Das gilt für zusätzliche gerichtete Warnleuchten (blau), mit nur einer Abstrahlrichtung.
Frontblitzer (mit Typengenehmigung) sind ohne Probleme bei Einsatzfahrzeugen nachzurüsten, wenn Einbaubedingungen eingehalten werden.
Heckblitzer nur mit Ausnahmegenehmigung, die es bei der zuständigen Kfz-Behörde gibt. Einbaubedingungen sind natürlich auch dort einzuhalten.
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