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Ja danke, die Urkunde hab ich auch immer mit im Auto, genauso wie die Urkunde für die Typ 06. [14]
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Danke dafür! Da steht ja, die Leuchten dürfen nach dem öffnen der Hecklappe oder ähnlichem sichtbar werden. Ist das denn schlimm, wenn die immer zu sehen sind?
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nein das ist nicht schlimm. ich lese daraus, dass die zulassung um die verdeckt eingebauten leuchten ergänzt wurde, vorher sollten die vll nur sichtbar angebaut werden
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Tja ja, wir sind halt in Deutschland. Wieder Kiloweise Papierkram mitschleifen, wenn man bisschen "mehr" an seinem Fahrzeug verändern möchte.:motz:
kann man die auch fest eintragen lassen? Nur so theoretisch, wenn man andere Sachen noch einzutragen hat. |
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Auch nochmal zur Info. Du bist nicht gezwungen die Genehmigungsurkunde bei dir haben zu müssen. Die leuchten haben ja diese ~~K (Nummer) Über diese Nummer kann man über das Kraftfahrtbundesamt herraus bekommen das die Blitzer auch für Privat erlaubt sind. Ich führe diese Papiere nur zur Sicherheit mit damit ich direkt was zur vorlage habe, sollte ich mal gefragt werden. Aber man muss die nicht mit sich führen wie z.B. eine ABE |
Ja, das ist mir klar. Aber wenn ich Platz dafür habe, nehme ich das halt auch mit dann.
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So hab gerade mein Wagen abgegeben. :roll: Mal schauen was der nette Onkel morgen sagen wird. :schäm:
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:banane: So mein Auto hab ich wieder. Und hab fast ohne Probleme Tüv bekommen. Es gab nur eine Sache zu bemängeln, mein linkes Standlicht war kaputt. :D
Aber der Tüv-Onkel hat meine saubere Verkabelung auseinander gepflückt, das fand ich nicht so schön. :grrr: Da er es danach nur notdürftig wieder gerichtet hat. Aber ich hab jetzt erstmal wieder bis zum 04/2011 TÜV |
Von was für einer Verkabelung sprichst du?
Fürs Standlicht oder Typ 40 ? |
Für die Typ 40. :D wäre ja noch schöner wenn der an mein Standlicht geht.
Der wollte wohl genau wissen wie die verkabelt ist. Hab mir ja leider noch kein Schalter eingebaut und so liegt neben meinem Zigarettenanzünder der Stecker der RWS. Und der hat halt alles was der abbauen konnte abgebaut um das Kabel zu verfolgen. Gott sei dank hat der nicht mein Teppich rausgerupft, ich hab mir echt mühe mit dem verlegen gemacht. Vom Kabel sieht man nichts ausser ein Stück neben dem Zigarettenanzünder. |
Uha :)
Bei mir hätte der lange suchen können. Hab ja das Funkschaltsystem drinne. Das kann ich dir auch nur empfehlen. Den Schalter kannst du dir dann irgendwo ins Auto kleben oder auch in deiner Hosentasche lassen :D Einfach genial ! |
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Hast da mal Bilder und einen Link wo man die bekommt???? Das Kabel durchs Auto ziehen geht mir auf den Leim!!! |
Das ist ein Hella Funkschaltsystem.
Bilder hast du unter Einbau Hänsch Effekta Typ 40 in priv. Auto Auf dem 4ten Bild siehst du den Hella Karton von dem System. Auf Bild Nr.5 siehst du den kleinen Funkschalter. (oben Ein unten Aus) Und weiter unten wo die Leistungselektronik ist kannst du das Funkschaltsystem auch sehn. Habe es seitlich an der Rückwand befestigt. Ich habe die Batterie auch im Kofferraum. Von daher sehr passend ;) |
Ist eig. irgendwo geregelt, dass FRONTblitzer auch nach hinten gerichtet sein dürfen?
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Zur Not werde ich auch das Funksystem nehmen, aber lieber möchte ich nen Schalter benutzen. Hätte auch platz im Amerturenbrett, wenn ich das Ablagefach entferne. Muss nur noch ausmessen wie das alles so passt.
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Es gibt technisch betrachtet keine Frontblitzer, sondern nur gerichtete Kennleuchten. Das diese nur nach vorn leuchten dürfen ergibt sich aus der StVZO. Wenn man welche benötigt die nach hinten Leuchten bedarf es einer Ausnahmegenehmigung. |
Aber die Typ 40 ist doch für vorne gedacht oder?
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Weis jemand, ob diese §53a zugelassenen leuchten von Hänsch auch in Österreich betrieben werden dürfen?
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Oh das ist eine gute Frage.
Wenn es mit den Gesetzen da so streng ist wie hier würde ich sagen Nein, da die Genehmigung vom Kraftfahrtbundesamt kommt. Und das ist nur für Deutschland. Bin mir aber nicht sicher !!! Aber schick da am besten eine kurze eMail an Hänsch. Die können dir das sicherlich sagen. |
Danke, aber geht nemmer:D Bin jetzt Weg übers WE. Also bis dann.
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So, dann werde ich mal die "Leiche" schänden!
Heute war es bei mir soweit, ich bin durch den TÜV gefallen wegen meiner sputnik Nano. Begründung: * die Blitzer sind nicht erlaubt (auch nuf den Hinweis nach §53a Abs. 3 bla bla, keine Änderung der Meinung) * das RWS darf nicht auf der Hutablage montiert sein, da diese beim öffnen der Klappe ja "Richtung Himmel" blitzen (im Pannenfall mache ich eh die Klappe auf, und die Hutablage bleibt "unten") * Blitzer sind durch die getönten Scheiben nicht zulässig (nachgerüstet mit Foliatec inkl. Prüfzeichen) Werde mich nun schriftlich beim Vorgesetzten beschweren und berichten wie es ausgeht. Gruß Andi |
...na da bin ich ja mal gespannt... der spinnt wohl. ;)
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Ich würde denen mal die erste Seite dieser Hersteller pdf auf den Tisch legen.
http://www.fg-haensch.de/pdf_files/p...d_rws_pico.pdf Da steht ja ausdrücklich das diese Anwendung für Privat zugelassen ist. Spezial zu den Nanos: http://www.fg-haensch.de/pdf_files/p...od_rws_led.pdf Seite 2, da würden die Nanos ja auch in den Himmel leuchten, wenn der Kofferraum geöffnet wird. |
Naja, sieht bei mir schlecht aus wegen folgender gründe :
* RWS hinter mit Folie (bauartgenehmigt) getönter Heckscheibe * RWS mit Warnblinkanlage gekoppelt ;-( |
Also wenn die RWS sofort beim Einschalten der Warnblinkanlage aktiv sind ist es theoretisch auch nicht zulässig, weil die RWS nur im stand betrieben werden dürfen und die Warnblinkanlage in Situationen wie z.B. Stauende oder Abschleppen auch während der Fahrt eingeschaltet werden sollten.
Aber warum spielt das mit der Folie eine Rolle? |
Wie hast Du die RWS mit der Warnblinkanlage geschaltet?
Da liegt ja nie dauer + an den RWS! Du müßtest halt die Folie im Bereich der RWS ausschneiden, damit sie das volle Licht ausstrahlt! |
Und wie sieht das mit original abgedunkelten Scheiben aus? Also keine nachgerüsteten Folien?
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Auch eine gute frage! Mal bei Hänsch fragen, wie die so die Sache sehen :kratz:
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....ja, stimmt:kratz: |
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Ich vermute, dass DAS dann aber wirklich nicht zulässig ist.
Um mal auf den Punkt zu kommen: um was für ein Fahrzeug geht es denn? |
Warum überhaupt de ganze Aufwand mit dem Warnblinkschalter und warum nicht nur einen einfachen An-/Ausschalter für die RWS ? Das wäre doch am einfachsten.
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- RWS und Warnblinker "müssen" ja zusammen genutzt werden (ist ja dann sicher gestellt, da über den "neuen" RWS Schalter beides aktiviert wird) - Warnblinker kann trotz allem noch allein genutzt werden. (über den alten Warnblinkschalter) |
Vermutlich wird es schon damit losgehen, dass das Warnblinksymol beim Betrieb der WBL auch blinken muss. Die WBL-Schalter werden aber von der internen Schaltung immer komplexer und ich vermute, dass der Aufwand die Kontrollleuchte zum Blinken zu bekommen, nicht ganz unerheblich sein wird.
Wenn sich der TÜV so schon am RWS stört, wird er sicher ganz viel Verständnis dafür haben, wenn ein extra Schalter Einfluß auf die vorhandene WBL nimmt. Viele Autos (z.B. VW macht(e) das gerne) haben das Blinkrelais schon direkt im Schalter (oder besser: der Schalter klebt am Relais und das hängt direkt im Amarturenbrett). Letztlich bin ich mich trotzdem sicher, dass es eine Möglichkeit geben wird, ein wie auch immer generiertes Dauerplus vom WBL-Schalter abzugreifen, diesen über einen Schalter extra für das RWS zu führen, damit das RWS nur funzt, wenn auch die WBL an ist. Und wer ganz lustig ist, kann dann die Handbremskontrolle auch gleich mit rein nehmen. |
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