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Mal ne kurze Frage, es gibt ja von Hänsch die §53a zugelassenen Leuchten. Gilt das auch für die Hänsch-Magnetkennleuchte, auf der "DOPPELBLITZKENNLEUCHTE" ausgeschrieben steht? ist das der Vorgänger von der Typ16?
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Es muss eine 3fache Sinuswelle und dann "K" und eine Nummer draufstehen. (~~~Kxxxx) Dann ist es eine §53a-Leuchte.
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Naja, das hat doch jede geprüfte Haube drauf, oder?
§53a regelt doch nur gelbes Blinklicht zum Absichern im Stand. |
Richti!! Die Wellenlinie (~~~~) sagt nichts über die genaue Art der Zulassung aus - erst recht nicht, ob 53a.
Aber alle Leuchten vom Typ 06, 08 und 16 sind 53a geprüft. Die Typ 06 hatte für den breiten Markt unterschiedliche Handelsnamen wie einfach nur "Typ 06", "Effekta Multiblitz" oder so. |
Ganz genau: K 8507 ist die 53a-Zulassung für 06, 08 und 16.
Also wo die Nummer drauf steht, ist alles im Lot. |
Ich habe eine ABE bei meiner Effekta gehabt, da stand:
Unsere magnethaftenden gelben Blitzleuchten.....sind auch für den Privatbereich zugelassen.... Ich würde das so interpretieren, dass alles magnetische gelbe von Hänsch privat genutzt werden kann. Meine Movia-D habe ich auch im Auto und führe diesen Zettel mit. |
Muss man den so einen Nachweis dabei haben?
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Die Movia-D ist definitiv nicht 53a zugelassen!
Die Aussage bezieht sich nur auf die Effekta-Reihe! (Ob das irgend einen interessiert ist ne andere Frage, mich hat noch nie jemand auf die beiden Typ 16 und das Nano RWS angesprochen. Aber zugelassen ist die Movia-D definitiv NICHT) |
Zitat:
Mitführen muss man nix, aber wenn man die Allgemeine Bauartgenehmigung des KBA mitführt, dann erspart einen das weitere Rennerei, wenn die mal ein Polizist sehen will. |
Genau darum geht es.
Erst einmal ist die Anbringung einer Blitzleuchte eine Lichttechnische Veränderung am Fahrzeug, die kontrolliert werden darf (z.B. durch die Polizei). Kann man dann nachweisen, dass man berechtigt handelt, ist alles geklärt. Wenn man die Leuchte z.B. bei der Absicherung einer Unfallstelle auf der Autobahn benutzt, ist fast alles erlaubt. Notfalls als rechtfertigender Notstand. Aber so lange man keinen Unfug macht, ist das alles nur auf dem Papier. Ich fahre seit über 20 Jahren Auto, führe schon immer eine RKLE mit, anfangs normale Hella KLJ70, habe sie oft genutzt, wurde nie befragt. |
...wie sieht das denn mit der Hella Rotafix M aus? Ich habe mal wo gehört, dass die RKL auch für "jeden" und "jedes Fz" zugelassen sein soll...?
Ich denke aber mal, dass es sich um eine Fehlinformation handelt..., richtig? |
Würde ich aus sagen.
Der Hersteller muss sich um die Freigabe kümmern. Hänsch hat da eine Marktlücke entdeckt und geschlossen. Auch Privatleute sollten und wollten sich gut absichern können. Hella hat da meines Wissens noch nichts unternommen. |
Zitat:
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Zitat:
Wie gesagt wurden die Leuchten, geschweige denn die ABG, noch nie in Augenschein genommen. Wenn das ganze sinnvoll eingesetzt wird, fragt da kein Mensch nach. Nur der Tag X, wo man auf einen schlecht gelaunten Vollzugsbeamten trifft, kann jederzeit kommen. Zitat:
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Zitat:
Das wäre schön !!! http://img65.imageshack.us/img65/5324/cimg0029my1.jpg |
An meine RTK6 hatte ich auch gleich gedacht gehabt.
Die besagte "DOPPELBLITZKENNLEUCHTE" hat die oben genannte Prüfnummer, also ist alles ok. |
Zitat:
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Zitat:
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Bei der RTK5 würde ähnliches drauf stehen nur davon habe ich jetzt keine Haube zur Hand...
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Hat eigentlich einer von uns eine RTK-5?
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