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Neptun2000 21.04.2009 17:29

Ja danke, die Urkunde hab ich auch immer mit im Auto, genauso wie die Urkunde für die Typ 06. [14]

Hella_RTK6-SL 21.04.2009 19:03

Danke dafür! Da steht ja, die Leuchten dürfen nach dem öffnen der Hecklappe oder ähnlichem sichtbar werden. Ist das denn schlimm, wenn die immer zu sehen sind?

rouvi 21.04.2009 19:21

nein das ist nicht schlimm. ich lese daraus, dass die zulassung um die verdeckt eingebauten leuchten ergänzt wurde, vorher sollten die vll nur sichtbar angebaut werden

Hella_RTK6-SL 21.04.2009 19:31

Tja ja, wir sind halt in Deutschland. Wieder Kiloweise Papierkram mitschleifen, wenn man bisschen "mehr" an seinem Fahrzeug verändern möchte.:motz:

kann man die auch fest eintragen lassen? Nur so theoretisch, wenn man andere Sachen noch einzutragen hat.

UKR 21.04.2009 23:21

Zitat:

Zitat von Hella_RTK6-SL (Beitrag 45145)
Da steht ja, die Leuchten dürfen nach dem öffnen der Hecklappe oder ähnlichem sichtbar werden. Ist das denn schlimm, wenn die immer zu sehen sind?

Da steht das sie AUCH so angebracht werden dürfen. Das bedeutet, daß sie nicht ständig sichtbar sein müssen. Sonst könnte man bei der HU bemängeln, das die Leuchten in der Heckklapper verbaut und damit nicht ständig sichtbar sind. Das ist aber garnicht gefordert.

Zitat:

kann man die auch fest eintragen lassen? Nur so theoretisch, wenn man andere Sachen noch einzutragen hat.
Natürlich kann man die eintragen lassen. Da die Dinger aber eine ABG haben, ist eine Eintragung nicht nötig.

FedSigAerodynic 21.04.2009 23:29

Zitat:

Zitat von Hella_RTK6-SL (Beitrag 45158)
Tja ja, wir sind halt in Deutschland. Wieder Kiloweise Papierkram mitschleifen, wenn man bisschen "mehr" an seinem Fahrzeug verändern möchte.:motz:

kann man die auch fest eintragen lassen? Nur so theoretisch, wenn man andere Sachen noch einzutragen hat.


Auch nochmal zur Info. Du bist nicht gezwungen die Genehmigungsurkunde bei dir haben zu müssen.
Die leuchten haben ja diese ~~K (Nummer)
Über diese Nummer kann man über das Kraftfahrtbundesamt herraus bekommen das die Blitzer auch für Privat erlaubt sind.

Ich führe diese Papiere nur zur Sicherheit mit damit ich direkt was zur vorlage habe, sollte ich mal gefragt werden.

Aber man muss die nicht mit sich führen wie z.B. eine ABE

Hella_RTK6-SL 22.04.2009 12:46

Ja, das ist mir klar. Aber wenn ich Platz dafür habe, nehme ich das halt auch mit dann.

Neptun2000 27.04.2009 16:56

So hab gerade mein Wagen abgegeben. :roll: Mal schauen was der nette Onkel morgen sagen wird. :schäm:

Neptun2000 28.04.2009 16:52

:banane: So mein Auto hab ich wieder. Und hab fast ohne Probleme Tüv bekommen. Es gab nur eine Sache zu bemängeln, mein linkes Standlicht war kaputt. :D

Aber der Tüv-Onkel hat meine saubere Verkabelung auseinander gepflückt, das fand ich nicht so schön. :grrr: Da er es danach nur notdürftig wieder gerichtet hat. Aber ich hab jetzt erstmal wieder bis zum 04/2011 TÜV

FedSigAerodynic 28.04.2009 17:33

Von was für einer Verkabelung sprichst du?

Fürs Standlicht oder Typ 40 ?

Neptun2000 28.04.2009 17:53

Für die Typ 40. :D wäre ja noch schöner wenn der an mein Standlicht geht.

Der wollte wohl genau wissen wie die verkabelt ist. Hab mir ja leider noch kein Schalter eingebaut und so liegt neben meinem Zigarettenanzünder der Stecker der RWS. Und der hat halt alles was der abbauen konnte abgebaut um das Kabel zu verfolgen. Gott sei dank hat der nicht mein Teppich rausgerupft, ich hab mir echt mühe mit dem verlegen gemacht. Vom Kabel sieht man nichts ausser ein Stück neben dem Zigarettenanzünder.

FedSigAerodynic 28.04.2009 20:30

Uha :)

Bei mir hätte der lange suchen können.
Hab ja das Funkschaltsystem drinne.

Das kann ich dir auch nur empfehlen.
Den Schalter kannst du dir dann irgendwo ins Auto kleben oder auch in deiner Hosentasche lassen :D

Einfach genial !

TripplexXx 28.04.2009 21:48

Zitat:

Zitat von FedSigAerodynic (Beitrag 46152)
Uha :)

Bei mir hätte der lange suchen können.
Hab ja das Funkschaltsystem drinne.

Das kann ich dir auch nur empfehlen.
Den Schalter kannst du dir dann irgendwo ins Auto kleben oder auch in deiner Hosentasche lassen :D

Einfach genial !

Was sind das genau für Funkschaltsysteme??
Hast da mal Bilder und einen Link wo man die bekommt????

Das Kabel durchs Auto ziehen geht mir auf den Leim!!!

FedSigAerodynic 28.04.2009 23:10

Das ist ein Hella Funkschaltsystem.

Bilder hast du unter Einbau Hänsch Effekta Typ 40 in priv. Auto

Auf dem 4ten Bild siehst du den Hella Karton von dem System.
Auf Bild Nr.5 siehst du den kleinen Funkschalter. (oben Ein unten Aus)

Und weiter unten wo die Leistungselektronik ist kannst du das Funkschaltsystem auch sehn. Habe es seitlich an der Rückwand befestigt.
Ich habe die Batterie auch im Kofferraum. Von daher sehr passend ;)

musikflyer 28.04.2009 23:24

Ist eig. irgendwo geregelt, dass FRONTblitzer auch nach hinten gerichtet sein dürfen?

Neptun2000 29.04.2009 16:23

Zur Not werde ich auch das Funksystem nehmen, aber lieber möchte ich nen Schalter benutzen. Hätte auch platz im Amerturenbrett, wenn ich das Ablagefach entferne. Muss nur noch ausmessen wie das alles so passt.

UKR 29.04.2009 17:35

Zitat:

Zitat von musikflyer (Beitrag 46177)
Ist eig. irgendwo geregelt, dass FRONTblitzer auch nach hinten gerichtet sein dürfen?

In welchem Zusammenhang denn?

Es gibt technisch betrachtet keine Frontblitzer, sondern nur gerichtete Kennleuchten. Das diese nur nach vorn leuchten dürfen ergibt sich aus der StVZO. Wenn man welche benötigt die nach hinten Leuchten bedarf es einer Ausnahmegenehmigung.

musikflyer 29.04.2009 17:43

Aber die Typ 40 ist doch für vorne gedacht oder?

Commander 29.04.2009 18:27

Zitat:

Zitat von musikflyer (Beitrag 46219)
Aber die Typ 40 ist doch für vorne gedacht oder?

ja, aber nicht als RWS, das ist nur für hinten

Hella_RTK6-SL 29.04.2009 22:37

Weis jemand, ob diese §53a zugelassenen leuchten von Hänsch auch in Österreich betrieben werden dürfen?

FedSigAerodynic 29.04.2009 23:02

Oh das ist eine gute Frage.
Wenn es mit den Gesetzen da so streng ist wie hier würde ich sagen Nein, da die Genehmigung vom Kraftfahrtbundesamt kommt. Und das ist nur für Deutschland.
Bin mir aber nicht sicher !!!


Aber schick da am besten eine kurze eMail an Hänsch. Die können dir das sicherlich sagen.

Hella_RTK6-SL 30.04.2009 14:53

Danke, aber geht nemmer:D Bin jetzt Weg übers WE. Also bis dann.

Andi-Hamburg 30.04.2009 18:04

Zitat:

Zitat von Hella_RTK6-SL (Beitrag 46336)
Danke, aber geht nemmer:D Bin jetzt Weg übers WE. Also bis dann.

Wenn du ohne Leuchten wiederkommst, wissen wir bescheid! :D

Hella_RTK6-SL 03.05.2009 11:06

Zitat:

Zitat von Andi-Hamburg (Beitrag 46363)
Wenn du ohne Leuchten wiederkommst, wissen wir bescheid! :D

Moin, bin wieder da. Haben die leuchte nicht gebraucht. Hab auch nix anderes von nem VW Bus erwartet:D

Andi-Hamburg 27.03.2012 15:44

So, dann werde ich mal die "Leiche" schänden!

Heute war es bei mir soweit, ich bin durch den TÜV gefallen wegen meiner sputnik Nano.

Begründung:

* die Blitzer sind nicht erlaubt (auch nuf den Hinweis nach §53a Abs. 3 bla bla, keine Änderung der Meinung)

* das RWS darf nicht auf der Hutablage montiert sein, da diese beim öffnen der Klappe ja "Richtung Himmel" blitzen
(im Pannenfall mache ich eh die Klappe auf, und die Hutablage bleibt "unten")

* Blitzer sind durch die getönten Scheiben nicht zulässig (nachgerüstet mit Foliatec inkl. Prüfzeichen)

Werde mich nun schriftlich beim Vorgesetzten beschweren und berichten wie es ausgeht.

Gruß Andi

Blaulicht05 27.03.2012 17:37

...na da bin ich ja mal gespannt... der spinnt wohl. ;)

FedSigAerodynic 31.03.2012 02:20

Ich würde denen mal die erste Seite dieser Hersteller pdf auf den Tisch legen.
http://www.fg-haensch.de/pdf_files/p...d_rws_pico.pdf

Da steht ja ausdrücklich das diese Anwendung für Privat zugelassen ist.

Spezial zu den Nanos:

http://www.fg-haensch.de/pdf_files/p...od_rws_led.pdf

Seite 2, da würden die Nanos ja auch in den Himmel leuchten, wenn der Kofferraum geöffnet wird.

Andi-Hamburg 31.03.2012 05:29

Naja, sieht bei mir schlecht aus wegen folgender gründe :

* RWS hinter mit Folie (bauartgenehmigt) getönter Heckscheibe

* RWS mit Warnblinkanlage gekoppelt

;-(

Blaulicht05 31.03.2012 10:10

Also wenn die RWS sofort beim Einschalten der Warnblinkanlage aktiv sind ist es theoretisch auch nicht zulässig, weil die RWS nur im stand betrieben werden dürfen und die Warnblinkanlage in Situationen wie z.B. Stauende oder Abschleppen auch während der Fahrt eingeschaltet werden sollten.

Aber warum spielt das mit der Folie eine Rolle?

big daddy 31.03.2012 10:47

Wie hast Du die RWS mit der Warnblinkanlage geschaltet?

Da liegt ja nie dauer + an den RWS!

Du müßtest halt die Folie im Bereich der RWS ausschneiden, damit sie das volle Licht ausstrahlt!

Blaulicht05 31.03.2012 12:18

Und wie sieht das mit original abgedunkelten Scheiben aus? Also keine nachgerüsteten Folien?

big daddy 31.03.2012 12:39

Auch eine gute frage! Mal bei Hänsch fragen, wie die so die Sache sehen :kratz:

gelöschter Benutzer 24 31.03.2012 14:59

Zitat:

Zitat von big daddy (Beitrag 213462)
Wie hast Du die RWS mit der Warnblinkanlage geschaltet?

Da liegt ja nie dauer + an den RWS!
.........


....ja, stimmt:kratz:

Blaulicht05 31.03.2012 15:09

Zitat:

Zitat von big daddy (Beitrag 213465)
Auch eine gute frage! Mal bei Hänsch fragen, wie die so die Sache sehen :kratz:

Also die Hänsch möchte die Teile ja verkaufen...;)

Real Tazmedic 31.03.2012 15:34

Zitat:

Zitat von Jan (Beitrag 213475)
....ja, stimmt:kratz:

Da läßt sich bestimmt irgendwo ein geschaltetes Dauerplus abgreifen... müsste man mal den Schaltplan sehen.

chspandl 31.03.2012 15:37

Zitat:

Zitat von Real Tazmedic (Beitrag 213481)
Da läßt sich bestimmt irgendwo ein geschaltetes Dauerplus abgreifen... müsste man mal den Schaltplan sehen.

Einfacher wird es sein, einen 2-poligen Schalter zu nehmen, (odern ein zusätzliches Relais) welches bei Aktivierung der RWS die Warnblinkanlage einschaltet. (Also quasi den Warnblinkschalter überbrückt)

Real Tazmedic 31.03.2012 15:41

Ich vermute, dass DAS dann aber wirklich nicht zulässig ist.
Um mal auf den Punkt zu kommen: um was für ein Fahrzeug geht es denn?

Blaulicht05 31.03.2012 16:00

Warum überhaupt de ganze Aufwand mit dem Warnblinkschalter und warum nicht nur einen einfachen An-/Ausschalter für die RWS ? Das wäre doch am einfachsten.

chspandl 31.03.2012 16:04

Zitat:

Zitat von Real Tazmedic (Beitrag 213483)
Ich vermute, dass DAS dann aber wirklich nicht zulässig ist. ...

Wieso sollte das unzulässig sein ?

- RWS und Warnblinker "müssen" ja zusammen genutzt werden (ist ja dann sicher gestellt, da über den "neuen" RWS Schalter beides aktiviert wird)
- Warnblinker kann trotz allem noch allein genutzt werden. (über den alten Warnblinkschalter)

Real Tazmedic 31.03.2012 17:57

Vermutlich wird es schon damit losgehen, dass das Warnblinksymol beim Betrieb der WBL auch blinken muss. Die WBL-Schalter werden aber von der internen Schaltung immer komplexer und ich vermute, dass der Aufwand die Kontrollleuchte zum Blinken zu bekommen, nicht ganz unerheblich sein wird.
Wenn sich der TÜV so schon am RWS stört, wird er sicher ganz viel Verständnis dafür haben, wenn ein extra Schalter Einfluß auf die vorhandene WBL nimmt. Viele Autos (z.B. VW macht(e) das gerne) haben das Blinkrelais schon direkt im Schalter (oder besser: der Schalter klebt am Relais und das hängt direkt im Amarturenbrett).

Letztlich bin ich mich trotzdem sicher, dass es eine Möglichkeit geben wird, ein wie auch immer generiertes Dauerplus vom WBL-Schalter abzugreifen, diesen über einen Schalter extra für das RWS zu führen, damit das RWS nur funzt, wenn auch die WBL an ist. Und wer ganz lustig ist, kann dann die Handbremskontrolle auch gleich mit rein nehmen.


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