www.sondersignalanlagen.com

www.sondersignalanlagen.com (https://sosi.myds.me/forum/index.php)
-   Hella (https://sosi.myds.me/forum/forumdisplay.php?f=52)
-   -   Neu: Hella BST jetzt mit §53a Zulassung (https://sosi.myds.me/forum/showthread.php?t=23507)

Flo 27.05.2015 22:07

Ich bin mir nicht sicher, aber ich meine, der A3 hat auch eine solche Abschlussleiste wie der Golf am Dachhimmel. Prinzipiell müsste klemmen dann möglich sein. Allerdings kann es sein, dass du je nach Konstruktion dieser Leiste in der Positionswahl eingeschränkt bist oder aber die BST nicht waagerecht montieren kannst. Das kann dir allerdings auch passieren, wenn du schraubst.

Am einfachsten ist es wahrscheinlich, wenn du einfach mit den BST direkt am Fahrzeug ausprobierst welche Position machbar ist.

An die Mods: Wäre es nicht vielleicht sinnvoll, diesen Thread mit dem anderen Thread "Neu: Hella BST jetzt mit §53a Zulassung" zusammenzuführen?

Feuerzwerg 28.05.2015 00:21

Zitat:

Zitat von Flo (Beitrag 283074)
An die Mods: Wäre es nicht vielleicht sinnvoll, diesen Thread mit dem anderen Thread "Neu: Hella BST jetzt mit §53a Zulassung" zusammenzuführen?

http://sosi.myds.me/forum/showthread.php?t=23507


Zitat:

Zitat von Flo (Beitrag 283064)
Ich denke, die mitgelieferten Klemmhalter müssten hier eigentlich funktionieren. Wenn du die Abschlussleiste vom Dachhimmel abnimmst und die Halter daran klemmst, müsste das auch abgesehen von kleinen Schmierern von der Gummiunterlage spurlos rückrüstbar sein. So hatte ich es zunächst bei mir im Golf 5, habe die BST dann aber doch direkt angeschraubt, weil die Krümmung der Abschlussleiste irgendwie unvorteilhaft für die Positionierung war. Im Golf 4 sieht das aber alles etwas waagerechter aus. Könnte klappen.

Alternativ ist es vermutlich günstiger und weniger Aufwand, die Blende bei eventueller Rückrüstung irgendwann mal zu ersetzen und die Blitzer jetzt direkt zu verschrauben, anstatt extra Halterungen zu bauen.

Also jetzt habe ich sie mit den Klemmhaltern verbaut und Ergebnis ist eigentlich ganz gut, allerdings hat die Leiste vom Golf 4 eine leichte Neigung. Werde mir vom Schrotti eine Abschlussleiste ordern und diese dann direkt verschrauben und ausrichten.

Fazit: Könnte das ganze so verbaut lassen, da die Halter echt nicht schlecht sind, aber ich will nicht jeden Tag die Kofferraumklappe öffnen und mir sagen die hängen schief drin. :D

Bayern-Modder 28.05.2015 01:02

Na dann bestell ich mir jetzt mal die mit Halter Montage. Bekomm ich schon irgendwie fest falls es nicht wie angesprochen klappt :D

Muh der baer 28.05.2015 08:59

Zitat:

Zitat von Bayern-Modder (Beitrag 283073)
Brauch mal eure Hilfe. Die oben am Dachhimmel, habt ihr die mit den Klemmhaltern befestigt?

Ich hab nen Audi A3 8l, hat jemand Tipps wie ich die am besten fest mache? Mit Schraublöchern oder ohne?

Mach dann mal bitte Bilder. Habe auch einen 8l und würde das Ergebnis gerne mal sehen :)

Bayern-Modder 28.05.2015 11:09

Die nächste Idee wäre die Hutablge hinten. Die Festanbau Version mit jeweils 2 Winkeln auf der Hutablage befestigt.

Muss nur gucken wie ich es mache, weil ich das Y-Kabel der Nanos behalten will, da es schon verlegt ist. Ob ich gucke dass ich an die BST dann Gegenstecker mache oder die Stecker ab und die Kabel direkt verbinden.... hmm habt ihr Tipps?

Flo 28.05.2015 14:58

Hutablage ist natürlich auch eine Möglichkeit. Habe ich damals nicht gemacht, weil ich die Hutablage auch hin und weder herausnehme und auch die Kabel nicht so schön hinter der Verkleidung verlegen konnte. Dann würde ich eher mit Winkeln vom Dach her arbeiten.

Peter 29.05.2015 01:38

Zitat:

Zitat von Flo (Beitrag 283074)
An die Mods: Wäre es nicht vielleicht sinnvoll, diesen Thread mit dem anderen Thread "Neu: Hella BST jetzt mit §53a Zulassung" zusammenzuführen?

Ja, Danke für den Hinweis! Erledigt. [99]

Peter 29.05.2015 01:39

Ich habe mir gerade mal die Zulassungsurkunde von den Hella BST angeschaut...
Dort wird weder von "Heckwarnsystem" gesprochen, noch wird eine vorgeschriebene Abstrahlrichtung erwähnt.

Demnach dürfte man sie auch zur Warnung nach vorne verbauen, sofern man die Grundregeln beachtet wie z.B.:
  • Festmontage nur im Innenraum
  • Betrieb nur im Stand

Liege ich da richtig oder habe ich etwas übersehen?

Blaulicht05 29.05.2015 07:17

Schwierig... Müsste man jetzt nochmal mit der StVZO abgleichen.

----------

... Da findet man aber auch nicht wirklich etwas über diese Heckwarnsysteme in privaten PKWs. Vielleicht mal beim TÜV anfragen, wie das zulassungstechnisch aussieht. Wenn der TÜV das i.O. gibt und es vielleicht noch in den Fahrzeugschein eintragen kann, wäre man auf der sicheren Seite.

Die StVZO ist ja auch im Bereich der Heckblitzleuchten (blau) sehr schwammig. Da steht nichts von Anbauhöhe, max. Anzahl der Leuchten, usw. :roll:

Doku112 29.05.2015 07:54

Zitat:

Zitat von Peter (Beitrag 283121)
Ich habe mir gerade mal die Zulassungsurkunde von den Hella BST angeschaut...
Dort wird weder von "Heckwarnsystem" gesprochen, noch wird eine vorgeschriebene Abstrahlrichtung erwähnt.

Demnach dürfte man sie auch zur Warnung nach vorne verbauen, sofern man die Grundregeln beachtet wie z.B.:
  • Festmontage nur im Innenraum
  • Betrieb nur im Stand

Liege ich da richtig oder habe ich etwas übersehen?

Richtig! Ich hatte mich über diesen Fall schon mal informiert nachdem ich tatsächlich ein Fahrzeug gesehen habe, welches die PH4 KBA Blitzer in der Front- und Seitenscheibe gesehen habe.

----------

http://sosi.myds.me/forum/showthread.php?t=24360

Jango112 29.05.2015 07:56

An den Beitrag erinnere ich mich.
Hast du dich zusätzlich auch bei Externen informiert?

Doku112 29.05.2015 08:03

Zitat:

Zitat von Jango112 (Beitrag 283129)
An den Beitrag erinnere ich mich.
Hast du dich zusätzlich auch bei Externen informiert?

Ja, die DEKRA meinte "Ja klar, in der Zulassungsurkunde steht ja nichts anderes drin"

Die "Rennleitung" meinte "Naja, ist doch eh nur gelb"

Als ich mich dann "etwas weiter oben" über die Sachlage der gelben Frontblitzern allgemein bemühte, erfuhr ich, dass - entgegen mancher Meinungen - gelbe Frontblitzer zulässig sind. Dabei frug ich gleich noch mal entsprechend der KBA-Blitzer nach. Antwort: "Naja, die Beeinträchtigung durch die Neigung der Frontscheibe und der damit verbundenen Lichtstreuung scheint mir persönlich fragwürdig. Aber wenn die Zulassungsurkunde nichts vergleichbares verbietet ist dass völlig im legitimen Rahmen."

Jango112 29.05.2015 08:26

Ok.
Gut zu wissen. :D

Bayern-Modder 29.05.2015 09:00

So meine BST sind nun bestellt.
Der Tipp mit den Frontblitzern ist gut :D

Flo 29.05.2015 11:16

Zitat:

Zitat von Peter (Beitrag 283121)
Ich habe mir gerade mal die Zulassungsurkunde von den Hella BST angeschaut...
Dort wird weder von "Heckwarnsystem" gesprochen, noch wird eine vorgeschriebene Abstrahlrichtung erwähnt.

Demnach dürfte man sie auch zur Warnung nach vorne verbauen, sofern man die Grundregeln beachtet wie z.B.:
  • Festmontage nur im Innenraum
  • Betrieb nur im Stand

Liege ich da richtig oder habe ich etwas übersehen?

Das ist auch mein Verständnis und erscheint mir auch nur logisch. Eine Comet Effekta warnt ja schließlich auch in alle Richtungen und ist nicht nur nach hinten beschränkt. Mangels Beschränkung in der Zulassungsurkunde muss dann auch für die BST gelten, dass jede Richtung zulässig ist, weil sich auch aus der StVZO nichts anderes ergibt.

Blaulicht05 29.05.2015 12:45

Also auch seitlich. Dann sind einige Autos bald wie die von den Sheriffs bestückt. :D
Steht denn da etwas von der Anzahl der Leuchten geschrieben? Oder darf man z.B. Nach hinten such vier Paar BST gelb mit KBA Zulassung verbauen?

Flo 29.05.2015 13:01

Auch dahingehend kann ich keine Beschränkung finden. Die StVZO benutzt sogar den Plural.

Zitat:

Zitat von § 53a Abs. 3 StVZO
Warnleuchten, die mitgeführt werden, ohne dass sie nach Absatz 2 vorgeschrieben sind, dürfen abweichend von Absatz 1 von der Lichtanlage des Fahrzeugs abhängig, im Fahrzeug fest angebracht oder so beschaffen sein, dass sie bei Bedarf innen oder außen am Fahrzeug angebracht werden können.
(...)

Ansonsten ist beim Anbau eigentlich nur die symmetrische Montage und der synchrone Betrieb zu Bedenken.

Zitat:

Zitat von § 49a Abs. 4 StVZO
Sind lichttechnische Einrichtungen gleicher Art paarweise angebracht, so müssen sie in gleicher Höhe über der Fahrbahn und symmetrisch zur Längsmittelebene des Fahrzeugs angebracht sein (...), (...). Sie müssen gleichfarbig sein, gleich stark und – mit Ausnahme der Parkleuchten und der Fahrtrichtungsanzeiger – gleichzeitig leuchten.

Da aber jedes Paar BST als eine Leuchte gilt, müssten zwar die beiden Blitzer eines jeweiligen Paares synchron laufen, jedoch müssen nicht alle Paare miteinander synchronisiert werden.

firefly 29.05.2015 13:04

Hmmm, irgendwie kommen mir da Gedanken die zu einem ziemlich blöden Grinsen führen... :D:D;)

0527000 29.05.2015 13:14

Zitat:

Zitat von firefly (Beitrag 283142)
Hmmm, irgendwie kommen mir da Gedanken die zu einem ziemlich blöden Grinsen führen... :D:D;)

2 Stück vor den Sonnenblenden in Fahrtrichtung, 4 Stück im Kofferraum und 2 Stück zur Seite. :gelblicht::gelblicht: :gelblicht::gelblicht::gelblicht::gelblicht: :gelblicht::gelblicht:

Flo 29.05.2015 13:19

Zitat:

Zitat von Peter (Beitrag 283121)
Grundregeln beachtet wie z.B.:
  • Betrieb nur im Stand

Was das angeht...Ja das steht in der Zulassungsurkunde. Aber die Zulassung ist ja nicht mir sondern Hella gegenüber erteilt worden. Dass wir die kennen ist ja mehr Zufall. In der StVO findet sich auch keine Vorschrift, die den Betrieb zusätzlicher Warnleuchten derart begrenzt. Meiner Auffassung nach müsste es also bei der allgemeinen Regel bleiben:

Zitat:

Zitat von § 16 Abs. 1 StVO
Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben,

1. wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Absatz 5) oder
2. wer sich oder Andere gefährdet sieht.

Und wenn ich die Gefährdung eben im fließenden Verkehr bei Annäherung an ein Stauende sehe, dann halte ich den Betrieb hier für zulässig. Die Passage in der Zulassungsurkunde ist meiner Ansicht nach ein frommer Wunsch des KBA. Eine Rechtsgrundlage sehe ich dafür nicht wirklich.


Edit: Andi, da musst du natürlich damit rechnen, nicht mehr für ganz voll genommen zu werden :D

Ansonsten generell als Hinweis: Geht damit einfach vernünftig um. Ich selbst betreibe nur 1 Paar BST, aber durchaus auch mal am Stauende, obwohl das Fahrzeug nicht steht. Das alles ist mein persönliches Verständnis der Rechtslage, an dem ich mich orientiere und das ich gegen jeden TÜV-Prüfer, Polizisten oder Bußgeldstelle auch durchsetzen würde, weil ich davon überzeugt bin, dass es korrekt ist. Man kann aber davon ausgehen, dass man trotzdem erstmal Ärger bekommt, gegen den man sich dann wehren muss. Einfach weil es noch selten ist und der ein oder andere Verantwortliche eine andere Ansicht hat.


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 14:26 Uhr.

Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.