Eigentlich darf man (außer die Polizei) am KFZ generell keine Infogeber betreiben, zumindest nicht ohne Ausnahmegenehmigung.
Da sich die Dinger aber in der Praxis bewährt haben sieht man das bei den zuständigen Stellen auch nicht ganz so eng.
Und weil ich mit dem LI ggf. auch Blinkmuster zeigen will, sollte er schon gelb sein. Zudem hat die rote Schrift eben immer etwas von
ASG und diese Verwechslung will ich ebenfalls vermeiden.