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-   -   Neu: Hella BST jetzt mit §53a Zulassung (https://sosi.myds.me/forum/showthread.php?t=23507)

Bayern-Modder 26.05.2016 22:56

Halli Hallo, wir hatten das zwar schon durch glaube ich, aber ich finds nicht mehr.
Die BST müssen ja paarweise blitzen.
Wenn ich mir jetzt eine Leiste einbaue (4 nebeneinander) und die beiden äußeren und die beiden inneren blitzen zusammen (innen bspw. Gruppe 1, außen Gruppe 2) ist das dann erlaubt? Weil ist ja Paarweise.

PINTSCH BAMAG 27.05.2016 00:02

Sollte soweit kein Problem sein weil, wie du schon sagst, Sie ja immer paarweise Blitzen.
Und wie viel Paar du einbaust, ist ja nicht begrenzt. :)

Flo 27.05.2016 02:06

Die Antwort war bisher "Jein". Kein Problem dürfte es sein, wenn innere jeweils synchron und äußere jeweils synchron blitzen, aber zwischen den inneren und äußeren keine Verbindung besteht. Eine asynchrone Anordnung durch Verbindung und Gruppenzuweisung ist theoretisch zumindest "Grauzone". Praktisch dürften dich bei ausschließlich angemessener Benutzung in Gefahrensituationen aber keine Probleme erwarten.

Blaulicht05 19.07.2016 17:13

Ich habe gerade mal zwei gelbe BST (Dreifachblitz) mit zwei gelben X6 (Doppelblitz) verglichen.
Die X6 wirken etwas heller als die BST.
Sowohl im Schatten, als auch bei Tageslicht in der Sonne.

Die X6 haben keine Zulassung für Privatfahrzeuge, jedoch als Heckwarnsystem für Einsatzfahrzeuge.

WhelenVector 27.09.2016 22:15

Preis / Leistung stimmt
 
Habe mir nun auch die Hella BST für mein Auto gekauft. Ich habe zwar eigentlich Typ 40 pico verbauen wollen, aber die sind mir einfach zu groß.

Ich bin von den BST echt begeistert. Bis jetzt kann ich nichts negatives zu den Blitzern berichten.

<img src="http://blaulicht-depot.de/bilder/forum/20160927_mercedes_hella_bst_rws.jpg" width="750px" />

Tipp für alle die auch BST kaufen wollen: Kauft euch die Version mit Montagehalterungen. Ich habe mir die Festanbauvariante gekauft, weil es die ein paar Euro günstiger gab.
Der Aufwand selber einen Halter zu bauen hat sich aber wirklich nicht gelohnt!

Bayern-Modder 07.11.2016 15:51

Angenommen, ich bastel mir aus zwei Hella BST einen Scheibenblitzer. Sind die dann auch zulässig vorne drin? Da die BST ja theoretisch nach vorne und seitlich ebenfalls zugelassen sind.

Green 07.11.2016 16:38

Schwierig zu sagen. Aber für die Montage ist glaube ich nur die Mindesthöhe und eine Abstand zu den einzelnen Leuchten angegeben. Somit ist für den Betrieb nach vorne in einem Gehäuse eigentlich alles gesagt.
Ich würde Dir empfehlen entweder doch fest zu verbauen, oder einen Frontblitzer für die Windschutzscheibe zu kaufen, der eben nicht diese Zulassung für den Privatanwender hat. Für 150€ kriegst Du da auch schon was ordentliches.

Lou 07.11.2016 18:55

Die StVZO sagt meines Wissens nach nichts dazu. In der KBA Urkunde (http://sosi.myds.me/forum/showthread.php?t=25665) steht auch nichts zur Abstrahlrichtung, von daher würde ich sagen ist diese egal.
Da das ganze ja aber als Frontblitzer fungiert würde ich mich dann an die Anbaumaße von S. 13 der Montageanleitung (http://sosi.myds.me/forum/showpost.p...0&postcount=24) halten (Höhe zwischen 80 cm und 120 cm über dem Boden, falls das nicht möglich ist mindestens 65 cm; dürfte im Innenraum ja aber gegeben sein).

Green 07.11.2016 19:49

Aber dann hast du die Leuchten immernoch nicht gemäß der Abbildung montiert. Auf den Bildern sind die am Kühlergrill getrennt voneinander angebracht.

Gruß
Stefan

Lou 07.11.2016 21:17

Da hast du Recht. Ich würde allerdings den Text der Skizze vorziehen. Dieser besagt ja, dass bei einer Verwendung nach §53a (davon gehe ich gerade aus?) die Leuchten nur bei Bedarf innen oder außen angebracht werden oder im Fahrzeug fest angebracht sein müssen. Bei der Verwendung als Scheibenblitzer (so oder so im inneren des Fahrzeuges) wäre das ja erfüllt.
Wenn die Konstruktion nicht unbedingt abnehmbar sein muss würde die BST glaube fest vor die Sonnenblenden montieren. Wobei dann evtl. der Graukeil wieder im Weg ist (und man u.U. über die 120 cm Maximalhöhe kommt).

Ich frage mich allerdings tatsächlich auch gerade, ob es Mindestabstände der einzelnen Leuchtkörper zueinander gibt (bei der getrennten Montage) und wie es aussieht bei einer Montage zur Fahrzeugseite hinaus strahlend. Dazu habe ich bis jetzt noch nirgends etwas gelesen und wäre somit davon ausgegangen, dass es dazu keine speziellen Anforderungen gibt (abgesehen von den allgemeinen Befestigungshinweisen wie auch bei der Verwendung als RWS gültig).
Oder gelten die Abstände, welche in der Skizze bei der Verwendung als Frontblitzer angegeben sind in alle Richtungen? Kann ich mir kaum vorstellen, ein Rückwarnsystem z. B. würde ich so hoch wie möglich montieren um möglichst weit gesehen zu werden. :frage:

Gruß
Lou

Doku112 07.11.2016 21:37

Zitat:

Zitat von Lou (Beitrag 300500)
Ich frage mich allerdings tatsächlich auch gerade, ob es Mindestabstände der einzelnen Leuchtkörper zueinander gibt

Es gelten auch bei einem nach §53a zugelassenen Warnsystem die Mindestabstände der Beleuchtungseinrichtungen an Kraftfahrzeugen. Diese betragen hierbei zueinander 35cm (maximal übrigens 150cm).
Die Höhe von 120cm ab der Oberkante der Fahrbahn wurde ja bereits genannt.

Lou 08.11.2016 19:36

Hört sich natürlich logisch an, allerdings frage ich mich, wo diese Werte her sind? Zu den Abständen der Leuchten zueinander finde ich nichts, zur Anbringungshöhe folgendes: die 35-150 cm finde ich lediglich bei den Vorschriften für Begrenzungsleuchten (§ 51 StVZO) und bei den Fahrtrichtungsanzeigern (nur nach EG). Bei den Begrenzungsleuchten zusätzlich die Vorgabe max. 40 cm vom äußersten Punkt entfernt. (Ist auch hier wunderbar illustriert: http://www.dekra.de/de/c/document_li...&groupId=10100).
§ 52 (3) StVZO regelt zwar wer "Kennleuchten für blaues Blinklicht mit einer Hauptabstrahlrichtung nach vorne oder nach hinten" verwenden darf, allerdings sind auch hier keine Anbaumaße vorgegeben.
Die DEKRA gibt in ihrem Dokument zwar die 80-120 cm an, tituliert diese aber lediglich als "Empfehlung".
Gelbe Kennleuchten mit Hauptabstrahlrichtung werden lediglich im Zusammenhang mit der zusätzlichen Anbringung zum Blaulicht an Einsatzfahrzeugen erwähnt (§ 52 (11) StVZO).

Die einzige Quelle mit "gescheiten" Angaben, welche ich gefunden habe, ist das "Merkblatt über die Anbaubedingungen von Kennleuchten für blaues oder gelbes Blinklicht an Fahrzeugen nach § 52 StVZO" des FKT Sonderausschusses "Lichttechnische Einrichtungen" (FKT = Fachausschuss Kraftfahrzeugtechnik (https://www.funkmeldesystem.de/attac...5&d=1270989618).
Wenn man sich dort Punkt 3 anschaut, so findet man wieder die 80-120 cm in der Höhe, aber keine Vorgabe in der Breite (abgesehen natürlich von der Symetrie, die gegeben sein sollte).
Unter Punkt 3.2 ist jedoch die Ausrichtung "Parallel zur Fahrzeuglängsachse" angegeben. Somit dürften die Leuchten nur nach vorne oder hinten ausgerichtet werden. Für die Warnung zur Seite hin könnten demnach nur "Kennleuchten mit einer Hauptausstrahlrichtung und erweitertem Ausstrahlungsbereich" verwendet werden, da Punkt 3.4 "Geometrische Sichtbarkeit" besagt dass auch im Winkel von 90° zur Fahrzeugaussenseite Licht abgestrahlt werden darf.
Stellt sich mir nur noch die Frage nach der Rechtsverbindlichkeit dieses "Merkblatts", da der FKT ja "nur" berät?

Um auf die Frage von Bayern-Modder zurückzukommen: meiner Ansicht nach dürfte das kein Problem darstellen, solange paarweise (zwei hast du ja schon geschrieben) und im Abstand zwischen 80-120 cm von der Fahrbahn verbaut/angebracht wird. Eine Saugnapfhalterung o.ä. dürfte nach § 53a (3) auch in Ordnung sein.

Grüße
Lou

P.S: @Doku112: Deine Übersicht über die Rechtsgrundlagen für gelbe Kennleuchten hat mir beim Einlesen vor einiger Zeit viel weitergeholfen. Tolle Arbeit!

Doku112 09.11.2016 22:47

Ich habe mich einfach bei der Maßangabe nach "Warnblinkanlage" gerichtet. Aber du hast recht, kann sein dass es nur nach EG war.
Zumindest kann man sich dann sicher sein, auf zugelassener Seite zu sein.

Zitat:

Zitat von Lou (Beitrag 300526)
P.S: @Doku112: Deine Übersicht über die Rechtsgrundlagen für gelbe Kennleuchten hat mir beim Einlesen vor einiger Zeit viel weitergeholfen. Tolle Arbeit!

Vielen Dank für die Blumen :schäm::)

Pfaff1983 28.11.2016 23:06

Habe die BST bei meinem Focus mit jeweils 2 Magneten auf dem Kofferraumrolle befestigt. Durch die Magnete können die Leuchtkörper
auch auf dem Dach oder der Kofferraumklappe befestigt werden.

http://img8.myimg.de/IMAG09879c711.jpg
http://img8.myimg.de/IMAG0988bca17.jpg

Commander 29.11.2016 10:27

Das ist nicht dumm. :idee:

Murdock 29.11.2016 12:46

Wie werden die denn eingebaut? steckt man nur einen Stecker in die Kfz-Steckdose oder muss das professionell gemacht werden.Es gibt nur Videos wo die Blinken und nicht eingebaut werden.

RKLsammler 29.11.2016 13:40

Zitat:

Zitat von Murdock (Beitrag 300879)
Wie werden die denn eingebaut? steckt man nur einen Stecker in die Kfz-Steckdose oder muss das professionell gemacht werden.Es gibt nur Videos wo die Blinken und nicht eingebaut werden.

Theoretisch kann man die Leitungen verlängern und einen Ziggi-Stecker drauf machen.

Hier gibts auch ein Einbauvideo (halt als Frontblitzer, das Prinzip ist aber großteils das selbe) https://www.youtube.com/watch?v=rQXCxmik2YU

Wenn man sich das Einbauen selbst nicht zutraut, einfach mal die nächste Werkstatt fragen.

Murdock 29.11.2016 23:33

Oder kann man die auch mit 2x 9V batterien betreiben? Also 18V Gleichspannung

Green 30.11.2016 05:01

Ja, geht auch
https://m.youtube.com/watch?v=5wAFWFPDF1A

Gruß
Stefan

RKLsammler 30.11.2016 07:02

Zitat:

Zitat von Murdock (Beitrag 300893)
Oder kann man die auch mit 2x 9V batterien betreiben? Also 18V Gleichspannung

Möglich wäre es, aber empfehlen würde ich es nicht. Ein 9V-Block hat meist eine relativ kleine Kapazität (ca. 600 mAh) und einen recht hohen Innenwiderstand. Ich würde eher zu 8-10 AA-Batterien in Serie greifen, die haben einfach mehr Saft. Und günstiger kommts obendrein.

Commander 30.11.2016 08:37

Oder gleich zwei 6 V Blockbatterien in Reihe.
Zwar nicht günstig, aber eine deutlich bessere Kapazität.

Wobei Bordspannung natürlich grundsätzlich die bessere Wahl ist.
Allerdings wäre man dann bei Störung der eigenen Bordelektrik auf der sicheren Seite, fällt mir gerade ein.
:kratz:

Und wenn man es so macht, dass die Leuchten auch auf dem Batteriekasten montiert werden können, hätte man sogar die Möglichkeit, die BST als Vorwarner zu nutzen.

Je mehr ich nachdenke, umso weniger abwegig scheint mir die Idee. :D

RKLsammler 30.11.2016 08:49

6V-Laternenbatterien sind eigentlich auch keine schlechte Idee, bekommt man im Baumarkt schon für 3-4 Eur. Der einzige Nachteil hier wäre die Größe...

Ich habe vor einiger Zeit für einen Freund zwei gelbe MS6 an ein kleines Kunststoffgehäuse gebaut, unten Magnete dran, innen zehn AA-Zellen. Er montiert die Box dann an überhängenden Lasten an seinem LKW. Wie lange ein Set Batterien hält kann ich so nicht sagen, aber er ist damit sehr zufrieden.
Und eine komplette Nachfüllung kostet z.B. beim Möbelschweden nur 2 Euro.

Eine Bestückung mit Akkus wäre natürlich auch denkbar...

Hella Rotafix 30.11.2016 08:54

Da würde ich lieber 18650er Akkus nehmen mit 3,7v. Die werden gerne in Taschenlampen und E-Zigaretten eingesetzt ;)

Murdock 30.11.2016 09:22

Addiert sich die Kapazität der Batterien in einer Reihenschaltung
oder war das nur bei Parallelschaltungen?

RKLsammler 30.11.2016 09:34

Zitat:

Zitat von Murdock (Beitrag 300904)
Addiert sich die Kapazität der Batterien in einer Reihenschaltung
oder war das nur bei Parallelschaltungen?

In Serie addieren sich die Spannungen, in Parallel die Kapazitäten.

gelöschter Benutzer 24 30.11.2016 23:06

...Bleigelakku 12V/7Ah :roll: den kann man sogar wieder aufladen, ehrlich :D

RKLsammler 01.12.2016 00:13

Zitat:

Zitat von Jan (Beitrag 300910)
...Bleigelakku 12V/7Ah :roll: den kann man sogar wieder aufladen, ehrlich :D

Der Begriff Energiedichte sagt dir nichts, oder?

Lou 01.12.2016 17:43

Naja, wenns was kompaktes werden soll sind Bleiakkus tatsächlich nix. Da Würde ich ich mit Akkus (AA, 18650 oder sogar genau passender Li-Ion/Li-Po) in einem Kunststoffgehäuße mit Magneten arbeiten. Kann man dann eben an nahezu jeder erdenklichen Stelle anbringen (erhöhten Punkt, anderes Fahrzeug, Leitplanke, ...). Wollte ich evtl. auch mal noch irgendwann bauen ^^
Meine Inpiration wäre sowas: http://sosi.myds.me/forum/showthread.php?t=22214

Bleiakku oder Laternenbatterien stell ich mir für eine Vorwarnleuchte ok vor. Wenn man da als Basis z.B. das Unterteil einer Bakenleuchte nimmt, ist da ja ausreichend Platz. Das hohe Gewicht ist in dem Fall sekundär und trägt zur Standsicherheit bei. Wobei ich in meiner Selbstkonstruktion zugegebenermaßen auch da nen Li-Po drin habe (kostet dann eben etwas mehr).

Der Feuerwehrler 16.12.2016 18:05

Hab mir die Hella BST als HWS gekauft und lasse sie demnächst in mein neues Auto einbauen. Ich finde mal das die Blitzer auf den ersten Eindruck doch mal ein gutes Bild abgeben.

Faffi1 25.01.2017 23:41

Kurze Frage zur Montage:

In der ABG heißt es "...die nur bei Bedarf innen oder außen am
Fahrzeug angebracht wird, oder als im Fahrzeug fest anzubringende Warnleuchte verwendet werden."

Zählt hinter dem Kühlergrill auch als "im" Fahrzeug?
Ich weiß, dass wir darüber schon einmal diskutiert haben, hat jemand, der die Blitzer hinter dem Kühlergrill montiert hat, in der Zwischenzeit schon Erfahrungen beim TÜV o.ä. sammeln können?

firefly 25.01.2017 23:48

Im Mai kann ich dir das beantworten. ;)

FlorianD 26.01.2017 01:04

Ich kenne wohl Jemanden, der seine sichtbar an der Front montiert hat - gab keine Probleme beim TÜV. Erwähnt oder angesprochen wurden sie vom Prüfer nicht.

Flo 26.01.2017 13:54

Zitat:

Zitat von FlorianD (Beitrag 302707)
Ich kenne wohl Jemanden, der seine sichtbar an der Front montiert hat - gab keine Probleme beim TÜV. Erwähnt oder angesprochen wurden sie vom Prüfer nicht.

Der hat's am Ende einfach für Tagfahrlicht gehalten :D

big daddy 26.01.2017 14:59

Zitat:

Zitat von Faffi1 (Beitrag 302704)
Kurze Frage zur Montage:

In der ABG heißt es "...die nur bei Bedarf innen oder außen am
Fahrzeug angebracht wird, oder als im Fahrzeug fest anzubringende Warnleuchte verwendet werden."

Zählt hinter dem Kühlergrill auch als "im" Fahrzeug?
Ich weiß, dass wir darüber schon einmal diskutiert haben, hat jemand, der die Blitzer hinter dem Kühlergrill montiert hat, in der Zwischenzeit schon Erfahrungen beim TÜV o.ä. sammeln können?

Ich habe sie hinter der Frontscheibe. Ich habe mal mit meinem TÜV diskutiert, für mich ist "im Fahrzeug" zB. hinter dem Kühlergrill, für meinen Prüfer ist "im Fahrzeug" die Fahrgastzelle!!!

Ist wahrscheinlich, eine große Auslegungssache, genauso wie er geschaut hat, was das an der Frontscheibe ist :D

Commander 26.01.2017 16:03

Also ist der Motor nach deren Definition auch außen am Fahrzeug? :kratz:

big daddy 26.01.2017 16:45

Zitat:

Zitat von Commander (Beitrag 302730)
Also ist der Motor nach deren Definition auch außen am Fahrzeug? :kratz:

Wie gesagt, was die Bedeutung "im Fahrzeug" ist. Im Fahrzeug, kann auch der Motorraum sein oder im Fahrzeug, kann die Fahrgastzelle sein :D

Das ganze BST und PH4 ist eine Grauzone, von der Beschreibung.

Ich habe 2 an der Heckscheibe, 2 an der Seitenscheiben (Kombi), 2 an der Frontscheibe :peace: und nun die Frage, was machen die an der Front und Seitenscheibe? Es steht kein Einbauort dabei, außer im Fahrzeug :D

Doku112 31.01.2017 07:56

Zitat:

Zitat von big daddy (Beitrag 302726)
Ich habe sie hinter der Frontscheibe. Ich habe mal mit meinem TÜV diskutiert, für mich ist "im Fahrzeug" zB. hinter dem Kühlergrill, für meinen Prüfer ist "im Fahrzeug" die Fahrgastzelle!!!

Ist wahrscheinlich, eine große Auslegungssache, genauso wie er geschaut hat, was das an der Frontscheibe ist :D

Gleich vorab: ich habe keine BST hinter dem Kühlergrill :)
Aber ich hatte mich auch mal mit dem Thema beschäftigt und irgendwo hier im Forum müsste ich dazu auch schon einmal meinen Senf dazugegeben haben :D
Ich habe mich dazu ebenfalls mit einem TÜV-Prüfer unterhalten. Er meinte "Außen am Fahrzeug ist all das, was an der Außenseite der Karosserie angebracht wird. Folglich ist alles hinter der Serienmäßigen Kontur innen."

Allerdings stellte er es auch in Frage, ob es Kühlergrills gibt, bei denen - unter Einhaltung der gesetzlichen Mindest- und Maximalhöhe - eine ungehinderte Abstrahlwirkung möglich ist.
Vom Nutzungszweck mal abgesehen.

Ich denke es ist wie so oft: 2 Prüfer mit insgesamt mindestens 3 Meinungen... :roll:

Medic 22.06.2020 23:36

Hoffentlich werde ich jetzt nicht gesteinigt weil der alte Thread jetzt wieder auftaucht http://sosi.myds.me/forum/images/smilies/kopfkratz.gif
Mich würde interessieren, ob es in den letzten drei Jahren hierzu neue Erkenntnisse gab.
Meine BST sind vorne im Kühlergrill so montiert, dass sie frei abstrahlen, aber nicht über die Kontur des Fahrzeugs hinausreichen. Also "innen".
Dem TÜV ist es bislang nie aufgefallen, allerdings sah sich die Polizei bislang zwei Mal zu einer spontanen "Allgemeinen Verkehrskontrolle" genötigt, nachdem sie eine Weile vor mir fuhren. Es wurde dann jeweils eingehend die Zulassungsurkunde studiert, die K-Nummer verglichen und alles war gut.

Das bedeutet natürlich nicht, dass man nicht auf TÜV-Prüfer oder Beamte treffen könnte, die da eine ganz andere Meinung zu haben.


Grüße
M.

big daddy 23.06.2020 14:18

Also ich habe meine vorne Hinter der Scheibe und an den Hinteren Seitenscheiben. Gab bis jetzt nie Probleme, hinter dem Kühlergrill hatte ich Probleme gehabt, da dies nicht zum Innenraum gehört.

greyman 29.09.2020 10:55

Habe mir die zur Sicherheit beim TÜV im Schein vom Motorrad eintragen lassen, kein Problem gewesen. Vorne, hinten und seitlich.


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