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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Welche ist besser im Straßenverkehr zu erkennen ->Movia D LED


Morris
18.02.2010, 12:32
Tag,
ich erwäge den Kauf einer Movia D LED und wollte fragen welche besser im Straßenverkehr zu erkennen ist, da sie nicht in meine Sammlung soll sondern wirklich eingesetzt wird. Also was meint ihr welche erkennt man besser die Blaue Haube/Blauer Sockel oder die schwarzer Sockel/weisse Haube?

rescuechicken
18.02.2010, 12:38
Tag,
ich erwäge den Kauf einer Movia D LED und wollte fragen welche besser im Straßenverkehr zu erkennen ist, da sie nicht in meine Sammlung soll sondern wirklich eingesetzt wird. Also was meint ihr welche erkennt man besser die Blaue Haube/Blauer Sockel oder die schwarzer Sockel/weisse Haube?

Eingeschaltet ist es egal.
Soll sie auch ausgeschaltet als Blaulicht zu erkennen sein?
Dann scheidet die weiße Haube aus.
Kenne einige Polizisten, die sich über die weiße Haube sehr ärgern.

Morris
18.02.2010, 17:02
und warum ärgern die sich drüber...ich mein wenn man als zivile Streife rumgurkt hat man das Ding doch eh nicht dauerhaft ausgeschaltet drauf

Jango112
18.02.2010, 17:08
Wenn du deinen Zivilwagen aber ungünstig abstellst (in dem z.B. ein Gehweg blockiert wird, es sich um einen kostenpflichtigen Parkplatz handelt, usw.) und das Blaulicht (ausgeschaltete versteht sich) aufs Amaturenbrett stellst erkennt der Bürger oder die vorbeikommende Politesse "Aha! Das ist ein Einsatzfahrzeug und es hat seine Grund dass es hier so steht, wie es steht."
Mit einem "weißen Blaulicht" ist diese Zuordnung schon schwieriger. :idee:

Und selbst die wenigsten BOSler wissen, dass es die Movia D LED nur als "Blaulicht" gibt und dann auch noch mit weißer Haube wo nur blaues Licht rauskommen kann. ;) Woher soll es dann der gemeine Bürger wissen?!

Morris
18.02.2010, 17:15
treffendes Argument nur würde kein Zivilpolizist das Blaulicht aufs Amaturenbrett stellen um sich als Polizist zu kennzeichnen...dann wäre die Karre und vllt auch der Fahrer "verbrannt"

Jango112
18.02.2010, 17:17
Glaube mir - das wird gemacht.

Nicht bei Observationsfahrzeugen, aber im normalen Tagesgeschäft wird das so gehandhabt oder man legt die Kelle raus.

Blaulicht05
18.02.2010, 17:20
...habe ich schon oft gesehen, dass die MOVIA-D auf die Schalttafeln gestellt wurde, als der Zivilwagen in der Fußgängerzone stand. Oder Anhaltestab.
Ist ja auch egal.

Für welches Fahrzeug soll die MOVIA-D LED sein?

Ob klare Haube oder blaue Haube muss der Käufer selbst entscheiden. Da gibt es keine Unterschiede, welche besser oder schlechter ist. Ich persönlich würde eine schwarz/weiße nehmen und mir eine blaue Lichthaube draufmachen.

max a.
18.02.2010, 19:02
Ich finde Blaue sowieso schöner, da man gleich das Einsatzfahrzeug erkennt und nicht so ein "weißes Licht" auf dem Auto steht.
(Das gleiche gilt bei mir auch für Balken!)

Basti
18.02.2010, 22:52
und warum ärgern die sich drüber...ich mein wenn man als zivile Streife rumgurkt hat man das Ding doch eh nicht dauerhaft ausgeschaltet drauf

Es gibt Situationen da wird die Magnetleuchte nur als Präsensobjekt aufgesetzt um zu zeigen hier ist die Polizei. Ideal für Nachteinsätze vor Kneipen oder Veranstaltungen.

Blaulicht
18.02.2010, 23:01
Bei uns liegen immer die Kellen auf dem Armaturenbrett..... Deswegen habe ich auch eine im auto:D

UKR
19.02.2010, 00:10
Auch wenn durch die LED-Technik die Verwendung farbloser Hauben möglich ist, bieten eingefärbte Hauben immernoch einen besseren Hell/Dunkel Kontrast.
Das ist zumindest der subjektive Eindruck, den ich gewonnen habe. Ich kann in diesem Zusammenhang allerdings nur für gelb sprechen, wie es bei blau aussieht kann ich nicht beurteilen.

86/82-1
19.02.2010, 10:21
Naja also ich sehe die Sache mal so, bei der Polizei ist es eigentlich egal welche Farbe das Ding hat die dürfen sowieso ob mit oder ohne Blaulicht von ihren personenbezogenen Sonderrechten gebrauch machen. Aber als Präsensmerkmal natürlich gut.
Ich weiß nicht wofür die Leuchte sein soll doch wenn es Rettungsdienst, Notarzt Feuerwehr ect. sein soll stellt sich die Frage sowieos nicht wirklich da diese Fahreuge nur mit eingeschaltetr Kennleuchte von Sonderrechten gebrauch machen dürfen. Also ist der Feuerwehrkommandant oder Notarzt im Einsatz und parkt auf dem Gehweg, muss er die Kennleuchte sowieos an lassen ansonsten ist es ein Fahrzeug wie jedes andere und bekommt eine Strafe.

UKR
19.02.2010, 13:23
Das stimmt so nicht. Die Sonderrechte bestehen bei Feuerwehr und Rettungsdienst genau wie bei der Polizei - lediglich beim Rettungsdienst sind sie fahrzeuggebunden. Den Einsatz einer blauen Kennleuchte bedarf es zur Wahrnehmung von Sonderrechten grundsätzlich nicht.

86/82-1
19.02.2010, 19:21
Das stimmt so nicht. Die Sonderrechte bestehen bei Feuerwehr und Rettungsdienst genau wie bei der Polizei - lediglich beim Rettungsdienst sind sie fahrzeuggebunden. Den Einsatz einer blauen Kennleuchte bedarf es zur Wahrnehmung von Sonderrechten grundsätzlich nicht.
wieso ich dann allerding eine Strafe bekomme weil ich im Einsatz ein rot beklebtes Einsatzfahrzeug mit gut sichtbarer rtk6 auf dem Dach keine 5 Meter hinter einer Kreuzung abgestellt habe verstehe ich dann immrnoch nicht.
In der Fahrschule wird einem hier beigebracht Blaulicht an =Sonderrechte Blaulicht aus = nomrales Fahrzeug
Blaulicht kaputt=Einsatzfahrt beendet.

UKR
19.02.2010, 20:04
In der Fahrschule wird einem hier beigebracht Blaulicht an =Sonderrechte Blaulicht aus = nomrales Fahrzeug
Das ist falsch. Die Sonderrechte haben mit Blaulicht rein garnichts zu tun. Hier gilt allein der §35 StVO. Anders ist es bei den Wegerechten (§38 StVO), wobei zu deren Wahrnehmung immer noch das Horn gehört.

gelöschter Benutzer 24
19.02.2010, 20:41
....genau, da steht doch alles :roll: :D


Stvo §38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht
http://www.verkehrsportal.de/images/gif/quad.gif (1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.
Es ordnet an:
"Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".

http://www.verkehrsportal.de/images/gif/quad.gif (2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.

http://www.verkehrsportal.de/images/gif/quad.gif (3) Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung zu warnen.

Hella Rotafix
19.02.2010, 20:49
Blaulicht muss im ausgeschaltetem Zustand auch als Blaulicht zu erkennen sein. Ist meine Meinung

UKR
19.02.2010, 20:57
Da wäre allerdings die Frage: wozu?

86/82-1
19.02.2010, 22:08
....genau, da steht doch alles :roll: :D
mh was soll da nun stehen?

max a.
19.02.2010, 22:17
Dass blaues licht zur Warnung eingesetzt wird und nicht zur Bekanntmachung eines Einsatzes. Bei uns stehen die RTWs auch immer meistens nur mit Warnblinker am Straßenrand.

UKR
19.02.2010, 22:19
Das es zur Wahrnehmung von Sonderrechten weder Licht noch Ton bedarf.

86/82-1
19.02.2010, 22:23
mh was soll da nun stehen?
is doch für was gut
§35 (5a) Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.

dazu dann §38
(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.

Es ordnet an:

"Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".
(2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.

Da stehst: Der Rettungsdienst hat Sonderrechte wenn höchste Eile geboten ist oder etwas abgesichert werden muss! In allen anderen Fällen nicht und in allen anderen Fällen darf auch das Blaulicht nicht eingeschaltet werden.

Von vielen Leuten wird das mit dem Blaulicht dem Sondersigan den Sonder und Wegerechten nicht richtig verstanden und häufig falsch gemacht.

LittleGrisu
20.02.2010, 23:29
Moin,

nicht sauer sein, aber Du schreibst in Deinen eigenen Beitrag Deine eigenen Fehler.

Falsch ist Deine Ausage:
...Da stehst: Der Rettungsdienst hat Sonderrechte we...

In Deinem eigenem Beitrag steht ja schon die richtige Antwort:
§35 (5a) Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von

Und um es zu vervollständigen, im Gesetz steht bei F und Pol nicht die Fahrzeuge, sondern DIE Feuerwehr und DIE Polizei...

Also nicht verwechseln...

Ciao
Michael

86/82-1
22.02.2010, 19:03
Moin,

nicht sauer sein, aber Du schreibst in Deinen eigenen Beitrag Deine eigenen Fehler.

Falsch ist Deine Ausage:


In Deinem eigenem Beitrag steht ja schon die richtige Antwort:


Und um es zu vervollständigen, im Gesetz steht bei F und Pol nicht die Fahrzeuge, sondern DIE Feuerwehr und DIE Polizei...

Also nicht verwechseln...

Ciao
Michael
Sei du bitte nicht sauer aber lies erstmal alle Beiträge. Ich habe am Ende nur eine Zusammenfassung geschrieben.
Ich weiß dass die Sonderrechte im Rettungsdienst Fahrzeugbezogen sind und nicht nur das, sie sind auch noch Einsatzbezogen. Der Rettungsdienst oder sagen wir besser die FAHRZEUGE des Rettungsdiensts haben im Einsatzfall unter Einsatz der Licht und Tonsignalanlagen alle Sonder- und Wegerechte bzw. im Einsatzfall gilt die StVO nicht.