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Ja, aber du musst sie übereinander anbringen und nicht eine Einheit auf die linke und die andere auf die rechte Seite!
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:popcorn:
(nicht auf deinen letzten Post bezogen, Max) |
Moinmoin,
Zitat:
@Dr.T: Danke für die Anfrage und Veröffentlichung :)! Viele Grüße Martin Edit: Typo ;) |
@Dr.T.:
Es macht übrigens keinen Sinn, in Deinem Anschreiben den Namen zu verfremden, wenn der im Email- text wieder zu lesen ist :ko: Ist nicht bös gemeint, nur ein Hinweis. |
Hä?
Wo ist der denn zu lesen? :kratz: Ich heiße zwar auch Christian, aber "Christian Ahlers" ist der Hänsch-Mitarbeiter..... |
Zitat:
Aaaahhh.... da lag mein Fehler. Sorry, vergiss meinen Kommentar einfach ;) |
Alles gut [99]
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Hallo,
ich weiß, ich hatte gebeten, den Thread aufs RWS zu beschränken... mir ist aber nochmal ein Gedanke gekommen zum Thema "Kurvenlicht/Abbiegelicht": Dahingehend gibt es doch eine harmonisierende ECE-Vorschrift, wenn ich mich recht entsinne. Über diese wurde der 49a StVZO ja dann wohl auch "ausgehebelt" - für jemanden, der rechtlich mehr Hintergrundwissen besitzt als ich wäre das vielleicht nochmal ein Pointer in Sachen "alternierend", wobei ich die Mail von Hänsch selbstverständlich derzeit als der Stand der Dinge ansehe. Viele Grüße Martin |
Hm, da ist allerdings was dran. Die meisten Neufahrzeuge haben ja für Kurvenlicht ein extra Birnchen/Scheinwerfer. Es gibt aber auch jede Menge Fahrzeuge, gerade beim VAG Konzern, wo das Abbiegelicht über die originalen Nebelscheinwerfer gelöst wird. Dahingehend wäre das ja eigentlich ein Verstoß gegen StVZO §49a :tock:
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