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Cop 06.02.2022 15:42

LM500 Erloschene Zulassung
 
Hallo Leute,

vor einiger Zeit ist mal die Zulassung der "alten" LM500 erloschen, weil die Magnete nicht ausreichend stark waren.

Jetzt gibt es bei BLV die neue Version mit stärkeren Magneten und einer neuen Zulassung.
Nun zu meiner Frage: Besteht die Möglichkeit die Anlage selbstständig mit Umbausatz umzurüsten und dadurch die Zulassung zu bekommen?

Grüße

Jango112 06.02.2022 16:09

Meines Wissens nach waren nicht die Magneten das Problem, sondern der Lautsprecher.
Zulassungskonform hätte die alte Ausführung einen zweiten benötigt.

Blaulicht05 06.02.2022 21:02

Richtig, die verbaute Sondersignalanlage hatte eine Zulassung mit zwei Lautsprechern. In der LM-500 war nur ein Lautsprecher verbaut, daher war die Signalanlage so nicht zugelassen.

Cop 06.02.2022 22:47

Ah, gut zu wissen :) Danke für den Hinweis!

trachti 07.03.2022 14:23

Heute kam eine Mail von Rauwers hierzu:

RÜCKRUF - Mobile Sondersignalanlage LM500


Sehr geehrte Damen und Herren,



in Bezug auf die neue, überarbeitete und vom deutschen Kraftfahrtbundesamt zugelassene, mobile Sondersignalanlage LM500 möchten wir nochmals darauf hinweisen, dass die „alte“ Version mit Z.-Nr.: W25034 (Ref. 2003049G – dt. Sirenenton und 2003022G) nicht mehr im deutschen Straßenverkehr genutzt werden darf und keine Zulassung hat.



Sollten Sie oder Ihre Kunden noch alte Modelle in Gebrauch oder Bestand haben, bittet das KBA um unmittelbare Rücksendung, direkt an die Rauwers GmbH. Zu diesen Anlagen erhalten Sie auf Wunsch eine Gutschrift entsprechend der Nutzungsdauer des Modells oder ein Austausch erfolgt auf Verrechnung!

Auch bei z.B. defekten, verschwundenen oder ohne Information weiter gegebene Anlagen, bittet das KBA um eine kurze Nachricht, direkt an die RAUWERS GMBH!



Bitte leiten Sie diese Information auch an Ihre Kunden weiter!



Vielen Dank für Ihre Zusammenarbeit!





Mit freundlichen Grüßen

Ihr RAUWERS TEAM


Rauwers GmbH
Wilhelmstrasse 41
57610 Altenkirchen – Germany
www.rauwers-gmbh.de
info@rauwers.de
Mobile:
Tel: +49 2681 950 98 90
Fax: +49 2681 950 98 91

Cop 07.03.2022 15:52

Danke, die Mail haben wir auch bekommen :) haben auch schon eine neue geordert.

Doug 07.03.2022 16:41

OK. Die Teile haben und hatten nie eine Zulassung, das ist nun vermutlich bis in den letzten Landkreis durchgesickert und alle nach der Verfügung des KBA stillgelegt und aus dem Verkehr gezogen. Aber warum versucht Rauwers nun möglichst alle Anlagen auch wieder einzusammeln?

Blaulicht05 07.03.2022 18:05

Vielleicht um das Vertrauen der Kunden nicht zu verlieren oder zurückzugewinnen.

Patrik Faber 07.03.2022 18:13

Der Flurfunk berichtet, ein altes/neues Problem mit dem KBA.

Green 07.03.2022 18:52

Wahrscheinlich auch, um aus alten Anlagen neue zu machen. So rechnet sich das auch mit der Inzahlungnahme

Gesendet von meinem Pixel 5 mit Tapatalk

WernerG 07.03.2022 18:54

Gab es da eigentlich mal Infos, warum die nicht KBA-Konform war/ist? Oder hab‘sch da was überlesen?


Gesendet von iPad mit Tapatalk

Patrik Faber 07.03.2022 20:09

Zitat:

Zitat von Green (Beitrag 325792)
Wahrscheinlich auch, um aus alten Anlagen neue zu machen. So rechnet sich das auch mit der Inzahlungnahme

Gesendet von meinem Pixel 5 mit Tapatalk

Das war auch mein erster Gedanke, aber in der Email war in CC eine Emailadresse vom KBA aufgeführt

Patrik Faber 07.03.2022 20:09

Zitat:

Zitat von WernerG (Beitrag 325793)
Gab es da eigentlich mal Infos, warum die nicht KBA-Konform war/ist? Oder hab‘sch da was überlesen?


Gesendet von iPad mit Tapatalk

Die Magnete und die Lautstärke der Anlage

Green Beret 08.03.2022 07:10

Hier der Link aus dem CIRS Bayern mit einem der Schreiben von der KBA.

https://www.cirs.bayern/images/Info_...ama_LM_500.pdf

Doug 08.03.2022 09:51

Zitat:

Zitat von Patrik Faber (Beitrag 325791)
Der Flurfunk berichtet, ein altes/neues Problem mit dem KBA.

Soll heißen die neue Anlage ist auch nicht KBA-konform? 😂

Blaulicht 08.03.2022 17:04

Zitat:

Zitat von Doug (Beitrag 325806)
Soll heißen die neue Anlage ist auch nicht KBA-konform? 😂

Laut Rauwer ist die neue zuläassig weil anderes Tonsystem

Patrik Faber 08.03.2022 17:53

Zitat:

Zitat von Doug (Beitrag 325806)
Soll heißen die neue Anlage ist auch nicht KBA-konform? 😂

Zitat:

Zitat von Blaulicht (Beitrag 325811)
Laut Rauwer ist die neue zuläassig weil anderes Tonsystem



Nein nein, bei der neuen gibt es kein Problem. Es geht immer noch um die erste Version.

elliott 12.03.2022 22:28

Zitat:

Zitat von Doug (Beitrag 325788)
[...]Aber warum versucht Rauwers nun möglichst alle Anlagen auch wieder einzusammeln?

Zitat:

Zitat von Patrik Faber (Beitrag 325791)
Der Flurfunk berichtet, ein altes/neues Problem mit dem KBA.

Ich habe da so eine Vermutung. Muss aber betonen, dass es tatsächlich nur eine Vermutung ist:

Rauwers hat ein zulassungspflichtiges Bauteil in Verkehr gebracht und es war sogar eine Kennzeichnung drauf, nur passte die nicht zu der Kombination, wie das Endgerät zusammengestellt war.

Also hatte es keine gültige Kennzeichnung.

Da fällt mir der §22a StVZO ein. Der beschreibt, was alles zulassungspflichtig ist. Unter anderem auch "Warneinrichtungen mit einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenz – Einsatzhorn – (§ 55 Absatz 3)" und "Warnleuchten für blaues Blinklicht (§ 52 Absatz 3)".

In Absatz 2 ist passender Weise direkt die dazugehörige Verbotsklausel, dass alles andere nichtmals angeboten werden darf:
Zitat:

"(2) Fahrzeugteile, die in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen, dürfen zur Verwendung im Geltungsbereich dieser Verordnung nur feilgeboten, veräußert, erworben oder verwendet werden, wenn sie mit einem amtlich vorgeschriebenen und zugeteilten Prüfzeichen gekennzeichnet sind. Die Ausgestaltung der Prüfzeichen und das Verfahren bestimmt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur; insoweit gilt die Fahrzeugteileverordnung vom 12. August 1998 (BGBl. I S. 2142)."
Hier liegt also mindestens schonmal eine Ordnungswidrigkeit vor, und so ein Bußgeld bemisst sich nicht selten an Umfang des Verstoßes und der Bereitschaft des Handelnden, den "Schaden" zu begrenzen.

Ich persönlich würde übrigens einen Teufel tun und denen die alten Anlagen zurück schicken und ne Neue zum Neupreis gegen Verrechnung des "gebrauchten" Gerätes abzukaufen....tut bei VW mit dem Schummeldiesel ja auch keiner...

Patrik Faber 13.03.2022 00:27

Alles weniger heiß als vermutet oder der Flurfunk berichtet.

Das KBA will einen %-Satz von den in D verkauften Anlagen sehen bzw.
wissen, was mit den passiert ist. Wenn das erfüllt ist, kann - so vermute
ich - der Fall abgeschlossen werden.


Zitat:

Zitat von elliott (Beitrag 325866)
Ich persönlich würde übrigens einen Teufel tun und denen die alten Anlagen zurück schicken und ne Neue zum Neupreis gegen Verrechnung des "gebrauchten" Gerätes abzukaufen....tut bei VW mit dem Schummeldiesel ja auch keiner...

Du hast aber schon die Email gelesen? Du wirst nicht gezwungen, Deine
Anlage zu verkaufen, sie bieten dem Käufer / der Käuferin den Rückkauf an.
Wenn Du nicht willst, dann ist das so.

Aber nicht jedes Rückkauf Angebot ist schlecht. Zudem besteht keine
Verpflichtung, eine neue LM500 oder einen anderen Artikel zu nehmen. Geld zurück gibts auch.

Weil ich ja hin und wieder ein freundlicher Mensch bin, habe ich diesen Absatz
befolgt und mitgeteilt, dass meine Anlage a) jetzt in Schweden zuhause ist
und b) nicht mehr in Verkehr gebracht wird. Rückmeldung kam binnen 15min.
OK, Kein Problem, Danke für die Info.

Zitat:

Auch bei z.B. defekten, verschwundenen oder ohne Information weiter gegebene Anlagen, bittet das KBA um eine kurze Nachricht, direkt an die RAUWERS GMBH!

Green 08.01.2024 18:50

Müsste nicht auch bei den Mini-Phoenix Balken ein Rückruf erfolgen? Da ist oft auch nur eine SCS1000 drin.


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