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Benötige Hilfe Zoll behält PA 300 Sirenen ein
Hallo Forum,
komme gerade vom Zoll und wollte meine PA 300 Sirenen abholen. Diese durfte ich dann direkt da lassen da laut Aussage des Zollbeamten "die Sirenen keinen CE-Kennzeichnung" haben. Dieses wird nun erstmal überprüft und kann etliche Wochen dauern und ob ich sie dann bekomme konnte mir auch keiner beantworten....:oh: Auf den Hinweis das diese für die private Balkensammlung sind konnte oder wollte der Beamte nicht drauf eingehen. Auf die Frage wie es denn mit Blaulichbalken aussieht die ich aus den USA kaufen würde wo ja bekanntlich auch keine CE-Kennzeichnung drauf steht kam die Antwort diese würden dann auch erst mal einbehalten....:tock: Was mach ich nun? Evtl jemand vom Zoll hier im Forum der mir weiterhelfen kann so das ich an meine Sirenen dran komme?? Höre ich jetzt zum erstenmal das die sowas machen... Ich bin gerade mal auf 180... :grrr: |
Mh...na das macht ja Hoffnung.
Meine müssten die nächsten Tage über den großen Teich kommen. Kann verstehen das du auf 180 bist... Bei welcher Zollstelle warst denn? |
Hauptzollamt Münster Zweigstelle Rheine...
normalerweise geht das auch so durch... meinen Lautsprecher aus den Staaten hab ich auch keine Probleme gehabt und der hat auch keine CE-Kennzeichnung....:grrr: |
Das habe ich ja auch noch nie gehört. Ist die Sirene neu gewesen oder gebraucht? Von nem Shop oder Privathändler?
Scheinst aber nicht alleine zu sein bei dem Thema. Wenn ich das richtig verfolge, wird da seit ein paar Tagen verstärkt kontrolliert: http://www.taschenlampen-forum.de/tl...e-zeichen.html http://www.nobikom.de/wbb2/thread.php?threadid=7880 http://www.it-recht-kanzlei.de/ce-ke...heinigung.html Hm. Halt uns da mal unbedingt auf dem Laufenden! |
Es handelt sich genau um 3 Sirenen (NOS) also quasi neu Zustand! Mit allen Kabeln etc. sahen aus wie frisch aus dem Karton genommen. Kommen von einem Privatmann. Habe ich über Elightbar gekauft. Das Zollamt ist das Hauptzollamt Münster Zweigstelle Rheine...
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sowas habe ich noch nie gehört.
Jeden Balken (insgesamt ca. 6 Stück) habe ich immer problemlos beim Zoll abgeholt. Auf Rückfrage habe ich angegeben, dass das Sammelobjekte sind, die ich restaurieren will. Die haben das dann unter Kfz Zubehör o.ä. verbucht. |
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http://sosi.myds.me/forum/member.php?u=478 ---------- Kurze Schlussfolgerung, die mir gerade noch eingefallen ist: Dann dürfte man ja gar keine Geräte mehr importieren, die vor der Einführung der CE-Kennzeichnung hergestellt worden sind. Denn solche Geräte haben erst recht keine solche Kennzeichnung drauf. Bin echt sehr sehr gespannt, was daraus wird. Allerdings nennt Wikipedia unter Geregelte Produktbereiche ohne CE-Kennzeichnung # Technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte (2001/95/EG), falls für eines dieser Produkte keine weitere Richtlinie mit Kennzeichnungspflicht gilt Vielleicht hilft das. |
Das klingt alles mal wieder typisch Deutsch! Bin ja gespannt was passiert wenn mein Container nächstes Jahr angelandet wird ...
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Kann denen doch eigentlich scheissegal sein ob da son doofes CE draufsteht oder nich. Du willst ja kein Gewerbe damit aufmachen oder die Sachen im grossen Stil verkaufen. Für dich als Privatperson sollte dich dar gar nicht gelten müssen. Ich denk ma da will sich jmd gaaaanz wichtig machen. Schlimm wie stupid und verbissen so manch einer sein kann. Zum Glück kennen mich die beim Zoll schon so gut, dass ich keine Probleme habe wenn ich was importiere. Ich gehöre ja zu den braven Bürgern die nichts illegales einführen wollen.
BTW ich hab ne Bekannte beim Münchner Zoll, ich frag die ma wenn ich se erreich |
Ein bekannter von mir hat kürzlich ein Funkgerät aus USA geholt, Motorola Gerät. Der Zoll hat es ihm nicht ausgehändigt, weil fehlende Zulassung für Deutschland. Da er es nur als Deko für sein Auto haben wollte, hat er es dann nach absprache mit Zoll und Regulierungsbehörde vor Ort unbrauchbar gemacht, dann hat er es bekommen.
---------- Als Nachtrag: Seit dem 01.05.2011 gibt es eine Importbeschränkung auf elektronische Geräte, hier insbesondere Funk- und Übertragungsgeräte. Diese müssen bei der Einfuhr in die EU mit einer CE-Prüfnummer versehen sein. Sonst ist die Einfuhr nicht zulässig. Für den unwissenden Privatmann keine Ausnahmen! Die zuständige Kontrollbehörde, im Falle von Funkgeräten die Bundesnetzagentur, hat nun zu prüfen, ob der Gegenstand trotzdem eingeführt werden darf, oder ins Bestimmungsland zurückgesendet oder vernichtet werden muss! |
Zitat:
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Erstmal Deutschland, dan die andere Ländern....
Bis jetzt noch keine importbeschrankungen /import limits für diese Geräte in Holland. Nur alles was ein wert hat mehr als 55 euro wird mit 19% mehrwertsteuer und 21 euro Verhandlungskosten verschwert. Sirenen und Funkgeräte also durch Holland kommen lassen! Von NL nach DE gibts kein kontrolle mehr, doch? |
Typisch Dtl. diese Bürohengste lassen sich auch immer wieder etwas neues einfallen. So ein Blödsinn. :tock:
Es ist dann also völlig egal welches Alter das Gerät hat welches ich importieren will? Ob aus den 60ern 80ern oder 90ern? Seit wann gibt es dieses CE Zeichen überhaupt? |
Jaja, das ist Deutschland.
Dieses blöde China-Export :D (CE)-Zeichen da... laut Wikipedia: Zitat:
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Danke für die Info Markus. ;)
Na dann bin ich ja mal gespannt was bei mir nächste oder übernächste Woche herauskommt. Ich bekomme eine Code 3 Sirene und einen Speaker dazu. Allerdings wird das ganze über YoParts abgewickelt, ich hoffe das Olli gute Kontake zum Zoll hat.... :kratz: Sollte man es denn jetzt lieber lassen Sachen selbst zu importieren? Was denkt ihr? |
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Ich hätte jetzt einfach ml vermutet, das wieder irgendjemand versucht,
gefälschte Elektrogeräte in Umlauf zu bringen. Auf denen ist ja bekanntlich auch kein CE Zeichen. Und jetzt hebt de rZoll erstmal alles auf was kein CE-Zeichen hat um dann sagen zu können das gehört dazu und das nicht. Ungeachtet der Tatsache das solche Lautsprecher ja nicht vom Normalverbraucher gekauft werden, da zählt nur die Anweisung das alles ohne CE erstmal liegenbleibt |
Ist doch absoluter wahnsinn das die Zoll bestimmen kann was du kaufen oder nicht kaufen dürf an gebrauchte electronische geräte oder whatever for that matter im Aussenland? Das bestimmts du doch noch immer selbst?
Wann du zum beispiel ein Sammler alte Funkgeräte bist, bestimmt die Zoll dann für dich du darfst kein Sammler mehr sein? Einfach wahnsin. Unglaublich, ich dachte hier in die Niederlande haben wir dumme Regeln aber dieser steht auf die 1e platz. |
Zitat:
Nun ist der Zollbeamte kein Fachmann für amerikanische Sirenen deshalb wird diese erstmal zurückgehalten bis alles geklärt ist. Man stelle sich mal eine nachgebaute Movia vor bei der der Nutzer dann eine gepfeffert bekommt das wäre böse. Wenn man nun wie im Beispiel alte Funkgeräte sammelt dann erkennt der Zoll durchaus wenn es sich um etwas altes handelt das noch kein CE haben kann oder etwas aus Armeebeständen dort ist ja auch kein CE Zeichen drauf. |
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Ich frage mich warum ausgerechnet das CE als ausschlaggebendes Einfuhrmerkmal gewählt wird. Schließlich ist die CE Pfrüfung freiwillig und wird wenn vom Hersteller selbst durchgeführt, bzw. der die Herstellung nach CE Vorgaben bestätigt. Also als Qualitätssiegel nicht ausschlaggebend, da nicht unabhängig geprüft. Auch durch die ganzen China Produkte die CE als China Export deklarieren aber das gleiche Logo auf ihren Waren anbringen ;)
Dirk: Evtl bringt es was , wenn das Produktionsalter der PA300 vor 1985 liegt ( gab es die da schon? ) denn das CE Kennzeichen wurde erst dort eingeführt im Umkehrschluss könnte dann eine solche Sirene, auch wenn sie die nach CE Normen hergestellt werden sollte, garkeins tragen. |
Hatte denen auch versucht zu erklären das das für meine Sammlung ist und die Sachen auch nicht in Verkehr gebracht werden... aber neee... wollten sie nicht drauf eingehen.... doof..
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Und was passiert jetzt mit dem PA 300, wenn die Prüfung negativ ist ?
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Wenn der Zoll gnädig ist, vielleicht betriebsuntauglich machen. Aber das kann man sich meiner Meinung dann auch sparen. Mich wundert nur das hier anscheinend mal wieder eine Zollstelle strenger ist als die andere, denn warum sonst hat Paul seine Jetstream Lightbar ohne Probleme durch den Zoll bekommen. Da wird das importieren dann zum russischen Roulette... :grrr: |
So, ich hab 2 eher ungute Neuigkeiten:
1. Bezüglich der CE Kennzeichnung: 2. Bekannter vom Zoll sagt: "Das einzige was er tun kann ist um ein gutachten beim tüv bitten,damit die abklären ob das gerät den anforderung "hier genügt,er meinte aber auch das wäre sicher nicht billig Versuch einfach auch armen Sammler zu machen und sag das wären sehr seltne Sammlerstücke und du nimmst die eh nicht in Betrieb. Hätt ich das eher gewusst hätten wir das über meine Adresse, bzw meinen Zoll laufen lassen. Die sind da sehr kulant, bzw mit denen kann man auch reden |
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Die Typengenehmigungsnummer lautet: e4*72/245*95/54*0695*00 Das müßte doch eigentlich reichen für den Zoll, oder? Würde die PDF hier gerne hochladen weiß nur nicht ob sowas möglich ist...:frage: |
ich hab heute morgen mal das Hauptzollamt im saarland angerufen, die wollen mich zurückrufen, aber von einer änderung der Einfuhrbestimmung ist denen nix bekannt, zumindest gewesen.... Hoffe ich hab keine schlafenenden Hunde geweckt ;)
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Sollte ausreichen für den Zoll. Ruf an und frag nach
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Basis für die geforderte CE Kennzeichnung ist die EG-Konformitätserklärung, in der bestätigt wird, dass das technische Gerät die entsprechend relevanten EU-Vorschriften erfüllt.
Da es sich um ein technisches Gerät zum festen Einbau in Fahrzeuge handelt, greift die sog. E-Kennzeichenpflicht, d.h. das Gerät darf nur in Fahrzeuge eingebaut werden, wenn diese E-Zulassung erfolgt ist, ansonsten müsste eigens ein Gutachten dafür erstellt werden. Das bedeutet für Dich im Umkehrschluß, dass durch die e4 Typgenehmigung die innerhalb der EU geltenden Vorschriften nachgewiesener Weise eingehalten wurden und einer Einfuhr in den EU-Raum auch nichts entgegen steht. Wie sollte sonst auch das Gerät innerhalb der EU eine Zulassung erfahren haben, wenn es nicht eingeführt werden darf? Rein formell ersetzt allerdings die e4 EG-Prüfnummer nicht die EG-Konformitätserklärung, da diese nur durch den Hersteller ausgestellt werden kann... |
Was für ein Bürokratenkram... Irgendwann ersticken wir an diesen ganzen E Zeugs, Paragraphen, Nummern und Vorschriften. :tock:
@Dirk: Wie bist du darauf gekommen das die dir so eine e Genehmigung zur Verfügung stellen können? |
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Da könnte ich Dir noch viel mehr erzählen! So ist der Versand eines Handys eigentlich ein Gefahrguttransport, der nur Dank einer Ausnahmegenehmigung zulässig ist! :tock:
Es würde mich auch interessieren, ob sich irgendein chinesischer Hersteller schon jemals Gedanken über die EU-Batterienrücknahmeverordnung nen Kopf gemacht hat... :roll: |
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Nö, wir stellen elektronische Geräte für die Automobilindustrie her und müssen uns an eben jene Vorschriften halten, schließlich produzieren wir in Deutschland und nicht in China... :roll:
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*OFFTOPIC on*
Obwohl mittlerweile China den Spieß umdreht. Vorher gaben die anderen Industrieländer den Ton in Form von DIN´s, EN´s und ähnlichen Vorgaben an. China will in Zukunft eigene Normen rausgeben und die für allgemein gültig betrachten... *OFFTOPIC off* |
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