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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Typ 40 effekta TÜV!!


FedSigAerodynic
06.03.2009, 22:38
Also heut ist mir schon fast wieder der Kragen geplatzt:D

Ich war letzte Woche beim TÜV und da wurden Mängel festgestellt die ich jetzt alle behoben habe.

Bis heute hatte ich nur noch das Problem das die Airbag-kontrollleuchte an war.
Die TYP 40 waren in Ordnung!!!

Dieses sollte heute BMW richten und danach eine TÜV Nachuntersuchung machen.

Jetzt ist einem TÜV Gutachter meine TYP 40 in die Augen gefallen.
(Wo ich vorher schon mit beim TÜV war und da war alles i.O.)

Wegen denen habe ich jetzt keine Plakette bekommen !!
Der Gutachter war sich bei den Blitzern selber nicht sicher und hatte extra noch nach Köln telefoniert und laut BMW 1,5 Stunden sich damit beschäftigt.



Die Blitzer müssen mit der Warnblinkanlage gekoppelt sein
Die Blitzer müssen eine Kontrollleuchte haben
Die Blitzer müssen im Tackt zu den Blinkern blitzen

Das ist laut Hänsch totaler Unsinn und das ist so nirgendwo beschrieben.

Es gibt diese Regelung für Leitsysteme die Ausserhalb des Fahrzeugs angebracht sind aber nicht für das Effekta RWS.

Morgen will ich nochmal zum TÜV fahren und das klar stellen aber so wie ich die kenne werden die sich stur stellen obwohl ich alles richtig habe !!!!

Ich weis nur nicht was ich machen soll wenn mir die Argumente ausgehn.

Marc01
06.03.2009, 22:42
Am besten was schriftliches von Hänsch vorlegen..Oder Du gehst zur DEKRA :)

aeskulap
06.03.2009, 22:44
oder zur GTÜ/KÜS

FedSigAerodynic
06.03.2009, 22:46
Ich habe ja die Genehmigungsurkunde vom Kraftfahrtbundesamt dabei gehabt.
Bzw. Auf dem Beifahrersitz.

Aber der Prüfer ist wohl davon ausgegangen das diese Blitzer als "Warnblinkanlage" anzusehen sind.
Somit wäre ja die Taktung und eine Kontrollleuchte vorgeschrieben.

Es ist aber ein eigenes System welches man nicht als Warnblinker ansehen darf!

Sie sind aber als "Ergänzung" zur Warnblinkanlage zugelassen.

aeskulap
06.03.2009, 22:49
hmm, steht ja dann auf den KBA-Papieren auch so drin.. nochmal hin und zeigen ürde ich sagen..

Marc01
06.03.2009, 22:52
Jop und sonst sollen die mal selber bei Hänsch anrufen..Scheiß TÜV

FedSigAerodynic
06.03.2009, 22:54
Ja aber morgen werden die keinen bei Hänsch bekommen.

Die Unterstützung wurde mir von einem Hänschmitarbeiter aber gegeben!

larsnorge
06.03.2009, 23:31
oder einfach abbauen und dann zum tüv dann spart man sich das alles...
so mache ich das z.B

Blaulicht05
07.03.2009, 01:29
Es kann aber nicht sein, dass ein Fahrzeug nicht durch den TÜV kommt, weil es erlaubte EFFEKTA-Leuchten verbaut hat und sogar die KBA-Papiere mit dabei liegen... Wenn der TÜV die Anlage nicht so genehmigt, wie Hänsch es beschreibt, würde ich mich mal über den TÜV-Mitarbeiter beschweren. Oder wie schon gesagt, die Dinger raus, und nach dem TÜV wieder rein...

FedSigAerodynic
07.03.2009, 02:10
Ja klar kann man die Dinger raus und wieder rein machen.
Aber wieso wenn ich die haben darf ?

Ich kann doch nicht immer wenn ich zum TÜV muss mein Auto auseinander nehmen und hinterher wieder zusammen bauen.

Außerdem kämen dann ja nochmal die Kosten für ne Nachuntersuchung dazu.
Und das sehe ich nicht ein! Ich habe alles vorschriftsmäßig eingeaut und angeschlossen.

Deshalb fahre ich heute nochmal dahin und versuche das so zu klären.

Blaulicht05
07.03.2009, 02:21
Richtig!

Neptun2000
07.03.2009, 08:17
Oh man, da bin ich ja mal gespannt wenn mein Wagen im April zum TÜV muss. :tock:

Am Montag wurde ich sogar von der Polizei wegen meine "vorbildlichen Absicherung" auf der BAB 57 gelobt.
Kaum hatte ich mein ersten Arbeitstag an meiner neuen Stelle beendet und fahr nach hause. Wird ein Hund zwei Autos vor mir überfahren. Natürlich hatte ich alles was ich bei hatte genutzt. Effekta Typ 40, Typ 06, Nissen Warnblitzleuchte und Warndreieck. Die Turbos360 hab ich aber nicht genutzt.
Der eine Polizist hatte mir die hand gegeben und der andere hat sein Dank nochmal per Lautsprecher verkündet als ich losgefahren bin.

Das war auch das erste mal das ich ein Polizeiauto mit einer FWL-LED gesehen hatte.

larsnorge
07.03.2009, 12:16
ich arbeite ja in einer kfz werkstatt. ich gebe euch nur den tipp euch nicht mit den prüfern anzulegen! das sind ganz komische menschen (die meisten jedenfalls) sie denken es sind götter! wir hatten einmal ein prob mit einem und der wurd dann echt komisch seitdem mussten wir unseren prüfer wechseln und haben jetzt einen von der gtu und der ist verdammt in ordnung. die leute von der dekra sind alle ein bisschn merkwürdig.

FedSigAerodynic
07.03.2009, 13:10
So bin gerade vom TÜV zurück.

Das ging ganz schnell ich habe dem die Genehmigungsurkunde sowie das pdf Datenblatt von Hänsch gezeigt.

HU- Plakette zugeteilt !!

Es war auch der Prüfer vom ersten mal da und der hatte auch gesagt ich habe ja alles dabei gehabt.
Somit dann doch noch ein gutes Ende obwohl meine Nerven blank lagen.

larsnorge
07.03.2009, 13:27
dann ist ja alles gut geworden^^ denn mal gute fahrt die nächsten zwei jahre

der_hendrik
07.03.2009, 18:57
die leute von der dekra sind alle ein bisschn merkwürdig.

das kann man nicht grundsätzlich sagen. es gibt auch gute prüfer bei der dekra, genauso, wie es auch gute beim tüv gibt.
man kann sowieso nicht pauschal sagen, dass die eine prüforganisation schlecht ist und die andere gut. das hängt immer von der laune/persönlichkeit/fachkenntnis der jeweiligen prüfer ab.
glaub mir, ich spreche aus erfahrung...;)

Peter
07.03.2009, 20:45
Es gab Zeiten, da hab ich vom TüV-Mann die Plakette in die Hand gedrückt bekommen und durfte die zu Hause selber aufs Auto kleben. :D

Die Zeiten sind aber nun leider vorbei.

FedSigAerodynic
07.03.2009, 21:42
Hier habt ihr nochmal einen Auszug aus der TÜV-Nachuntersuchung.

72

Wie können denn Blitzer Synchron zu den Blinkern laufen?
Xenon und Halogen ist da schon nen unterschied oder?

Peter
07.03.2009, 21:46
:tock::tock::tock::tock:

Neptun2000
08.03.2009, 01:20
Wie geil.:tock: Ich bin echt mal gespannt, was im April dann auf mich zukommt.

Peter
08.03.2009, 03:27
Wie geil.:tock: Ich bin echt mal gespannt, was im April dann auf mich zukommt.

Handschellen... :D

Commander
08.03.2009, 10:05
Hat dich der zweite Besuch etwas zusätzlich gekostet?

Neptun2000
08.03.2009, 10:39
Handschellen... :D

Scherzkeks. Morgen werde ich deine Kekse abschicken. :popcorn::zunge:

Peter
08.03.2009, 13:00
Dann bin ich aber mal gespannt auf die Kekse. :oh:

FedSigAerodynic
08.03.2009, 14:23
Hat dich der zweite Besuch etwas zusätzlich gekostet?

Nein das wär's ja noch gewesen.
Ich bin in die Anmeldung gegangen hab gesagt das da ein fehler vorliegt, hab denen die Papiere gezeigt und dann hat der Prüfer einen neuen Ausdruck mit alles i.O. gemacht.

Dann hat der die Plakette draufgeklebt (ohne nochmal die Funktion der TYP40 zu testen)
Und dann konnte ich wieder fahren.

Auf dem Ausduck stand was mit 15€ aber der hat gesagt es wäre kostenlos weil es ja ein Fehler vom Aussendienstmitarbeiter war.

Commander
08.03.2009, 19:55
Dann ist's ja gut.:)

Iceman1982
08.03.2009, 22:28
So ein Problem hatte ich nie bei Tüv oder Dekra einfach denn Dienstausweiß im Wagen liegen lassen das er es sieht und schon ist der kleinlaut da ich sozusagen am längeren Hebel sitze. (THW Dienstausweiß) das ist das schönee bei einer Bundesanstalt da bekommt mann vieles einfacher denn keiner legt sich von denn mit einem an der für ne Behörde Arbeitet.

Neptun2000
09.03.2009, 17:31
Dann bin ich aber mal gespannt auf die Kekse. :oh:

So sind heute auf Reise gegangen. Müssten morgen bei dir sein. ;)

Blaulicht
09.03.2009, 22:59
Also wenn ich Prüfer wäre und würde deinen THW Ausweis im Auto sehen, würd ich mich totlachen. Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass es einen Prüfingenieur interessiert ob da ein THW Ausweis liegt........:tock:

Peter
09.03.2009, 23:03
So sind heute auf Reise gegangen. Müssten morgen bei dir sein. ;)

:oh: Jippi! [99]

Basti
09.03.2009, 23:04
So ein Problem hatte ich nie bei Tüv oder Dekra einfach denn Dienstausweiß im Wagen liegen lassen das er es sieht und schon ist der kleinlaut da ich sozusagen am längeren Hebel sitze. (THW Dienstausweiß) das ist das schönee bei einer Bundesanstalt da bekommt mann vieles einfacher denn keiner legt sich von denn mit einem an der für ne Behörde Arbeitet.

Das halte ich auch für ein Gerücht. Grade in der Situationen sitzt der Prüfer am längeren Hebel.

Iceman1982
10.03.2009, 13:36
Das halte ich auch für ein Gerücht. Grade in der Situationen sitzt der Prüfer am längeren Hebel.



Ich meine damit das er kleine Mängel Übersehen tut die er z.B beim anderen Bemängeln würde ich habe auch Frontblitzer im Grill und Heckblitzer im Kofferraumtür ohne Probleme abgenommen Einzeln Ansteuerbar als Pannenabsicherung/Verkehrsicherung. Wenn Bremesen Defekt ist Bemängelt er das auch. Außerdem weiß ich als KFZ-Mechaniker für LKW/Sonderfahrzeuge wie die Arbeiten Besonders bei Großen Firmen da würde ich manchmal kein TüV geben denn Firmen aber die Firmen scheinen die Gut zu Bezahlen habe ich bei mein Ex Arbeitgeber gemerkt Unzureichende Bremswirkung beim 40t LKW aber TüV Bekommen. Naja wie Gesagt kommt Bestimmt auf die Prüfstelle an hier ist es halt nicht so scharf bemessen besonders nicht für Leute von Behörden da die auch unsere Fahrzeuge Prüfen THW und Feuerwehr usw. ist für die ne Gute Einahme Quelle wollen die halt nicht verlieren also wird nur Stark Bemängelt was Verkehrsgefährdet ist sind ja alles Junge Prüfer hier.

Iceman1982
10.03.2009, 13:44
Also wenn ich Prüfer wäre und würde deinen THW Ausweis im Auto sehen, würd ich mich totlachen. Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass es einen Prüfingenieur interessiert ob da ein THW Ausweis liegt........:tock:



Hatt hier Gewirkt hatten uns darüber noch Unterhalten und so habe ich auch Festgestellt das er beim DRK ist hatte leichte Mängel gehabt hatt er aber nicht auf dem Prüfbericht Geschrieben und die Blitzer hatt er auch ohne weiteres Abgenommen als Pannensicherung.

Iceman1982
10.03.2009, 13:47
Wie Heißt es so schön Versuchen Kostet nichts und es hat Geklappt

Neptun2000
10.03.2009, 16:39
Aua, jetzt tun mir die Augen weh. Schon mal was von Rechtschreibung und Satzzeichen gehört? :wand:

Mit dein Frontblitzern würde ich vorsichtig sein, da sieht die Polizei gerne mal rot. Und was für Heckblitzer benutzt du?

Und was nutzen dir die Frontblitzer? Hast du auch noch ein Blaulicht im Auto?

Neptun2000
10.03.2009, 17:30
:oh: Jippi! [99]

Und hast du heute Post bekommen? :D

Peter
10.03.2009, 17:36
Und hast du heute Post bekommen? :D

Nein, noch nix angekommen. Ich hoffe Deine Kollegen hatten keinen Hunger... :D

Neptun2000
10.03.2009, 19:45
Nicht schön. :( Normal müsste es heute ankommen. Naja hoffe mal das der die Adresse lesen konnte. Wenn es morgen nicht ankommt sag bitte bescheit. Ach ja und schau dir die Verpackung des Inhalts an. ;) Hab ich ein bisschen verändert. :D

Neptun2000
20.04.2009, 20:28
So mein Wagen wird nächste Woche Dienstag vom DEKRA-Onkel begutachtet. Mal schauen, was der zu meiner RWS Typ40 sagen wird. :roll:

FedSigAerodynic
21.04.2009, 06:03
Nimm dir vorsichtshalber die Genehmigungsurkunde (http://sosi.myds.me/forum/showthread.php?t=4599) mit und diese pdf (http://www.fg-haensch.de/pdf_files/Prod_RWS_pico.pdf) mit.
Habe ich mir auch ausgedruckt, denn da steht groß "auch für Privat"

Neptun2000
21.04.2009, 18:29
Ja danke, die Urkunde hab ich auch immer mit im Auto, genauso wie die Urkunde für die Typ 06. [14]

Hella_RTK6-SL
21.04.2009, 20:03
Danke dafür! Da steht ja, die Leuchten dürfen nach dem öffnen der Hecklappe oder ähnlichem sichtbar werden. Ist das denn schlimm, wenn die immer zu sehen sind?

rouvi
21.04.2009, 20:21
nein das ist nicht schlimm. ich lese daraus, dass die zulassung um die verdeckt eingebauten leuchten ergänzt wurde, vorher sollten die vll nur sichtbar angebaut werden

Hella_RTK6-SL
21.04.2009, 20:31
Tja ja, wir sind halt in Deutschland. Wieder Kiloweise Papierkram mitschleifen, wenn man bisschen "mehr" an seinem Fahrzeug verändern möchte.:motz:

kann man die auch fest eintragen lassen? Nur so theoretisch, wenn man andere Sachen noch einzutragen hat.

UKR
22.04.2009, 00:21
Da steht ja, die Leuchten dürfen nach dem öffnen der Hecklappe oder ähnlichem sichtbar werden. Ist das denn schlimm, wenn die immer zu sehen sind?

Da steht das sie AUCH so angebracht werden dürfen. Das bedeutet, daß sie nicht ständig sichtbar sein müssen. Sonst könnte man bei der HU bemängeln, das die Leuchten in der Heckklapper verbaut und damit nicht ständig sichtbar sind. Das ist aber garnicht gefordert.

kann man die auch fest eintragen lassen? Nur so theoretisch, wenn man andere Sachen noch einzutragen hat.
Natürlich kann man die eintragen lassen. Da die Dinger aber eine ABG haben, ist eine Eintragung nicht nötig.

FedSigAerodynic
22.04.2009, 00:29
Tja ja, wir sind halt in Deutschland. Wieder Kiloweise Papierkram mitschleifen, wenn man bisschen "mehr" an seinem Fahrzeug verändern möchte.:motz:

kann man die auch fest eintragen lassen? Nur so theoretisch, wenn man andere Sachen noch einzutragen hat.


Auch nochmal zur Info. Du bist nicht gezwungen die Genehmigungsurkunde bei dir haben zu müssen.
Die leuchten haben ja diese ~~K (Nummer)
Über diese Nummer kann man über das Kraftfahrtbundesamt herraus bekommen das die Blitzer auch für Privat erlaubt sind.

Ich führe diese Papiere nur zur Sicherheit mit damit ich direkt was zur vorlage habe, sollte ich mal gefragt werden.

Aber man muss die nicht mit sich führen wie z.B. eine ABE

Hella_RTK6-SL
22.04.2009, 13:46
Ja, das ist mir klar. Aber wenn ich Platz dafür habe, nehme ich das halt auch mit dann.

Neptun2000
27.04.2009, 17:56
So hab gerade mein Wagen abgegeben. :roll: Mal schauen was der nette Onkel morgen sagen wird. :schäm:

Neptun2000
28.04.2009, 17:52
:banane: So mein Auto hab ich wieder. Und hab fast ohne Probleme Tüv bekommen. Es gab nur eine Sache zu bemängeln, mein linkes Standlicht war kaputt. :D

Aber der Tüv-Onkel hat meine saubere Verkabelung auseinander gepflückt, das fand ich nicht so schön. :grrr: Da er es danach nur notdürftig wieder gerichtet hat. Aber ich hab jetzt erstmal wieder bis zum 04/2011 TÜV

FedSigAerodynic
28.04.2009, 18:33
Von was für einer Verkabelung sprichst du?

Fürs Standlicht oder Typ 40 ?

Neptun2000
28.04.2009, 18:53
Für die Typ 40. :D wäre ja noch schöner wenn der an mein Standlicht geht.

Der wollte wohl genau wissen wie die verkabelt ist. Hab mir ja leider noch kein Schalter eingebaut und so liegt neben meinem Zigarettenanzünder der Stecker der RWS. Und der hat halt alles was der abbauen konnte abgebaut um das Kabel zu verfolgen. Gott sei dank hat der nicht mein Teppich rausgerupft, ich hab mir echt mühe mit dem verlegen gemacht. Vom Kabel sieht man nichts ausser ein Stück neben dem Zigarettenanzünder.

FedSigAerodynic
28.04.2009, 21:30
Uha :)

Bei mir hätte der lange suchen können.
Hab ja das Funkschaltsystem drinne.

Das kann ich dir auch nur empfehlen.
Den Schalter kannst du dir dann irgendwo ins Auto kleben oder auch in deiner Hosentasche lassen :D

Einfach genial !

TripplexXx
28.04.2009, 22:48
Uha :)

Bei mir hätte der lange suchen können.
Hab ja das Funkschaltsystem drinne.

Das kann ich dir auch nur empfehlen.
Den Schalter kannst du dir dann irgendwo ins Auto kleben oder auch in deiner Hosentasche lassen :D

Einfach genial !

Was sind das genau für Funkschaltsysteme??
Hast da mal Bilder und einen Link wo man die bekommt????

Das Kabel durchs Auto ziehen geht mir auf den Leim!!!

FedSigAerodynic
29.04.2009, 00:10
Das ist ein Hella Funkschaltsystem.

Bilder hast du unter Einbau Hänsch Effekta Typ 40 in priv. Auto (http://sosi.myds.me/forum/showthread.php?t=207)

Auf dem 4ten Bild siehst du den Hella Karton von dem System.
Auf Bild Nr.5 siehst du den kleinen Funkschalter. (oben Ein unten Aus)

Und weiter unten wo die Leistungselektronik ist kannst du das Funkschaltsystem auch sehn. Habe es seitlich an der Rückwand befestigt.
Ich habe die Batterie auch im Kofferraum. Von daher sehr passend ;)

musikflyer
29.04.2009, 00:24
Ist eig. irgendwo geregelt, dass FRONTblitzer auch nach hinten gerichtet sein dürfen?

Neptun2000
29.04.2009, 17:23
Zur Not werde ich auch das Funksystem nehmen, aber lieber möchte ich nen Schalter benutzen. Hätte auch platz im Amerturenbrett, wenn ich das Ablagefach entferne. Muss nur noch ausmessen wie das alles so passt.

UKR
29.04.2009, 18:35
Ist eig. irgendwo geregelt, dass FRONTblitzer auch nach hinten gerichtet sein dürfen?
In welchem Zusammenhang denn?

Es gibt technisch betrachtet keine Frontblitzer, sondern nur gerichtete Kennleuchten. Das diese nur nach vorn leuchten dürfen ergibt sich aus der StVZO. Wenn man welche benötigt die nach hinten Leuchten bedarf es einer Ausnahmegenehmigung.

musikflyer
29.04.2009, 18:43
Aber die Typ 40 ist doch für vorne gedacht oder?

Commander
29.04.2009, 19:27
Aber die Typ 40 ist doch für vorne gedacht oder?
ja, aber nicht als RWS, das ist nur für hinten

Hella_RTK6-SL
29.04.2009, 23:37
Weis jemand, ob diese §53a zugelassenen leuchten von Hänsch auch in Österreich betrieben werden dürfen?

FedSigAerodynic
30.04.2009, 00:02
Oh das ist eine gute Frage.
Wenn es mit den Gesetzen da so streng ist wie hier würde ich sagen Nein, da die Genehmigung vom Kraftfahrtbundesamt kommt. Und das ist nur für Deutschland.
Bin mir aber nicht sicher !!!


Aber schick da am besten eine kurze eMail an Hänsch. Die können dir das sicherlich sagen.

Hella_RTK6-SL
30.04.2009, 15:53
Danke, aber geht nemmer:D Bin jetzt Weg übers WE. Also bis dann.

Andi-Hamburg
30.04.2009, 19:04
Danke, aber geht nemmer:D Bin jetzt Weg übers WE. Also bis dann.

Wenn du ohne Leuchten wiederkommst, wissen wir bescheid! :D

Hella_RTK6-SL
03.05.2009, 12:06
Wenn du ohne Leuchten wiederkommst, wissen wir bescheid! :D

Moin, bin wieder da. Haben die leuchte nicht gebraucht. Hab auch nix anderes von nem VW Bus erwartet:D

Andi-Hamburg
27.03.2012, 16:44
So, dann werde ich mal die "Leiche" schänden!

Heute war es bei mir soweit, ich bin durch den TÜV gefallen wegen meiner sputnik Nano.

Begründung:

* die Blitzer sind nicht erlaubt (auch nuf den Hinweis nach §53a Abs. 3 bla bla, keine Änderung der Meinung)

* das RWS darf nicht auf der Hutablage montiert sein, da diese beim öffnen der Klappe ja "Richtung Himmel" blitzen
(im Pannenfall mache ich eh die Klappe auf, und die Hutablage bleibt "unten")

* Blitzer sind durch die getönten Scheiben nicht zulässig (nachgerüstet mit Foliatec inkl. Prüfzeichen)

Werde mich nun schriftlich beim Vorgesetzten beschweren und berichten wie es ausgeht.

Gruß Andi

Blaulicht05
27.03.2012, 18:37
...na da bin ich ja mal gespannt... der spinnt wohl. ;)

FedSigAerodynic
31.03.2012, 03:20
Ich würde denen mal die erste Seite dieser Hersteller pdf auf den Tisch legen.
http://www.fg-haensch.de/pdf_files/produktinformation/prod_rws_pico.pdf

Da steht ja ausdrücklich das diese Anwendung für Privat zugelassen ist.

Spezial zu den Nanos:

http://www.fg-haensch.de/pdf_files/produktinformation/prod_rws_led.pdf

Seite 2, da würden die Nanos ja auch in den Himmel leuchten, wenn der Kofferraum geöffnet wird.

Andi-Hamburg
31.03.2012, 06:29
Naja, sieht bei mir schlecht aus wegen folgender gründe :

* RWS hinter mit Folie (bauartgenehmigt) getönter Heckscheibe

* RWS mit Warnblinkanlage gekoppelt

;-(

Blaulicht05
31.03.2012, 11:10
Also wenn die RWS sofort beim Einschalten der Warnblinkanlage aktiv sind ist es theoretisch auch nicht zulässig, weil die RWS nur im stand betrieben werden dürfen und die Warnblinkanlage in Situationen wie z.B. Stauende oder Abschleppen auch während der Fahrt eingeschaltet werden sollten.

Aber warum spielt das mit der Folie eine Rolle?

big daddy
31.03.2012, 11:47
Wie hast Du die RWS mit der Warnblinkanlage geschaltet?

Da liegt ja nie dauer + an den RWS!

Du müßtest halt die Folie im Bereich der RWS ausschneiden, damit sie das volle Licht ausstrahlt!

Blaulicht05
31.03.2012, 13:18
Und wie sieht das mit original abgedunkelten Scheiben aus? Also keine nachgerüsteten Folien?

big daddy
31.03.2012, 13:39
Auch eine gute frage! Mal bei Hänsch fragen, wie die so die Sache sehen :kratz:

gelöschter Benutzer 24
31.03.2012, 15:59
Wie hast Du die RWS mit der Warnblinkanlage geschaltet?

Da liegt ja nie dauer + an den RWS!
.........


....ja, stimmt:kratz:

Blaulicht05
31.03.2012, 16:09
Auch eine gute frage! Mal bei Hänsch fragen, wie die so die Sache sehen :kratz:

Also die Hänsch möchte die Teile ja verkaufen...;)

Real Tazmedic
31.03.2012, 16:34
....ja, stimmt:kratz:
Da läßt sich bestimmt irgendwo ein geschaltetes Dauerplus abgreifen... müsste man mal den Schaltplan sehen.

chspandl
31.03.2012, 16:37
Da läßt sich bestimmt irgendwo ein geschaltetes Dauerplus abgreifen... müsste man mal den Schaltplan sehen.

Einfacher wird es sein, einen 2-poligen Schalter zu nehmen, (odern ein zusätzliches Relais) welches bei Aktivierung der RWS die Warnblinkanlage einschaltet. (Also quasi den Warnblinkschalter überbrückt)

Real Tazmedic
31.03.2012, 16:41
Ich vermute, dass DAS dann aber wirklich nicht zulässig ist.
Um mal auf den Punkt zu kommen: um was für ein Fahrzeug geht es denn?

Blaulicht05
31.03.2012, 17:00
Warum überhaupt de ganze Aufwand mit dem Warnblinkschalter und warum nicht nur einen einfachen An-/Ausschalter für die RWS ? Das wäre doch am einfachsten.

chspandl
31.03.2012, 17:04
Ich vermute, dass DAS dann aber wirklich nicht zulässig ist. ...

Wieso sollte das unzulässig sein ?

- RWS und Warnblinker "müssen" ja zusammen genutzt werden (ist ja dann sicher gestellt, da über den "neuen" RWS Schalter beides aktiviert wird)
- Warnblinker kann trotz allem noch allein genutzt werden. (über den alten Warnblinkschalter)

Real Tazmedic
31.03.2012, 18:57
Vermutlich wird es schon damit losgehen, dass das Warnblinksymol beim Betrieb der WBL auch blinken muss. Die WBL-Schalter werden aber von der internen Schaltung immer komplexer und ich vermute, dass der Aufwand die Kontrollleuchte zum Blinken zu bekommen, nicht ganz unerheblich sein wird.
Wenn sich der TÜV so schon am RWS stört, wird er sicher ganz viel Verständnis dafür haben, wenn ein extra Schalter Einfluß auf die vorhandene WBL nimmt. Viele Autos (z.B. VW macht(e) das gerne) haben das Blinkrelais schon direkt im Schalter (oder besser: der Schalter klebt am Relais und das hängt direkt im Amarturenbrett).

Letztlich bin ich mich trotzdem sicher, dass es eine Möglichkeit geben wird, ein wie auch immer generiertes Dauerplus vom WBL-Schalter abzugreifen, diesen über einen Schalter extra für das RWS zu führen, damit das RWS nur funzt, wenn auch die WBL an ist. Und wer ganz lustig ist, kann dann die Handbremskontrolle auch gleich mit rein nehmen.

Andi-Hamburg
31.03.2012, 20:30
Also,

Hänsch sagt das es zum Thema dunkle Scheiben nichts in den Vorschrifften steht. Der Tüv sagt aber:

RWS hinter getönter Scheibe = nachträgliches Tönen oder Einfärben von bauartgenehmigten Lichttechnischen Einrichtungen ist unzulässig. Ebenso wenn die Leuchte z.b hinter getönten Scheiben verwendet wird.

RWS schaltet sich ca. 5 Sek nach aktivieren der Warnblinkanlage ein. Warum? Hab vorne keinen Platz mehr für einen Schalter, daher hatte ich mir diese Methode überlegt. Funkschalter oder "irgendwo" nen Loch bohren kam nicht in Frage.

Technisch habe ich es so gelöst:

An jeden Blinker ein Relais welches die Spannung zum RWS schaltet, jeweils mit einem Kondensator. Nur wenn beide Blinker an sind, kann der Strom durch beide Relais und das RWS bekommt Strom. Die Kondensatoren lassen die Relais etwas später abfallen, so das praktisch dauerplus am RWS anliegt.

Im übrigen muss man das RWS nicht mit den Warnblinkern schalten, davon steht in der ABG nichts drin!

Gruß Andi

planschkuh
02.04.2012, 16:04
So, dann werde ich mal die "Leiche" schänden!

Heute war es bei mir soweit, ich bin durch den TÜV gefallen wegen meiner sputnik Nano.

Begründung:

* die Blitzer sind nicht erlaubt (auch nuf den Hinweis nach §53a Abs. 3 bla bla, keine Änderung der Meinung)

* das RWS darf nicht auf der Hutablage montiert sein, da diese beim öffnen der Klappe ja "Richtung Himmel" blitzen
(im Pannenfall mache ich eh die Klappe auf, und die Hutablage bleibt "unten")

* Blitzer sind durch die getönten Scheiben nicht zulässig (nachgerüstet mit Foliatec inkl. Prüfzeichen)

Werde mich nun schriftlich beim Vorgesetzten beschweren und berichten wie es ausgeht.

Gruß Andi

Ich stelle mir immer noch die Frage, ob ein zugelassenes RWS den TÜV überhaupt etwas angeht :tock:
Seitens Hänsch steht nirgendwo etwas das ein RWS Eintragungspflichtig wäre und damit kann es dem TÜV eigentlich sch...egal sein.

Halte und bitte auf dem laufenden

Andi-Hamburg
02.04.2012, 19:44
Das nachträgliche Tönen oder Einfärben von bauartgenehmigten Lichttechnischen Einrichtungen ist unzulässig. Ebenso unzulässig ist es, wenn Leuchten z.B. hinter Scheiben verwendet werden, die nachträglich durch eine Scheibenfolie in ihrer Lichtdurchlässigkeit verändert wurden, auch wenn diese Tönung für sich genommen bauartgenehmigt ist. Ein Betrieb der Leuchten ausschließlich bei geöffneter Heckklappe ist bei der derzeitigen Schaltung nicht möglich.

Also muss ich dafür sorgen, das mein RWS nur angeht, wenn die Klappe geöffnet ist.

mär
02.04.2012, 20:15
Also muss ich dafür sorgen, das mein RWS nur angeht, wenn die Klappe geöffnet ist.

Kofferraumlicht ;-) Ambesten gleich mit verstecktem Schalter für den TÜV

Andi-Hamburg
02.04.2012, 20:38
Kofferraumlicht ;-) Ambesten gleich mit verstecktem Schalter für den TÜV

Das ist leider genau auf der anderen Seite wo ich meine Technik dafür verbaut habe. Habe jetzt nen Schalter im Kofferraum, für den TÜV reicht es, und dann lasse ich mir was einfallen.

Gruß

Jango112
05.03.2014, 13:09
Heute hat sich erstmals ein Prüfer für die Nanos interessiert und sie sich vorführen lassen.

1. Reaktion: "Sowas gibt's?" Antwort von mir: "Ja, ist sehr wirkungsvoll."

2. Aussage: "Das ist aber gar nicht erlaubt."
Nachdem ich ihm kalt lächelnd die ABG übergeben habe, er hin und her blätterte kam folgendes.

3. Aussage: "Die sind ja gar nicht mit der Handbremse gekoppelt."
Antwort von mir: "Muss ja auch nicht."

4. Aussage: "Da steht doch drin. "Nur bei stehendem Fahrzeug verwenden"."
Gegenfrage von mir: "Sie leiten aus einer Verhaltensvorschrift über den Betrieb eine Einbau- bzw. Schaltvorschrift ab?"

5. Aussage: "Nee, nee. Ich lass das mal so durchgehen. Ganz richtig kann das aber nicht sein!"
Ich: "Das machen wir bitte nicht.
Entweder Sie belegen mir, dass die Leuchten nicht regelkonform sind oder erkennen sie ohne wenn umd aber an.
So halben Kram machen wir nicht!"

6. Reaktion: Trockenes Schlucken, Kopfkratzen und erneutes hektisches Blättern.
"Ja, da haben sie wohl Recht."

7. Nachkarten: "Wozu haben Sie eigentlich die gelbe Rundumleuchten hinterm Sitz?"
Ich: "Das ist auch eine zusätzliche Warnleuchte nach §53a StVZO
Möchten Die die Zulassungsunterlagen dafür auch sehen?"
Prüfer: "Ach nein. Die ist ja nicht am Fahrzeug montiert, da kann ich das ja nicht prüfen. Aber eingeschaltet rumfahren dürfen Sie damit ja nicht. Das wissen Sie und halten sich daran?!"
Ich: "Aber sicher."

Am Ende wurden zur Ehrenrettung des Prüfers die gelblich schimmernden Standlichtbirnen vorne bemängelt und gegen reinweiße gewechselt.

Merke: wer den Prüfer bei effekta-Produkten argumentativ aussticht muss damit rechnen, dass der Rest penibel geprüft wird.

Wir haben ins aber am Ende mit Handschlag verabschiedet ind ich habe ihm die Website von Hänsch empfohlen.

Peter
05.03.2014, 13:13
Gegenfrage von mir: "Sie leiten aus einer Verhaltensvorschrift über den Betrieb eine Einbau- bzw. Schaltvorschrift ab?"


Strike! :D [14]

NeusserSosimann
05.03.2014, 16:53
Mein Prüfer sag nie etwas :D

Kleiner
05.03.2014, 17:12
Als ich zum erstenmal mit dem Defender in Tübingen zum TÜV bin haben sie gelost wer ran muss! :kratz::ko:

Jango112
05.03.2014, 22:34
Bislang (5 Jahre mit zwei HU und identisch vorgeführtem Fahrzeug) hat sich kein Prüfer dafür interessiert, aber dieses Mal kam´s halt so. :grinser:

FedSigAerodynic
06.03.2014, 02:47
Ich gehe da mittlerweile kein Risiko ein.
Wenn ich meinen Polo zum TÜV abgebe nehme ich vorher die Hutablage herraus.

Nicht das ich am nächsten Tag vorbei komme und die Plakette aus dem Grund nicht dran ist.

AGB und Werbeprospekt habe ich immer dabei.
Im Werbeprospekt stehr sogar das man die im Stau auch benutzen darf um den nachfolgenden Verkehr zu warnen.
Wobei da nicht steht, dass man die nur im Stand benutzen darf.

Hella Rotafix
06.03.2014, 21:03
Jan, was hattest du für Standlichtlampen drin?

timmmm
06.03.2014, 22:25
In meinem letzten TÜV-Bericht steht in Bezug auf die Nanos auch drin: "Unzulässige lichttechnische Einrichtung - Voraussetzungen für gelbes Blinklicht nicht gegeben." (Durchgekommen bin ich trotzdem)

Leider ist der Prüfer ein Bekannter eines Bekannten. Daher habe ich ihm zuliebe darauf verzichtet, eine Etage höher zu gehen und dem guten Herren mal die Rechtslage näherzubringen ....

phmz
06.03.2014, 22:48
Bei meiner Tüv Abnahme gabs genau so Probleme. Trotz Urkunde vom KBA. Der Prüfer hatte irgendwas in seinem Pc zum verwiesenen § nachgesehen. Nach vielem hin und her hat Er sich dann geschlagen gegeben. Den § hatte er sich zwei mal genauestens durchgelesen.

FlorianD
08.03.2014, 14:04
Ich war heute morgen bei der DEKRA, das RWS (PH4A) wurde vom Prüfer allerdings in keinster Weise erwähnt. :D
Muss trotzdem noch zur Nachuntersuchung, die korrodierte Kraftstoffleitung und die zu niedrig eingestellten NSW mochte er nicht.

Jango112
08.03.2014, 20:59
Jan, was hattest du für Standlichtlampen drin?

Solche (http://www.google.de/imgres?sa=X&espvd=210&es_sm=93&biw=1280&bih=923&tbm=isch&tbnid=clR3Q29uga_q1M%3A&imgrefurl=http%3A%2F%2Feal-vertrieb.de%2FOnline-Shop%2FAUTOBELEUCHTUNG%2FInstrumenten-und-Standlicht%2FInstrumentenlampe-Glassockellampe-orange.html&docid=pz0eBAz3jjs69M&itg=1&imgurl=http%3A%2F%2Feal-vertrieb.de%2Fout%2Fpictures%2Fmaster%2Fproduct%2F1%2F13073-300.jpg&w=1181&h=886&ei=H2gbU6HZFsaBtAbVwIDYCg&zoom=1&iact=rc&dur=1832&page=1&start=0&ndsp=36&ved=0CFoQrQMwAQ). ;)

Hella Rotafix
08.03.2014, 21:15
Tja, mich haben deine Kollegen mit meinen 5W gedimmten Blinkern aufgehalten :D