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Alt 19.02.2010, 09:21   #12
86/82-1

gesperrter Benutzer!
 
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Naja also ich sehe die Sache mal so, bei der Polizei ist es eigentlich egal welche Farbe das Ding hat die dürfen sowieso ob mit oder ohne Blaulicht von ihren personenbezogenen Sonderrechten gebrauch machen. Aber als Präsensmerkmal natürlich gut.
Ich weiß nicht wofür die Leuchte sein soll doch wenn es Rettungsdienst, Notarzt Feuerwehr ect. sein soll stellt sich die Frage sowieos nicht wirklich da diese Fahreuge nur mit eingeschaltetr Kennleuchte von Sonderrechten gebrauch machen dürfen. Also ist der Feuerwehrkommandant oder Notarzt im Einsatz und parkt auf dem Gehweg, muss er die Kennleuchte sowieos an lassen ansonsten ist es ein Fahrzeug wie jedes andere und bekommt eine Strafe.
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