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Rotafix eintragen lassen?
Sagt mal Jungs, kann man die Rotafix beim TüV für sein Fahrzeug eintragen lassen?
Die Comet hat mir in 12V ehrlich gesagt zu wenig Dampf, und die Rotafix wurde ja auch von Behörden genutzt, also warum sollte man sie nicht auch mit Eintragung nutzen dürfen? Die Rotaflex ist ja schliesslich auch sehr erfolgreich und diese beiden Argumente sollten doch eigentlich gut ankommen, oder irre ich? Ich weiss, dass eine Drehspiegelleuchte mehr Strom verbraucht als eine Comet, aber wenn mein Auto den Geist aufgibt, habe ich wahrscheinlich so oder so bald keinen Saft mehr auf der Batterie. Ausserdem liegts ja in meinem Ermessen, ob ich die Rotafix zur Pannenabsicherung im Stand benutze, oder nur den Warnblinker. So, nun postet fleissig! |
Magnetleuchten müssen grundsätzlich nicht eingetragen werden, da sie die Fahrzeughöhe nicht (dauerhaft) verändern. :idee:
Zur Pannenabsicherung bei Privatanwendern sind fast ausschließlich die effekta-Leuchten von Hänsch zugelassen. Und da sie auch nicht fest auf dem Fahrzeug angebracht sind, brauchst du sie nicht eintragen lassen. Außerdem haben sie eine ABE (~~~K XXXX) und sind somit eintragungsfrei. Dass "normale" Cometen und Drehspiegelleuchten für Privatanwender unzulässig sind ist hier im Forum mehrfach nachzulesen. Daher schreibe ich dazu nix! :motz: ;) |
Kann man da nicht irgendwie etwas dran machen? Ich hab letztens auf der Autobahn ein Fahrzeug gesehen von einer Autobahnmeisterei mit der Comet druff,... kann man sich auch gleich sparen.
Was meint ihr? Einfach mal beim TüV mit dem Ding vorbeifahren? Vll geht es ja doch irgendwie... |
Mehr schreibe ich zu diesem Thema nicht!
:popcorn: |
Zitat:
Kannst Du Dir schenken. Entweder Du läßt Dein Fahrzeug als Sonderfahrzeug irgend einer Art eintragen, welches Dich dann zum Führen von gelbem Blinklicht berechtigt, dann kannst Du alles fahren, was eine Zulassung in Deutschland hat. Wenn Du es rein Privat benutzen möchtest, dann bleiben Dir nur die Effekta Produkte, weil sich kein Hersteller außer Hänsch dafür einer Typprüfung und dem Genehmigungsverfahren für den Privatgebrauch durch das KBA unterzogen hat. Dritte und nicht ganz saubere Lösung wäre, Du nutzt die Leuchte nur im Unglücksfall oder zur Gefahrenabwehr und begründest Deine Ordnungswidrigkeit mit dem rechtfertigendem Notstand. Übrigens: Ich habe im Wechsel mal eine Movia-D in gelb oder eine KL7000M im Auto, beides nicht für Privat zugelassen. Ich habe mich für Variante 3 entschieden.:D |
Nun schreibe ichg doch noch was. :schäm:
Für Privatanwender ist neben der effekta-Reihe von Hänsch auch die WBL-1221 (von Kennern auch liebevoll "das Teelicht" genannt) nach § 53a Abs. 3 StVZO zugelassen! :D |
Ich hab das Gefühl, dass ich mich auch für Variante 3 entscheiden werde,...
Versicherungsschutz ist wenn ich nicht irre, erloschen, korrekt? |
Zitat:
Sag mir gar nichts. Was ist das? Hersteller? ---------- Zitat:
Magnetleuchten sind keine feste Veränderung am Fahrzeug. Ich dachte bisher nur, dass ich eine OWI begehe wegen "unerlaubter" Nutzung der Leuchte. Bei stehendem Fahrzeug, zur Absicherung an Unfall- und Gefahrenstellen, wer sagt da schon etwas. Den Polizist möchte ich sehen. Natürlich darf man keinen Mist machen - da hört der Spaß auf. Aber - das muss jeder für sich selbst entscheiden. |
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Zitat:
Warnt in eine Richtung, wie toll.....:kratz: |
Zitat:
Denke auch, dass das okay gehen sollte. |
Zitat:
Ist doch wie bei allem - der gute Wille zählt.....:D Bei blauer Leuchte würde das anders aussehen und während der Fahrt auch. Aber Gelblicht und nur im Gefahrenfall, wen ineterssiert denn das? |
Und jetzt kommt das Übliche:
Aber wehe es baut zufällig jemand hinter dir nen Unfall und sagt: "Ich bin von dem Blitzlicht geblendet wurden". Dann habt ihr nen Problem.. |
Zitat:
Hat es das in der Realität schon mal gegeben? Wer, außer uns, weiß denn, dass es da Unterschiede gibt? Ich kenne keinen (Eltern, Freunde usw.) die das wüßten. Für die ist Gelblicht eben Gelblicht. Und wenn ich die Movia auf dem Dach hatte wenn es kracht, wer kennt dann den Unterschied zur Comet Effekta, deren Genehmigung habe ich im Auto liegen. Und bei einem wirklichen Gefahrenfall, soll mir der Richter mal das größere Übel erklären. Keine oder schlechte Absicherung oder gute mit falscher Leuchte. Aber das ist typisch Deutsch. Das muss alles geregelt sein, so lange regeln, bis selbst Fachleute nicht mehr durchblicken. Sind wir doch mal ehrlich - wo ist der Unterschied. Die Effekta-Leuchten sind als Comet auf Fahrzeugen mit Zulassung unterwegs. Also ist offizielle und private Version doch das Gleiche. Heißt nur anders. Warum darf ich dann die gelbe RKLE von Hella nicht auch offiziell und privat nutzen? Rundumlicht ist Rundumlicht. So etwas nervt mich total an.....:tock: |
Zitat:
Als ich letztens einen Unfall auf der Autobahn hatte, hatte ich auch meine TYP40 und meine Comet-E eingeschaltet. Die Polizei fragte mich ob ich dafür auch eine Zulassung habe. Braucht man zwar nicht mit führen aber ich hatte die ABG im Handschuhfach dabei. Als ich dem die dann zeigen wollte sagte der "ist ok" Aber was ich gesagt hätte wenn ich eine Rotafix auf dem Dach hätte weis ich nicht. Dafür hat man nämlich keine Papiere! Dann muss man nur mal an den falschen Polizisten geraten und dann hast du erstmal Arbeit. Außerdem weis ich nicht was gegen die Comet-E spricht. Die macht optimales Licht. Nur es dreht halt nicht. Aber mal ehrlich. Was wird besser wahr genommen..? Drehspiegel oder Xenon ? Bei Drehspiegel denke ich auch immer nur an Baustelle... Zitat:
Die Comet-M darfst du nicht mit der Comet-E vergleichen. Die Comet-E ist nochmal etwas gedrosselt um nicht zu viel Strom zu ziehen, hat also eine andere Elektronik. Generell stimme ich aber deiner Aussage zu Rundumlicht ist Rundumlicht! |
Zitat:
Gruß Casi |
Aber mal bitte.... Angenommen man hat in der Abenddämmerung einen Unfall den man absichert!
Ganz ehrlich... Ob man nun von einer Effekta Comet geblendet wird oder einer Movia-D .... Ist in meinen Augen kein Unterschied |
Darf man die Comet E privat verwenden?
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Zitat:
Paradox: Als normale Kennleuchte ist sie nicht zugelassen! :tock: |
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