![]() |
1. Haben wir weder UDS noch einen Fahrtenschreiber
2. Kann man Wegerecht nur mit Licht und Ton in KKombination in anspruch nehmen und muss dieses bei Beginn der alarmfahrt anmachen und am Einsatzort ausschalten deswegen ist es scheiß egal ob beim drücken der Hupe eine Klangfolge ertönt oder nicht weil lt. Gesetz die Klangfolge generell an sein muss. Von daher ist die Lösung jetzt für alle Kameraden bei uns zufriedenstellend. |
ja, genau so ist es...
:popcorn: |
Zitat:
|
Zitat:
(*) je nach Einsatzmeldung |
Zitat:
Rein von der Theorie muss du bei Einsatzübernahme Blaulicht UND Klangfolge einschalten und erst beim Eintreffen an der Einsatzstelle wieder ausschalten. Wie es in der Realität aussieht ist ja bekannt... |
Zitat:
Dass die Tonfolge hin und wieder mal ausgeschaltet wird, ist bei uns auch so, aber rechtlich muss die Nonstop durchlaufen. |
Das ist, so der Inhalt meiner letzten Schulung, falsch. Es gibt keine Vorschrift die besagt das das Horn dauerhaft durchlaufen muss.
Du darfst das Horn selbstverständlich ausschalten, allerdings kannst du dann keine Wegerechte in Anspruch nehmen, sprich du kannst mit nicht via Horn anordnen freie Bahn zu schaffen. Du hast ja immer noch Sonderrechte, die du theoretisch sogar ohne Blaulicht in Anspruch nehmen kannst. Solange du also keine Wegerechte in Anspruch nimmst, z.B. wenn du auf gerader Strecke ohne Verkehr unterwegs bist, ist es rechtlich absolut in Ordnung das Horn auszuschalten, solange du keinen vor dir überholen musst. In diesem Falle musst du ggf. Wegerecht nach §38 in Anspruch nehmen, wofür das Horn in Kombination mit blauem Blinklicht erforderlich ist. Bevor jetzt die Wellen der Empörung hochschlagen: Sowohl beim Grundlehrgang, als auch beim Maschinisten wurde mir erzählt das es eigentlich dauerhaft an sein muss. Jedoch hatten wir im Rahmen der DL-Maschinisten Ausbildung einen Dozenten der Polizei der bei uns in der FW tätig ist zu Gast, der uns die oben genannten Dinge so bestätigt hat. |
Und du bist auch einer, der der Polizei alles glaubt ?? ;):D Nicht böse sein. Aber es ist leider so, dass die Herren nicht alles wissens, manche dass aber denken.
|
Glaub mir, der Mann hat Ahnung wovon er spricht;)
Er macht bei uns im gesamten Kreis Vorträge zu den Thema und ist auch Polizeiintern für dieses Thema zuständig. |
Leute, jetzt lasst doch mal die Kirche im Dorf! Wer lesen kann, ist eindeutig im Vorteil. Und der hier anzuwendende § 38 StVO sagt nicht mehr und nicht weniger als:
Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn ... ordnet an: ... "Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen". Warum wollt ihr dann unbedingt die Bürger mit dem Einsatzhorn im Dauerbetrieb belästigen, wenn schon "freie Bahn" vorhanden ist? Vermutlich ist der übermäßige nächtliche Straßenverkehr auf ländlichen Dorfstraßen so behindernd, dass man dort tatsächlich mit Dauerhorn fahren muss. In unserem großstädtischen Straßenverkehr habe ich hingegen die Erfahrung gemacht, dass hier die (hauptamtlichen) Einsatzkräfte das Einsatzhorn nur gezielt einsetzen, wenn die Verkehrslage es erfordert. Wenn die (ehrenamtlichen) Ortswehren mit ausrücken müssen, hört sich das allerdings schon mal anders an. Aber wie schrieb ein Angehöriger einer Freiwilligen Feuerwehr sinngemäß hier im Forum: Wenn ich schon nachts raus muss, dann sollen das auch alle anderen mitkriegen. |
Weise Worte mein Freund Diethelm, weise Worte! [14]
|
Zitat:
|
Zitat:
Also ich bin viel zu faul, um vor einer schnellen Antwort so etwas herauszusuchen. Doch da ich die Beiträge in unserem Forum auch lese, merke ich mir zur eigenen Meinungsbildung selbstverständlich die Inhalte (aber nicht deren Autoren!). Und die lassen sich dann bei Bedarf wieder sehr schnell abrufen. |
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 04:48 Uhr. |
Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.