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-   -   Neu: Hella BST jetzt mit §53a Zulassung (https://sosi.myds.me/forum/showthread.php?t=23507)

medo 04.02.2016 21:32

Ich meine es steht im Handbuch. Hab aber leider grad keins zur Hand von den BST.

raoul 04.02.2016 23:48

Der §53a bezieht sich ja auf Warndreieck, Warnleuchte, Warnblinkanlage, Warnweste.
Und ein Warndreieck oder eine von der Lichtanlage des Fahrzeugs unabhängige Warnleuchte kann und darf man ja auch in Richtung Gegenverkehr benutzen.
Also sollte dies auch bei den nicht mitführpflichtigen und von der Lichtanlage abhängigen Leuchten so sein, wenn diese im Fahrzeug fest angebracht oder so beschaffen sind, dass sie bei Bedarf innen oder außen am Fahrzeug angebracht werden können.
Bedeutet also, fest am Kühlergrill verbaut, geht nicht, da außen.
Ob hinter dem Kühlergrill "innen" ist, darüber könnte man diskutieren.
Aber eine zugelassene Warnleuchte auf dem Armaturenbrett als Scheibenblitzer wäre zulässig, da im Fahrzeug.

Flo 05.02.2016 23:27

Genau das entspricht dem Kenntnisstand in diesem Thread. Ich hab auch nochmal in meiner Anleitung geblättert und nichts gefunden was nur eine Nutzung nach hinten nahelegt.

medo 06.02.2016 08:33

Bei Life-is-simple steht:

Zitat:

Die HELLA Frontblitzer BST in gelb besitzen das Prüfzeichen K1039 (vgl. §53a StVZO; zusätzliche Warnleuchten) und damit die Zulassung als Rückwarnleuchtensystem (K-Zulassung Deutschland).
Ich meine es auch irgendwo anders noch gelesen zu haben in den original Unterlagen / Handbuch. Ich schau das nächste mal, wenn ich das Handbuch in der Hand habe. (Liegt nicht hier daheim)

Flo 06.02.2016 23:37

Dass ich sie als RWS nutzen darf, heißt ja aber nicht, dass ich sie nicht auch in andere Richtungen als zusätzliche Warnleuchte nutzen darf. Wie gesagt, es sind zusätzliche Warnleuchten. Sie unterscheiden sich in diesem Punkt nicht von einer Comet Effekta und die leuchtet ja auch in alle Richtungen.

raoul 07.02.2016 00:21

Zitat:

Zitat von Flo (Beitrag 292651)
Dass ich sie als RWS nutzen darf, heißt ja aber nicht, dass ich sie nicht auch in andere Richtungen als zusätzliche Warnleuchte nutzen darf. Wie gesagt, es sind zusätzliche Warnleuchten. Sie unterscheiden sich in diesem Punkt nicht von einer Comet Effekta und die leuchtet ja auch in alle Richtungen.

So sehe ich das auch. Die einzige Einschränkung, die es gibt, ist der Festanbau außen am Fahrzeug.

Flo 07.02.2016 12:19

Zitat:

Zitat von raoul (Beitrag 292652)
Die einzige Einschränkung, die es gibt, ist der Festanbau außen am Fahrzeug.

Genau so ist es.

Sam 21.04.2016 10:46

Wieviel Grad Neigung kann mit dem Montagehalter eingestellt werden?
Würden zur Not 90 Grad gehen, auch wenn dann die Festmontage eher Sinn machen würde?

medo 21.04.2016 16:40

Zitat:

Zitat von Sam (Beitrag 295515)
Wieviel Grad Neigung kann mit dem Montagehalter eingestellt werden?
Würden zur Not 90 Grad gehen, auch wenn dann die Festmontage eher Sinn machen würde?

Schau mal Seite 14 mein Beitrag mit den 4 Bildern.

Ich habe sie im 90° Winkel an den Dachhimmel angebracht und habe immernoch etwas Spielraum nach oben / unten wenn du das meinst.

Solltest du 90° zwischen BST und der Halterung meinen, das geht nicht. Da hast ein Spielraum von etwa 30° nur.

Sam 21.04.2016 17:25

Ja ich meinte den Winkel zwischen den Blitzern und dem Halter, also 30 Grad.
Danke!

Nanofreak 22.04.2016 23:08

Bst...
 
Gerade für 144.- inkl vers. mit Klemmhalter bei LIS bestellt. Klasse Preis 👍

Gruss

medo 22.04.2016 23:28

Zitat:

Zitat von Nanofreak (Beitrag 295565)
Gerade für 144.- inkl vers. mit Klemmhalter bei LIS bestellt. Klasse Preis 👍

Gruss

Im Forum schwirrt irgendwo ein 5€ Gutschein rum.
Zwar leider zu spät aktuell für dich. Aber fals die nächsten nachkommen sollten weißt du bescheid! :)

Nanofreak 27.04.2016 19:39

Eine Frage, meine BST sind heute angekommen. Nennen sich 2XD 012.160
In der hier im Forum gefundenen Zulassungsurkunde steht anstatt der 2xd 1xd. Gibt es da einen Unterschied ? Oder bedeutet es nur 2 Stck. ?

Gruss

Flo 28.04.2016 11:56

Das ist meines Wissens nach bei allen so, bei mir auch. Abschließend klären konnte man das bislang wohl noch nicht. Irgendwo stand mal, dass es nach Aussage von Hella wie von dir vermutet damit zusammenhängt, dass die Geräte im 2er Set verkauft werden. Entscheidend ist wohl nur, dass die K-Nummer drauf ist.

medo 29.04.2016 02:41

Zitat:

Zitat von Flo (Beitrag 295797)
Das ist meines Wissens nach bei allen so, bei mir auch. Abschließend klären konnte man das bislang wohl noch nicht. Irgendwo stand mal, dass es nach Aussage von Hella wie von dir vermutet damit zusammenhängt, dass die Geräte im 2er Set verkauft werden. Entscheidend ist wohl nur, dass die K-Nummer drauf ist.

Ich hatte mich damals rangesetzt und das nachgeforscht.
Das ist (laut Aussage von Hella) einfach ein "Übertragungsfehler" zum KBA gewesen.
Hella hatte niemals die BST mit " 1 XD ". Das " 2 XD" bezieht sich auf die Leuchteinheit = Leuchtmittel laut der Aussage eines Technikers.

Mir wurde zudem zugesichert, dass diese Nummer aber auch relativ irrelevant sei, solange die ~ K _ _ _ _ Nummer übereinstimmt. :)

Flo 29.04.2016 10:46

Ich kann aus meiner Erfahrung auch nur berichten, dass es im Betrieb nie ein Problem gab und der einzige TÜV Prüfer, der bislang damit zu tun hatte, zwar am Anfang alles für unmöglich gehalten hat, aber nach Lektüre der Urkunde und der StVZO überzeugt war und auch keine weiteren Probleme gemacht hat, auch nicht wegen dieser Nummer. So genau hat er sich die Leuchten dann gar nicht mehr angesehen.

medo 29.04.2016 15:50

Zitat:

Zitat von Flo (Beitrag 295823)
Ich kann aus meiner Erfahrung auch nur berichten, dass es im Betrieb nie ein Problem gab und der einzige TÜV Prüfer, der bislang damit zu tun hatte, zwar am Anfang alles für unmöglich gehalten hat, aber nach Lektüre der Urkunde und der StVZO überzeugt war und auch keine weiteren Probleme gemacht hat, auch nicht wegen dieser Nummer. So genau hat er sich die Leuchten dann gar nicht mehr angesehen.

Da werde ich bei meinem nächsten Prüfer wohl ganz gewaltig einen psychologischen Kampf führen müssen..
Der liest die sich nichtmals durch und sagt, dass das nur die "Baugenehmigung" wäre, dass Hella diese produzieren darf... ich bräuchte eine Genehmigung nach §38 ..... Der lässt da auch nicht wirklich mit sich reden.
Eventuell sollte ich eine andere Stelle aufsuchen für den TÜV..

Nanofreak 29.04.2016 16:27

Ja diese Vögel die nur starrsinnig einen kleinen Horizont haben, haben wir hier beim Tüv auch. Sag ihm Du willst sofort seinen Vorgesetzten sprechen, und laß ihn seine Inkompetenz spüren !
Gruss

Doku112 29.04.2016 21:55

Zitat:

Zitat von medo (Beitrag 295828)
Da werde ich bei meinem nächsten Prüfer wohl ganz gewaltig einen psychologischen Kampf führen müssen..
Der liest die sich nichtmals durch und sagt, dass das nur die "Baugenehmigung" wäre, dass Hella diese produzieren darf... ich bräuchte eine Genehmigung nach §38 ..... Der lässt da auch nicht wirklich mit sich reden.
Eventuell sollte ich eine andere Stelle aufsuchen für den TÜV..

Ich hatte sowas auch mal durch. Nicht nur mit dem TÜV sondern auch mal mit der Rennleitung.

Auf Aussagen wie "Das wird schon irgendwo stehen, dass das Verboten ist sonst würde man das ja viel häufiger sehen" reagiere ich dann sehr allergisch :kotz::motz:

Ich bleib nunmehr bei sowas immer ganz ruhig. Mit einer Ruhe die schon fast an Arroganz grenzt antworte ich dann einfach immer wie folgt:
"Okay, ich nehme Ihre Auffassung zur Kentniss. Ich möchte Sie aber bitten Ihre Aussage mit dem entsprechenden Zitat der Verordnung zu belegen."
Beim TÜV zum Beispiel habe ich damals das Handy gezückt und noch gesagt "Wir schauen gleich mal nach, welcher Paragraph wars?"
Dauert keine 2 Minuten und er entschuldigt sich...

Ich hatte es auch schon dass ich eine Aussage schriftlich haben wollte. Hat er ohne Probleme sofort gemacht. Als er mir das in die Hand gedrückt hat habe ich ihm erklärt was er in der StVZO falsch verstanden hat. Ein "Aber, Aber aber" hab ich unterbrochen mit "Dank Ihrer schriftlichen Aussage besprechen Sie das Problem bitte mit Ihrem Chef."
Folge: Zettel selbst wieder zerrissen, Problem erledigt.

Jango112 08.05.2016 20:54

Zitat:

Zitat von Hella RTK (Beitrag 291449)
Sehr schöne Sache, super Idee!

https://www.youtube.com/watch?v=5wAFWFPDF1A

Ist das jemand aus dem Forum?
Ob die Befestigung mit dem Klettband hält?:kratz:

Der Videoersteller hat am 2.1.2016 geantwortet:
https://youtu.be/QxYUA27mpKk :idee:


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