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Dirk 05.11.2011 22:10

Zitat:

Zitat von firefly (Beitrag 199145)
@ Dirk: Warst du inzwischen schon mal bei einem Rechtsverdreher?

Manchmal bewirken Anwaltsschreiben echte Wunder.;)

Ne noch nicht, bin allerdings kurz davor...

firefly 05.11.2011 22:39

Na, dann warte nicht zu lange.;)

Dirk 07.11.2011 12:37

so gibt wieder Neuigkeiten...


"Sehr geehrter Herr xxxx,
zwischenzeitlich liegen mir die Stellungnahmen der Bundesnetzagentur und des
Kraftfahrt-Bundesamtes vor.

Ltd. Mitteilung der Bundesnetzagentur müssen Sie sich noch eine deutsche
Bedienungsanleitung besorgen. Ltd. Mitteilung des Kraftfahrt-Bundesamtes
dürfen die Polizeisprechanlagen/sirenen nicht unberechtigt im
Straßenverkehr verwendet werden. Um beide vg Punkte abzusichern, werde ich
eine entsprechende Erklärung vorbereiten, in denen Sie dieses bestätigen."

medo 07.11.2011 13:35

Seit wann braucht man eine deutsche Bedienungsanleitung?...

Desweiteren, mir ist neu, dass du die im Straßenverkehr verweden willst.. :D
Naja, ich hoffe du hast sie bald, endlich, bei dir. =)

Feuerzwerg 07.11.2011 13:49

Zitat:

Zitat von medo (Beitrag 199359)
Seit wann braucht man eine deutsche Bedienungsanleitung?...

Desweiteren, mir ist neu, dass du die im Straßenverkehr vernweden willst..
Naja, ich hoffe du hast sie bald, endlich, bei dir. =)

Das mit der Bedienungsanleitung verstehe ich ja noch und ist auch Pflicht.

Zitat:

Bei Export in andere Länder der EU sorgen Sie für entsprechende Übersetzungen der Benutzerinformation in die Sprache des Verwenderlandes. Bei der Maschinenrichtlinie ist der Hinweis "Originalbetriebsanleitung" bzw. "Übersetzung der Originalbetriebsanleitung" gefordert und hilfreich.
Zitat:

Bei jedem Produkt für den deutschen Markt ist eine deutschsprachige Bedienungsanleitung mitzuliefern (es gibt fast keine Ausnahmen! Quelle ist das deutsche GPSG). Es ist am Produkt der Firmenname und die Adresse anzugeben, eine Internetadresse reicht nicht aus! (Quelle u.a. offizielle FAQ´s zum GPSG von 2005, auch wenn viele Hersteller und zum Teil Behörden dies nicht beachten, was mit der RoHS-Richtlinie dann unübersehbar formuliert wurde!)

Quelle: http://www.ce-zeichen.de/


Aber bestätigen zu müssen, dass man die Sirene nicht unberechtigt nutzt, halte ich für schwachsinn. :tock:

Hoffentlich bekommst du sie dann. ;)

Dirk 07.11.2011 20:46

Naja was ich nicht verstehe die Dinger werden hier in Deutschland auch offiziel vertrieben und lt Aussage des Herstellers, der Europavertretung und des Vertriebspartner in Deutschland gibt es die Bedienungsanleitung nur auf Englisch... und sie sind hier auch käuflich erwerbbar... Komische Welt... :schäm:

pinkybrain123 08.11.2011 05:32

Und wie hast du jetzt vor das Problem mit der dt. Anleitung zu lösen?

Übersetzt du selbst und schickst sie hin oder wie?:kratz:

SMarstaller 08.11.2011 11:20

Also für mich hört sich das langsam ziemlich nach Schikane und Paragraphenreiterei an.

Aber es sollte ja kein Problem sein, die Anleitung im Google-Übersetzer zu übersetzen. ;) Es steht ja nirgends, dass die Anleitung in perfektem Deutsch sein muss. :D Musst du die Anleitung überhaupt vorlegen oder nur Unterzeichnen, dass du sie hast und die Anlage auch nicht unberechtigt verwendest?

Dirk 08.11.2011 12:42

Zitat:

Zitat von SMarstaller (Beitrag 199478)
Also für mich hört sich das langsam ziemlich nach Schikane und Paragraphenreiterei an.

Aber es sollte ja kein Problem sein, die Anleitung im Google-Übersetzer zu übersetzen. ;) Es steht ja nirgends, dass die Anleitung in perfektem Deutsch sein muss. :D Musst du die Anleitung überhaupt vorlegen oder nur Unterzeichnen, dass du sie hast und die Anlage auch nicht unberechtigt verwendest?

Mhh kann mir einer zeigen wie das funktioniert mit dem Übersetzer?? Habe gerade bei Federal Signal gekuckt. Die Anleitung gibt´s nur als PDF... funktioniert das übersetzen denn auch bei PDF´s??

Feuerzwerg 08.11.2011 12:49

Zitat:

Zitat von Dirk (Beitrag 199483)
Mhh kann mir einer zeigen wie das funktioniert mit dem Übersetzer?? Habe gerade bei Federal Signal gekuckt. Die Anleitung gibt´s nur als PDF... funktioniert das übersetzen denn auch bei PDF´s??

Hast du einen Link zur Bedienungsanleitung?

Also möglich ist das, nur weis ich nicht wie das rauskommt/aussieht. Denn mit dem Google Übersetzter lassen sich Dateien wie PDFs übersetzen.

Die andere Frage ist dann aber, ob das so gemacht werden kann/darf, denn die Anleitung muss ja von FedSig auf deutsch kommen oder. :frage: Was ich damit sagen will die müssen das ja sozusagen "unterzeichnen".

Coolio 10.11.2011 15:00

Hallo Dirk,
poste mir mal direkt die pdf. Dann schau ich mal was geht mit übersetzen.

Die Geschichte mit der Bedienungsanleitung finde ich auch seltsam, denn als Sammler brauchst Du doch keine. Aber das ist vielleicht das geringste Problem.

Die Unterzeichnung einer Nichtnutzungserklärung ist lächerlich. Die Bestimmungen hierzu regelt das Gesetz und bedarf keiner Einzelfallregelung. Wo steht geschrieben, dass eine solche Erklärung abzugeben wäre? Meiner Meinung nach weiß in diesem Zollamt keiner so genau was er tut. Da wäre mal so ein richtiger Donnerschlag das Richtige.

Beachte bitte die Fristen, denen das Verfahren unterliegt. Du solltest zumindest höchst vorsorglich Widerspruch einlegen, damit das Verfahren eine aufschiebende Wirkung bekommt.

Vielleicht ist die billigere Alternative zu einem Anwalt, die Ware zurückgehen zu lassen und mit FedSig zu vereinbaren sie erneut und einzeln über FedEx an Dich zu versenden. Es ist zwar nicht wirklich billiger, aber wenn Du jetzt keinen Erfolg hast mit den Unterlagen, dann wäre es wirklich Zeit für einen Anwalt. Und für einen Schriftsatz und eine Beratung bist Du dann eh nicht weniger als 100 EUR los. Aber auch dieser Weg wäre nicht falsch. Dann würde ich aber Folgendes vorher machen:

Alle Verfahrensbeteiligten namentlich nennen lassen und ankündigen, dass Du innerhalb von 7 Tagen Deinen Anwalt auf sie hetzt, wenn sich das Kasperletheater nicht bis dahin auflöst.

Nicht vergessen: Vorher zur Fristaufhebung den Widerspruch machen.

Zum Schluss alles dokumentierte an RTL geben und Spaß haben...

Blaulicht 10.11.2011 20:52

Der Zoll wird immer eigenartiger.... letzte Woche kam eine Benachrichtigung, dass beim Zoll ein Paket sei für mich. Ich dem Zoll dann wie immer Paypal und Ebay Ausdruck, sowie abfertigungsvollmacht geschickt. Normal kommt dann eine Rechnung, die überweise ich, und dann kommt mein Paket. In dem Paket war ein Whelen Power Supply. Preis 39$ Shipping 39$. Also oberhalb der Freigrenze. 2 Tage nach meinem Fax bringt DHL das Paket, ohne dass ich was bezahlen musst. Und auf dem Paket war ein Aufkleber: zollamtlich abgefertigt HZA Erfurt; und ein Aufkleber: nachverzollung notwendig.

Alles etwas eigenartig..... Aber das Power Supply kam ohne CE, Bedienungsanleitung usw zu mir...

Dirk 11.11.2011 15:48

@coolio:

Hier ist die PDF...

http://www.fedsig.com/docs/2561788.pdf

Coolio 12.11.2011 15:25

Übersetzung
 
@Dirk

So, anbei alles übersetzt, aber Du musst Dir jetzt auch noch etwas Mühe geben. Ich habe es mit Google übersetzt. Du findest das unter:

http://translate.google.de/?hl=de&tab=wT#en|de

Hat auch etwas Zeit gebraucht.

Du nimmst dir die Datei und schreibst das etwas ungelenke Preussen-Deutsch in normales Hochdeutsch um. Das wird Dich etwa eine Stunden kosten. Dann formatierst Du Dir den Text zu zurecht, wie das Original. Mit Screenshots machst Du dann die Bilder noch aus der Pdf rein.
Dann hättest Du es.

Die Datei kommt in Word an Dich direkt. Das Endprodukt bitte hier her ins Forum als pdf posten - dann haben alle was davon.

;)

Arcon 25.11.2011 18:05

Es hängt wohl wirklich vom Zoll (oder gar Zöllner) ab. Heute bekam ich einen JetSonic, den ich in North Carolina gekauft hatte (Zoll via FFM und Köln)

medo 25.11.2011 19:52

Mich würde es mal interessieren wie es nun aussieht @Dirk .

Dirk 26.11.2011 22:38

Zitat:

Zitat von medo (Beitrag 201164)
Mich würde es mal interessieren wie es nun aussieht @Dirk .


Jepp die gibt es... seit letzter Woche habe ich sie... Bekam ne Email, bin dann hingefahren und musste ein Schriftstück unterschreiben das ich mir die Bedienungsanleitung auf deutsch noch besorgen werde und das ich die Sosi nicht im Straßenverkehr verwende...
In meinen Augen hatten die keine Lust mehr auf dieses ewige hin und her... Auch sehr lustig das es auf einen Schlag recht schnell geht... :roll:

Und wenn man dann hört das bei anderen Zollstellen ein Blaulichtbalken so durch geht mhh dann bin auch doch etwas enttäuscht von unserer hiesigen Zollstelle... Das Schreiben werde ich die Tage noch hochladen... An der Übersetzung arbeite ich gerade und sobald diese fertig ist werde ich sie auch uploaden allerdings kann das noch ein bissel dauern bin ein wenig im Renovierungsstress...

So aber nun lasse ich mal die Bilder sprechen:

http://img21.myimg.de/IMG03447e9ca_thumb.jpg

http://img21.myimg.de/IMG0345db0d0_thumb.jpg

http://img21.myimg.de/IMG0347281ce_thumb.jpg

http://img21.myimg.de/IMG0351e31cf_thumb.jpg

Habe auch alle getestet funktionieren wie am Schnürchen und sie sind wirklich wie gerade aus der Verpackung genommen!!! :)

medo 26.11.2011 23:22

Freut mich zu hören,
dass endlich alles da ist und soweit geklappt hat. :)

Hat sich also doch gelohnt "stress" zu machen.

Und toll sehen sie auch aus. ;)

Liebe Grüße.

Doug 26.11.2011 23:48

Immerhin hast du die Teile jetzt! :D

Arcon 27.11.2011 00:13

Na also. Gratuliere daß es geklappt hat. Für mich klang dieser Hürdenlauf etwas nach meinem damaligen Import des zweiten Whacker Inciter Dashlights. Da sagte der Zöllner, daß er eine Meldung inkl. Adresse an die örtliche Polizei machen würde, damit die wissen daß jemand im Ort solche Leuchten besitzt (kein Witz).


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