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86/82-1 18.12.2009 17:06

Hänsch "Signalmaster"
 
http://www.fg-haensch.de/pdf_files/P...nik%20nano.pdf

Kennt jemand das Produkt? Ich finde es gut dass Hänsch sowas jetzt auch macht!

Real Tazmedic 18.12.2009 18:03

Vor allem dass sie es in die Effekta-Serie genommen haben. Trotzdem frage ich mich, wie das mit der Zulassung funktionieren soll.

Weil "e1" ist nicht §53.... :kratz:

86/82-1 18.12.2009 18:07

Zitat:

Zitat von Real Tazmedic (Beitrag 86253)
Vor allem dass sie es in die Effekta-Serie genommen haben. Trotzdem frage ich mich, wie das mit der Zulassung funktionieren soll.

Weil "e1" ist nicht §53.... :kratz:

Ja also e1 ist irgendwie nicht so ganz das richtige... aber da das Lauflicht außen am Fahrzeug angebrcht werden soll bzw. in 99% der Fälle dauerhaft sichtbar ist muss der Tüv es ja abnehmen und dem reicht "e1" um es einzutragen.

Real Tazmedic 18.12.2009 18:21

Mir aber nicht. Ich will das Teil haben und brauche dafür §53.. :motz::D

86/82-1 18.12.2009 18:55

Zitat:

Zitat von Real Tazmedic (Beitrag 86258)
Mir aber nicht. Ich will das Teil haben und brauche dafür §53.. :motz::D

Achso sorry hab vergessen dass es Effekta ist und somit auch für Privatleute zugelassen sein sollte... Mh ich schicke mal eine Mail an Hänsch und frage mal nach denn ein E sollte schon drinn sein zumal ja die Sputnik keine Farbe haben die man von hinten sehen könnte wären der Fahrt.

Raser6000 18.12.2009 19:13

Frag dann gleich nach dem Preis.

UKR 18.12.2009 19:49

Zitat:

Zitat von 86/82-1 (Beitrag 86254)
aber da das Lauflicht außen am Fahrzeug angebrcht werden soll bzw. in 99% der Fälle dauerhaft sichtbar ist muss der Tüv es ja abnehmen und dem reicht "e1" um es einzutragen.

e1 ist aber EMV und das reicht für eine Eintragung nicht aus. Ferner kann ich mir nicht vorstellen, daß die Lauflichtfunktion im Rahmen der ABG zulässig ist. Ich schätze mal eher, es läuft wie bei den bisher zugelassenen Signalmastern:

Die einzelnen Leuchtkörper besitzen eine lichttechnische Zulassung und dürfen daher als "Blinkleuchte" bzw. "zusätzliche Warnleuchte" verbaut werden. Der Blinkbetrieb ist dann generell als Warnung zulässig - die Lauflichtfunktion hingegen bedarf einer Ausnahmegenehmigung.

Das Privatleute verkehrsführendes Licht zeigen dürfen, halte ich für fragwürdig. Insbesondere dahingehend, daß man bisher nicht einmal den BOS zugetraut hat, verantwortungsvoll mit diesen Einrichtungen umzugehen.

86/82-1 18.12.2009 20:05

Zitat:

Zitat von UKR (Beitrag 86266)
e1 ist aber EMV und das reicht für eine Eintragung nicht aus. Ferner kann ich mir nicht vorstellen, daß die Lauflichtfunktion im Rahmen der ABG zulässig ist. Ich schätze mal eher, es läuft wie bei den bisher zugelassenen Signalmastern:

Die einzelnen Leuchtkörper besitzen eine lichttechnische Zulassung und dürfen daher als "Blinkleuchte" bzw. "zusätzliche Warnleuchte" verbaut werden. Der Blinkbetrieb ist dann generell als Warnung zulässig - die Lauflichtfunktion hingegen bedarf einer Ausnahmegenehmigung.

Das Privatleute verkehrsführendes Licht zeigen dürfen, halte ich für fragwürdig. Insbesondere dahingehend, daß man bisher nicht einmal den BOS zugetraut hat, verantwortungsvoll mit diesen Einrichtungen umzugehen.

Der Tüv kann fast alles eintregen und EMV ist schonmal erforderlich damit klar ist dass das gerät das Fahrzeug nicht stört.
Was mit dem rest ist weiß ich nicht...

FedSigAerodynic 18.12.2009 20:06

Von denen habe ich auch mal ein Video gedreht.

http://www.youtube.com/watch?v=_H9wY4zXqPs

UKR 18.12.2009 20:08

Zitat:

Zitat von 86/82-1 (Beitrag 86269)
Der Tüv kann fast alles eintregen und EMV ist

Sicher, als Einzelabnahme. Dürfte aber in lichttechnischen Belangen etwas schwierig sein. ;)

Preislich lag das Ding wohl bei 1400 oder so

Blaulicht05 18.12.2009 22:44

Also das System selbst ist sehr gut! Allerdings nicht ganz günstig und auch nicht nach §35 für Privatfahrzeuge zugelassen. Das System ist eher für Feuerwehrfahrzeuge, etc. gedacht.

86/82-1 18.12.2009 23:21

Zitat:

Zitat von Blaulicht05 (Beitrag 86317)
Also das System selbst ist sehr gut! Allerdings nicht ganz günstig und auch nicht nach §35 für Privatfahrzeuge zugelassen. Das System ist eher für Feuerwehrfahrzeuge, etc. gedacht.

Die Frage ist dann aber wieso Hänsch es unter der Effekta Reihe verkauft die ja für privat PKW zugelassen ist.

UKR 18.12.2009 23:35

Dazu muß man wissen, daß die Effekta Produkte nicht ausschließlich für Privatanwender entwickelt werden, sondern insbesondere für Einsatzfahrzeuge. Die haben nämlich das Problem, daß es lt. StVZO keine gerichteten Leuchten (gelb) nach hinten gibt. Um denoch die rückwärtige Absicherung zu erhöhen, muß also ein zugelassenes Produkt her. Daher der Umweg über den §53a StVZO, als zusätzliche Warnleuchte.

Oldi69 18.12.2009 23:46

viel zu teuer! Bei Privat-PKWs lieber nen komplettes set von FS oder Code3 nehmen, der TÜV trägt alles ein sofern man bei der richtigen Werkstatt;))

Blaulicht05 19.12.2009 15:12

Zitat:

Zitat von UKR (Beitrag 86326)
Dazu muß man wissen, daß die Effekta Produkte nicht ausschließlich für Privatanwender entwickelt werden, sondern insbesondere für Einsatzfahrzeuge. Die haben nämlich das Problem, daß es lt. StVZO keine gerichteten Leuchten (gelb) nach hinten gibt. Um denoch die rückwärtige Absicherung zu erhöhen, muß also ein zugelassenes Produkt her. Daher der Umweg über den §53a StVZO, als zusätzliche Warnleuchte.


Ganz genau.
Die anderen Heckwarnanlagen von Hänsch sind auch EFFEKTA !
Wie UKR geschrieben hat, sind die EFFEKTA nicht nur für Privatfahrzeuge.

UKR 19.12.2009 15:20

Der Markt wäre ohnehin viel zu klein.

Blaulicht05 19.12.2009 15:21

Ja, wir können froh sein, dass die Sputnik nano in gelb eine Zulassung nach §53 haben.;)

UKR 19.12.2009 15:22

...und so einen günstigen Preis :schäm:

Blaulicht05 19.12.2009 15:23

Also ICH kann mich nicht beschweren. ;)

UKR 19.12.2009 15:24

Ich auch nicht, ich benutze Whelen. Jetzt aber genug mit OT.


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