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Nur ob ich sie ausbauen muss oder nicht. Sie sind ja per ABG zugelassen in DE. |
So jetzt hab ich da mal ne Frage;
der TÜV meinte heute morgen zu mir, dass die ABG zwar sagt, dass diese so zugelassen sein zur Verwendung, jedoch nur mit dem Zutext im Fahrzeugschein "Kennleuchten für gelbes Blinklicht" und nicht für Privatpersonen. Sprich die Kennleuchten nach §53a seien denen in Zusammenhang von §38 gleichgestellt. Habe ich da was Missverstanden oder eher der TÜV? |
In der Zulassung des KBA steht nichts von Zutext im Fahrzeugschein "Kennleuchten für gelbes Blinklicht"
Hier steht:"... nach § 22a STVZO... als zusätzliche Warnleuchte nach §53a Abs. 3 StVZO" dieser besagt ebenfalls nichts von dem Zutext. |
Jaja, der TÜV. Was er nicht kennt, frisst er nicht :D
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Manchmal hat der TÜV garkeinen Plan, damals hab ich mein LED-Frontwarnsystem an der Sonnenblende drin gelassen. Er hat es angemacht, geguckt, ausgemacht und ok gut gesagt :D :D
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Korrekt. Dieser TÜV Prüfer hat keine Ahnung.
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Rückwarnsystem für die Hutablage
Sehr schöne Sache, super Idee!
https://www.youtube.com/watch?v=5wAFWFPDF1A Ist das jemand aus dem Forum? Ob die Befestigung mit dem Klettband hält?:kratz: |
Schön umgesetzt und die Funktion erklärt. :)
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Hat jemand Ahnung wie ich die BST in Alternierend programmiere?
Es steht ja überall dort, dass es 5 Blitzmuster gibt und alle in synchron und alternierend. |
Leuchte 1 auf Gruppe 1 und Leuchte 2 auf Gruppe 2 programmieren.
Beide Leuchten auf das gleiche Blitzmuster stellen, gelbe Kabel verbinden und einschalten. :idee: |
Gruppe auswählen mach ich wie bei den BST?
Ah, hab mir das Video oben mal angeguckt. Habs rausgefunden. Danke! :D |
Ausgangslage: Leuchte stromlos und das gelbe Kabel nicht mit dem gelben der anderen verbunden. Minus ist bereits angeschlossen.
Jetzt gelb der Leuchte gegen Plus, dann(!) rot an Plus und gelb wieder von Plus lösen. Nun sollte die Leuchte kurz ein oder zwei Mal blitzen (= Gruppenanzeige). Durch kurzes Anlegen des gelben Kabels an Plus ändert sich die Gruppe. Nun die Leuchte stromlos schalten und die Gruppe ist gespeichert. |
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So liebe Leute. Da ich ja seit Weihnachten auch zu den BST-Besitzern gehöre, möchte ich euch meine Lösung nicht vorenthalten.
Für die ganze Aktion habe ich, bedingt durch die Witterung und diverse Rückschläge, 5 Tage gebraucht. Da ich ja Leitungen zum Heck zu verlegen hatte, musste ich den Großteil des Innenraums zerlegen. Deshalb habe ich gleich eine Intensivreinigung, die nach 23 Jahren auch dringend notwendig war, durchgeführt. Am Anfang stand der Plan. Die Blitzer sollten, wie der Warnblinker, immer schaltbar sein. Die Ladehalterung des Handscheinwerfers nur bei eingeschalteter Zündung. Da ich kein Kabel in den Motorraum legen wollte (Die Muffe war bis zum Anschlag voll), zapfte ich einfach die Zuleitung der elektrischen Fensterheber an. Die ist nicht dauerhaft belastet und ausreichend dimensioniert. Nun folgte eine endlose Verdrahtungsarbeit zwischen Schalter, Relaisträger, Masse, usw. Anschließend die Leitungen unterm Teppich verlegt und in den Kofferraum, bzw. unter der Hutablage verlegt. Nun die Gummipads mit Heißkleber auf selbiger fixiert und die Klebepads drauf. Zum Schluss noch die Blitzer drauf und alle Leitungen unter der Hutablage zusammengeführt. Dann noch alles provisorisch verdrahtet und :D. Zwei Tage später habe ich das Ganze dann noch mit einer selbst konstruierten Fernbedienung verfeinert. Das Ergebnis kann sich sehen lassen, denke ich. Ein Video und weitere Bilder folgen demnächst noch. |
Suche aktuelle Einbauanleitungen für die Hella BST (Ausführung mit ABG K1039 !)
Moin,
gibt es denn für die Hella BST inzwischen eine gesonderte (oder aktualisierte) Ausführung der Einbauanweisung ? Ich habe nur die auch Im Downloadbereich hinterlegte gefunden (und diese war auch bei meinen Leuchten dabei). Hintergrund der Frage: In der ABG wird ja zusammen mit den wohl allgemein verwendeten Hinweisen zu Leuchten §53aAbs.3 StVZO auf die An- und Einbauanweisung hingewiesen. In dieser finde ich aber keinerlei Hinweis auf diese K1039-Variante und könnte so auf die Idee kommen, dass man die Leuchten auch im Kühlergrill so wie in der Einbauanleitung beschrieben montieren darf.... Z.B. steht in einer Einbauanweisung des Konkurenzproduktes der PH4 Leuchten ganz explizit, dass das erlaubt ist (auch wenn es sich so ja nicht in den allgemeinen Formulierungen wieder findet). Und in Zeiten von getönten (Heck-)Scheiben macht es ja durchaus Sinn außen montieren zu dürfen (auch wenn es sicher nicht schön aussieht, aber das ist eine andere Diskussion). Letztendlich ist ja auch die Frage, was im rechtlichen Sinne mit "im Fahrzeug fest zu montieren" zu verstehen ist. Falls es diese modifizierte Einbauanweisung von Hella inzwischen gibt, wäre sie doch auch etwas für den Downloadbereich? Sollte ich es überlesen haben, bitte ich das zu entschuldigen. Ich habe vor dem Schreiben meiner Frage wirklich lange nach einer Antwort gesucht. Viele Grüße ins Forum Andree |
Auf Seite 2, 3. Absatz der KBA-Urkunde steht doch ganz eindeutig:
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Nachtrag: Die Einbauanleitung gibt ergänzend Hinweise auf die Verkabelung und den Anbau (S. 13). :idee:
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Ich meine auch irgendwo gelesen zu haben, dass diese Hella BST ohne weitere Genehmigung nur als /Heck-/Rückwarnsystem verwendet werden darf. |
Das ist glaube ich in diesem Thread schon irgendwo ziemlich ausführlich durchgekaut worden. Über die Einbaurichtung der BST gibt es keine weiteren Angaben oder Vorschriften. Die Wirkrichtung zusätzlicher Warnleuchten ist nach meiner Kenntnis nicht reglementiert.
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Ich meine es steht im Handbuch. Hab aber leider grad keins zur Hand von den BST.
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Der §53a bezieht sich ja auf Warndreieck, Warnleuchte, Warnblinkanlage, Warnweste.
Und ein Warndreieck oder eine von der Lichtanlage des Fahrzeugs unabhängige Warnleuchte kann und darf man ja auch in Richtung Gegenverkehr benutzen. Also sollte dies auch bei den nicht mitführpflichtigen und von der Lichtanlage abhängigen Leuchten so sein, wenn diese im Fahrzeug fest angebracht oder so beschaffen sind, dass sie bei Bedarf innen oder außen am Fahrzeug angebracht werden können. Bedeutet also, fest am Kühlergrill verbaut, geht nicht, da außen. Ob hinter dem Kühlergrill "innen" ist, darüber könnte man diskutieren. Aber eine zugelassene Warnleuchte auf dem Armaturenbrett als Scheibenblitzer wäre zulässig, da im Fahrzeug. |
Genau das entspricht dem Kenntnisstand in diesem Thread. Ich hab auch nochmal in meiner Anleitung geblättert und nichts gefunden was nur eine Nutzung nach hinten nahelegt.
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Bei Life-is-simple steht:
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Dass ich sie als RWS nutzen darf, heißt ja aber nicht, dass ich sie nicht auch in andere Richtungen als zusätzliche Warnleuchte nutzen darf. Wie gesagt, es sind zusätzliche Warnleuchten. Sie unterscheiden sich in diesem Punkt nicht von einer Comet Effekta und die leuchtet ja auch in alle Richtungen.
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Wieviel Grad Neigung kann mit dem Montagehalter eingestellt werden?
Würden zur Not 90 Grad gehen, auch wenn dann die Festmontage eher Sinn machen würde? |
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Ich habe sie im 90° Winkel an den Dachhimmel angebracht und habe immernoch etwas Spielraum nach oben / unten wenn du das meinst. Solltest du 90° zwischen BST und der Halterung meinen, das geht nicht. Da hast ein Spielraum von etwa 30° nur. |
Ja ich meinte den Winkel zwischen den Blitzern und dem Halter, also 30 Grad.
Danke! |
Bst...
Gerade für 144.- inkl vers. mit Klemmhalter bei LIS bestellt. Klasse Preis 👍
Gruss |
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Zwar leider zu spät aktuell für dich. Aber fals die nächsten nachkommen sollten weißt du bescheid! :) |
Eine Frage, meine BST sind heute angekommen. Nennen sich 2XD 012.160
In der hier im Forum gefundenen Zulassungsurkunde steht anstatt der 2xd 1xd. Gibt es da einen Unterschied ? Oder bedeutet es nur 2 Stck. ? Gruss |
Das ist meines Wissens nach bei allen so, bei mir auch. Abschließend klären konnte man das bislang wohl noch nicht. Irgendwo stand mal, dass es nach Aussage von Hella wie von dir vermutet damit zusammenhängt, dass die Geräte im 2er Set verkauft werden. Entscheidend ist wohl nur, dass die K-Nummer drauf ist.
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Das ist (laut Aussage von Hella) einfach ein "Übertragungsfehler" zum KBA gewesen. Hella hatte niemals die BST mit " 1 XD ". Das " 2 XD" bezieht sich auf die Leuchteinheit = Leuchtmittel laut der Aussage eines Technikers. Mir wurde zudem zugesichert, dass diese Nummer aber auch relativ irrelevant sei, solange die ~ K _ _ _ _ Nummer übereinstimmt. :) |
Ich kann aus meiner Erfahrung auch nur berichten, dass es im Betrieb nie ein Problem gab und der einzige TÜV Prüfer, der bislang damit zu tun hatte, zwar am Anfang alles für unmöglich gehalten hat, aber nach Lektüre der Urkunde und der StVZO überzeugt war und auch keine weiteren Probleme gemacht hat, auch nicht wegen dieser Nummer. So genau hat er sich die Leuchten dann gar nicht mehr angesehen.
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Der liest die sich nichtmals durch und sagt, dass das nur die "Baugenehmigung" wäre, dass Hella diese produzieren darf... ich bräuchte eine Genehmigung nach §38 ..... Der lässt da auch nicht wirklich mit sich reden. Eventuell sollte ich eine andere Stelle aufsuchen für den TÜV.. |
Ja diese Vögel die nur starrsinnig einen kleinen Horizont haben, haben wir hier beim Tüv auch. Sag ihm Du willst sofort seinen Vorgesetzten sprechen, und laß ihn seine Inkompetenz spüren !
Gruss |
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Auf Aussagen wie "Das wird schon irgendwo stehen, dass das Verboten ist sonst würde man das ja viel häufiger sehen" reagiere ich dann sehr allergisch :kotz::motz: Ich bleib nunmehr bei sowas immer ganz ruhig. Mit einer Ruhe die schon fast an Arroganz grenzt antworte ich dann einfach immer wie folgt: "Okay, ich nehme Ihre Auffassung zur Kentniss. Ich möchte Sie aber bitten Ihre Aussage mit dem entsprechenden Zitat der Verordnung zu belegen." Beim TÜV zum Beispiel habe ich damals das Handy gezückt und noch gesagt "Wir schauen gleich mal nach, welcher Paragraph wars?" Dauert keine 2 Minuten und er entschuldigt sich... Ich hatte es auch schon dass ich eine Aussage schriftlich haben wollte. Hat er ohne Probleme sofort gemacht. Als er mir das in die Hand gedrückt hat habe ich ihm erklärt was er in der StVZO falsch verstanden hat. Ein "Aber, Aber aber" hab ich unterbrochen mit "Dank Ihrer schriftlichen Aussage besprechen Sie das Problem bitte mit Ihrem Chef." Folge: Zettel selbst wieder zerrissen, Problem erledigt. |
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https://youtu.be/QxYUA27mpKk :idee: |
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