www.sondersignalanlagen.com

www.sondersignalanlagen.com (https://sosi.myds.me/forum/index.php)
-   Hella (https://sosi.myds.me/forum/forumdisplay.php?f=52)
-   -   Neu: Hella BST jetzt mit §53a Zulassung (https://sosi.myds.me/forum/showthread.php?t=23507)

rouvi 30.05.2015 13:59

Zitat:

Zitat von Tobbi (Beitrag 283189)
Ist denn irgendwo festgesetzt was "im Innenraum" bedeutet? Hinter dem Kühlergrill wäre für mich sonst auch wieder eine Grauzone, ist ja auch Innen...

Duden Innenraum
ringsum [von Wänden] umschlossener, im Inneren von etwas liegender, das Innere von etwas bildender Raum.

Unter Innenraum vom Fahrzeug versteht man die Fahrgastzelle, man kann ja alles mögliche als "Innenraum" bezeichenen, der Tank hat auch ein Innenraum, die Außenspiegel haben auch einen Innenraum... :roll:
Man muss ja auch mal ein bisschen den gesunden Menschenverstand benutzen... ;)

Kofferaum ist auch zulässig:
"Als im Fahrzeug fest angebrachte Warnleuchte wird auch die Leuchte angesehen, die erst
durch das Öffnen einer Klappe, Tür bzw. Rolltür oder durch das Herausziehen eines
Einbaurahmens oder einer vergleichbaren Vorrichtung sichtbar wird."

big daddy 30.05.2015 14:06

Zitat:

Zitat von rouvi (Beitrag 283198)

Kofferaum ist auch Zulässig:
"Als im Fahrzeug fest angebrachte Warnleuchte wird auch die Leuchte angesehen, die erst
durch das Öffnen einer Klappe, Tür bzw. Rolltür oder durch das Herausziehen eines
Einbaurahmens oder einer vergleichbaren Vorrichtung sichtbar wird."


Kann das sein, das überall das selbe steht, BST, PH4, RWS Hänsch?

Ist das ein Standard Text?

mär 30.05.2015 16:04

Zitat:

Zitat von big daddy (Beitrag 283200)
Kann das sein, das überall das selbe steht, BST, PH4, RWS Hänsch?

Ist das ein Standard Text?

Habe soeben bestellt.
Bin ja ein Hella Fan das kann man sich nicht entgehen lassen.
Hat jemand genauere Erfahrungen gemacht mit dem Einbau?

Flo 30.05.2015 17:25

Aber es heißt nur "im Fahrzeug", nicht "im Innenraum". "Im Fahrzeug" ist also dem Wortsinn nach erstmal alles was nicht "außen am Fahrzeug" ist. Hinter dem Kühlergrill wäre danach okay, auf dem Kühlergrill dagegen wohl nicht. Dass auch das KBA von nichts anderem ausgeht, liegt eigentlich auf der Hand, wenn "im Fahrzeug" für das KBA auch nach Öffnen von Klappen oder Rolltüren vorliegt. Ich kenne keine Fahrgastzelle, die man durch Klappen oder Rolltüren erreicht. Ich nenne sie mal "Nutzbereiche" eines Fahrzeugs dagegen schon. Demnach müsste jede Montage zulässig sein, die innerhalb der bestehenden Außengrenzen des Fahrzeugs bleibt.

big daddy 30.05.2015 22:00

Ich ahne schon, eine Grauzone Legal das Fahrzeug ringsum mit gelb Licht auszustatten, statt illegal einen Balken zu montieren :D

firefly 30.05.2015 22:07

Naja, man könnte ja z.B. 8 von den Dingern an einen Magneten Dübeln und dann (natürlich nur im Stand :D ) mit nem Spiralkabel aufs Dach setzen... ;)

Würde ja der Zulassung und der Stvzo entsprechen.:schäm: :DD

Gibts die Dinger eigentlich auch zur vertikalen Montage?
Also mit um 90° gedrehter Optik?

Flo 30.05.2015 23:25

Zitat:

Zitat von firefly (Beitrag 283230)
Gibts die Dinger eigentlich auch zur vertikalen Montage?
Also mit um 90° gedrehter Optik?

Tatsächlich ja! Nennt sich dann BST-V und hat in Gelb ebenfalls die §53a Zulassung. Entsprechende Info steht auf Seite 2 des Prospekts.

PDF Prospekt BST-V

Die BST-V haben allerdings eine andere K-Nummer. K 1129 statt K 1039. Da "braucht" es also eine andere Zulassungsurkunde, wenn man diese mitführen möchte.

Ich sehe schon die ersten BMW mit BST in den Nieren vor mir :D

mär 31.05.2015 10:09

Ich hätte jetzt mal noch eine andere Frage. Was unterscheidet diese Blitzer rechtlich jetzt von z.B. nachrüstbaren Blinkern mit LED wie man sie überall kaufen kann auch mit E-Nummer und eintragungsfrei?
Ich frage weil ich schon seit Jahren vor habe das Praxisauto etwas zu "Pimpen" aber da es ja die StVZO erfüllen muss sind ja gewisse enge Grenzen vorhanden. So hab ich mich auch bisher nicht getraut irgendwelche Reflexfolie zu nutzen ect.

Flo 31.05.2015 11:42

Geht dein Gedanke in die Richtung, dass du statt BST zusätzliche LED Blinker zur Warnung nutzen möchtest?

Die §53a Zulassung der BST führt dazu, dass du bei der Montage ziemlich frei bist. Das bedeutet auch, dass du beispielsweise keine Kontrollleuchte verbauen musst und sie unabhängig von deiner Warnblinkanlage betreiben darfst. Blinker sind dagegen in erster Linie mal Fahrtrichtungsanzeiger. Der Einbau eines Fahrtrichtungsanzeigers, der diese Funktion nicht erfüllt, ist nach meinem Kenntnisstand unzulässig. Was dran ist, muss auch funktionieren. Das bedeutet, zusätzliche Blinker müsstest du ganz regulär an die Fahrtrichtungsanzeiger und die Warnblinkanlage anbinden.

Praktisch bedeutet das, dass du außer einer weiteren Lichtquelle eigentlich keine zusätzliche Warnwirkung hast, weil die Blinkfrequenz keine andere ist und Fahrtrichtungsanzeiger in der Regel auch nicht so hell sind wie Warnleuchten.

Sam 31.05.2015 11:54

Hat jemand die Genehmigungsurkunde /ABG und würde sie hier zur Verfügung stellen?

Flo 31.05.2015 12:03

Für die normalen BST ist sie hier zu finden: http://sosi.myds.me/forum/showthread...094#post283094

Für die BST-V müsste man sich vermutlich mal noch an Hella wenden.

mär 31.05.2015 12:29

Zitat:

Zitat von Flo (Beitrag 283238)
Geht dein Gedanke in die Richtung, dass du statt BST zusätzliche LED Blinker zur Warnung nutzen möchtest?

Die §53a Zulassung der BST führt dazu, dass du bei der Montage ziemlich frei bist. Das bedeutet auch, dass du beispielsweise keine Kontrollleuchte verbauen musst und sie unabhängig von deiner Warnblinkanlage betreiben darfst. Blinker sind dagegen in erster Linie mal Fahrtrichtungsanzeiger. Der Einbau eines Fahrtrichtungsanzeigers, der diese Funktion nicht erfüllt, ist nach meinem Kenntnisstand unzulässig. Was dran ist, muss auch funktionieren. Das bedeutet, zusätzliche Blinker müsstest du ganz regulär an die Fahrtrichtungsanzeiger und die Warnblinkanlage anbinden.

Praktisch bedeutet das, dass du außer einer weiteren Lichtquelle eigentlich keine zusätzliche Warnwirkung hast, weil die Blinkfrequenz keine andere ist und Fahrtrichtungsanzeiger in der Regel auch nicht so hell sind wie Warnleuchten.

Also ich frage aus dem Grund dass ich die BST eigentlich in die Heckklappe bauen wollte bis mir aufgefallen ist dass die in der Regel zu sein wird wenn die Warnleuchten an sind. Und für den Hofferraumdeckel gibt es meines wissens nach bisher keine Typ43 die zugelassen sind für privat bzw. wenn dann über alle maßen teuer so dass Preis und Nutzen nicht im Verhältniss stehen.

macoffi 31.05.2015 12:33

Zitat:

Zitat von mär (Beitrag 283241)
Also ich frage aus dem Grund dass ich die BST eigentlich in die Heckklappe bauen wollte bis mir aufgefallen ist dass die in der Regel zu sein wird wenn die Warnleuchten an sind. Und für den Hofferraumdeckel gibt es meines wissens nach bisher keine Typ43 die zugelassen sind für privat bzw. wenn dann über alle maßen teuer so dass Preis und Nutzen nicht im Verhältniss stehen.

Old School: Hula Blitz ;)

mär 31.05.2015 12:42

Zitat:

Zitat von macoffi (Beitrag 283242)
Old School: Hula Blitz ;)

Teelicht

Flo 31.05.2015 12:44

Da bietet sich eigentlich am ehesten eine Montage hinter der Heckscheibe an. Wenn du natürlich eine Limousine hast und dann die Blitzer bei geöffneter Heckklappe verdeckt sind, ist das zwar nicht so optimal, aber du sagtest ja selbst, dass du davon ausgehst, dass die Blitzer meist bei geschlossener Klappe betrieben werden sollen.

mär 31.05.2015 13:18

Zitat:

Zitat von Flo (Beitrag 283244)
Da bietet sich eigentlich am ehesten eine Montage hinter der Heckscheibe an. Wenn du natürlich eine Limousine hast und dann die Blitzer bei geöffneter Heckklappe verdeckt sind, ist das zwar nicht so optimal, aber du sagtest ja selbst, dass du davon ausgehst, dass die Blitzer meist bei geschlossener Klappe betrieben werden sollen.

Ist alles nicht optimal. Direkt hinter die Heckscheibe ja aber eben so dass sie niemanden behindern. Wenn ich sie so wie ihr hier so anbaue dass sie bei offener und geschlossener Klappe sichtbar sind dauert es keine Woche bis der erste sie rausgerissen hat...

Flo 31.05.2015 13:22

Um was für ein Fahrzeug handelt es sich denn? Bei einem Kombi wäre ja auch die Montage hinter der Scheibe aber an der Klappe denkbar, also auf der Innenseite der Heckklappe mit Albstrahlrichtung durch die Heckscheibe. Dann hängen die Blitzer beim Ein- und Ausladen nicht im Weg, strahlen aber natürlich bei geöffneter Klappe den Himmel an.

Blaulicht05 31.05.2015 14:56

Dann baut man halt einen Satz direkt hinter die Scheibe und den anderen Satz in die Heckklappenverkleidung. ;)

Doku112 31.05.2015 17:43

Zitat:

Zitat von Tobbi (Beitrag 283189)
Ist denn irgendwo festgesetzt was "im Innenraum" bedeutet? Hinter dem Kühlergrill wäre für mich sonst auch wieder eine Grauzone, ist ja auch Innen...

Das Thema hatte ich auch schon mal.

Dreht man das mit dem Innenraum einfach mal, klärt also was nicht innen ist: Alles was außerhalb der "geschlossenen" Karosse ist. Hinter dem Kühlergrill ist somit definitiv nicht außen. Wenn es nicht außen ist zählt es als innen.

Denn in der Zulassungsurkunde ist nicht die Rede von der Fahrgastzelle!


Hat jemand eine Quelle wo man die BST-V direkt als Endkunde beziehen kann bzw. einen Preis dazu?

Peter 31.05.2015 22:20

Dass die BST nicht "außen" am Fahrzeug angebracht werden dürfen ist vielleicht dadurch begründet, dass sämtliche Anbauteile am Fahrzeug auch im Hinblick auf den Fußgängerschutz beurteilt werden müssen.


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 06:26 Uhr.

Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.