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Dirk 24.02.2013 18:44

Mach sowas hier mal in Deutschland... Einen Teil würden die erstmal an Ort und Stelle stilllegen und die Hälfte würde ne Anzeige bekommen.... Und bis die das auf die Beine stellen könnten würden erstmal 2 Jahre vergehen bis die alle Behörden durch hätten... :schäm:

Naja René, ich find´s toll das bei euch in den Niederlanden so etwas gemacht wird um den schwächsten bzw. den Hilfebedürftigen Kindern einen wunderschönen Tag zu ermöglichen!! Den Tag werden die nie mehr in ihrem Leben vergessen!!! Weiter so!!

Es gibt nicht´s schöneres als leuchtende Kinderaugen und ein Lächeln das man ihnen auf die Lippen zaubern kann!! :)

Mars Light 25.02.2013 10:57

Kann man in D nicht auch solche Hilfe- Events auf die Beine stellen?
Einmal im Monat ein Kinder-KH mit Feuerwehr und/oder Polizei anfahren und dann eine Tütata- Tour durch die Stadt.

Dutch_aerodynic 25.02.2013 11:06

Zitat:

Zitat von Mars Light (Beitrag 241738)
Kann man in D nicht auch solche Hilfe- Events auf die Beine stellen?
Einmal im Monat ein Kinder-KH mit Feuerwehr und/oder Polizei anfahren und dann eine Tütata- Tour durch die Stadt.

So schwer sollte so etwas doch nicht sein?
Motor rundfahrt
oder (facebook-page) Charity Run regenbogenland
Wie mehr Teetuu, wie mehr die Kindern Spass haben!

Jan-Simon 26.02.2013 10:55

Diese Aktion finde ich wirklich toll, Rene.

Grundsätzlich wäre solch eine Aktion in Deutschland zwar möglich, hängt dann aber immer von der Gutwilligkeit der Polizei und des zuständigen Straßenverkehrsamtes ab.
Grundsätzlich gilt:
Zitat:

§38 StVO: (1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.
Es ordnet an:
"Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".
(2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.
Wenn solch eine Aktion aber mit festgelegter Fahrtstrecke beim Straßenverkehrsamt angemeldet wird, dann kann man daraus evtl. einen geschlossenen Verband nach §27 machen. Damit ist man schonmal in der Lage, legal über rote Ampeln zu fahren wenn das erste Fahrzeug noch bei grün passiert hat. Wenn dann die Polizei noch mitspielt, dann können die den Verband nach vorn und hinten sichern und man ist immerhin in einer rechtlichen Grauzone, wenn man in Absprache mit denen SoSi führt.

Ganz allgemein gilt allerdings auch: Wo kein Kläger, da kein Richter.

Dutch_aerodynic 26.02.2013 12:51

Bei die meisten Tours haben wir motorpolizei begleitung und Motor- Verkehrs-begleiters, bei jeder Kreuzung halten die alle Verkehr und die Kolonne unter begleitung hat dann freie Durchfahrt, der letzte motorpolizei gebt die Kreuzungen dann wieder "frei", so behalten wir ein Verband, stimmt!

Die Organization eines Tour hat meistens alle benötigte Erlaubnissen Monaten früher angefragt, auch für unsere US Polizei-wagens. Bekommen wir kein Erlaubnis, dann fahren wir nicht mit unsere SoSi. Aber in fast alle fälle sagen die Motorpolizei uns denn "wie mehr Leucht, wie besser, wie schneller zu erkännen das ist eine speziäl-Kolonne". Haben wir Polizei-begleitung, dann folgen wir genau, sind wir ohne Begleitung, dan fahren wir genau so wie alle andere Strassenverkehr.
Sondern-genämigung bei solche grosse tours und events, wird immer abgegeben, wegen das soziales aspekt für diese besonderen Gruppen.

Ich hoffe das ich es so geschrieben habe das alle das verstehen ;)

Jan-Simon 27.02.2013 08:28

Zu verstehen ist das gut. Nur ob das so mancher Mensch im Amt verstehen WILL ist die Frage.

Aber ich glaube, ich werde das mal zu der Liste der Projekte hinzufügen, die ich nach dem Studium anpacken möchte. Denn wie Du shcon sagtest, Rene: Es gibt so viele Kinder, die es nicht leicht haben und die es so sehr verdient haben mal etwas besonderes zu erleben. Und das kann manchmal so einfach sein für uns. Wenn ich mit dem KTW irgendwo auf einer Veranstaltung stehe und Sanitätsdienst mache, dann ist es sehr, sehr selten, dass ich keinem Kind das Auto zeige. Und dass dazu auch die Lampen gehören versteht sich von selbst.


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