Thema
:
Typ 43 LED nachrüsten
Einzelnen Beitrag anzeigen
03.03.2010, 17:02
#
6
Blaulicht05
Gold-Mitglied
hat dieses Thema eröffnet
Registriert seit: 17.12.2006
Beiträge: 6.607
Folgende Antwort kam heute per Mail vom TÜV Nord.
An Ihrer Stelle würde ich mich zuerst mit dem örtlichen Stassenverkehrsamt zwecks Erteilungsmöglichkeit einer Ausnahmegenehmigung in Verbindung setzen.
Während bauartgenehmigte Frontblitzleuchten laut Par.52(3) STVZO für entsprechende Fahrzeuge zulässig sind, werden für Heckblitzleuchten oft keine Ausnahmegenehmigung erteilt, weil auch transportable gelbe Warnleuchten diese Funktion erfüllen können.
Blaulicht05
Öffentliches Profil ansehen
Mehr Beiträge von Blaulicht05 finden