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-   -   RTK4 nicht eingetragen (https://sosi.myds.me/forum/showthread.php?t=13591)

Doku112 18.12.2010 23:02

RTK4 nicht eingetragen
 
Bei der Überschrift werden gleich einige wieder was gaaaaaaanz schlimmes von mir denken.

Aber lasst mich bitte erst kurz die Geschichte erklären:

Zu meinem Vater habe ich einmal gesagt "Ich würde gern mal ein Fahrzeug als Feuerwehrfahrzeug ausbauen. Nur um meine Kreativität auszuleben. Oder ein älters Feuerwehrfahrzeug wieder neu aufpeppen mit neuer Sondersignalanlage und neuer Folierung."
Ja das war ein Traum. Ich wöllte vieles umbauen aber so dass alles trotzdem TÜV-gerecht ist. Da würde mich das Endergebniss noch stolzer machen. Wobei ich dieses Fahrzeug wohl nie zulassen würde außer es wird dann am Ende wieder verkauft.

Nun kann der Traum wahr werden...
Heute, zum 17. Geburtstag, gab es den Autoschlüssel für einen alten VW-Passat KdoW/ELW.
Nun kann ich meine Kreativität und mein Handwerk daran auslassen. Vieleicht wird es dann irgendwann weiterverkauft oder auch nicht...

Andere nehmen Drogen, ich baue ein Fahrzeug neu aus...


Nun zu meiner eigentlichen Frage:
Ich studiere grad die Fahrzeugpapiere. Das Fahrzeug hat eine RTK4 verbaut. In den Papieren ist diese allerdings überhaupt nicht eingetragen. Kann das sein? Ich war der Meinung diese muss immer drin stehen. Oder reicht die Ausführung "Sonder-KFZ Feuerwehrfahrzeug" aus?
Ich wollte wissen wie das eingetragen ist um zu schauen ob man Problemlos die RTK4 gegen eine RTK6 tauschen kann oder nicht. Das kommt ja immer darauf an wie es eingetragen ist.
Das Fahrzeug war gute zehn Jahre im Feuerwehrdienst somit kann ich mir eigentlich nicht erklären warum diese Anlage nicht eingetragen ist.
Wie (bzw. ob überhaupt) muss die RTK4 denn also in den Fahrzeugpapieren aufgeführt sein?

NeusserSosimann 18.12.2010 23:08

Ich finde die Idee gut solange du da nicht mit rum fährst. ;)
Habe so etwas auch mal vor, weil ich ein bekennender Hobbyausbauer bin :D!!!
Im Fahrzeugschein müsste nur Sonderkfz stehen aber nichts vom genauen Typ der Signalanlage:kratz:.

chspandl 18.12.2010 23:12

Ich meine das zumindest, sofern die RTK fest verbaut ist, die neue Fahrzeughöhe eingetragen werden muss.

GinTonic 18.12.2010 23:12

Zitat:

Zitat von Doku112 (Beitrag 159881)
Ich war der Meinung diese muss immer drin stehen. Oder reicht die Ausführung "Sonder-KFZ Feuerwehrfahrzeug" aus?

Möchtest du die kurze Version, oder die lange?

Die Kurze gebe ich dir direkt mal:

Ja es reicht! Es muss nur die neue Höhe geändert werden.
In Deutschland ist ja, wie bekannt, nicht immer alles koscher: Wurde das Fahrzeug in Eigenregie ausgebaut, so wird das schon mal gerne vergessen.

Bei einem Ausbauer würde ich auf schlampigkeit oder Kostenbremse tippen. Dann sollte man allerdings überlegen, ob man da nochmal was machen lässt.

Doku112 18.12.2010 23:26

Zitat:

Zitat von NeusserSosimann (Beitrag 159882)
Ich finde die Idee gut solange du da nicht mit rum fährst. ;)
Habe so etwas auch mal vor, weil ich ein bekennender Hobbyausbauer bin :D!!!
Im Fahrzeugschein müsste nur Sonderkfz stehen aber nichts vom genauen Typ der Signalanlage:kratz:.

Nö, rumfahren kommt da für mich nicht in Frage. Kann es als Privatperson ja nicht zulassen. Aber vieleicht verkaufe ich es wieder wenn es fertig ist weil ich das nächste Ausbauen möchte. Gerade wegen eventuellem weiterverkaufen möchte ich dass alles TÜV-gerecht ist.

Zitat:

Zitat von chspandl
Ich meine das zumindest, sofern die RTK fest verbaut ist, die neue Fahrzeughöhe eingetragen werden muss.

Unter "Bemerkungen" im Fahrzeugschein steht nur die neue Höhe inklusive Dachreling...
Zitat:

Zitat von GinTonic
Ja es reicht! Es muss nur die neue Höhe geändert werden.
In Deutschland ist ja, wie bekannt, nicht immer alles koscher: Wurde das Fahrzeug in Eigenregie ausgebaut, so wird das schon mal gerne vergessen.

Bei einem Ausbauer würde ich auf schlampigkeit oder Kostenbremse tippen. Dann sollte man allerdings überlegen, ob man da nochmal was machen lässt.

Laut Fahrzeugbrief war das Fahrzeug erst ein Privatwagen und wurde von der Feuerwehr dann gebraucht gekauft und umgebaut.
Kann ich somit die RTK4 in eine RTK6 ändern ohne TÜV-Gutachten da "Sonder-KFZ Feuerwehrfahrzeug" reicht? Die Höhe wird sich ja nicht großartig ändern, müsste man Messen.
Frontblitzer hingegen müssten wieder extra aufgeführt werden, oder?

Vielen Dank für eure schnellen Antworten!

Fabpicard 19.12.2010 22:16

Also "normalerweise" sollte da was von "eine oder mehrere Rundumkennleuchten für blaues Blinklicht" drin stehn...

Die "Amtliche Abkürzung aus den Fahrzeugpapieren" kann ich dir jetzt auf Anhieb nicht nennen ;)

Kann aber bei bedarf mal beim nächsten Kunden abschreiben :D

MfG Fabsi

Doku112 20.12.2010 11:55

Liste der Anhänge anzeigen (Anzahl: 1)
Ich hab einfach mal den Fahrzeugschein abkopiert.

techniker 20.12.2010 12:01

Aus der Praxis weiß ich: Ja, müsste eingetragen sein - wird jedoch seltenst auch so gemacht.. ;)
(Die Autos die ich bisher ausgebaut habe, fahren alle nur als SoKFZ ohne zusätzlicher HiOrg-Ausrüstungs-Eintragung umher..)

Warum das so gehandhabt wird, konnte mir weder LRA, POL noch TÜV beantworten.. :schäm:
(und ja, auch die POL selber fährt ohne Eintragung herum..)

Doku112 20.12.2010 12:20

Ich hab da mal in einem Autohaus gefragt. Da hies es "Steht doch Feuerwehrfahrzeug drin" als ich erklärt habe worum es mir geht kam die Antwort "Na man muss doch niemanden noch extra erklären dass auf einem Feuerwehrfahrzeug ein Blaulicht gehört"... ;)

Dashmiser II 20.12.2010 17:15

Hallo !

Die Frage beantwortet sich eigentlich von selbst.
Laut Kfz-Schein hanedelt es sich um ein Sonderkraftfahrzeug " Feuerwehr ". Diese dürfen laut StvZO §52 Abs.3 mit entsprechendem Blaulicht ausgestattet sein, daher erfolgt keine spezifizierte Eintragung. Lediglich die Gesamthöhe müsste dann geändert werden, wenn es sich um ein fest montierte Anlage handelt.:D

Doku112 20.12.2010 20:16

Zitat:

Zitat von Dashmiser II (Beitrag 160255)
Hallo !

Die Frage beantwortet sich eigentlich von selbst.
Laut Kfz-Schein hanedelt es sich um ein Sonderkraftfahrzeug " Feuerwehr ". Diese dürfen laut StvZO §52 Abs.3 mit entsprechendem Blaulicht ausgestattet sein, daher erfolgt keine spezifizierte Eintragung. Lediglich die Gesamthöhe müsste dann geändert werden, wenn es sich um ein fest montierte Anlage handelt.:D

Okay, vielen Dank. Naja, ich war stuzig weil ich bei anderen Feuerwehr-Fahrzeugpapieren immer eine Eintragung gefunden hatte.

der_hendrik 21.12.2010 17:21

Der eine Prüfer machts so, der andere so. Die Leute beim Strassenverkehrsamt und beim Tüv sind auch nur Menschen.

Degster 21.12.2010 17:28

Der Eintrag "Sonderkfz Feuerwehr" reich aus, in der Zulassungsbescheinigung Teil I von dir steht aber nicht die neue Höhe drin, das ist der Standardtext für den Passat mit Dachreling, steht "ab Werk" so drin.
Halte doch einfach mal den Meterstab daneben...

Bei uns im OV ist das doppelt gemoppelt drin: So. KFZ und "Kennl. f. bl. Blinkl."<- hatte keinen Platz mehr. :D

Sebi 21.12.2010 17:40

Als ich noch bei einer großen Baufirma tätig war, hab ich mir auch mal die FZ-Scheine angeschaut als eine Ladung neue Sprinter kam. Selbst da stand nur irgendwas von Fahrzeug zum Straßenbau oder sowas drin. Die gelben Leuchten waren nicht explizit eingetragen. Kamen aber direkt von Mercedes.
Also selbst dort wird´s so gehandhabt...

Mischl 21.12.2010 21:25

Vielleicht kann ich als KFZ-ler ja helfen:
Grundsätzlich reicht die Eintragung So.KFZ, Feuerwehr aus,
damit eine Sondersignalanlage verbaut werden darf.
Wie schon angesprochen muss dann nur die Höhe geändert werden.
Dies Kann sowohl im Schein als auch im KFZ-Brief erfolgen,
entweder in beiden oder in einem, Hauptsache es steht irgendwo.
Ansonsten wäre mir nur bekannt, das im Brief stehen muss, das
das Fahrzeug eine Anlage hat.
Da dein Auto früher ein Privat-PKW vor der FW-Laufbahn war,
ist anzunehmen das von der Zulassungsstelle bis auf die Änderung
in So.Kfz. nichts weiter passiert ist, die sind alle relativ "schreibfaul".

Ich würde einfach das Auto so ausbauen wie du es vorhast und anschließend
messen und mit den Werten zum TÜV fahren und einen neuen Schein erstellen lassen.
Damit muss später nichts mehr nach/umgetragen werden wenn die Kiste wieder vom
Hof soll

GinTonic 21.12.2010 21:52

Zitat:

Zitat von Mischl (Beitrag 160537)
Damit muss später nichts mehr nach/umgetragen werden wenn die Kiste wieder vom
Hof soll

Richtig. Einfach machen (natürlich nach gültigen Richtlinien) dann mit roter Nummer zum Tüv. Fahren darfst du ja eh nicht.
Dann de Tüv-Prüfer alles zeigen, der nimmt das ab und macht alles fertig.
Und fertig.

Mehr brauchst du eigentlich nicht beachten.

Jango112 21.12.2010 22:18

Also, da der Fahrzeugschein (jetzt Zulassungsbescheinigung Teil I) eine "verkleinerte" Kopie des Fahrzeugbriefes (Zulassungsbescheinigung Teil II) ist, muss eine Veränderung in beiden Dokumenten eingetragen sein/werden. :idee:

planschkuh 21.12.2010 23:39

Da kommtn mir doch spontan ein paar Fragenin den Sinn:

Darf ich überhaupt als Privatmensch mit (gelihenen) roten Nummern fahren?

Bzw. wenn ich mir diese Überführungskennzeichen (3Tageszulassung) hole, darf ich dann fahren auch wenn eine SoSi verbaut ist?

Nicht das es dann einen Netten Herren in grün stört wenn du dann zum Tüv fährst.

Ich würde auf jedenfall die Anlage abdecken und die Sicherungen rausnehmen bevor ich zum Tüv fahren würde

Hat hierzu jemand eine Info ?

GinTonic 21.12.2010 23:47

In der Tat hab ich mir da noch nie Gedanken zu gemacht. Ich bin ja in unserem Betrieb angestellt, ich bin mit roter Nummer und ohne schon Fahrzeuge mit Sosi gefahren.

Solange man sie nicht öffentlich benutzt ist alles im grünen Bereich. Soweit ich weiß gelten auf Fahrten die nachweislich direkt zum TÜV gehen nochmal andere Regeln.

techniker 22.12.2010 00:00

Ich denke auch, dass mit roter 06er-Nummer und nachweislicher, direkter Fahrt zum/vom TÜV auch die Herren in grün nichts haben. :schäm:

Wie sieht es mit der roten 07er-Nummer aus? :kratz:


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