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-   -   Neu: Hella BST jetzt mit §53a Zulassung (https://sosi.myds.me/forum/showthread.php?t=23507)

RKLsammler 05.09.2015 17:23

Zitat:

Zitat von medo (Beitrag 287355)
Mal ne Frage:

Wenn ich nun ins Nachbarland (innerh. EU) fahre, muss ich die BST abklemmen oder sogar ausbauen? Oder darf ich die im Auto lassen?

Z.B.: Österreich, Niederlande und Luxemburg?

Jedenfalls wirst du hier im Ösiland keine Probleme mit den BST bekommen, auch nicht im Betrieb. ;)

Patrik Faber 05.09.2015 17:29

Zitat:

Zitat von RKLsammler (Beitrag 287364)
Jedenfalls wirst du hier im Ösiland keine Probleme mit den BST bekommen, auch nicht im Betrieb. ;)

Die BST werden nicht das Problem sein, dass Auto muss halt an der Grenze stehen bleiben :D:zunge:

medo 05.09.2015 19:56

Zitat:

Zitat von Panther8x8 (Beitrag 287357)
Fahrzeuge die den Zulassungsvorschriften ihres EU-Herkunftslandes entsprechen, dürfen auch im Ausland (EU) baulich unverändert betrieben werden. Jedoch ist die Benutzung der BSTs im Ausland ziemlich sicher untersagt, muss aber nicht zwingend so sein.

Mir geht es nicht ums benutzen.
Nur ob ich sie ausbauen muss oder nicht.
Sie sind ja per ABG zugelassen in DE.

medo 07.12.2015 16:12

So jetzt hab ich da mal ne Frage;
der TÜV meinte heute morgen zu mir, dass die ABG zwar sagt, dass diese so zugelassen sein zur Verwendung, jedoch nur mit dem Zutext im Fahrzeugschein "Kennleuchten für gelbes Blinklicht" und nicht für Privatpersonen. Sprich die Kennleuchten nach §53a seien denen in Zusammenhang von §38 gleichgestellt.

Habe ich da was Missverstanden oder eher der TÜV?

Panther8x8 07.12.2015 17:21

In der Zulassung des KBA steht nichts von Zutext im Fahrzeugschein "Kennleuchten für gelbes Blinklicht"

Hier steht:"... nach § 22a STVZO... als zusätzliche Warnleuchte nach §53a Abs. 3 StVZO" dieser besagt ebenfalls nichts von dem Zutext.

big daddy 07.12.2015 17:52

Jaja, der TÜV. Was er nicht kennt, frisst er nicht :D

Bayern-Modder 07.12.2015 18:14

Manchmal hat der TÜV garkeinen Plan, damals hab ich mein LED-Frontwarnsystem an der Sonnenblende drin gelassen. Er hat es angemacht, geguckt, ausgemacht und ok gut gesagt :D :D

Flo 09.12.2015 21:44

Korrekt. Dieser TÜV Prüfer hat keine Ahnung.

Hella RTK 02.01.2016 09:23

Rückwarnsystem für die Hutablage
 
Sehr schöne Sache, super Idee!

https://www.youtube.com/watch?v=5wAFWFPDF1A

Ist das jemand aus dem Forum?
Ob die Befestigung mit dem Klettband hält?:kratz:

Jango112 02.01.2016 09:58

Schön umgesetzt und die Funktion erklärt. :)

Bayern-Modder 02.01.2016 14:27

Hat jemand Ahnung wie ich die BST in Alternierend programmiere?

Es steht ja überall dort, dass es 5 Blitzmuster gibt und alle in synchron und alternierend.

Jango112 02.01.2016 14:33

Leuchte 1 auf Gruppe 1 und Leuchte 2 auf Gruppe 2 programmieren.
Beide Leuchten auf das gleiche Blitzmuster stellen, gelbe Kabel verbinden und einschalten. :idee:

Bayern-Modder 02.01.2016 15:18

Gruppe auswählen mach ich wie bei den BST?

Ah, hab mir das Video oben mal angeguckt. Habs rausgefunden. Danke! :D

Jango112 02.01.2016 15:40

Ausgangslage: Leuchte stromlos und das gelbe Kabel nicht mit dem gelben der anderen verbunden. Minus ist bereits angeschlossen.

Jetzt gelb der Leuchte gegen Plus, dann(!) rot an Plus und gelb wieder von Plus lösen.
Nun sollte die Leuchte kurz ein oder zwei Mal blitzen (= Gruppenanzeige).
Durch kurzes Anlegen des gelben Kabels an Plus ändert sich die Gruppe.
Nun die Leuchte stromlos schalten und die Gruppe ist gespeichert.

112 checker668 24.01.2016 16:24

Liste der Anhänge anzeigen (Anzahl: 5)
So liebe Leute. Da ich ja seit Weihnachten auch zu den BST-Besitzern gehöre, möchte ich euch meine Lösung nicht vorenthalten.
Für die ganze Aktion habe ich, bedingt durch die Witterung und diverse Rückschläge, 5 Tage gebraucht. Da ich ja Leitungen zum Heck zu verlegen hatte, musste ich den Großteil des Innenraums zerlegen. Deshalb habe ich gleich eine Intensivreinigung, die nach 23 Jahren auch dringend notwendig war, durchgeführt.
Am Anfang stand der Plan. Die Blitzer sollten, wie der Warnblinker, immer schaltbar sein. Die Ladehalterung des Handscheinwerfers nur bei eingeschalteter Zündung. Da ich kein Kabel in den Motorraum legen wollte (Die Muffe war bis zum Anschlag voll), zapfte ich einfach die Zuleitung der elektrischen Fensterheber an. Die ist nicht dauerhaft belastet und ausreichend dimensioniert. Nun folgte eine endlose Verdrahtungsarbeit zwischen Schalter, Relaisträger, Masse, usw.
Anschließend die Leitungen unterm Teppich verlegt und in den Kofferraum, bzw. unter der Hutablage verlegt. Nun die Gummipads mit Heißkleber auf selbiger fixiert und die Klebepads drauf. Zum Schluss noch die Blitzer drauf und alle Leitungen unter der Hutablage zusammengeführt.
Dann noch alles provisorisch verdrahtet und :D.
Zwei Tage später habe ich das Ganze dann noch mit einer selbst konstruierten Fernbedienung verfeinert.
Das Ergebnis kann sich sehen lassen, denke ich.
Ein Video und weitere Bilder folgen demnächst noch.

andree 03.02.2016 23:42

Suche aktuelle Einbauanleitungen für die Hella BST (Ausführung mit ABG K1039 !)
 
Moin,

gibt es denn für die Hella BST inzwischen eine gesonderte (oder aktualisierte) Ausführung der Einbauanweisung ?

Ich habe nur die auch Im Downloadbereich hinterlegte gefunden (und diese war auch bei meinen Leuchten dabei).

Hintergrund der Frage:

In der ABG wird ja zusammen mit den wohl allgemein verwendeten Hinweisen zu Leuchten §53aAbs.3 StVZO auf die An- und Einbauanweisung hingewiesen.

In dieser finde ich aber keinerlei Hinweis auf diese K1039-Variante und könnte so auf die Idee kommen, dass man die Leuchten auch im Kühlergrill so wie in der Einbauanleitung beschrieben montieren darf....

Z.B. steht in einer Einbauanweisung des Konkurenzproduktes der PH4 Leuchten ganz explizit, dass das erlaubt ist (auch wenn es sich so ja nicht in den allgemeinen Formulierungen wieder findet). Und in Zeiten von getönten (Heck-)Scheiben macht es ja durchaus Sinn außen montieren zu dürfen (auch wenn es sicher nicht schön aussieht, aber das ist eine andere Diskussion). Letztendlich ist ja auch die Frage, was im rechtlichen Sinne mit "im Fahrzeug fest zu montieren" zu verstehen ist.

Falls es diese modifizierte Einbauanweisung von Hella inzwischen gibt, wäre sie doch auch etwas für den Downloadbereich?

Sollte ich es überlesen haben, bitte ich das zu entschuldigen. Ich habe vor dem Schreiben meiner Frage wirklich lange nach einer Antwort gesucht.

Viele Grüße ins Forum

Andree

Jango112 04.02.2016 05:52

Auf Seite 2, 3. Absatz der KBA-Urkunde steht doch ganz eindeutig:
Zitat:

Die zusätzliche Warnleuchten [...] darf als abnehmbare Warnleuchte, die nur bei Bedarf innen oder außen am Fahrzeug angebracht wird, oder als im Fahrzeug fest anzubringende Warnleuchte verwendet werden.
Damit ist doch alles gesagt!? :kratz:

Jango112 04.02.2016 07:16

Nachtrag: Die Einbauanleitung gibt ergänzend Hinweise auf die Verkabelung und den Anbau (S. 13). :idee:

medo 04.02.2016 14:58

Zitat:

Zitat von Jango112 (Beitrag 292538)
Auf Seite 2, 3. Absatz der KBA-Urkunde steht doch

Weiter:
Zitat:

Als im Fahrzeug fest angebrachte Warnleuchte wird auch die Leuchte angesehen, die erst
durch das Öffnen einer Klappe, Tür bzw. Rolltür oder durch das Herausziehen eines
Einbaurahmens oder einer vergleichbaren Vorrichtung sichtbar wird.
Zur Vollständigkeit, damit auch keine Lücke mehr bleibt! :)

Ich meine auch irgendwo gelesen zu haben, dass diese Hella BST ohne weitere Genehmigung nur als /Heck-/Rückwarnsystem verwendet werden darf.

Flo 04.02.2016 20:43

Das ist glaube ich in diesem Thread schon irgendwo ziemlich ausführlich durchgekaut worden. Über die Einbaurichtung der BST gibt es keine weiteren Angaben oder Vorschriften. Die Wirkrichtung zusätzlicher Warnleuchten ist nach meiner Kenntnis nicht reglementiert.

medo 04.02.2016 21:32

Ich meine es steht im Handbuch. Hab aber leider grad keins zur Hand von den BST.

raoul 04.02.2016 23:48

Der §53a bezieht sich ja auf Warndreieck, Warnleuchte, Warnblinkanlage, Warnweste.
Und ein Warndreieck oder eine von der Lichtanlage des Fahrzeugs unabhängige Warnleuchte kann und darf man ja auch in Richtung Gegenverkehr benutzen.
Also sollte dies auch bei den nicht mitführpflichtigen und von der Lichtanlage abhängigen Leuchten so sein, wenn diese im Fahrzeug fest angebracht oder so beschaffen sind, dass sie bei Bedarf innen oder außen am Fahrzeug angebracht werden können.
Bedeutet also, fest am Kühlergrill verbaut, geht nicht, da außen.
Ob hinter dem Kühlergrill "innen" ist, darüber könnte man diskutieren.
Aber eine zugelassene Warnleuchte auf dem Armaturenbrett als Scheibenblitzer wäre zulässig, da im Fahrzeug.

Flo 05.02.2016 23:27

Genau das entspricht dem Kenntnisstand in diesem Thread. Ich hab auch nochmal in meiner Anleitung geblättert und nichts gefunden was nur eine Nutzung nach hinten nahelegt.

medo 06.02.2016 08:33

Bei Life-is-simple steht:

Zitat:

Die HELLA Frontblitzer BST in gelb besitzen das Prüfzeichen K1039 (vgl. §53a StVZO; zusätzliche Warnleuchten) und damit die Zulassung als Rückwarnleuchtensystem (K-Zulassung Deutschland).
Ich meine es auch irgendwo anders noch gelesen zu haben in den original Unterlagen / Handbuch. Ich schau das nächste mal, wenn ich das Handbuch in der Hand habe. (Liegt nicht hier daheim)

Flo 06.02.2016 23:37

Dass ich sie als RWS nutzen darf, heißt ja aber nicht, dass ich sie nicht auch in andere Richtungen als zusätzliche Warnleuchte nutzen darf. Wie gesagt, es sind zusätzliche Warnleuchten. Sie unterscheiden sich in diesem Punkt nicht von einer Comet Effekta und die leuchtet ja auch in alle Richtungen.

raoul 07.02.2016 00:21

Zitat:

Zitat von Flo (Beitrag 292651)
Dass ich sie als RWS nutzen darf, heißt ja aber nicht, dass ich sie nicht auch in andere Richtungen als zusätzliche Warnleuchte nutzen darf. Wie gesagt, es sind zusätzliche Warnleuchten. Sie unterscheiden sich in diesem Punkt nicht von einer Comet Effekta und die leuchtet ja auch in alle Richtungen.

So sehe ich das auch. Die einzige Einschränkung, die es gibt, ist der Festanbau außen am Fahrzeug.

Flo 07.02.2016 12:19

Zitat:

Zitat von raoul (Beitrag 292652)
Die einzige Einschränkung, die es gibt, ist der Festanbau außen am Fahrzeug.

Genau so ist es.

Sam 21.04.2016 10:46

Wieviel Grad Neigung kann mit dem Montagehalter eingestellt werden?
Würden zur Not 90 Grad gehen, auch wenn dann die Festmontage eher Sinn machen würde?

medo 21.04.2016 16:40

Zitat:

Zitat von Sam (Beitrag 295515)
Wieviel Grad Neigung kann mit dem Montagehalter eingestellt werden?
Würden zur Not 90 Grad gehen, auch wenn dann die Festmontage eher Sinn machen würde?

Schau mal Seite 14 mein Beitrag mit den 4 Bildern.

Ich habe sie im 90° Winkel an den Dachhimmel angebracht und habe immernoch etwas Spielraum nach oben / unten wenn du das meinst.

Solltest du 90° zwischen BST und der Halterung meinen, das geht nicht. Da hast ein Spielraum von etwa 30° nur.

Sam 21.04.2016 17:25

Ja ich meinte den Winkel zwischen den Blitzern und dem Halter, also 30 Grad.
Danke!

Nanofreak 22.04.2016 23:08

Bst...
 
Gerade für 144.- inkl vers. mit Klemmhalter bei LIS bestellt. Klasse Preis 👍

Gruss

medo 22.04.2016 23:28

Zitat:

Zitat von Nanofreak (Beitrag 295565)
Gerade für 144.- inkl vers. mit Klemmhalter bei LIS bestellt. Klasse Preis 👍

Gruss

Im Forum schwirrt irgendwo ein 5€ Gutschein rum.
Zwar leider zu spät aktuell für dich. Aber fals die nächsten nachkommen sollten weißt du bescheid! :)

Nanofreak 27.04.2016 19:39

Eine Frage, meine BST sind heute angekommen. Nennen sich 2XD 012.160
In der hier im Forum gefundenen Zulassungsurkunde steht anstatt der 2xd 1xd. Gibt es da einen Unterschied ? Oder bedeutet es nur 2 Stck. ?

Gruss

Flo 28.04.2016 11:56

Das ist meines Wissens nach bei allen so, bei mir auch. Abschließend klären konnte man das bislang wohl noch nicht. Irgendwo stand mal, dass es nach Aussage von Hella wie von dir vermutet damit zusammenhängt, dass die Geräte im 2er Set verkauft werden. Entscheidend ist wohl nur, dass die K-Nummer drauf ist.

medo 29.04.2016 02:41

Zitat:

Zitat von Flo (Beitrag 295797)
Das ist meines Wissens nach bei allen so, bei mir auch. Abschließend klären konnte man das bislang wohl noch nicht. Irgendwo stand mal, dass es nach Aussage von Hella wie von dir vermutet damit zusammenhängt, dass die Geräte im 2er Set verkauft werden. Entscheidend ist wohl nur, dass die K-Nummer drauf ist.

Ich hatte mich damals rangesetzt und das nachgeforscht.
Das ist (laut Aussage von Hella) einfach ein "Übertragungsfehler" zum KBA gewesen.
Hella hatte niemals die BST mit " 1 XD ". Das " 2 XD" bezieht sich auf die Leuchteinheit = Leuchtmittel laut der Aussage eines Technikers.

Mir wurde zudem zugesichert, dass diese Nummer aber auch relativ irrelevant sei, solange die ~ K _ _ _ _ Nummer übereinstimmt. :)

Flo 29.04.2016 10:46

Ich kann aus meiner Erfahrung auch nur berichten, dass es im Betrieb nie ein Problem gab und der einzige TÜV Prüfer, der bislang damit zu tun hatte, zwar am Anfang alles für unmöglich gehalten hat, aber nach Lektüre der Urkunde und der StVZO überzeugt war und auch keine weiteren Probleme gemacht hat, auch nicht wegen dieser Nummer. So genau hat er sich die Leuchten dann gar nicht mehr angesehen.

medo 29.04.2016 15:50

Zitat:

Zitat von Flo (Beitrag 295823)
Ich kann aus meiner Erfahrung auch nur berichten, dass es im Betrieb nie ein Problem gab und der einzige TÜV Prüfer, der bislang damit zu tun hatte, zwar am Anfang alles für unmöglich gehalten hat, aber nach Lektüre der Urkunde und der StVZO überzeugt war und auch keine weiteren Probleme gemacht hat, auch nicht wegen dieser Nummer. So genau hat er sich die Leuchten dann gar nicht mehr angesehen.

Da werde ich bei meinem nächsten Prüfer wohl ganz gewaltig einen psychologischen Kampf führen müssen..
Der liest die sich nichtmals durch und sagt, dass das nur die "Baugenehmigung" wäre, dass Hella diese produzieren darf... ich bräuchte eine Genehmigung nach §38 ..... Der lässt da auch nicht wirklich mit sich reden.
Eventuell sollte ich eine andere Stelle aufsuchen für den TÜV..

Nanofreak 29.04.2016 16:27

Ja diese Vögel die nur starrsinnig einen kleinen Horizont haben, haben wir hier beim Tüv auch. Sag ihm Du willst sofort seinen Vorgesetzten sprechen, und laß ihn seine Inkompetenz spüren !
Gruss

Doku112 29.04.2016 21:55

Zitat:

Zitat von medo (Beitrag 295828)
Da werde ich bei meinem nächsten Prüfer wohl ganz gewaltig einen psychologischen Kampf führen müssen..
Der liest die sich nichtmals durch und sagt, dass das nur die "Baugenehmigung" wäre, dass Hella diese produzieren darf... ich bräuchte eine Genehmigung nach §38 ..... Der lässt da auch nicht wirklich mit sich reden.
Eventuell sollte ich eine andere Stelle aufsuchen für den TÜV..

Ich hatte sowas auch mal durch. Nicht nur mit dem TÜV sondern auch mal mit der Rennleitung.

Auf Aussagen wie "Das wird schon irgendwo stehen, dass das Verboten ist sonst würde man das ja viel häufiger sehen" reagiere ich dann sehr allergisch :kotz::motz:

Ich bleib nunmehr bei sowas immer ganz ruhig. Mit einer Ruhe die schon fast an Arroganz grenzt antworte ich dann einfach immer wie folgt:
"Okay, ich nehme Ihre Auffassung zur Kentniss. Ich möchte Sie aber bitten Ihre Aussage mit dem entsprechenden Zitat der Verordnung zu belegen."
Beim TÜV zum Beispiel habe ich damals das Handy gezückt und noch gesagt "Wir schauen gleich mal nach, welcher Paragraph wars?"
Dauert keine 2 Minuten und er entschuldigt sich...

Ich hatte es auch schon dass ich eine Aussage schriftlich haben wollte. Hat er ohne Probleme sofort gemacht. Als er mir das in die Hand gedrückt hat habe ich ihm erklärt was er in der StVZO falsch verstanden hat. Ein "Aber, Aber aber" hab ich unterbrochen mit "Dank Ihrer schriftlichen Aussage besprechen Sie das Problem bitte mit Ihrem Chef."
Folge: Zettel selbst wieder zerrissen, Problem erledigt.

Jango112 08.05.2016 20:54

Zitat:

Zitat von Hella RTK (Beitrag 291449)
Sehr schöne Sache, super Idee!

https://www.youtube.com/watch?v=5wAFWFPDF1A

Ist das jemand aus dem Forum?
Ob die Befestigung mit dem Klettband hält?:kratz:

Der Videoersteller hat am 2.1.2016 geantwortet:
https://youtu.be/QxYUA27mpKk :idee:


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