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Soooo Leute,
dür diejenigen die es interessiert. Meine Code3 Mastercom Sirene und der Whelen Speaker sind durch den Zoll und auf dem Weg zu mir. Ich gehe mal einfach davon aus das die beiden Geräte auch keine CE Kennzeichnung haben. Für mich der Beweis das hier die eine Zollstelle strenger oder besser informiert ist als die andere...:tock: |
Hallo Zoller-Gemeinde,
mal ein Kommentar von mir. Vom Grundsatz muss man unterscheiden, ob die Einfuhr für den Privatgebrauch oder für den "Vertrieb" und die "in Verkehr Bringung" der Ware bestimmt ist. Auch bei Produktfäkschungen darf eine Privatperson durchaus eine einzelne Fälschung für sich selbst und seine private Nutzung einführen. Das gilt z. B. für Kleidung, DVDs etc. Weiter ist noch zu unterscheiden: Ein Beispiel war hier, dass Funkgeräte einbehalten werden können. Das dürfte nach dem Grundsatz auch zutreffend sein, da von dem Gerät bei Inbetriebnahme (unwissend) eine Gefährdung oder Einschränkung auf Dritte ausgehen kann, wenn es in Betrieb genommen wird. Daher kann hier sicherlich - für jeden nachvollziehbar - verlangt werden, das Gerät unbrauchbar zu machen. Natürlich kann prinzipiell dann auch einbehalten werden, wenn augenscheinlich davon ausgegangen werden muss, dass auf den Nutzer eine Gefahr von dem Gerät ausgeht. Eine Sondersignalanlage kann sicherlich auch Schaden anrichten, aber normalerweise wohl kaum unmittelbar auf den Nutzer, sondern nur mit Vorsatz, wenn man den missbräuchlichen Gebrauch unterstellt. Denn es ist Privatpersonen nicht erlaubt diese Gerätschaften ohne entsprechende Rechtsgrundlage im öffentlichen Straßenverkehr zu führen und in Betrieb zu nehmen. Hierzu gibt es ausreichende Regelungen im Gesetz. Eine Einhaltung dessen ist nicht Aufgabe des Zolls. Bei dem Funkgerät kann aber auch ohne Vorsatz eine Störung verursacht werden, das ist dann schon eine andere Geschichte. Hier noch zu den Rechtsgrundlagen (diese richten sich an den gewerbliche Weitervertrieb in Deutschland): Verordnung (EG) 765/2008 zur Überwachung des Marktes auf Einhaltung der Konformitätsvorschriften, Art. 16 Abs. 2: "Die Marktüberwachung stellt sicher, dass unter Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft fallende Produkte, die bei bestimmungsgemäßer Verwendung oder bei einer Verwendung, die nach vernünftigem Ermessen vorhersehbar ist, und bei ordnungsgemäßer Installation und Wartung die Gesundheit oder Sicherheit der Benutzer gefährden können oder die die geltenden Anforderungen der Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft in anderer Hinsicht nicht erfüllen, vom Markt genommen werden bzw. ihre Bereitstellung auf dem Markt untersagt oder eingeschränkt wird und dass die Öffentlichkeit, die Kommission und die anderen Mitgliedstaaten ordnungsgemäß informiert werden.“ Hier ist u. a. die Rede von der "Bereitstellung auf dem Markt" im Falle des Privatsammlers also unzutreffend. Weiter: "... Die Marktüberwachungsbehörden können Wirtschaftsakteure verpflichten, die Unterlagen und Informationen zur Verfügung zu stellen, die sie für die Zwecke der Durchführung ihrer Tätigkeiten für erforderlich halten und, falls nötig und gerechtfertigt, die Räumlichkeiten von Wirtschaftsakteuren betreten und die erforderlichen Produktmuster entnehmen. Sie können Produkte, die eine ernste Gefahr darstellen, vernichten oder auf andere Weise unbrauchbar machen, wenn sie dies für erforderlich erachten." --> Sollten die Produkte die europäischen Standards nicht erfüllen, so scheiden sie als Handelsware innerhalb der EU gänzlich aus. Einem Privatsammler kann jedoch nicht ohne weiteres unterstellt werden er wolle Handel treiben, zumindest kann bei einem Einzelstück davon ausgegangen werden, dass er kein Markakteur im Sinne der Bestimmung ist. Die Produktgruppe der elektrisch betriebenen Geräte unterliegt übrigens der CE-Kennzeichnungspflicht (Richtlinie 2006/95/EG). Für deren Anwendung spielt hier die Spannung u.a. eine Rolle. Sie gilt für „elektrische Betriebsmittel zur Verwendung bei einer Nennspannung zwischen 50 und 1000 V für Wechselstrom und zwischen 75 und 1500 V für Gleichstrom“ mit einigen Ausnahmen. Was kann man also machen? in einem solchen Fall von der Zollbehörde sofort erbitten (immer freundlich bleiben, aber zeigen, dass man Fakten will), die Entscheidung in Schriftform ausgehändigt zu bekommen. Darin muss stehen aufgrund welcher Rechtslage die Herausgabe der Ware abgelehnt wird. Mit einem solchen Schriftstück hat man eine Grundlage, um gegen die Entscheidung anzugehen. Es ist eigentlich gar keine Frage, ob der sachbearbeitende Zollbeamte interessiert ist oder nicht sich Sachargumente anzuhören. Der Zollbeamte unterliegt in seiner Handlungsweise den gesetzlichen Bestimmungen und steht eben nicht über dem Gesetz. In einem solchen Fall muss man etwas nach Bauchgefühl arbeiten. Wenn ein Beamter auf Stur schaltet, wird es meist komplizierter. Ist aber von vornherein eine Mauer da, dann kann man auch mal Gas geben. Das ginge dann so: 1) Schriftliche Aushändigung der Entscheidungsgrundlage (s.o) 2) Dienstnummer des Beamten 3) den Vorgesetzten sprechen (Ziel: Das Recht, die eigenen Argumente Vortragen zu dürfen und sich die Rechtsauffassung der Behörde begründen und erklären zu lassen, so dass man es versteht) Sofern es nicht zur Zufriedenheit weitergeht, fragen welche Rechtsmittel eingelegt werden können. Ja, der Beamte muss Auskunft erteilen. 4) Rechtsmittel schriftlich per Einschreiben einlegen. 5) Höchste Eskalationsstufe ist ein Rechtsanwalt. Der braucht aber den Zettel aus 1) damit er ggfs. Formfehler oder sonstiges nehmen kann, um in den Ring zu steigen. Ist die Begründung auf Sand gebaut, kann ein Anruf des RA schon manchmal Wunder bewirken. Hier höre ich dann mal auf, denn kostenmäßig sprengt das dann wohl den Rahmen, es sei den Ihr habt Rechtsschutz UND der will den Prozess bezahlen. Viel Erfolg und schön'abend ;-) |
Vielen Dank für Deinen ausführlichen Beitrag, Coolio! [14] Wirklich interessant zu lesen! Danke!!! [99]
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Naja schriftlich bekomme ich das ganze vom Zoll auch noch....
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@Coolio: Interessante SAchen die du mir schreibst hilft mir auf jedenfall schon mal weiter bei der Argumentation!! [14] Zum Thema schriftlichen lt. Aussage des Zollbeamten bekomme ich in den nächsten Tagen eh noch was schriftlich von denen hab aber mittlerweile eine Baumusterzulassungsbescheinigungen die von den Holländern ausgestellt worden ist mit der entsprechenden e4 Nummer für mehrere Sirenen von Federal Signal.
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Das sollte das geringste Problem sein. :)
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so.. hat´s geklappt...
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Wenn Du das gelöst kriegst mit der Zulassung aus Holland ist es ja ein guter Erfolg.
Das eigentliche unerfreuliche ist aber die etwas undurchsichtige Vorgehensweise vom Zoll, finde ich. Wenn Du das noch schriftlich von denen bekommst, könntest Du das anonymisiert hier vielleicht mal posten? Das würde mich sehr interessieren. Gutes Nächtle allerseits! |
Ob das der 0815 Zöllner "lesen" kann???
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Zitat:
Naja hoffen tue ich es nicht für dich Dirk, aber ich drücke dir die Daumen das alles klappt. |
So diese Antwort kam gerade vom Zoll:
"zwischenzeitlich hat die Bundesnetzagentur mir mitgeteilt, dass die Sirenen aufgrund der fehlenden Konformitätserklärung und einer Bedienungsanleitung in deutscher Sprache nicht einfuhrfähig sind. Sie haben die Möglichkeit, die Ware an den Versender zurück zu schicken, um Ihr Geld zurück zu erhalten. Dies bitte ich ggf. schriftlich (per E-Mail) zu beantragen, dann kann die Sendung von hier aus der Deutschen Post AG wieder übergeben werden." Was ich nicht verstehe die haben von mir eine Bauartgenehmigung mit e4 Nummer erhalten und machen mir da jetzt einen Strick draus.... Die Anleitung wird es auch nie auf deutsch geben... Habe ich so für die PA300 noch nie gesehen... Hat einer eine Adresse von VAMA?? |
Hi, das wir ja langsam sehr interessant. Du must Dich direkt mit der Bundesnetzagentur in Verbindung setzen.
http://www.bundesnetzagentur.de/DE/V...vice_node.html Ich habe im Internet recherchiert und gesehen, dass es einigen anderen Leuten auch so geht mit allen möglichen Geräten. Einem haben sie ein 5V USB Gerät nicht durchgelassen, weil es ja so gefährlich ist. Langsam bekomme ich das Gefühl, dass es hier einen deutschen Alleingang bei den Zollbehörden/BNA gibt, der nicht so wirklich mit der EU Harmonisierung zusammengeht. Es wäre wichtig die Sache mal weiter zu verfolgen, weil offenbar jedermann von diesem "Einfuhrstopp" betroffen sein kann. Vor allem dann, wenn das lächerliche CE-Zeichen fehlt. Was nach EU-Recht eine Rolle spielen könnte ist, dass die Verbraucher durch diese Regelung völlig benachteiligt werden, da sie im Zweifel die Kosten für den Versand UND die Ware bezahlen müssen (nicht zurückerstattet bekommen) ohne die Ware zu erhalten. Verbrauchern als Privatpersonen kann grundsätzlich nicht unterstellt werden, dass sie sich umfassend mit Einfuhrbestimmungen auskennen. Daher scheint hier etwas im Argen zu sein. Es fehlt zumindest die Aufklärung des Gesetzgebers (wenn das denn so alles seine Richtigkeit hätte) gegenüber dem Verbraucher. Zumindest steht die Frage nach einem Schadenersatz im Raum. Aber da redet man lieber mit EU-Behörden drüber. Bitte rufe bei der BNA an (Link) und schildere den Sachverhalt. Frage, auf welche Bestimmungsgrundlage diese Entscheidung, wie sie Dir vorgetragen wurde, zutreffend ist. Wichtig: Frage, wo Beschwerde gegen diese Entscheidung (schriftlich) eingereicht werden kann. Kläre, ob Deine Beschwerde aufschiebende Wirkung hat (damit die das Zeug nicht einfach vom Zoll zurückschicken oder vernichten lassen). Und schließlich: Frage, wer die übergeordnete Stelle für die Behörde in Deutschland ist (Ministerium?) und unter welches Ressort es in der EU fällt. Eine Beschwerde bei der EU kann wunder wirken. Und: Immer schön aufschreiben: Wer hat mit mir gesprochen? Was haben wir besprochen? Wo ist das passiert? Wann ist es gewesen? :) Ich bin gespannt! |
Hey Coolio,
habe jetzt nochmal die EU Bauartgenehmigung zugemailt das wird dann nochmal vom Zoll an die Bundesnetzagentur weitergeleitet (ist offensichtlich noch nicht geschehen). Die melden sich nochmal vom Zoll wenn die entsprechende antwort darauf kommt. Gruß, Dirk |
Hallöchen,
habe noch weiter recherchiert und muss ein paar meiner Aussagen etwas korrigieren. Frage: Was ist "inverkehr bringen" a) ist jedes Überlassen eines Produkts an einen anderen, unabhängig, ob das Produkt neu, gebraucht, wiederaufbereitet oder wesentlich verändert worden ist. Die Einfuhr in den Europäischen Wirtschaftsraum steht dem Inverkehrbringen gleich (§ 2 Abs. 8 Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG). b) ist die erstmalige Bereitstellung eines Produkts auf dem europäischen Gemeinschaftsmarkt für den Vertrieb oder die Benutzung (CE-Kennzeichnung) Insofern muss ich die Aussage von vorher korrigieren, dass es alleine darauf ankommt, ob man Händler ist oder Privatperson. Zumindest vor dem GPSG spielt es keine Rolle. Bei b) geht es ja um die Bereitstellung und auch die ist nicht eindeutig interpretiert. Es könnte also durchaus auch eine Privatperson sein. Auch habe ich gesehen, dass die Problematik unseres Falls vor allem im Zusammenhang mit Ebay in Erscheinung tritt, da durch dieses Einfallstor offenbar die EU gnadenlos mit nicht konformen Geräten überschwemmt wird. Nichtsdestotrotz werden in der EU ausgestellte Betriebsgenehmigungen nicht explizit in deutscher Sprache verlangt. Englisch dürfte in der EU ja wohl akzeptable sein; das zulassende Land geht ja ebenfalls aus der Erklärung hervor. Hierin liegt dann Deine CHANCE! In Zukunft würde ich allen Leuten hier raten, mit den Lieferante ihrer Bestellungen versuchen auszumachen, dass die Geräte in zwei Teilen so getrennt ausgeliefert werden, dass sie für sich alleine nicht betriebsfähig sind. Ja, ich weiß, ist doof, aber denkt mal an unsere Polnischen Freunde früher und das zerlegte Auto auf beiden Anhängern. Wenn die Lieferanten in zUkunft nichts mehr nach BRD/EU liefern können, dann werden die sich auch etwas flexibler verhalten. |
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Immer alles genau dokumentieren... @Dirk: Hast du eine Rechtsschutzversicherung? Evtl. mal Rat bei einem Fachanwalt einholen. Wie schon erwähnt, meine Sirene & Speaker sind ohne Probleme durchgegangen. Entweder machen es alle gleich oder sie lassen so einen Blödsinn ganz! :grrr: |
Dirk, welcher Zoll ist denn für dich zuständig ?? Da ich auch gerade Teile aus USA einführen will, hab ich bei unserem HZA angerufen und nachgefragt, speziell wegen Sirenen. Die Dame vom HZA hat mir gesagt sie informiert sich und ruft mich an. 2 Tage später kam der Anruf, und da wurde mir gesagt, dass keine Einfuhrbeschränkungen bekannt sind.
Daher kommt mir das alles etwas spanisch vor.... |
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Wie Harm ja auf Seite 1 schon schrieb betrifft es ja nicht nur einzelne... Zitat:
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Auf jeden Fall eine schriftliche Beschwerde (mit Nachweis) an das bearbeitende Zollamt und die BNA einreichen.
Vorsorglich gegen einen Rückversand und die Vernichtung der Ware aussprechen. Wie schon erwähnt, ab jetzt alles dokumentieren - sonst Ware und Geld weg. |
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http://www.ebay.com/itm/1-Roll-500-1...item2c55c4f601 Die $10 Aufpreis kann man verkraften. |
Hahaaa! Die Rollen sind jedenfalls ausreichen mit CE-Zeichen markiert! :)
Also, bei Würdigung aller Umstände lässt mich nur ein Gedanke nicht in Ruhe: Es muss doch für einen Sammler Sonderregelungen geben. Das kann doch wohl nicht wahr sein... ich werde mal weiter schauen. ---------- Zitat:
Aber noch immer haben wir keine schriftlich begründete Stellungnahme dazu. Die muss einfach her, damit man den Hebel ansetzen kann. |
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:D ich schicke nur noch alles über deins... @karl-peter bin schon fleißig am dokumentieren! Habe auch schon den Hersteller angeschrieben bzw. die Vertretung in Spanien... Schauen wir mal... So schnell gebe ich nicht auf!! |
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Da stimmt was nicht. |
Ach du SCHEI**E, Dirk ich hätt nicht gedacht dass das noch so einen Rattenschwanz nach sich zieht. Bin ma gespannt wie lange das noch dauern wird (für dich so kurz wie mögich ;) ) und wann du endlich deine geliebten Sirenen in die Arme schliessen kannst
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Wenn man etwas in den USA kauft hat man allein schon das Problem mit dem bezahlen wegen US-Dollar und so und dann noch die hohen Versandkosten. Aber am besten ist immernoch zusehen dass man sich die gesuchte Sirene/Lightbar in der EU kauft.
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Was für ein Quatsch.:roll:
Wann hast du das letzte mal was in den Staaten bestellt? |
Beim aktuellen $-Kurs ist es doch eher gut, in den USA einzukaufen. Versandkosten sind im Vergleich zu Deutschland selbst für internationalen Versand recht günstig, finde ich. Steuern/Zoll kann man ja vorher auch ausrechnen.
Man weiß ja vorher, was auf einen finanziell und organisatorisch zukommt. Meistens rechnet es sich einfach, aus den USA zu ordern, anstatt hier in D oder der EU zu kaufen. Muss man ja einfach mal sagen. Hatte bisher nie Probleme, was aus den USA zu bestellen. Weder bei der Bezahlung (meist PayPal) oder Versand (meist USPS) noch beim Zoll. |
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Und trotz der hohen Versandkosten und dem Zoll kommt das einkaufen bestimmter Sachen in den USA unterm Strich immer noch günstiger als hier in Europa bzw. Deutschland. Es ist ja nicht so das man sich vorher hier nicht auch umguckt.... ;) Und so viele US-Lightbars u. ä. findet man hier leider nicht... Da muss man als Sammler leider auf die Staaten ausweichen....:flenn: |
Da ich neben den Lightbars noch Police Cars/Emergency vehicle im Maßstab 1/25 baue, bestelle ich ausschliesslich in den USA.
Selbst wenn es das Modell hier bei e**y.de gibt, komme ich mit Versand, Zoll usw. noch sehr oft günstiger als direkt in D bestellt. |
Ich habe nochmal eine kleine Ergänzung von der Zentralauskunft des Zolls für priv. Anfragen.
Hintergrund: Ich möchte einen LED Blitzer aus China importieren. Ich schrieb: Zitat:
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wie gesagt, gleiche Auskunft bekam ich mündlich vom HZA hier im Saarland.
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So habe heute nochmal eine Auskunft vom Zoll erhalten.
Habe mich als Unternehmer dargestellt der LED dash lights etc. importieren will um sie hier zu verkaufen. Den Link bekam ich zum Thema CE Zeichen: http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Ver...heit_node.html Zu den Gesetzen: http://www.gesetze-im-internet.de/gp...4BJNG000200000 http://www.gesetze-im-internet.de/eb...025800008.html Meiner Meinung ist das mit diesem CE Zeichen nur für gewerbliche Verkäufer bestimmt (so verstehe ich das zumindest aus den o.g. Links). :kratz: Ich finde das alles extrem verwirrend... |
So ich habe heute auch Antwort von Zoll erhalten.... :grrr:
"Guten Tag Herr xxxx Die Bundesnetzagentur hat mir inzwischen mitgeteilt, dass die von Ihnen vorgelegte Bescheinigung nicht gleichzusetzen ist mit einer EU-Konformitätsbescheinigung. Die Einfuhrfähigkeit der Ware wird dadurch nicht begründet und die Ware kann nicht freigegeben werden." Ich kann sie nicht einführen...darf sie aber verbauen??? Komisch... |
Hat sich das ganze denn jetzt für dich erledigt? Oder wie geht es weiter?
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Wenn das nicht geht, sei etwas "hinterlistig" und geh zu einer anderen Zollstelle und lass es dir schriftlich bestätigen, das man es dort einführen darf in die EU / Deutschland. Dann geh mit dem schreiben zu deinem Zoll und frag warum die es dann erlauben... Wenn die darauf nicht eingehen, wende dich an eine höhere Distanz und lass es von beiden schriftlich geben und frag warum es dort geht, aber bei dieser Zollstation nicht..
Das wäre so das, was ich wohl in deiner Situation tun würde. Liebe Grüße. |
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Hast du 'ne Rechtsschutzversicherung?
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Hi Dirk!
Bevor die Ware da jetzt zurückgesendet wird, versuche einen Widerspruch einzulegen (Per Einschreiben), damit die die Ware nicht gleich zurückschicken. Widerspruch ist formlos. Widerspruch an die bearbeitende Behörde richten und begründen mit: Die Auskunft einer anderen Zollbehörde widerspricht der Entscheidung ihrer Behörde. Oder Du kannst sagen: Die Begründung wird nachgeliefert. Dann in einem gesonderten Einschreiben... den Fall an den Leiter des Zollamtes herantragen. Trage Deinen Fall schriftlich vor und bitte um Stellungnahme zu konkreten Fragen: Unter anderem: 1) Welche Rechtsgrundlage wird zu dieser Entscheidung herangezogen? Genaue Begründung mit Referenzierung auf Paragraphen und Gesetzbuch. 2) Wer sind die Sachbearbeitenden Personen und wo kann ich mich ggfs. über diese beschweren? Telefonisch: Den Leiter des Zollamtes nennen lassen (an den willst Du alles schicken - immer PERSÖNLICH VERTRAULICH) b) Frage nach der übergeordneten Stelle und nach der obersten Zollbehörde. Dort jeweils auch anrufen und Fall vortragen. Immer Ansprechpartner (für eine offizielle Beschwerde) nennen lassen. Fragen, welches EU-Ministerium für diesen Vorgang zuständig ist. Dort anrufen und vortragen. Bei den übergeordneten Behörden immer die Namen der Verfahrensbeteiligten des Zollamtes nennen. Wahrscheinlich musst Du den Vorgang schriftlich bei den anderen Stellen eingeben. Mach Dir die Mühe und schreibe einmal alles chronologisch und mit Belgen für den Anhang auf. Nur die Anschreiben immer neu machen. Antworten zu a) nach einer Woche anrufen und nachfragen, wie weit die sind, falls Du noch nichts gehört hast. Fragen bis wann Du mit einer Antwort rechnen kannst. Mach 10 Tagen eine Beschwerde wegen Verfahrensverschleppung (http://de.wikipedia.org/wiki/Verfahrensverschleppung) ankündigen, wenn Du innerhalb der nächsten 7 Tage keine Antwort erhalten hast. Deine Ziele: * Druck aufbauen. * Kompetenz zeigen. * Klar machen, dass Du in der Behörde demnächst für ordentlich viel Beschäftigung sorgen wirst. UND: Immer schön freundlich und sachlich bleiben!!! |
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