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Oh das ist eine gute Frage.
Wenn es mit den Gesetzen da so streng ist wie hier würde ich sagen Nein, da die Genehmigung vom Kraftfahrtbundesamt kommt. Und das ist nur für Deutschland. Bin mir aber nicht sicher !!! Aber schick da am besten eine kurze eMail an Hänsch. Die können dir das sicherlich sagen. |
Danke, aber geht nemmer:D Bin jetzt Weg übers WE. Also bis dann.
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So, dann werde ich mal die "Leiche" schänden!
Heute war es bei mir soweit, ich bin durch den TÜV gefallen wegen meiner sputnik Nano. Begründung: * die Blitzer sind nicht erlaubt (auch nuf den Hinweis nach §53a Abs. 3 bla bla, keine Änderung der Meinung) * das RWS darf nicht auf der Hutablage montiert sein, da diese beim öffnen der Klappe ja "Richtung Himmel" blitzen (im Pannenfall mache ich eh die Klappe auf, und die Hutablage bleibt "unten") * Blitzer sind durch die getönten Scheiben nicht zulässig (nachgerüstet mit Foliatec inkl. Prüfzeichen) Werde mich nun schriftlich beim Vorgesetzten beschweren und berichten wie es ausgeht. Gruß Andi |
...na da bin ich ja mal gespannt... der spinnt wohl. ;)
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Ich würde denen mal die erste Seite dieser Hersteller pdf auf den Tisch legen.
http://www.fg-haensch.de/pdf_files/p...d_rws_pico.pdf Da steht ja ausdrücklich das diese Anwendung für Privat zugelassen ist. Spezial zu den Nanos: http://www.fg-haensch.de/pdf_files/p...od_rws_led.pdf Seite 2, da würden die Nanos ja auch in den Himmel leuchten, wenn der Kofferraum geöffnet wird. |
Naja, sieht bei mir schlecht aus wegen folgender gründe :
* RWS hinter mit Folie (bauartgenehmigt) getönter Heckscheibe * RWS mit Warnblinkanlage gekoppelt ;-( |
Also wenn die RWS sofort beim Einschalten der Warnblinkanlage aktiv sind ist es theoretisch auch nicht zulässig, weil die RWS nur im stand betrieben werden dürfen und die Warnblinkanlage in Situationen wie z.B. Stauende oder Abschleppen auch während der Fahrt eingeschaltet werden sollten.
Aber warum spielt das mit der Folie eine Rolle? |
Wie hast Du die RWS mit der Warnblinkanlage geschaltet?
Da liegt ja nie dauer + an den RWS! Du müßtest halt die Folie im Bereich der RWS ausschneiden, damit sie das volle Licht ausstrahlt! |
Und wie sieht das mit original abgedunkelten Scheiben aus? Also keine nachgerüsteten Folien?
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Auch eine gute frage! Mal bei Hänsch fragen, wie die so die Sache sehen :kratz:
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....ja, stimmt:kratz: |
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Ich vermute, dass DAS dann aber wirklich nicht zulässig ist.
Um mal auf den Punkt zu kommen: um was für ein Fahrzeug geht es denn? |
Warum überhaupt de ganze Aufwand mit dem Warnblinkschalter und warum nicht nur einen einfachen An-/Ausschalter für die RWS ? Das wäre doch am einfachsten.
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- RWS und Warnblinker "müssen" ja zusammen genutzt werden (ist ja dann sicher gestellt, da über den "neuen" RWS Schalter beides aktiviert wird) - Warnblinker kann trotz allem noch allein genutzt werden. (über den alten Warnblinkschalter) |
Vermutlich wird es schon damit losgehen, dass das Warnblinksymol beim Betrieb der WBL auch blinken muss. Die WBL-Schalter werden aber von der internen Schaltung immer komplexer und ich vermute, dass der Aufwand die Kontrollleuchte zum Blinken zu bekommen, nicht ganz unerheblich sein wird.
Wenn sich der TÜV so schon am RWS stört, wird er sicher ganz viel Verständnis dafür haben, wenn ein extra Schalter Einfluß auf die vorhandene WBL nimmt. Viele Autos (z.B. VW macht(e) das gerne) haben das Blinkrelais schon direkt im Schalter (oder besser: der Schalter klebt am Relais und das hängt direkt im Amarturenbrett). Letztlich bin ich mich trotzdem sicher, dass es eine Möglichkeit geben wird, ein wie auch immer generiertes Dauerplus vom WBL-Schalter abzugreifen, diesen über einen Schalter extra für das RWS zu führen, damit das RWS nur funzt, wenn auch die WBL an ist. Und wer ganz lustig ist, kann dann die Handbremskontrolle auch gleich mit rein nehmen. |
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