausreichend ist...

medo
20.10.2011, 17:05
Jetzt kommt mit Sicherheit, dass sie es direkt haben wollen von FS per Post.. :roll:

pinkybrain123
27.10.2011, 15:03
Nur mal so zur Info.

Mein Paket aus China ist gestern über Paris -> Köln reingekommen.

Hatte ich gestern Abend ungeöffnet zu Hause liegen.

Keine Kontrolle und keine 19%ige EUSt (Einfuhrumsatzsteuer)... :tock:

Coolio
28.10.2011, 23:57
...also Einfuhr in die EU über Frankreich. Von dort weiter innerhalb der EU. Da guckt keiner mehr nach (Schengen). Wie kommt's denn, dass das über Paris gegangen ist? Merkwürdiger Weg.

robert koch
29.10.2011, 01:52
Guten Tag,

besteht Ihr Problem noch mit der Einfuhr der PA300?



MfG

pinkybrain123
29.10.2011, 09:39
...also Einfuhr in die EU über Frankreich. Von dort weiter innerhalb der EU. Da guckt keiner mehr nach (Schengen). Wie kommt's denn, dass das über Paris gegangen ist? Merkwürdiger Weg.

Keine Ahnung. Das kann wohl nur FedEx beantworten.

Das Paket kam von Hongkong aus über Paris nach Köln.

Dirk
29.10.2011, 13:22
Keine Ahnung. Das kann wohl nur FedEx beantworten.

Das Paket kam von Hongkong aus über Paris nach Köln.

Ein Bekannter von mir sagte auch ich soll nur noch alles über FedEx schicken, die liefern das bis an die Haustür...
Ich muss da nicht zum Zoll und die Rechnung für Zoll+Märchensteuer bekomme ich nach Hause geschickt... Alles was mit USPS kommt landet direkt beim Zoll...
Naja der einzige Nachteil ist man zahlt mehr für den Versand ABER wenn ich mir diese ganze Rennerei ersparen kann dann nehm ich das ganze gerne in Kauf!!! Es erspart mir persönlich auf dem zweiten Blick viel Zeit, Nerven(!!!) und Geld (Spritkosten,Telefonkosten,etc..)...

pinkybrain123
29.10.2011, 18:00
Na ich bin gespannt wie es beim nächsten Mal bei mir läuft.

Werde im Großen Reich noch mehr bestellen. Ich hoffe dann das es so ist wie du sagst. Versand über FedEx ist nämlich der einzig mögliche. :kratz:

Coolio
30.10.2011, 01:41
@robert koch (Roland, bist Du's??! :-))) - nur Spaß!

Offenbar hat Dirk das Problem noch. Welchen Vorschlag kannst Du machen? Ich bin gespannt!

Dirk
05.11.2011, 14:33
So vor 2 Wochen hab ich das CE-Zertifikat dem Zoll geschickt... Bis heute immer noch keine Rückmeldung von denen... Hatte die Anfang der Woche mal angeschrieben, da hieß es nur das noch keine Rückmeldung von der Bundesnetzagentur gekommen ist.... Da ich nur Zeit bis zum 11.11 habe bin ich so langsam ein wenig ungeduldig... Ich hoffe nur das da nicht noch weitere Komplikationen auftreten, weil dann habe ich echt keine Möglichkeit mehr was zu machen da die Frist dann abgelaufen ist...

Wenn in Deutschland alle Behörden so arbeiten, dann muss ich ja leider sagen armes Deutschland.... Und ich als Steuerzahler muss mich nicht wundern das immer mehr Steuern gezahlt werden müssen!!

pinkybrain123
05.11.2011, 15:44
Verlänger doch die Frist nochmal oder leg Einspruch ein... :kratz:

firefly
05.11.2011, 15:51
@ Dirk: Warst du inzwischen schon mal bei einem Rechtsverdreher?

Manchmal bewirken Anwaltsschreiben echte Wunder.;)

Dirk
05.11.2011, 23:10
@ Dirk: Warst du inzwischen schon mal bei einem Rechtsverdreher?

Manchmal bewirken Anwaltsschreiben echte Wunder.;)

Ne noch nicht, bin allerdings kurz davor...

firefly
05.11.2011, 23:39
Na, dann warte nicht zu lange.;)

Dirk
07.11.2011, 13:37
so gibt wieder Neuigkeiten...


"Sehr geehrter Herr xxxx,
zwischenzeitlich liegen mir die Stellungnahmen der Bundesnetzagentur und des
Kraftfahrt-Bundesamtes vor.

Ltd. Mitteilung der Bundesnetzagentur müssen Sie sich noch eine deutsche
Bedienungsanleitung besorgen. Ltd. Mitteilung des Kraftfahrt-Bundesamtes
dürfen die Polizeisprechanlagen/sirenen nicht unberechtigt im
Straßenverkehr verwendet werden. Um beide vg Punkte abzusichern, werde ich
eine entsprechende Erklärung vorbereiten, in denen Sie dieses bestätigen."

medo
07.11.2011, 14:35
Seit wann braucht man eine deutsche Bedienungsanleitung?...

Desweiteren, mir ist neu, dass du die im Straßenverkehr verweden willst.. :D
Naja, ich hoffe du hast sie bald, endlich, bei dir. =)

Feuerzwerg
07.11.2011, 14:49
Seit wann braucht man eine deutsche Bedienungsanleitung?...

Desweiteren, mir ist neu, dass du die im Straßenverkehr vernweden willst..
Naja, ich hoffe du hast sie bald, endlich, bei dir. =)

Das mit der Bedienungsanleitung verstehe ich ja noch und ist auch Pflicht.

Bei Export in andere Länder der EU sorgen Sie für entsprechende Übersetzungen der Benutzerinformation in die Sprache des Verwenderlandes. Bei der Maschinenrichtlinie ist der Hinweis "Originalbetriebsanleitung" bzw. "Übersetzung der Originalbetriebsanleitung" gefordert und hilfreich.Bei jedem Produkt für den deutschen Markt ist eine deutschsprachige Bedienungsanleitung mitzuliefern (es gibt fast keine Ausnahmen! Quelle ist das deutsche GPSG). Es ist am Produkt der Firmenname und die Adresse anzugeben, eine Internetadresse reicht nicht aus! (Quelle u.a. offizielle FAQ´s zum GPSG von 2005, auch wenn viele Hersteller und zum Teil Behörden dies nicht beachten, was mit der RoHS-Richtlinie dann unübersehbar formuliert wurde!)
Quelle: http://www.ce-zeichen.de/

Aber bestätigen zu müssen, dass man die Sirene nicht unberechtigt nutzt, halte ich für schwachsinn. :tock:

Hoffentlich bekommst du sie dann. ;)

Dirk
07.11.2011, 21:46
Naja was ich nicht verstehe die Dinger werden hier in Deutschland auch offiziel vertrieben und lt Aussage des Herstellers, der Europavertretung und des Vertriebspartner in Deutschland gibt es die Bedienungsanleitung nur auf Englisch... und sie sind hier auch käuflich erwerbbar... Komische Welt... :schäm:

pinkybrain123
08.11.2011, 06:32
Und wie hast du jetzt vor das Problem mit der dt. Anleitung zu lösen?

Übersetzt du selbst und schickst sie hin oder wie?:kratz:

SMarstaller
08.11.2011, 12:20
Also für mich hört sich das langsam ziemlich nach Schikane und Paragraphenreiterei an.

Aber es sollte ja kein Problem sein, die Anleitung im Google-Übersetzer zu übersetzen. ;) Es steht ja nirgends, dass die Anleitung in perfektem Deutsch sein muss. :D Musst du die Anleitung überhaupt vorlegen oder nur Unterzeichnen, dass du sie hast und die Anlage auch nicht unberechtigt verwendest?

Dirk
08.11.2011, 13:42
Also für mich hört sich das langsam ziemlich nach Schikane und Paragraphenreiterei an.

Aber es sollte ja kein Problem sein, die Anleitung im Google-Übersetzer zu übersetzen. ;) Es steht ja nirgends, dass die Anleitung in perfektem Deutsch sein muss. :D Musst du die Anleitung überhaupt vorlegen oder nur Unterzeichnen, dass du sie hast und die Anlage auch nicht unberechtigt verwendest?

Mhh kann mir einer zeigen wie das funktioniert mit dem Übersetzer?? Habe gerade bei Federal Signal gekuckt. Die Anleitung gibt´s nur als PDF... funktioniert das übersetzen denn auch bei PDF´s??

Feuerzwerg
08.11.2011, 13:49
Mhh kann mir einer zeigen wie das funktioniert mit dem Übersetzer?? Habe gerade bei Federal Signal gekuckt. Die Anleitung gibt´s nur als PDF... funktioniert das übersetzen denn auch bei PDF´s??

Hast du einen Link zur Bedienungsanleitung?

Also möglich ist das, nur weis ich nicht wie das rauskommt/aussieht. Denn mit dem Google Übersetzter lassen sich Dateien wie PDFs übersetzen.

Die andere Frage ist dann aber, ob das so gemacht werden kann/darf, denn die Anleitung muss ja von FedSig auf deutsch kommen oder. :frage: Was ich damit sagen will die müssen das ja sozusagen "unterzeichnen".

Coolio
10.11.2011, 16:00
Hallo Dirk,
poste mir mal direkt die pdf. Dann schau ich mal was geht mit übersetzen.

Die Geschichte mit der Bedienungsanleitung finde ich auch seltsam, denn als Sammler brauchst Du doch keine. Aber das ist vielleicht das geringste Problem.

Die Unterzeichnung einer Nichtnutzungserklärung ist lächerlich. Die Bestimmungen hierzu regelt das Gesetz und bedarf keiner Einzelfallregelung. Wo steht geschrieben, dass eine solche Erklärung abzugeben wäre? Meiner Meinung nach weiß in diesem Zollamt keiner so genau was er tut. Da wäre mal so ein richtiger Donnerschlag das Richtige.

Beachte bitte die Fristen, denen das Verfahren unterliegt. Du solltest zumindest höchst vorsorglich Widerspruch einlegen, damit das Verfahren eine aufschiebende Wirkung bekommt.

Vielleicht ist die billigere Alternative zu einem Anwalt, die Ware zurückgehen zu lassen und mit FedSig zu vereinbaren sie erneut und einzeln über FedEx an Dich zu versenden. Es ist zwar nicht wirklich billiger, aber wenn Du jetzt keinen Erfolg hast mit den Unterlagen, dann wäre es wirklich Zeit für einen Anwalt. Und für einen Schriftsatz und eine Beratung bist Du dann eh nicht weniger als 100 EUR los. Aber auch dieser Weg wäre nicht falsch. Dann würde ich aber Folgendes vorher machen:

Alle Verfahrensbeteiligten namentlich nennen lassen und ankündigen, dass Du innerhalb von 7 Tagen Deinen Anwalt auf sie hetzt, wenn sich das Kasperletheater nicht bis dahin auflöst.

Nicht vergessen: Vorher zur Fristaufhebung den Widerspruch machen.

Zum Schluss alles dokumentierte an RTL geben und Spaß haben...

Blaulicht
10.11.2011, 21:52
Der Zoll wird immer eigenartiger.... letzte Woche kam eine Benachrichtigung, dass beim Zoll ein Paket sei für mich. Ich dem Zoll dann wie immer Paypal und Ebay Ausdruck, sowie abfertigungsvollmacht geschickt. Normal kommt dann eine Rechnung, die überweise ich, und dann kommt mein Paket. In dem Paket war ein Whelen Power Supply. Preis 39$ Shipping 39$. Also oberhalb der Freigrenze. 2 Tage nach meinem Fax bringt DHL das Paket, ohne dass ich was bezahlen musst. Und auf dem Paket war ein Aufkleber: zollamtlich abgefertigt HZA Erfurt; und ein Aufkleber: nachverzollung notwendig.

Alles etwas eigenartig..... Aber das Power Supply kam ohne CE, Bedienungsanleitung usw zu mir...

Dirk
11.11.2011, 16:48
@coolio:

Hier ist die PDF...

http://www.fedsig.com/docs/2561788.pdf

Coolio
12.11.2011, 16:25
@Dirk

So, anbei alles übersetzt, aber Du musst Dir jetzt auch noch etwas Mühe geben. Ich habe es mit Google übersetzt. Du findest das unter:

http://translate.google.de/?hl=de&tab=wT#en|de (http://translate.google.de/?hl=de&tab=wT#en%7Cde)

Hat auch etwas Zeit gebraucht.

Du nimmst dir die Datei und schreibst das etwas ungelenke Preussen-Deutsch in normales Hochdeutsch um. Das wird Dich etwa eine Stunden kosten. Dann formatierst Du Dir den Text zu zurecht, wie das Original. Mit Screenshots machst Du dann die Bilder noch aus der Pdf rein.
Dann hättest Du es.

Die Datei kommt in Word an Dich direkt. Das Endprodukt bitte hier her ins Forum als pdf posten - dann haben alle was davon.

;)

Arcon
25.11.2011, 19:05
Es hängt wohl wirklich vom Zoll (oder gar Zöllner) ab. Heute bekam ich einen JetSonic, den ich in North Carolina gekauft hatte (Zoll via FFM und Köln)

medo
25.11.2011, 20:52
Mich würde es mal interessieren wie es nun aussieht @Dirk .

Dirk
26.11.2011, 23:38
Mich würde es mal interessieren wie es nun aussieht @Dirk .


Jepp die gibt es... seit letzter Woche habe ich sie... Bekam ne Email, bin dann hingefahren und musste ein Schriftstück unterschreiben das ich mir die Bedienungsanleitung auf deutsch noch besorgen werde und das ich die Sosi nicht im Straßenverkehr verwende...
In meinen Augen hatten die keine Lust mehr auf dieses ewige hin und her... Auch sehr lustig das es auf einen Schlag recht schnell geht... :roll:

Und wenn man dann hört das bei anderen Zollstellen ein Blaulichtbalken so durch geht mhh dann bin auch doch etwas enttäuscht von unserer hiesigen Zollstelle... Das Schreiben werde ich die Tage noch hochladen... An der Übersetzung arbeite ich gerade und sobald diese fertig ist werde ich sie auch uploaden allerdings kann das noch ein bissel dauern bin ein wenig im Renovierungsstress...

So aber nun lasse ich mal die Bilder sprechen:

http://img21.myimg.de/IMG03447e9ca_thumb.jpg (http://www.myimg.de/?img=IMG03447e9ca.jpg)

http://img21.myimg.de/IMG0345db0d0_thumb.jpg (http://www.myimg.de/?img=IMG0345db0d0.jpg)

http://img21.myimg.de/IMG0347281ce_thumb.jpg (http://www.myimg.de/?img=IMG0347281ce.jpg)

http://img21.myimg.de/IMG0351e31cf_thumb.jpg (http://www.myimg.de/?img=IMG0351e31cf.jpg)

Habe auch alle getestet funktionieren wie am Schnürchen und sie sind wirklich wie gerade aus der Verpackung genommen!!! :)

medo
27.11.2011, 00:22
Freut mich zu hören,
dass endlich alles da ist und soweit geklappt hat. :)

Hat sich also doch gelohnt "stress" zu machen.

Und toll sehen sie auch aus. ;)

Liebe Grüße.

Doug
27.11.2011, 00:48
Immerhin hast du die Teile jetzt! :D

Arcon
27.11.2011, 01:13
Na also. Gratuliere daß es geklappt hat. Für mich klang dieser Hürdenlauf etwas nach meinem damaligen Import des zweiten Whacker Inciter Dashlights. Da sagte der Zöllner, daß er eine Meldung inkl. Adresse an die örtliche Polizei machen würde, damit die wissen daß jemand im Ort solche Leuchten besitzt (kein Witz).

kapo
27.11.2011, 09:20
Wieso, kann man doch nachvollziehen.
Ist ein extrem seltenes und somit unbekanntes Hobby.

Wird ja genügend Blödsinn gemacht, sowohl mit (http://www.sueddeutsche.de/bayern/mit-falschem-blaulicht-unterwegs-jaehriger-inszeniert-filmreife-verfolgungsjagd-1.1069580),mit (http://www.nwzonline.de/Region/Kreis/Friesland/Schortens/Artikel/2599832/Falsches-Blaulicht-und-eingeworfene-Kirchenfenster.html) als auch ohne (http://www.google.ch/#sclient=psy-ab&hl=de&source=hp&q=falscher+polizist&pbx=1&oq=falscher+polizist&aq=f&aqi=&aql=&gs_sm=e&gs_upl=1915l7222l0l7543l19l12l1l0l0l0l1344l4161l2-1.5-1.1.2l6l0&bav=on.2,or.r_gc.r_pw.,cf.osb&fp=1f48c35fcda6c258&biw=1280&bih=888) Blaulicht

Mars Light
27.11.2011, 15:32
Glückwunsch Dirk!

Bei den schönen Objekten hat sich der Kampf wirklich sehr gelohnt. Aber auch sonst sollte man gegen die (vermeintliche) Willkür angehen.

pinkybrain123
28.11.2011, 08:21
Was lange währt wird endlich gut... ;)

Coolio
28.11.2011, 19:16
:horn:Trööööööööööööööööööööt..uuuuuuuuuuiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiuuuuuuuuuu.....

Finn
28.11.2011, 23:28
Ach herzliche Glückwünsche von mir, freut mich das es doch noch gut ausgegangen ist :-D

Beharrlichkeit ist manchmal wirklich das wichtigste![14]

Und danke an Alle die dabei mitgeholfen haben, und wir hoffentlich demnächst "paperwork" zu sowas haben.