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Funkstation112 14.04.2011 12:57

DBS 3000 LED | DB-Notfallmanagement
 
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Habe heute ein Fahrzeug des DB-Notfallmanagement gesehen.

Sind das Offizielle Erweiterungen des DBS direkt von Hänsch, oder hat das der Ausbauer gemacht?

Nach hinten könnten die Nanos als RWS dienen und die LEDs als ASW.
Vorne auch wieder ASW und Weitblitz.

Ist die Blende klares Plexiglas mit Roter Folie?

Ansich finde ich das gute Stück recht Schick:oh:
Für Aufnahmen des ganzen Fahrzeuges hat die zeit leider nicht gereicht:( Vorne waren noch Nanos als Frontblitzer dran.

Philipp 14.04.2011 13:35

Interessante Konstellation! Es sieht nach rot beklebtem Plexiglas aus!

SebastianFwS 14.04.2011 13:53

Hmmm...

mal ganz davon ab, dass ich nicht so ganz die Notwendigkeit einer SoSi bei der Bahn nachvollziehen kann, finde ich die LED- Arbeitsscheinwerfer dämlich.


Sebastian

Philipp 14.04.2011 14:11

http://www.youtube.com/watch?v=e_ZuetfXy_k
Hier ist der Balken im Betrieb zu sehen!

Kleiner 14.04.2011 14:52

Zitat:

Zitat von SebastianFwS (Beitrag 177245)
Hmmm...

mal ganz davon ab, dass ich nicht so ganz die Notwendigkeit einer SoSi bei der Bahn nachvollziehen kann, finde ich die LED- Arbeitsscheinwerfer dämlich.


Sebastian

die Notwendigkeit der SoSis bei den Notfallmanagern sehe ich deutlich gegeben, da der Notfallmanager die Stromlosigkeit und die Erdung der Oberleitung feststellt, außerdem Einsatzleiter der DB vor Ort ist, außer dem Fachberater in der Einsatzleitung.

----------

hier nochmals mit eingeschaltetem Powerblitz:

http://www.youtube.com/watch?v=v1bGm...eature=related

SebastianFwS 14.04.2011 14:57

Zitat:

Zitat von Kleiner (Beitrag 177250)
die Notwendigkeit der SoSis bei den Notfallmanagern sehe ich deutlich gegeben, da der Notfallmanager die Stromlosigkeit und die Erdung der Oberleitung feststellt, außerdem Einsatzleiter der DB vor Ort ist, außer dem Fachberater in der Einsatzleitung.


Jaaa klar, sehe ich auch so.

Es war ein klein wenig Sarkasmus in dem Text.
a) sieht das Gesetz Blaulicht nur bei "UNfallhilfswagen" vor.
b) habe ich schon mehrfach (3-4 Mal) die Erfahrung gemacht, dass die trotz BlauHorn über ´ne Stunde brauchen. Da sind ´se ja mit dem Zug schneller *lachTot*

Chroffer 14.04.2011 17:49

Wo siehst du keine rechtliche Grundlage für Blaulicht bei den Notfallmanagern der Deutschen Bahn AG?

Der §38 (1) der StVo sagt folgendes:

Zitat:

(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.
Der Notfallmanager kommt zum Einsatz wenn eine Eisenbahnstrecke durch einen Unfall oder ähnliches betroffen ist. Dabei geht es oftmals um Menschenleben und eigentlich immer um bedeutende Sachwerte. Also ein klarer Fall der eine Sondersignalanlage rechtfertigt. Da braucht man gar nicht lange drüber diskutieren.

SebastianFwS 14.04.2011 18:21

Zitat:

Zitat von Chroffer (Beitrag 177278)
Wo siehst du keine rechtliche Grundlage für Blaulicht bei den Notfallmanagern der Deutschen Bahn AG?

Der §38 (1) der StVo sagt folgendes:



Der Notfallmanager kommt zum Einsatz wenn eine Eisenbahnstrecke durch einen Unfall oder ähnliches betroffen ist. Dabei geht es oftmals um Menschenleben und eigentlich immer um bedeutende Sachwerte. Also ein klarer Fall der eine Sondersignalanlage rechtfertigt. Da braucht man gar nicht lange drüber diskutieren.


Bitte entschuldige wenn ich das so sage, aber das ist Quatsch.

Die StVO regelt das VERHALTEN im Straßenverkehr. Der von Dir zitierte Paragraph gibt vor, wann man die SoSi benutzen darf.
Voraussetzung dafür ist aber, dass man eine am Fahrzeug haben darf. Und Wer eben ganau das darf, regelt die StVZO. Und die besagt folgendes:

Mit einer oder mehreren Kennleuchten für blaues Blinklicht (Rundumlicht) dürfen ausgerüstet sein
1.
Kraftfahrzeuge, die dem Vollzugsdienst der Polizei, der Militärpolizei, der Bundespolizei oder des Zolldienstes dienen, insbesondere Kommando-, Streifen-, Mannschaftstransport-, Verkehrsunfall-, Mordkommissionsfahrzeuge,
2.
Einsatz- und Kommando-Kraftfahrzeuge der Feuerwehren und der anderen Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes,
3.
Kraftfahrzeuge, die nach dem Fahrzeugschein als Unfallhilfswagen öffentlicher Verkehrsbetriebe mit spurgeführten Fahrzeugen, einschließlich Oberleitungsomnibussen, anerkannt sind,
4.
Kraftfahrzeuge des Rettungsdienstes, die für Krankentransport oder Notfallrettung besonders eingerichtet und nach dem Fahrzeugschein als Krankenkraftwagen anerkannt sind.


Die deutsche Bahn fällt damit unter Punkt 3. Von daher habe ich meine Bedenken sehr ungünstig beschrieben. Die Frage ist, was ist ein "Unfallhilfswagen"?

Nicht persönlich nehmen,

Sebastian

Philipp 14.04.2011 18:24

Zitat:

Zitat von SebastianFwS (Beitrag 177285)
Aber was ist ein "Unfallhilfswagen"?


Nicht verzagen, google fragen!
http://de.wikipedia.org/wiki/Unfallhilfswagen
:idee:

fritz graupe 14.04.2011 18:26

Zitat:

Zitat von SebastianFwS (Beitrag 177285)
Die Frage ist, was ist ein "Unfallhilfswagen"?

Hmmmmmmm. :kratz:
:idee: http://bos-fahrzeuge.info/einsatzfah...fallhilfswagen

SebastianFwS 14.04.2011 18:26

Aha.... Ein Schraubendreher reicht also notfalls?

-> Habe meinen Post mal geändert, damit verständlicher.

Philipp 14.04.2011 18:27

Zitat:

Zitat von SebastianFwS (Beitrag 177288)
Aha.... Ein Schraubendreher reicht also notfalls?

-> Habe meinen Post mal geändert, damit verständlicher.

:D Schraubendreher ? Ich stehe aufm Schlauch!:kratz:

fritz graupe 14.04.2011 18:28

Zitat:

Zitat von SebastianFwS (Beitrag 177288)
Aha.... Ein Schraubendreher reicht also notfalls?

Ein bisschen oversized für einen Schraubendreher. :D

http://bos-fahrzeuge.info/einsatzfah...allhilfsdienst

Chroffer 14.04.2011 18:30

Zitat:

Zitat von SebastianFwS (Beitrag 177288)
Aha.... Ein Schraubendreher reicht also notfalls?

-> Habe meinen Post mal geändert, damit verständlicher.

Darüber wie ein Unfallhilfswagen aussehen muss gibt es meine ich irgendwo auch eine Vorschrift. Für Pannenhilfsfahrzeuge gibt es doch auch irgendwo eine Aufstellung wie der Beladen sein muss. Der Notfallamanger ist aber vor allem ein Techniker mit dem nötigen Wissen zum Erden einer Oberleitung. Das nötige Material liegt ja bei den Feuerwehren, darf aber nur in Rücksprache mit dem Notfallmanager eingesetzt werden.

SebastianFwS 14.04.2011 18:30

Zitat:

Zitat von Patrik Faber (Beitrag 177289)
:kratz: und wo ist der Fehler von Chroffer :kratz:

Er schreibt doch nur warum er sie verwendet und du schreibst, dass er sie verwenden darf ;)

Es war die Zitierte Stelle, welche zur Erlaubnis nichts passte.

-> Wegen dem Schraubendreher: Bezog sich auf Wiki. Unfallhilfswagen ist, zumindest da, nicht sehr eng gefasst :D

PS: Ist mir unterm Strich auch wumpe. Wollte nur mal wieder etwas aufmüpfig sein. Sind vielleicht Vorboten des bevorstehenden Oster- Familien- Horrors :kratz:

Philipp 14.04.2011 18:33

Zitat:

Zitat von SebastianFwS (Beitrag 177293)
-> Wegen dem Schraubendreher: Bezog sich auf Wiki. Unfallhilfswagen ist, zumindest da, nicht sehr eng gefasst :D

:idee:Ah! Ok, jetzt habe ich verstanden was du meinst!:D

Blaulicht05 14.04.2011 23:15

Viel schicker als die RTK5...;)


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