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UKR 29.09.2011 17:40

Zitat:

Zitat von Dirk (Beitrag 195817)
Ich bekomme meine Sachen über das Zollamt Rheine... Naja auf Nachfrage darf ich auch keine amerikanieschen Lichtbalken etc. einführen die kein CE-Kennzeichen besitzen... Depremierend!!!

Sofern man das jetzt weiß, ist die Lösung doch recht einfach:

http://www.ebay.com/itm/1-Roll-500-1...item2c55c4f601

Die $10 Aufpreis kann man verkraften.

Coolio 29.09.2011 17:53

Hahaaa! Die Rollen sind jedenfalls ausreichen mit CE-Zeichen markiert! :)

Also, bei Würdigung aller Umstände lässt mich nur ein Gedanke nicht in Ruhe: Es muss doch für einen Sammler Sonderregelungen geben. Das kann doch wohl nicht wahr sein... ich werde mal weiter schauen.

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Zitat:

Zitat von Dirk (Beitrag 195817)
Ich bekomme meine Sachen über das Zollamt Rheine... Naja auf Nachfrage darf ich auch keine amerikanieschen Lichtbalken etc. einführen die kein CE-Kennzeichen besitzen... Depremierend!!!


Aber noch immer haben wir keine schriftlich begründete Stellungnahme dazu. Die muss einfach her, damit man den Hebel ansetzen kann.

Mars Light 29.09.2011 18:13

Zitat:

Zitat von Dirk (Beitrag 195817)
Ich bekomme meine Sachen über das Zollamt Rheine... Naja auf Nachfrage darf ich auch keine amerikanieschen Lichtbalken etc. einführen die kein CE-Kennzeichen besitzen... Depremierend!!!

Dann liegt mein ZA vermutlich außerhalb der EU:kratz:

Dirk 30.09.2011 09:06

Zitat:

Zitat von Mars Light (Beitrag 195859)
Dann liegt mein ZA vermutlich außerhalb der EU:kratz:


:D ich schicke nur noch alles über deins...

@karl-peter bin schon fleißig am dokumentieren! Habe auch schon den Hersteller angeschrieben bzw. die Vertretung in Spanien... Schauen wir mal...
So schnell gebe ich nicht auf!!

Mars Light 30.09.2011 22:39

Zitat:

Zitat von Dirk (Beitrag 195902)
:D ich schicke nur noch alles über deins...

Du kennst meine Abgabegebühren noch nicht!:baeh:

Zitat:

Zitat von Dirk (Beitrag 195902)
So schnell gebe ich nicht auf!!

Solltest Du auch nicht. Zumal ja das eine ZA die Einfuhr von lightbars und Sirenen erlaubt und das andere will eine alberne CE- Kennzeichnung...
Da stimmt was nicht.

merapi 01.10.2011 00:10

Ach du SCHEI**E, Dirk ich hätt nicht gedacht dass das noch so einen Rattenschwanz nach sich zieht. Bin ma gespannt wie lange das noch dauern wird (für dich so kurz wie mögich ;) ) und wann du endlich deine geliebten Sirenen in die Arme schliessen kannst

PolicemanLA1000 09.10.2011 11:02

Wenn man etwas in den USA kauft hat man allein schon das Problem mit dem bezahlen wegen US-Dollar und so und dann noch die hohen Versandkosten. Aber am besten ist immernoch zusehen dass man sich die gesuchte Sirene/Lightbar in der EU kauft.

firefly 09.10.2011 11:16

Was für ein Quatsch.:roll:

Wann hast du das letzte mal was in den Staaten bestellt?

kitesurfer1404 09.10.2011 15:11

Beim aktuellen $-Kurs ist es doch eher gut, in den USA einzukaufen. Versandkosten sind im Vergleich zu Deutschland selbst für internationalen Versand recht günstig, finde ich. Steuern/Zoll kann man ja vorher auch ausrechnen.

Man weiß ja vorher, was auf einen finanziell und organisatorisch zukommt. Meistens rechnet es sich einfach, aus den USA zu ordern, anstatt hier in D oder der EU zu kaufen. Muss man ja einfach mal sagen.

Hatte bisher nie Probleme, was aus den USA zu bestellen. Weder bei der Bezahlung (meist PayPal) oder Versand (meist USPS) noch beim Zoll.

Dirk 10.10.2011 09:08

Zitat:

Zitat von PolicemanLA1000 (Beitrag 196699)
Wenn man etwas in den USA kauft hat man allein schon das Problem mit dem bezahlen wegen US-Dollar und so und dann noch die hohen Versandkosten. Aber am besten ist immernoch zusehen dass man sich die gesuchte Sirene/Lightbar in der EU kauft.

Naja Probleme mit der Bezahlung gibt´s dank Paypal etc. nicht mehr...
Und trotz der hohen Versandkosten und dem Zoll kommt das einkaufen bestimmter Sachen in den USA unterm Strich immer noch günstiger als hier in Europa bzw. Deutschland. Es ist ja nicht so das man sich vorher hier nicht auch umguckt.... ;)

Und so viele US-Lightbars u. ä. findet man hier leider nicht...

Da muss man als Sammler leider auf die Staaten ausweichen....:flenn:

Mars Light 10.10.2011 18:38

Da ich neben den Lightbars noch Police Cars/Emergency vehicle im Maßstab 1/25 baue, bestelle ich ausschliesslich in den USA.
Selbst wenn es das Modell hier bei e**y.de gibt, komme ich mit Versand, Zoll usw. noch sehr oft günstiger als direkt in D bestellt.

pinkybrain123 12.10.2011 11:06

Ich habe nochmal eine kleine Ergänzung von der Zentralauskunft des Zolls für priv. Anfragen.

Hintergrund: Ich möchte einen LED Blitzer aus China importieren.

Ich schrieb:
Zitat:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte als Privatperson folgendes Produktmuster (siehe bitte Anhang) aus China importieren.

1. Gibt es für mich bestimmte Pflichten hierbei?
2. Muss das Produkt bestimmte Anforderungen erfüllen? Prüfzeichen wie CE o.Ä., etc.?
...
...
Ich wäre ihnen sehr dankbar wenn sie mir zeitnah eine detaillierte & rechtsverbindliche Antwort senden könnten.
Mit freundl. Grüßen"

Und das hier kam heute als Antwort:
Zitat:

"Sehr geehrter Herr ...

Die abgabenfreie Einfuhr von Muster und Proben im privaten Bereich ist nicht möglich.

Waren, die Sie in einem Nicht-EU-Mitgliedsstaat entgeltlich erwerben und sich zusenden
lassen, sind lediglich von den Einfuhrabgaben (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) befreit, wenn der Gesamtwert der Waren 22 Euro nicht übersteigt.
Wenn der Gesamtwert der Sendung über 22 Euro bis 150 Euro beträgt ist diese zollfrei, jedoch ist die entsprechende Einfuhrumsatzsteuer (19 %) zu entrichten.

Verboten und Beschränkungen stehen für die Einfuhr von LED Leuchten im privaten Bereich nichts entgegen.


Über die Zulassungsbestimmungen im privaten wie gewerblichen geben wir keine Auskunft. Dafür wenden Sie sich bitte an

die zuständigen Behörden ( TÜV, DEKRA oder ähnliche )."

Ok es ist keine Sirene aber auch eine LED ist ein elektr. Bauteil (kommt sogar aus dem gefährlichen China :D) und es sind anscheinend keine Anforderungen oder Verbote für die Einfuhr bekannt!

Blaulicht 12.10.2011 20:34

wie gesagt, gleiche Auskunft bekam ich mündlich vom HZA hier im Saarland.

pinkybrain123 13.10.2011 11:23

So habe heute nochmal eine Auskunft vom Zoll erhalten.

Habe mich als Unternehmer dargestellt der LED dash lights etc. importieren will um sie hier zu verkaufen.

Den Link bekam ich zum Thema CE Zeichen: http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Ver...heit_node.html

Zu den Gesetzen:
http://www.gesetze-im-internet.de/gp...4BJNG000200000

http://www.gesetze-im-internet.de/eb...025800008.html

Meiner Meinung ist das mit diesem CE Zeichen nur für gewerbliche Verkäufer bestimmt (so verstehe ich das zumindest aus den o.g. Links). :kratz:

Ich finde das alles extrem verwirrend...

Dirk 14.10.2011 06:24

So ich habe heute auch Antwort von Zoll erhalten.... :grrr:

"Guten Tag Herr xxxx
Die Bundesnetzagentur hat mir inzwischen mitgeteilt, dass die von Ihnen
vorgelegte Bescheinigung nicht gleichzusetzen ist mit einer
EU-Konformitätsbescheinigung. Die Einfuhrfähigkeit der Ware wird dadurch
nicht begründet und die Ware kann nicht freigegeben werden."

Ich kann sie nicht einführen...darf sie aber verbauen??? Komisch...

pinkybrain123 14.10.2011 12:58

Hat sich das ganze denn jetzt für dich erledigt? Oder wie geht es weiter?

medo 14.10.2011 14:15

Wenn das nicht geht, sei etwas "hinterlistig" und geh zu einer anderen Zollstelle und lass es dir schriftlich bestätigen, das man es dort einführen darf in die EU / Deutschland. Dann geh mit dem schreiben zu deinem Zoll und frag warum die es dann erlauben... Wenn die darauf nicht eingehen, wende dich an eine höhere Distanz und lass es von beiden schriftlich geben und frag warum es dort geht, aber bei dieser Zollstation nicht..

Das wäre so das, was ich wohl in deiner Situation tun würde.

Liebe Grüße.

Blaulicht 14.10.2011 15:57

Zitat:

Zitat von Dirk (Beitrag 197340)
So ich habe heute auch Antwort von Zoll erhalten.... :grrr:

"Guten Tag Herr xxxx
Die Bundesnetzagentur hat mir inzwischen mitgeteilt, dass die von Ihnen
vorgelegte Bescheinigung nicht gleichzusetzen ist mit einer
EU-Konformitätsbescheinigung. Die Einfuhrfähigkeit der Ware wird dadurch
nicht begründet und die Ware kann nicht freigegeben werden."

Ich kann sie nicht einführen...darf sie aber verbauen??? Komisch...

das ist ein Witz.... ein ganz schlechter !!!

firefly 14.10.2011 16:09

Hast du 'ne Rechtsschutzversicherung?

Coolio 15.10.2011 12:25

Hi Dirk!

Bevor die Ware da jetzt zurückgesendet wird, versuche einen Widerspruch einzulegen (Per Einschreiben), damit die die Ware nicht gleich zurückschicken. Widerspruch ist formlos. Widerspruch an die bearbeitende Behörde richten und begründen mit: Die Auskunft einer anderen Zollbehörde widerspricht der Entscheidung ihrer Behörde. Oder Du kannst sagen: Die Begründung wird nachgeliefert.

Dann in einem gesonderten Einschreiben...
den Fall an den Leiter des Zollamtes herantragen. Trage Deinen Fall schriftlich vor und bitte um Stellungnahme zu konkreten Fragen: Unter anderem:
1) Welche Rechtsgrundlage wird zu dieser Entscheidung herangezogen? Genaue Begründung mit Referenzierung auf Paragraphen und Gesetzbuch.
2) Wer sind die Sachbearbeitenden Personen und wo kann ich mich ggfs. über diese beschweren?

Telefonisch:
Den Leiter des Zollamtes nennen lassen (an den willst Du alles schicken - immer PERSÖNLICH VERTRAULICH)

b) Frage nach der übergeordneten Stelle und nach der obersten Zollbehörde. Dort jeweils auch anrufen und Fall vortragen. Immer Ansprechpartner (für eine offizielle Beschwerde) nennen lassen. Fragen, welches EU-Ministerium für diesen Vorgang zuständig ist. Dort anrufen und vortragen. Bei den übergeordneten Behörden immer die Namen der Verfahrensbeteiligten des Zollamtes nennen. Wahrscheinlich musst Du den Vorgang schriftlich bei den anderen Stellen eingeben. Mach Dir die Mühe und schreibe einmal alles chronologisch und mit Belgen für den Anhang auf. Nur die Anschreiben immer neu machen.


Antworten zu a) nach einer Woche anrufen und nachfragen, wie weit die sind, falls Du noch nichts gehört hast. Fragen bis wann Du mit einer Antwort rechnen kannst. Mach 10 Tagen eine Beschwerde wegen Verfahrensverschleppung (http://de.wikipedia.org/wiki/Verfahrensverschleppung) ankündigen, wenn Du innerhalb der nächsten 7 Tage keine Antwort erhalten hast.

Deine Ziele:

* Druck aufbauen.
* Kompetenz zeigen.
* Klar machen, dass Du in der Behörde demnächst für ordentlich viel Beschäftigung sorgen wirst.

UND: Immer schön freundlich und sachlich bleiben!!!


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