www.sondersignalanlagen.com

www.sondersignalanlagen.com (https://sosi.myds.me/forum/index.php)
-   Hella (https://sosi.myds.me/forum/forumdisplay.php?f=52)
-   -   Neu: Hella BST jetzt mit §53a Zulassung (https://sosi.myds.me/forum/showthread.php?t=23507)

Bayern-Modder 26.05.2016 22:56

Halli Hallo, wir hatten das zwar schon durch glaube ich, aber ich finds nicht mehr.
Die BST müssen ja paarweise blitzen.
Wenn ich mir jetzt eine Leiste einbaue (4 nebeneinander) und die beiden äußeren und die beiden inneren blitzen zusammen (innen bspw. Gruppe 1, außen Gruppe 2) ist das dann erlaubt? Weil ist ja Paarweise.

PINTSCH BAMAG 27.05.2016 00:02

Sollte soweit kein Problem sein weil, wie du schon sagst, Sie ja immer paarweise Blitzen.
Und wie viel Paar du einbaust, ist ja nicht begrenzt. :)

Flo 27.05.2016 02:06

Die Antwort war bisher "Jein". Kein Problem dürfte es sein, wenn innere jeweils synchron und äußere jeweils synchron blitzen, aber zwischen den inneren und äußeren keine Verbindung besteht. Eine asynchrone Anordnung durch Verbindung und Gruppenzuweisung ist theoretisch zumindest "Grauzone". Praktisch dürften dich bei ausschließlich angemessener Benutzung in Gefahrensituationen aber keine Probleme erwarten.

Blaulicht05 19.07.2016 17:13

Ich habe gerade mal zwei gelbe BST (Dreifachblitz) mit zwei gelben X6 (Doppelblitz) verglichen.
Die X6 wirken etwas heller als die BST.
Sowohl im Schatten, als auch bei Tageslicht in der Sonne.

Die X6 haben keine Zulassung für Privatfahrzeuge, jedoch als Heckwarnsystem für Einsatzfahrzeuge.

WhelenVector 27.09.2016 22:15

Preis / Leistung stimmt
 
Habe mir nun auch die Hella BST für mein Auto gekauft. Ich habe zwar eigentlich Typ 40 pico verbauen wollen, aber die sind mir einfach zu groß.

Ich bin von den BST echt begeistert. Bis jetzt kann ich nichts negatives zu den Blitzern berichten.

<img src="http://blaulicht-depot.de/bilder/forum/20160927_mercedes_hella_bst_rws.jpg" width="750px" />

Tipp für alle die auch BST kaufen wollen: Kauft euch die Version mit Montagehalterungen. Ich habe mir die Festanbauvariante gekauft, weil es die ein paar Euro günstiger gab.
Der Aufwand selber einen Halter zu bauen hat sich aber wirklich nicht gelohnt!

Bayern-Modder 07.11.2016 15:51

Angenommen, ich bastel mir aus zwei Hella BST einen Scheibenblitzer. Sind die dann auch zulässig vorne drin? Da die BST ja theoretisch nach vorne und seitlich ebenfalls zugelassen sind.

Green 07.11.2016 16:38

Schwierig zu sagen. Aber für die Montage ist glaube ich nur die Mindesthöhe und eine Abstand zu den einzelnen Leuchten angegeben. Somit ist für den Betrieb nach vorne in einem Gehäuse eigentlich alles gesagt.
Ich würde Dir empfehlen entweder doch fest zu verbauen, oder einen Frontblitzer für die Windschutzscheibe zu kaufen, der eben nicht diese Zulassung für den Privatanwender hat. Für 150€ kriegst Du da auch schon was ordentliches.

Lou 07.11.2016 18:55

Die StVZO sagt meines Wissens nach nichts dazu. In der KBA Urkunde (http://sosi.myds.me/forum/showthread.php?t=25665) steht auch nichts zur Abstrahlrichtung, von daher würde ich sagen ist diese egal.
Da das ganze ja aber als Frontblitzer fungiert würde ich mich dann an die Anbaumaße von S. 13 der Montageanleitung (http://sosi.myds.me/forum/showpost.p...0&postcount=24) halten (Höhe zwischen 80 cm und 120 cm über dem Boden, falls das nicht möglich ist mindestens 65 cm; dürfte im Innenraum ja aber gegeben sein).

Green 07.11.2016 19:49

Aber dann hast du die Leuchten immernoch nicht gemäß der Abbildung montiert. Auf den Bildern sind die am Kühlergrill getrennt voneinander angebracht.

Gruß
Stefan

Lou 07.11.2016 21:17

Da hast du Recht. Ich würde allerdings den Text der Skizze vorziehen. Dieser besagt ja, dass bei einer Verwendung nach §53a (davon gehe ich gerade aus?) die Leuchten nur bei Bedarf innen oder außen angebracht werden oder im Fahrzeug fest angebracht sein müssen. Bei der Verwendung als Scheibenblitzer (so oder so im inneren des Fahrzeuges) wäre das ja erfüllt.
Wenn die Konstruktion nicht unbedingt abnehmbar sein muss würde die BST glaube fest vor die Sonnenblenden montieren. Wobei dann evtl. der Graukeil wieder im Weg ist (und man u.U. über die 120 cm Maximalhöhe kommt).

Ich frage mich allerdings tatsächlich auch gerade, ob es Mindestabstände der einzelnen Leuchtkörper zueinander gibt (bei der getrennten Montage) und wie es aussieht bei einer Montage zur Fahrzeugseite hinaus strahlend. Dazu habe ich bis jetzt noch nirgends etwas gelesen und wäre somit davon ausgegangen, dass es dazu keine speziellen Anforderungen gibt (abgesehen von den allgemeinen Befestigungshinweisen wie auch bei der Verwendung als RWS gültig).
Oder gelten die Abstände, welche in der Skizze bei der Verwendung als Frontblitzer angegeben sind in alle Richtungen? Kann ich mir kaum vorstellen, ein Rückwarnsystem z. B. würde ich so hoch wie möglich montieren um möglichst weit gesehen zu werden. :frage:

Gruß
Lou

Doku112 07.11.2016 21:37

Zitat:

Zitat von Lou (Beitrag 300500)
Ich frage mich allerdings tatsächlich auch gerade, ob es Mindestabstände der einzelnen Leuchtkörper zueinander gibt

Es gelten auch bei einem nach §53a zugelassenen Warnsystem die Mindestabstände der Beleuchtungseinrichtungen an Kraftfahrzeugen. Diese betragen hierbei zueinander 35cm (maximal übrigens 150cm).
Die Höhe von 120cm ab der Oberkante der Fahrbahn wurde ja bereits genannt.

Lou 08.11.2016 19:36

Hört sich natürlich logisch an, allerdings frage ich mich, wo diese Werte her sind? Zu den Abständen der Leuchten zueinander finde ich nichts, zur Anbringungshöhe folgendes: die 35-150 cm finde ich lediglich bei den Vorschriften für Begrenzungsleuchten (§ 51 StVZO) und bei den Fahrtrichtungsanzeigern (nur nach EG). Bei den Begrenzungsleuchten zusätzlich die Vorgabe max. 40 cm vom äußersten Punkt entfernt. (Ist auch hier wunderbar illustriert: http://www.dekra.de/de/c/document_li...&groupId=10100).
§ 52 (3) StVZO regelt zwar wer "Kennleuchten für blaues Blinklicht mit einer Hauptabstrahlrichtung nach vorne oder nach hinten" verwenden darf, allerdings sind auch hier keine Anbaumaße vorgegeben.
Die DEKRA gibt in ihrem Dokument zwar die 80-120 cm an, tituliert diese aber lediglich als "Empfehlung".
Gelbe Kennleuchten mit Hauptabstrahlrichtung werden lediglich im Zusammenhang mit der zusätzlichen Anbringung zum Blaulicht an Einsatzfahrzeugen erwähnt (§ 52 (11) StVZO).

Die einzige Quelle mit "gescheiten" Angaben, welche ich gefunden habe, ist das "Merkblatt über die Anbaubedingungen von Kennleuchten für blaues oder gelbes Blinklicht an Fahrzeugen nach § 52 StVZO" des FKT Sonderausschusses "Lichttechnische Einrichtungen" (FKT = Fachausschuss Kraftfahrzeugtechnik (https://www.funkmeldesystem.de/attac...5&d=1270989618).
Wenn man sich dort Punkt 3 anschaut, so findet man wieder die 80-120 cm in der Höhe, aber keine Vorgabe in der Breite (abgesehen natürlich von der Symetrie, die gegeben sein sollte).
Unter Punkt 3.2 ist jedoch die Ausrichtung "Parallel zur Fahrzeuglängsachse" angegeben. Somit dürften die Leuchten nur nach vorne oder hinten ausgerichtet werden. Für die Warnung zur Seite hin könnten demnach nur "Kennleuchten mit einer Hauptausstrahlrichtung und erweitertem Ausstrahlungsbereich" verwendet werden, da Punkt 3.4 "Geometrische Sichtbarkeit" besagt dass auch im Winkel von 90° zur Fahrzeugaussenseite Licht abgestrahlt werden darf.
Stellt sich mir nur noch die Frage nach der Rechtsverbindlichkeit dieses "Merkblatts", da der FKT ja "nur" berät?

Um auf die Frage von Bayern-Modder zurückzukommen: meiner Ansicht nach dürfte das kein Problem darstellen, solange paarweise (zwei hast du ja schon geschrieben) und im Abstand zwischen 80-120 cm von der Fahrbahn verbaut/angebracht wird. Eine Saugnapfhalterung o.ä. dürfte nach § 53a (3) auch in Ordnung sein.

Grüße
Lou

P.S: @Doku112: Deine Übersicht über die Rechtsgrundlagen für gelbe Kennleuchten hat mir beim Einlesen vor einiger Zeit viel weitergeholfen. Tolle Arbeit!

Doku112 09.11.2016 22:47

Ich habe mich einfach bei der Maßangabe nach "Warnblinkanlage" gerichtet. Aber du hast recht, kann sein dass es nur nach EG war.
Zumindest kann man sich dann sicher sein, auf zugelassener Seite zu sein.

Zitat:

Zitat von Lou (Beitrag 300526)
P.S: @Doku112: Deine Übersicht über die Rechtsgrundlagen für gelbe Kennleuchten hat mir beim Einlesen vor einiger Zeit viel weitergeholfen. Tolle Arbeit!

Vielen Dank für die Blumen :schäm::)

Pfaff1983 28.11.2016 23:06

Habe die BST bei meinem Focus mit jeweils 2 Magneten auf dem Kofferraumrolle befestigt. Durch die Magnete können die Leuchtkörper
auch auf dem Dach oder der Kofferraumklappe befestigt werden.

http://img8.myimg.de/IMAG09879c711.jpg
http://img8.myimg.de/IMAG0988bca17.jpg

Commander 29.11.2016 10:27

Das ist nicht dumm. :idee:

Murdock 29.11.2016 12:46

Wie werden die denn eingebaut? steckt man nur einen Stecker in die Kfz-Steckdose oder muss das professionell gemacht werden.Es gibt nur Videos wo die Blinken und nicht eingebaut werden.

RKLsammler 29.11.2016 13:40

Zitat:

Zitat von Murdock (Beitrag 300879)
Wie werden die denn eingebaut? steckt man nur einen Stecker in die Kfz-Steckdose oder muss das professionell gemacht werden.Es gibt nur Videos wo die Blinken und nicht eingebaut werden.

Theoretisch kann man die Leitungen verlängern und einen Ziggi-Stecker drauf machen.

Hier gibts auch ein Einbauvideo (halt als Frontblitzer, das Prinzip ist aber großteils das selbe) https://www.youtube.com/watch?v=rQXCxmik2YU

Wenn man sich das Einbauen selbst nicht zutraut, einfach mal die nächste Werkstatt fragen.

Murdock 29.11.2016 23:33

Oder kann man die auch mit 2x 9V batterien betreiben? Also 18V Gleichspannung

Green 30.11.2016 05:01

Ja, geht auch
https://m.youtube.com/watch?v=5wAFWFPDF1A

Gruß
Stefan

RKLsammler 30.11.2016 07:02

Zitat:

Zitat von Murdock (Beitrag 300893)
Oder kann man die auch mit 2x 9V batterien betreiben? Also 18V Gleichspannung

Möglich wäre es, aber empfehlen würde ich es nicht. Ein 9V-Block hat meist eine relativ kleine Kapazität (ca. 600 mAh) und einen recht hohen Innenwiderstand. Ich würde eher zu 8-10 AA-Batterien in Serie greifen, die haben einfach mehr Saft. Und günstiger kommts obendrein.


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 13:20 Uhr.

Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.