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http://www.ebay.com/itm/1-Roll-500-1...item2c55c4f601 Die $10 Aufpreis kann man verkraften. |
Hahaaa! Die Rollen sind jedenfalls ausreichen mit CE-Zeichen markiert! :)
Also, bei Würdigung aller Umstände lässt mich nur ein Gedanke nicht in Ruhe: Es muss doch für einen Sammler Sonderregelungen geben. Das kann doch wohl nicht wahr sein... ich werde mal weiter schauen. ---------- Zitat:
Aber noch immer haben wir keine schriftlich begründete Stellungnahme dazu. Die muss einfach her, damit man den Hebel ansetzen kann. |
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:D ich schicke nur noch alles über deins... @karl-peter bin schon fleißig am dokumentieren! Habe auch schon den Hersteller angeschrieben bzw. die Vertretung in Spanien... Schauen wir mal... So schnell gebe ich nicht auf!! |
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Da stimmt was nicht. |
Ach du SCHEI**E, Dirk ich hätt nicht gedacht dass das noch so einen Rattenschwanz nach sich zieht. Bin ma gespannt wie lange das noch dauern wird (für dich so kurz wie mögich ;) ) und wann du endlich deine geliebten Sirenen in die Arme schliessen kannst
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Wenn man etwas in den USA kauft hat man allein schon das Problem mit dem bezahlen wegen US-Dollar und so und dann noch die hohen Versandkosten. Aber am besten ist immernoch zusehen dass man sich die gesuchte Sirene/Lightbar in der EU kauft.
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Was für ein Quatsch.:roll:
Wann hast du das letzte mal was in den Staaten bestellt? |
Beim aktuellen $-Kurs ist es doch eher gut, in den USA einzukaufen. Versandkosten sind im Vergleich zu Deutschland selbst für internationalen Versand recht günstig, finde ich. Steuern/Zoll kann man ja vorher auch ausrechnen.
Man weiß ja vorher, was auf einen finanziell und organisatorisch zukommt. Meistens rechnet es sich einfach, aus den USA zu ordern, anstatt hier in D oder der EU zu kaufen. Muss man ja einfach mal sagen. Hatte bisher nie Probleme, was aus den USA zu bestellen. Weder bei der Bezahlung (meist PayPal) oder Versand (meist USPS) noch beim Zoll. |
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Und trotz der hohen Versandkosten und dem Zoll kommt das einkaufen bestimmter Sachen in den USA unterm Strich immer noch günstiger als hier in Europa bzw. Deutschland. Es ist ja nicht so das man sich vorher hier nicht auch umguckt.... ;) Und so viele US-Lightbars u. ä. findet man hier leider nicht... Da muss man als Sammler leider auf die Staaten ausweichen....:flenn: |
Da ich neben den Lightbars noch Police Cars/Emergency vehicle im Maßstab 1/25 baue, bestelle ich ausschliesslich in den USA.
Selbst wenn es das Modell hier bei e**y.de gibt, komme ich mit Versand, Zoll usw. noch sehr oft günstiger als direkt in D bestellt. |
Ich habe nochmal eine kleine Ergänzung von der Zentralauskunft des Zolls für priv. Anfragen.
Hintergrund: Ich möchte einen LED Blitzer aus China importieren. Ich schrieb: Zitat:
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wie gesagt, gleiche Auskunft bekam ich mündlich vom HZA hier im Saarland.
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So habe heute nochmal eine Auskunft vom Zoll erhalten.
Habe mich als Unternehmer dargestellt der LED dash lights etc. importieren will um sie hier zu verkaufen. Den Link bekam ich zum Thema CE Zeichen: http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Ver...heit_node.html Zu den Gesetzen: http://www.gesetze-im-internet.de/gp...4BJNG000200000 http://www.gesetze-im-internet.de/eb...025800008.html Meiner Meinung ist das mit diesem CE Zeichen nur für gewerbliche Verkäufer bestimmt (so verstehe ich das zumindest aus den o.g. Links). :kratz: Ich finde das alles extrem verwirrend... |
So ich habe heute auch Antwort von Zoll erhalten.... :grrr:
"Guten Tag Herr xxxx Die Bundesnetzagentur hat mir inzwischen mitgeteilt, dass die von Ihnen vorgelegte Bescheinigung nicht gleichzusetzen ist mit einer EU-Konformitätsbescheinigung. Die Einfuhrfähigkeit der Ware wird dadurch nicht begründet und die Ware kann nicht freigegeben werden." Ich kann sie nicht einführen...darf sie aber verbauen??? Komisch... |
Hat sich das ganze denn jetzt für dich erledigt? Oder wie geht es weiter?
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Wenn das nicht geht, sei etwas "hinterlistig" und geh zu einer anderen Zollstelle und lass es dir schriftlich bestätigen, das man es dort einführen darf in die EU / Deutschland. Dann geh mit dem schreiben zu deinem Zoll und frag warum die es dann erlauben... Wenn die darauf nicht eingehen, wende dich an eine höhere Distanz und lass es von beiden schriftlich geben und frag warum es dort geht, aber bei dieser Zollstation nicht..
Das wäre so das, was ich wohl in deiner Situation tun würde. Liebe Grüße. |
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Hast du 'ne Rechtsschutzversicherung?
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Hi Dirk!
Bevor die Ware da jetzt zurückgesendet wird, versuche einen Widerspruch einzulegen (Per Einschreiben), damit die die Ware nicht gleich zurückschicken. Widerspruch ist formlos. Widerspruch an die bearbeitende Behörde richten und begründen mit: Die Auskunft einer anderen Zollbehörde widerspricht der Entscheidung ihrer Behörde. Oder Du kannst sagen: Die Begründung wird nachgeliefert. Dann in einem gesonderten Einschreiben... den Fall an den Leiter des Zollamtes herantragen. Trage Deinen Fall schriftlich vor und bitte um Stellungnahme zu konkreten Fragen: Unter anderem: 1) Welche Rechtsgrundlage wird zu dieser Entscheidung herangezogen? Genaue Begründung mit Referenzierung auf Paragraphen und Gesetzbuch. 2) Wer sind die Sachbearbeitenden Personen und wo kann ich mich ggfs. über diese beschweren? Telefonisch: Den Leiter des Zollamtes nennen lassen (an den willst Du alles schicken - immer PERSÖNLICH VERTRAULICH) b) Frage nach der übergeordneten Stelle und nach der obersten Zollbehörde. Dort jeweils auch anrufen und Fall vortragen. Immer Ansprechpartner (für eine offizielle Beschwerde) nennen lassen. Fragen, welches EU-Ministerium für diesen Vorgang zuständig ist. Dort anrufen und vortragen. Bei den übergeordneten Behörden immer die Namen der Verfahrensbeteiligten des Zollamtes nennen. Wahrscheinlich musst Du den Vorgang schriftlich bei den anderen Stellen eingeben. Mach Dir die Mühe und schreibe einmal alles chronologisch und mit Belgen für den Anhang auf. Nur die Anschreiben immer neu machen. Antworten zu a) nach einer Woche anrufen und nachfragen, wie weit die sind, falls Du noch nichts gehört hast. Fragen bis wann Du mit einer Antwort rechnen kannst. Mach 10 Tagen eine Beschwerde wegen Verfahrensverschleppung (http://de.wikipedia.org/wiki/Verfahrensverschleppung) ankündigen, wenn Du innerhalb der nächsten 7 Tage keine Antwort erhalten hast. Deine Ziele: * Druck aufbauen. * Kompetenz zeigen. * Klar machen, dass Du in der Behörde demnächst für ordentlich viel Beschäftigung sorgen wirst. UND: Immer schön freundlich und sachlich bleiben!!! |
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