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Welche ist besser im Straßenverkehr zu erkennen ->Movia D LED
Tag,
ich erwäge den Kauf einer Movia D LED und wollte fragen welche besser im Straßenverkehr zu erkennen ist, da sie nicht in meine Sammlung soll sondern wirklich eingesetzt wird. Also was meint ihr welche erkennt man besser die Blaue Haube/Blauer Sockel oder die schwarzer Sockel/weisse Haube? |
Zitat:
Soll sie auch ausgeschaltet als Blaulicht zu erkennen sein? Dann scheidet die weiße Haube aus. Kenne einige Polizisten, die sich über die weiße Haube sehr ärgern. |
und warum ärgern die sich drüber...ich mein wenn man als zivile Streife rumgurkt hat man das Ding doch eh nicht dauerhaft ausgeschaltet drauf
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Wenn du deinen Zivilwagen aber ungünstig abstellst (in dem z.B. ein Gehweg blockiert wird, es sich um einen kostenpflichtigen Parkplatz handelt, usw.) und das Blaulicht (ausgeschaltete versteht sich) aufs Amaturenbrett stellst erkennt der Bürger oder die vorbeikommende Politesse "Aha! Das ist ein Einsatzfahrzeug und es hat seine Grund dass es hier so steht, wie es steht."
Mit einem "weißen Blaulicht" ist diese Zuordnung schon schwieriger. :idee: Und selbst die wenigsten BOSler wissen, dass es die Movia D LED nur als "Blaulicht" gibt und dann auch noch mit weißer Haube wo nur blaues Licht rauskommen kann. ;) Woher soll es dann der gemeine Bürger wissen?! |
treffendes Argument nur würde kein Zivilpolizist das Blaulicht aufs Amaturenbrett stellen um sich als Polizist zu kennzeichnen...dann wäre die Karre und vllt auch der Fahrer "verbrannt"
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Glaube mir - das wird gemacht.
Nicht bei Observationsfahrzeugen, aber im normalen Tagesgeschäft wird das so gehandhabt oder man legt die Kelle raus. |
...habe ich schon oft gesehen, dass die MOVIA-D auf die Schalttafeln gestellt wurde, als der Zivilwagen in der Fußgängerzone stand. Oder Anhaltestab.
Ist ja auch egal. Für welches Fahrzeug soll die MOVIA-D LED sein? Ob klare Haube oder blaue Haube muss der Käufer selbst entscheiden. Da gibt es keine Unterschiede, welche besser oder schlechter ist. Ich persönlich würde eine schwarz/weiße nehmen und mir eine blaue Lichthaube draufmachen. |
Ich finde Blaue sowieso schöner, da man gleich das Einsatzfahrzeug erkennt und nicht so ein "weißes Licht" auf dem Auto steht.
(Das gleiche gilt bei mir auch für Balken!) |
Zitat:
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Bei uns liegen immer die Kellen auf dem Armaturenbrett..... Deswegen habe ich auch eine im auto:D
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Auch wenn durch die LED-Technik die Verwendung farbloser Hauben möglich ist, bieten eingefärbte Hauben immernoch einen besseren Hell/Dunkel Kontrast.
Das ist zumindest der subjektive Eindruck, den ich gewonnen habe. Ich kann in diesem Zusammenhang allerdings nur für gelb sprechen, wie es bei blau aussieht kann ich nicht beurteilen. |
Naja also ich sehe die Sache mal so, bei der Polizei ist es eigentlich egal welche Farbe das Ding hat die dürfen sowieso ob mit oder ohne Blaulicht von ihren personenbezogenen Sonderrechten gebrauch machen. Aber als Präsensmerkmal natürlich gut.
Ich weiß nicht wofür die Leuchte sein soll doch wenn es Rettungsdienst, Notarzt Feuerwehr ect. sein soll stellt sich die Frage sowieos nicht wirklich da diese Fahreuge nur mit eingeschaltetr Kennleuchte von Sonderrechten gebrauch machen dürfen. Also ist der Feuerwehrkommandant oder Notarzt im Einsatz und parkt auf dem Gehweg, muss er die Kennleuchte sowieos an lassen ansonsten ist es ein Fahrzeug wie jedes andere und bekommt eine Strafe. |
Das stimmt so nicht. Die Sonderrechte bestehen bei Feuerwehr und Rettungsdienst genau wie bei der Polizei - lediglich beim Rettungsdienst sind sie fahrzeuggebunden. Den Einsatz einer blauen Kennleuchte bedarf es zur Wahrnehmung von Sonderrechten grundsätzlich nicht.
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Zitat:
In der Fahrschule wird einem hier beigebracht Blaulicht an =Sonderrechte Blaulicht aus = nomrales Fahrzeug Blaulicht kaputt=Einsatzfahrt beendet. |
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....genau, da steht doch alles :roll: :D
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Blaulicht muss im ausgeschaltetem Zustand auch als Blaulicht zu erkennen sein. Ist meine Meinung
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Da wäre allerdings die Frage: wozu?
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Dass blaues licht zur Warnung eingesetzt wird und nicht zur Bekanntmachung eines Einsatzes. Bei uns stehen die RTWs auch immer meistens nur mit Warnblinker am Straßenrand.
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Das es zur Wahrnehmung von Sonderrechten weder Licht noch Ton bedarf.
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Zitat:
§35 (5a) Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden. dazu dann §38 (1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten. Es ordnet an: "Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen". (2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden. Da stehst: Der Rettungsdienst hat Sonderrechte wenn höchste Eile geboten ist oder etwas abgesichert werden muss! In allen anderen Fällen nicht und in allen anderen Fällen darf auch das Blaulicht nicht eingeschaltet werden. Von vielen Leuten wird das mit dem Blaulicht dem Sondersigan den Sonder und Wegerechten nicht richtig verstanden und häufig falsch gemacht. |
Moin,
nicht sauer sein, aber Du schreibst in Deinen eigenen Beitrag Deine eigenen Fehler. Falsch ist Deine Ausage: Zitat:
Zitat:
Also nicht verwechseln... Ciao Michael |
Zitat:
Ich weiß dass die Sonderrechte im Rettungsdienst Fahrzeugbezogen sind und nicht nur das, sie sind auch noch Einsatzbezogen. Der Rettungsdienst oder sagen wir besser die FAHRZEUGE des Rettungsdiensts haben im Einsatzfall unter Einsatz der Licht und Tonsignalanlagen alle Sonder- und Wegerechte bzw. im Einsatzfall gilt die StVO nicht. |
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