Ja, danke, dann werde ich das wohl einfach mal testen müssen
Kann man vielleicht sogar 2
ASG parallel schalten oder melden sich dann irgendwelche Überstromschutzeinrichtungen?
Mir geht es darum:
Die 2
ASG mit EINSATZ/LEITUNG funktionieren jetzt ja.
Da das Fahrzeug regelmäßig entweder zum führen von geschlossenen Verbänden oder als Schlussfahrzeug der Selbigen genutzt wird, steht jetzt min. 1
ASG mit ACHTUNG/KOLONNE zur Debatte.
Ist das rechtlich überhaupt zulässig oder eher grenzwertig?
Da wäre, wenn überhaupt, sicherlich ein weißer deckel sinnvoll, oder?
Gruß,
Philipp