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-   -   Neu: Hella BST jetzt mit §53a Zulassung (https://sosi.myds.me/forum/showthread.php?t=23507)

Jango112 05.08.2015 22:37

Am Rechner hab ich es eben mit dem Firefox, IE und Chrome mocht auswählen können.
Auf dem Handy geht's, da klappt das mit dem 5,- Rabatt nicht. :grrr:

Ich glaube, irgendwer oder -was hat was gegen die Anschaffung. :roll:

medo 06.08.2015 00:04

Es kann sein, dass ggf. die Website dafür JavaScript verwendet.
Hast du vielleicht Java deaktiviert?
Also könnte ein Beispiel sein.

PN wegen Rabattcode ist beantwortet. :)
Hoffe, nun geht das bestellen mit Rabatt & fehlerfrei! :)

Jango112 06.08.2015 09:35

Ok. Danke medo!

medo 09.08.2015 00:28

Liste der Anhänge anzeigen (Anzahl: 4)
So, hier mal Bilder von den Hella BST.
Sie sind doch nicht defekt gewesen, haben nur eine Kleinigkeit übersehen beim Einbau. Passiert.

Die Tage werden diese noch besser ausgerichtet.
Ich hoffe, es stört sich keiner dran, dass das Auto auf den Fotos nicht klinisch rein ist. :D:)

Flo 10.08.2015 23:27

Der Schalter soll zwar natürlich schnell und leicht zu ertasten sein, aber wäre mir persönlich doch einen Tick zu groß und auffällig. Seine Position finde ich dagegen absolut optimal.

Wie wirst du die BST selbst noch ausrichten? Ich konnte es nur einigermaßen lösen, indem ich sie weiter zur Mitte gesetzt habe, wo die Wölbung nicht so stark war.

medo 11.08.2015 15:51

Zitat:

Zitat von Flo (Beitrag 286098)
Der Schalter soll zwar natürlich schnell und leicht zu ertasten sein, aber wäre mir persönlich doch einen Tick zu groß und auffällig. Seine Position finde ich dagegen absolut optimal.

Wie wirst du die BST selbst noch ausrichten? Ich konnte es nur einigermaßen lösen, indem ich sie weiter zur Mitte gesetzt habe, wo die Wölbung nicht so stark war.

Ja, der Schalter ist leider echt etwas groß... aber es ist der einzige, der in die Blende gepasst hat dort.

Ich habe sie bereits ausgerichtet. Habe schräge Gummikeile zwischen BST und Decke angebracht. :)
Jetzt tun einen die Augen weh, wenn man in die Teile reinschaut... selbst aus 10m Entfernung.

medo 12.08.2015 14:06

Video ist da!

Wer es sehen will --> Kurz PN nur mit "sehen will", dann send ich euch Passwort & Link! Habe es bei Vidup.de hochgeladen, da ich nicht möchte, dass dort mit Unfug über Youtube oder so betrieben wird. ;)

http://www.vidup.de/v/AfbjS/

Passwort: Per PN :)

EDIT: Video ist nicht mehr vorhanden.

Jango112 15.08.2015 11:09

Tolle Teile!
 
Meine BST sind auch raketenschnell geliefert worden. [14]
Ich überlege ernsthaft die Nanos aus dem Oktavia zu werfen und die BST einzusetzen.

Die Farbe ist ein Traum (sattes orange) und die Wahl zwischen drei Blitzmustern zu haben ist seeehr nice! :)
Das aber erst nächste Woche.



Ich habe sogar etwas mehr als 5,- € Rabatt bekommen. :D

Flo 15.08.2015 12:02

Dezenter sind sie allemal :)

medo 15.08.2015 15:54

Zitat:

Zitat von Jango112 (Beitrag 286245)
Meine BST sind auch raketenschnell geliefert worden. [14]
Ich überlege ernsthaft die Nanos aus dem Oktavia zu werfen und die BST einzusetzen.

Die Farbe ist ein Traum (sattes orange) und die Wahl zwischen drei Blitzmustern zu haben ist seeehr nice! :)
Das aber erst nächste Woche.



Ich habe sogar etwas mehr als 5,- € Rabatt bekommen. :D


Die Wahl zwischen drei?

Du darfst Sync.
Einfach, Doppelt, Dreifach
und ich meine altern. auch.

Müssten sogar 6 sein. :)

Flo 15.08.2015 16:21

Alternativ dürfte ausgeschlossen sein wegen § 49a Abs. 4 StVZO

Zitat:

Zitat von § 49a Abs. 4 StVZO
Sind lichttechnische Einrichtungen gleicher Art paarweise angebracht, so müssen sie in gleicher Höhe über der Fahrbahn und symmetrisch zur Längsmittelebene des Fahrzeugs angebracht sein (bestimmt durch die äußere geometrische Form und nicht durch den Rand ihrer leuchtenden Fläche), ausgenommen bei Fahrzeugen mit unsymmetrischer äußerer Form und bei Krafträdern mit Beiwagen. Sie müssen gleichfarbig sein, gleich stark und – mit Ausnahme der Parkleuchten und der Fahrtrichtungsanzeiger – gleichzeitig leuchten.

Wenn dann also mehrere Paare, quasi "innen" und "außen" im Wechsel.

medo 15.08.2015 16:33

Ich glaube mit gleichzeitig Leuchten ist im diesem Falle gemeint, dass du beide paarweise nur anschalten kannst.. und nicht einzeln ansteuern wie z.b. den Blinker.

Aber bin mir da auch nicht sicher.
Gelblicht allgemein leuchtet ja auch selten Syncron...

Flo 15.08.2015 17:32

Schwer zu sagen. Du könntest recht haben, wenn man "gleichzeitig leuchten" als "gleichzeitig im Betrieb sein" auslegt. Und zwar unabhängig davon ob gerade eine Hell- oder eine Dunkelphase ist. Eine explizite Regelung die synchrones Leuchten vorschreibt, findet sich sonst nur in Bezug auf echte gelbe Heckwarneinrichtungen von Einsatzfahrzeugen. Umgekehrt lässt das bayerische Innenministerium bei der Ausnahmegenehmigung für zusätzliche blaue Heckklappenblitzern auch asynchrones Blinken zu. Hilft allerdings beides hier nicht wirklich weiter.

Rein vom Wortlaut her würde ich asynchrones aufleuchten allerdings als unzulässig erachten. Bei synchronem Betrieb ist man also jedenfalls auf der sicheren Seite.

Doku112 15.08.2015 19:24

Jedes Paar muss synchronisiert sein. Und dabei ist ein alternierender Blitz nicht zulässig.

Bei zwei montieren Paaren ist das anders.
Da ist aber auch die alternierende Synchronisation rechtlich schwierig.
Absolut 100%ig zulässig ist es nur, wenn die 2 (oder mehr) Paare einfach nicht miteinander synchronisiert sind. Dann ist jedes Paar zulässig verbaut und in der Summe ist es trotzdem ein Durcheinander.

karl-peter 16.08.2015 08:35

Zitat:

Zitat von Doku112 (Beitrag 286278)
Jedes Paar muss synchronisiert sein. Und dabei ist ein alternierender Blitz nicht zulässig.

Bei zwei montieren Paaren ist das anders.
Da ist aber auch die alternierende Synchronisation rechtlich schwierig.
Absolut 100%ig zulässig ist es nur, wenn die 2 (oder mehr) Paare einfach nicht miteinander synchronisiert sind. Dann ist jedes Paar zulässig verbaut und in der Summe ist es trotzdem ein Durcheinander.

2 Paare alternierend zu synchronisieren ist doch kein Problem

Doku112 16.08.2015 10:24

Zitat:

Zitat von karl-peter (Beitrag 286300)
2 Paare alternierend zu synchronisieren ist doch kein Problem

Rechtlich schon. Zumindest bei Benutzung im Sinne der Zulassungsurkunde für den §53a StVZO.

Dann sind es nämlich keine zwei Systeme getrennt voneinander sondern eine "Gesamteinheit"

Jango112 16.08.2015 22:07

Ich hatte vorhin die ABG des Hänsch RWS Sputnik Nano LED (in Papierform) in den Fingern und habe sie nochmal aufmerksam durchgelesen.

Darin steht auch keine vorgegebene Abstrahlrichtung, sondern nahezu der identische Text wie in der ABG der Hella BST.
Lediglich die Kenntnis, dass "RWS" für Rückwärts Warnsystem steht, lässt als Abstrahlrichtung hinten annehmen.

Das bedeutet im Umkehrschluss doch, dass auch sie (und alle anderen § 53a-Leuchten) genauso gut nach vorne leuchten dürfen, wenn die Einbauvorschriften erfüllt sind.

big daddy 16.08.2015 22:10

Bei den PH4 steht das selbe wie bei den BST. Ist das ein Standard Text???

medo 05.09.2015 15:22

Mal ne Frage:

Wenn ich nun ins Nachbarland (innerh. EU) fahre, muss ich die BST abklemmen oder sogar ausbauen? Oder darf ich die im Auto lassen?

Z.B.: Österreich, Niederlande und Luxemburg?

Panther8x8 05.09.2015 15:57

Fahrzeuge die den Zulassungsvorschriften ihres EU-Herkunftslandes entsprechen, dürfen auch im Ausland (EU) baulich unverändert betrieben werden. Jedoch ist die Benutzung der BSTs im Ausland ziemlich sicher untersagt, muss aber nicht zwingend so sein.


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