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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rotafix eintragen lassen?


Mobius One
16.09.2009, 18:44
Sagt mal Jungs, kann man die Rotafix beim TüV für sein Fahrzeug eintragen lassen?

Die Comet hat mir in 12V ehrlich gesagt zu wenig Dampf, und die Rotafix wurde ja auch von Behörden genutzt, also warum sollte man sie nicht auch mit Eintragung nutzen dürfen? Die Rotaflex ist ja schliesslich auch sehr erfolgreich und diese beiden Argumente sollten doch eigentlich gut ankommen, oder irre ich?

Ich weiss, dass eine Drehspiegelleuchte mehr Strom verbraucht als eine Comet, aber wenn mein Auto den Geist aufgibt, habe ich wahrscheinlich so oder so bald keinen Saft mehr auf der Batterie. Ausserdem liegts ja in meinem Ermessen, ob ich die Rotafix zur Pannenabsicherung im Stand benutze, oder nur den Warnblinker.

So, nun postet fleissig!

Jango112
16.09.2009, 18:58
Magnetleuchten müssen grundsätzlich nicht eingetragen werden, da sie die Fahrzeughöhe nicht (dauerhaft) verändern. :idee:

Zur Pannenabsicherung bei Privatanwendern sind fast ausschließlich die effekta-Leuchten von Hänsch zugelassen. Und da sie auch nicht fest auf dem Fahrzeug angebracht sind, brauchst du sie nicht eintragen lassen.
Außerdem haben sie eine ABE (~~~K XXXX) und sind somit eintragungsfrei.

Dass "normale" Cometen und Drehspiegelleuchten für Privatanwender unzulässig sind ist hier im Forum mehrfach nachzulesen. Daher schreibe ich dazu nix! :motz: ;)

Mobius One
16.09.2009, 19:11
Kann man da nicht irgendwie etwas dran machen? Ich hab letztens auf der Autobahn ein Fahrzeug gesehen von einer Autobahnmeisterei mit der Comet druff,... kann man sich auch gleich sparen.

Was meint ihr? Einfach mal beim TüV mit dem Ding vorbeifahren? Vll geht es ja doch irgendwie...

Jango112
16.09.2009, 19:25
Mehr schreibe ich zu diesem Thema nicht!

:popcorn:

rescuechicken
16.09.2009, 19:27
Kann man da nicht irgendwie etwas dran machen? Ich hab letztens auf der Autobahn ein Fahrzeug gesehen von einer Autobahnmeisterei mit der Comet druff,... kann man sich auch gleich sparen.

Was meint ihr? Einfach mal beim TüV mit dem Ding vorbeifahren? Vll geht es ja doch irgendwie...


Kannst Du Dir schenken.
Entweder Du läßt Dein Fahrzeug als Sonderfahrzeug irgend einer Art eintragen, welches Dich dann zum Führen von gelbem Blinklicht berechtigt, dann kannst Du alles fahren, was eine Zulassung in Deutschland hat.
Wenn Du es rein Privat benutzen möchtest, dann bleiben Dir nur die Effekta Produkte, weil sich kein Hersteller außer Hänsch dafür einer Typprüfung und dem Genehmigungsverfahren für den Privatgebrauch durch das KBA unterzogen hat.
Dritte und nicht ganz saubere Lösung wäre, Du nutzt die Leuchte nur im Unglücksfall oder zur Gefahrenabwehr und begründest Deine Ordnungswidrigkeit mit dem rechtfertigendem Notstand.
Übrigens: Ich habe im Wechsel mal eine Movia-D in gelb oder eine KL7000M im Auto, beides nicht für Privat zugelassen.
Ich habe mich für Variante 3 entschieden.:D

Jango112
16.09.2009, 19:38
Nun schreibe ichg doch noch was. :schäm:

Für Privatanwender ist neben der effekta-Reihe von Hänsch auch die WBL-1221 (von Kennern auch liebevoll "das Teelicht" genannt) nach § 53a Abs. 3 StVZO zugelassen! :D

Mobius One
16.09.2009, 19:51
Ich hab das Gefühl, dass ich mich auch für Variante 3 entscheiden werde,...

Versicherungsschutz ist wenn ich nicht irre, erloschen, korrekt?

rescuechicken
16.09.2009, 20:14
Nun schreibe ichg doch noch was. :schäm:

Für Privatanwender ist neben der effekta-Reihe von Hänsch auch die WBL-1221 (von Kennern auch liebevoll "das Teelicht" genannt) nach § 53a Abs. 3 StVZO zugelassen! :D


Sag mir gar nichts.
Was ist das?
Hersteller?

----------

Ich hab das Gefühl, dass ich mich auch für Variante 3 entscheiden werde,...

Versicherungsschutz ist wenn ich nicht irre, erloschen, korrekt?

Dazu habe ich bisher verschiedene Aussagen.
Magnetleuchten sind keine feste Veränderung am Fahrzeug.
Ich dachte bisher nur, dass ich eine OWI begehe wegen "unerlaubter" Nutzung der Leuchte.
Bei stehendem Fahrzeug, zur Absicherung an Unfall- und Gefahrenstellen, wer sagt da schon etwas.
Den Polizist möchte ich sehen.
Natürlich darf man keinen Mist machen - da hört der Spaß auf.
Aber - das muss jeder für sich selbst entscheiden.

rouvi
16.09.2009, 20:26
http://images.google.de/imgres?imgurl=http://images.rkl-shop.de/items/400011300_LIM.jpg&imgrefurl=http://www.rkl-shop.de/static/A99I28.html&usg=__3a_FH9J2_5M2MTYT5gYICBbSBjs=&h=200&w=300&sz=15&hl=de&start=1&um=1&tbnid=S4kfMGZXoSiSxM:&tbnh=77&tbnw=116&prev=/images%3Fq%3DWBL-1221%26hl%3Dde%26sa%3DN%26um%3D1

Jango112
16.09.2009, 20:32
Bosch WBL 1221

Bilder und eine Beschreibung hier. (http://sosi.myds.me/forum/showthread.php?p=68157#post68157)

rescuechicken
16.09.2009, 20:43
Bosch WBL 1221

Bilder und eine Beschreibung hier. (http://sosi.myds.me/forum/showthread.php?p=68157#post68157)

Das ist ja ein völlig sinnloses Teil.
Warnt in eine Richtung, wie toll.....:kratz:

Mobius One
16.09.2009, 20:59
Dazu habe ich bisher verschiedene Aussagen.
Magnetleuchten sind keine feste Veränderung am Fahrzeug.
Ich dachte bisher nur, dass ich eine OWI begehe wegen "unerlaubter" Nutzung der Leuchte.
Bei stehendem Fahrzeug, zur Absicherung an Unfall- und Gefahrenstellen, wer sagt da schon etwas.
Den Polizist möchte ich sehen.
Natürlich darf man keinen Mist machen - da hört der Spaß auf.
Aber - das muss jeder für sich selbst entscheiden.

Hmm... interessant. Ja stimmt schon, welcher Polizist würde da was sagen... (Gell Jango? ;-))

Denke auch, dass das okay gehen sollte.

rescuechicken
16.09.2009, 21:33
Hmm... interessant. Ja stimmt schon, welcher Polizist würde da was sagen... (Gell Jango? ;-))

Denke auch, dass das okay gehen sollte.


Ist doch wie bei allem - der gute Wille zählt.....:D
Bei blauer Leuchte würde das anders aussehen und während der Fahrt auch.
Aber Gelblicht und nur im Gefahrenfall, wen ineterssiert denn das?

musikflyer
16.09.2009, 22:50
Und jetzt kommt das Übliche:
Aber wehe es baut zufällig jemand hinter dir nen Unfall und sagt: "Ich bin von dem Blitzlicht geblendet wurden".
Dann habt ihr nen Problem..

rescuechicken
16.09.2009, 23:08
Und jetzt kommt das Übliche:
Aber wehe es baut zufällig jemand hinter dir nen Unfall und sagt: "Ich bin von dem Blitzlicht geblendet wurden".
Dann habt ihr nen Problem..


Hat es das in der Realität schon mal gegeben?
Wer, außer uns, weiß denn, dass es da Unterschiede gibt?
Ich kenne keinen (Eltern, Freunde usw.) die das wüßten.
Für die ist Gelblicht eben Gelblicht.
Und wenn ich die Movia auf dem Dach hatte wenn es kracht, wer kennt dann den Unterschied zur Comet Effekta, deren Genehmigung habe ich im Auto liegen.
Und bei einem wirklichen Gefahrenfall, soll mir der Richter mal das größere Übel erklären.
Keine oder schlechte Absicherung oder gute mit falscher Leuchte.

Aber das ist typisch Deutsch.
Das muss alles geregelt sein, so lange regeln, bis selbst Fachleute nicht mehr durchblicken.

Sind wir doch mal ehrlich - wo ist der Unterschied.
Die Effekta-Leuchten sind als Comet auf Fahrzeugen mit Zulassung unterwegs.
Also ist offizielle und private Version doch das Gleiche.
Heißt nur anders.
Warum darf ich dann die gelbe RKLE von Hella nicht auch offiziell und privat nutzen?
Rundumlicht ist Rundumlicht.

So etwas nervt mich total an.....:tock:

FedSigAerodynic
16.09.2009, 23:41
Dazu habe ich bisher verschiedene Aussagen.
Magnetleuchten sind keine feste Veränderung am Fahrzeug.
Ich dachte bisher nur, dass ich eine OWI begehe wegen "unerlaubter" Nutzung der Leuchte.
Bei stehendem Fahrzeug, zur Absicherung an Unfall- und Gefahrenstellen, wer sagt da schon etwas.
Den Polizist möchte ich sehen.
Natürlich darf man keinen Mist machen - da hört der Spaß auf.
Aber - das muss jeder für sich selbst entscheiden.


Als ich letztens einen Unfall auf der Autobahn hatte, hatte ich auch meine TYP40 und meine Comet-E eingeschaltet.
Die Polizei fragte mich ob ich dafür auch eine Zulassung habe.
Braucht man zwar nicht mit führen aber ich hatte die ABG im Handschuhfach dabei.
Als ich dem die dann zeigen wollte sagte der "ist ok"

Aber was ich gesagt hätte wenn ich eine Rotafix auf dem Dach hätte weis ich nicht.
Dafür hat man nämlich keine Papiere!
Dann muss man nur mal an den falschen Polizisten geraten und dann hast du erstmal Arbeit.

Außerdem weis ich nicht was gegen die Comet-E spricht.
Die macht optimales Licht.
Nur es dreht halt nicht.

Aber mal ehrlich. Was wird besser wahr genommen..? Drehspiegel oder Xenon ?

Bei Drehspiegel denke ich auch immer nur an Baustelle...



Sind wir doch mal ehrlich - wo ist der Unterschied.
Die Effekta-Leuchten sind als Comet auf Fahrzeugen mit Zulassung unterwegs.
Also ist offizielle und private Version doch das Gleiche.
Heißt nur anders.
Warum darf ich dann die gelbe RKLE von Hella nicht auch offiziell und privat nutzen?
Rundumlicht ist Rundumlicht.

So etwas nervt mich total an.....:tock:

Nein.

Die Comet-M darfst du nicht mit der Comet-E vergleichen.

Die Comet-E ist nochmal etwas gedrosselt um nicht zu viel Strom zu ziehen, hat also eine andere Elektronik.

Generell stimme ich aber deiner Aussage zu Rundumlicht ist Rundumlicht!

Casi
17.09.2009, 15:14
Und jetzt kommt das Übliche:
Aber wehe es baut zufällig jemand hinter dir nen Unfall und sagt: "Ich bin von dem Blitzlicht geblendet wurden".
Dann habt ihr nen Problem..

Das sehe ich genauso... Selbst wenn die meisten Polizisten gut finden, dass man zur Sicherheit was getan hat, gibt es immernoch die andere Seite: Leute, die die Schuld immer auf wen Anderes abwälzen wollen. Passiert etwas, wird solange gesucht, bis man einen "Doofen" gefunden hat. Leute, die quasi über Leichen gehen würden, nur um keine Punkte und Strafen kassieren zu müssen. Von solchen Leuten gibt es einige. Der "Doofe" wollte ich dann nicht sein. Solche Leute haben oft gewaltige Anwälte, die für die passende Kohle die gesamte "Trickkiste" auspacken. Habe auch schon überlegt, wegen der kleineren Abmaße, eine Movia D ins Auto zu packen...die ließe sich perfekt Verstauen. Wenn ich dann aber wieder an solche Leute denke, lasse ich besser die große Typ 06 hinterm Sitz stehen :nick2: Dann können sie sich einen anderen "Schuldigen" suchen...

Gruß

Casi

rtk6sl
17.09.2009, 15:52
Aber mal bitte.... Angenommen man hat in der Abenddämmerung einen Unfall den man absichert!

Ganz ehrlich... Ob man nun von einer Effekta Comet geblendet wird oder einer Movia-D .... Ist in meinen Augen kein Unterschied

Mobius One
17.09.2009, 16:02
Darf man die Comet E privat verwenden?

Jango112
17.09.2009, 16:05
Darf man die Comet E privat verwenden?
Ja! Die Comet-E ist aus der effakta-Reihe und damit für Privatanwender zugelassen.
Paradox: Als normale Kennleuchte ist sie nicht zugelassen! :tock:

Mobius One
17.09.2009, 17:36
Inwiefern übersteigt die Comet E die Lichtleistung und den Preis der normalen Comet?

Casi
17.09.2009, 18:14
Aber mal bitte.... Angenommen man hat in der Abenddämmerung einen Unfall den man absichert!

Ganz ehrlich... Ob man nun von einer Effekta Comet geblendet wird oder einer Movia-D .... Ist in meinen Augen kein Unterschied

Seh ich auch so... aber wenn du eine Leuchte nach § 53a Abs. 3 StVZO verwendest, kann dir beim genannten Fall keiner ans Bein pinkeln. Du kannst ja nachweisen, kein Gesetz verletzt zu haben. So ist das in diesem Land nunmal. Ob sinnig oder nicht, Gesetz ist Gesetz... auch wenns nicht immer ganz nach dem menschlichen Verstand ist.

Ja! Die Comet-E ist aus der effakta-Reihe und damit für Privatanwender zugelassen.
Paradox: Als normale Kennleuchte ist sie nicht zugelassen! :tock:

Ich denke das liegt daran, dass jede weitere Zulassung Geld kostet. Andere Platine= neue Zulassung. Warum soll Hänsch das investieren, wenn es die normale Comet schon gibt :kratz:

Gruß

Casi

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Inwiefern übersteigt die Comet E die Lichtleistung und den Preis der normalen Comet?

Im Preis tun die Beiden sich nichts. Es geht bloß um die unterschiedlichen Zulassungen. Die E musste dafür eine andere Platine bekommen, welche anstatt 15Joule nur 14Joule Blitzenergie hat. Sprich die Lichtleistung der E ist herabgesetzt, inwieweit es da Maximalwerte gibt, weiss ich nicht. Auch über die Streuuung der Lichthaube weiss ich nichts. Mir schwirrt nur gerade im Hinterkopf rum, dass eine solche Leuchte für so eine Zulassung nur einen maximalen durchschnittlichten Stromverbrauch von 2,5 A haben darf... Da kann ich zwar nicht die Hand für ins Feur legen, aber ich meine das mal in irgendwelchen KBA Unterlagen gelesen zu haben...

Gruß

Casi

Funkstation112
16.01.2010, 20:51
Sorry das ich den Thread nach 4 Monaten wieder nach oben bringe, aber das wollte ich jetzt unbedingt mal wissen:D

Kannst Du Dir schenken.
Entweder Du läßt Dein Fahrzeug als Sonderfahrzeug irgend einer Art eintragen, welches Dich dann zum Führen von gelbem Blinklicht berechtigt, dann kannst Du alles fahren, was eine Zulassung in Deutschland hat.
Wenn Du es rein Privat benutzen möchtest, dann bleiben Dir nur die Effekta Produkte, weil sich kein Hersteller außer Hänsch dafür einer Typprüfung und dem Genehmigungsverfahren für den Privatgebrauch durch das KBA unterzogen hat.
Dritte und nicht ganz saubere Lösung wäre, Du nutzt die Leuchte nur im Unglücksfall oder zur Gefahrenabwehr und begründest Deine Ordnungswidrigkeit mit dem rechtfertigendem Notstand.
Übrigens: Ich habe im Wechsel mal eine Movia-D in gelb oder eine KL7000M im Auto, beides nicht für Privat zugelassen.
Ich habe mich für Variante 3 entschieden.:D


Wie ist das denn möglich?
Einfach so geht das doch bestimmt nicht, oder?
Darf man dann alle Gelben in D zugelassen Leuchten ohne weiteres fest an sein KFZ schrauben?

Funkstation112
15.02.2010, 13:42
Kann dazu niemand was sagen? :(

Chroffer
15.02.2010, 14:48
[...]

Wie ist das denn möglich?
Einfach so geht das doch bestimmt nicht, oder?
Darf man dann alle Gelben in D zugelassen Leuchten ohne weiteres fest an sein KFZ schrauben?

Das Problem ist doch erst mal einen Grund zu haben sein Fahrzeug als Sonderfahrzeug zuzulassen, denn diese Zulassung wird dir der TÜV nicht bei jedem Fahrzeug geben. Da musst du schon irgendeinen Beruf haben der im Straßenverkehr zu tun hat und musst dein Privatauto dazu nutzen.
Und das du jede zugelassene Kennleuchte verwenden darfst wenn du die notwendige Zulassung als Sonderfahrzeug hast ist doch auch klar.

jan-2601
15.02.2010, 17:58
Ich würde niemandem raten, sein Auto als Sonder-KFZ Pannenhilfe zuzulassen.
Es gewährt einem zwar, jede in D zugelassene Kennleuchte (Balken) zu verwenden (wie bereits erwähnt), jedoch muss man diversestes Absicherungsmaterial (was ja nicht sooo schlimm wäre) und noch viel mehr Werkzeug mit sich führen.
Schaut mal in die Fahrzeuge der bekannten Automobilclubs. Die führen zwar noch mehr mit sich, aber damit man mal eine Vorstellung dessen bekommt, was man alles mit sich führen muss.

Ich bin schon am überlegen, ob ich die Sondereintragung wieder rausnehmen lasse. Urlaub ist damit nicht so wirklich drin.
Aber andererseits hat meine Freundin ja jetzt auch ein Auto. ;)