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-   -   Typ 40 effekta TÜV!! (https://sosi.myds.me/forum/showthread.php?t=3891)

Andi-Hamburg 31.03.2012 19:30

Also,

Hänsch sagt das es zum Thema dunkle Scheiben nichts in den Vorschrifften steht. Der Tüv sagt aber:

RWS hinter getönter Scheibe = nachträgliches Tönen oder Einfärben von bauartgenehmigten Lichttechnischen Einrichtungen ist unzulässig. Ebenso wenn die Leuchte z.b hinter getönten Scheiben verwendet wird.

RWS schaltet sich ca. 5 Sek nach aktivieren der Warnblinkanlage ein. Warum? Hab vorne keinen Platz mehr für einen Schalter, daher hatte ich mir diese Methode überlegt. Funkschalter oder "irgendwo" nen Loch bohren kam nicht in Frage.

Technisch habe ich es so gelöst:

An jeden Blinker ein Relais welches die Spannung zum RWS schaltet, jeweils mit einem Kondensator. Nur wenn beide Blinker an sind, kann der Strom durch beide Relais und das RWS bekommt Strom. Die Kondensatoren lassen die Relais etwas später abfallen, so das praktisch dauerplus am RWS anliegt.

Im übrigen muss man das RWS nicht mit den Warnblinkern schalten, davon steht in der ABG nichts drin!

Gruß Andi

planschkuh 02.04.2012 15:04

Zitat:

Zitat von Andi-Hamburg (Beitrag 213217)
So, dann werde ich mal die "Leiche" schänden!

Heute war es bei mir soweit, ich bin durch den TÜV gefallen wegen meiner sputnik Nano.

Begründung:

* die Blitzer sind nicht erlaubt (auch nuf den Hinweis nach §53a Abs. 3 bla bla, keine Änderung der Meinung)

* das RWS darf nicht auf der Hutablage montiert sein, da diese beim öffnen der Klappe ja "Richtung Himmel" blitzen
(im Pannenfall mache ich eh die Klappe auf, und die Hutablage bleibt "unten")

* Blitzer sind durch die getönten Scheiben nicht zulässig (nachgerüstet mit Foliatec inkl. Prüfzeichen)

Werde mich nun schriftlich beim Vorgesetzten beschweren und berichten wie es ausgeht.

Gruß Andi

Ich stelle mir immer noch die Frage, ob ein zugelassenes RWS den TÜV überhaupt etwas angeht :tock:
Seitens Hänsch steht nirgendwo etwas das ein RWS Eintragungspflichtig wäre und damit kann es dem TÜV eigentlich sch...egal sein.

Halte und bitte auf dem laufenden

Andi-Hamburg 02.04.2012 18:44

Zitat:

Zitat von TÜV
Das nachträgliche Tönen oder Einfärben von bauartgenehmigten Lichttechnischen Einrichtungen ist unzulässig. Ebenso unzulässig ist es, wenn Leuchten z.B. hinter Scheiben verwendet werden, die nachträglich durch eine Scheibenfolie in ihrer Lichtdurchlässigkeit verändert wurden, auch wenn diese Tönung für sich genommen bauartgenehmigt ist. Ein Betrieb der Leuchten ausschließlich bei geöffneter Heckklappe ist bei der derzeitigen Schaltung nicht möglich.

Also muss ich dafür sorgen, das mein RWS nur angeht, wenn die Klappe geöffnet ist.

mär 02.04.2012 19:15

Zitat:

Zitat von Andi-Hamburg (Beitrag 213727)
Also muss ich dafür sorgen, das mein RWS nur angeht, wenn die Klappe geöffnet ist.

Kofferraumlicht ;-) Ambesten gleich mit verstecktem Schalter für den TÜV

Andi-Hamburg 02.04.2012 19:38

Zitat:

Zitat von mär (Beitrag 213730)
Kofferraumlicht ;-) Ambesten gleich mit verstecktem Schalter für den TÜV

Das ist leider genau auf der anderen Seite wo ich meine Technik dafür verbaut habe. Habe jetzt nen Schalter im Kofferraum, für den TÜV reicht es, und dann lasse ich mir was einfallen.

Gruß

Jango112 05.03.2014 12:09

RWS Nano und die Dekra
 
Heute hat sich erstmals ein Prüfer für die Nanos interessiert und sie sich vorführen lassen.

1. Reaktion: "Sowas gibt's?" Antwort von mir: "Ja, ist sehr wirkungsvoll."

2. Aussage: "Das ist aber gar nicht erlaubt."
Nachdem ich ihm kalt lächelnd die ABG übergeben habe, er hin und her blätterte kam folgendes.

3. Aussage: "Die sind ja gar nicht mit der Handbremse gekoppelt."
Antwort von mir: "Muss ja auch nicht."

4. Aussage: "Da steht doch drin. "Nur bei stehendem Fahrzeug verwenden"."
Gegenfrage von mir: "Sie leiten aus einer Verhaltensvorschrift über den Betrieb eine Einbau- bzw. Schaltvorschrift ab?"

5. Aussage: "Nee, nee. Ich lass das mal so durchgehen. Ganz richtig kann das aber nicht sein!"
Ich: "Das machen wir bitte nicht.
Entweder Sie belegen mir, dass die Leuchten nicht regelkonform sind oder erkennen sie ohne wenn umd aber an.
So halben Kram machen wir nicht!"

6. Reaktion: Trockenes Schlucken, Kopfkratzen und erneutes hektisches Blättern.
"Ja, da haben sie wohl Recht."

7. Nachkarten: "Wozu haben Sie eigentlich die gelbe Rundumleuchten hinterm Sitz?"
Ich: "Das ist auch eine zusätzliche Warnleuchte nach §53a StVZO
Möchten Die die Zulassungsunterlagen dafür auch sehen?"
Prüfer: "Ach nein. Die ist ja nicht am Fahrzeug montiert, da kann ich das ja nicht prüfen. Aber eingeschaltet rumfahren dürfen Sie damit ja nicht. Das wissen Sie und halten sich daran?!"
Ich: "Aber sicher."

Am Ende wurden zur Ehrenrettung des Prüfers die gelblich schimmernden Standlichtbirnen vorne bemängelt und gegen reinweiße gewechselt.

Merke: wer den Prüfer bei effekta-Produkten argumentativ aussticht muss damit rechnen, dass der Rest penibel geprüft wird.

Wir haben ins aber am Ende mit Handschlag verabschiedet ind ich habe ihm die Website von Hänsch empfohlen.

Peter 05.03.2014 12:13

Zitat:

Zitat von Jango112 (Beitrag 262721)
Gegenfrage von mir: "Sie leiten aus einer Verhaltensvorschrift über den Betrieb eine Einbau- bzw. Schaltvorschrift ab?"

Strike! :D [14]

NeusserSosimann 05.03.2014 15:53

Mein Prüfer sag nie etwas :D

Kleiner 05.03.2014 16:12

Als ich zum erstenmal mit dem Defender in Tübingen zum TÜV bin haben sie gelost wer ran muss! :kratz::ko:

Jango112 05.03.2014 21:34

Bislang (5 Jahre mit zwei HU und identisch vorgeführtem Fahrzeug) hat sich kein Prüfer dafür interessiert, aber dieses Mal kam´s halt so. :grinser:

FedSigAerodynic 06.03.2014 01:47

Ich gehe da mittlerweile kein Risiko ein.
Wenn ich meinen Polo zum TÜV abgebe nehme ich vorher die Hutablage herraus.

Nicht das ich am nächsten Tag vorbei komme und die Plakette aus dem Grund nicht dran ist.

AGB und Werbeprospekt habe ich immer dabei.
Im Werbeprospekt stehr sogar das man die im Stau auch benutzen darf um den nachfolgenden Verkehr zu warnen.
Wobei da nicht steht, dass man die nur im Stand benutzen darf.

Hella Rotafix 06.03.2014 20:03

Jan, was hattest du für Standlichtlampen drin?

timmmm 06.03.2014 21:25

In meinem letzten TÜV-Bericht steht in Bezug auf die Nanos auch drin: "Unzulässige lichttechnische Einrichtung - Voraussetzungen für gelbes Blinklicht nicht gegeben." (Durchgekommen bin ich trotzdem)

Leider ist der Prüfer ein Bekannter eines Bekannten. Daher habe ich ihm zuliebe darauf verzichtet, eine Etage höher zu gehen und dem guten Herren mal die Rechtslage näherzubringen ....

phmz 06.03.2014 21:48

Bei meiner Tüv Abnahme gabs genau so Probleme. Trotz Urkunde vom KBA. Der Prüfer hatte irgendwas in seinem Pc zum verwiesenen § nachgesehen. Nach vielem hin und her hat Er sich dann geschlagen gegeben. Den § hatte er sich zwei mal genauestens durchgelesen.

FlorianD 08.03.2014 13:04

Ich war heute morgen bei der DEKRA, das RWS (PH4A) wurde vom Prüfer allerdings in keinster Weise erwähnt. :D
Muss trotzdem noch zur Nachuntersuchung, die korrodierte Kraftstoffleitung und die zu niedrig eingestellten NSW mochte er nicht.

Jango112 08.03.2014 19:59

Zitat:

Zitat von Hella Rotafix (Beitrag 262770)
Jan, was hattest du für Standlichtlampen drin?

Solche. ;)

Hella Rotafix 08.03.2014 20:15

Tja, mich haben deine Kollegen mit meinen 5W gedimmten Blinkern aufgehalten :D


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