Wollte ich auch gerade schreiben...
Bei alten Fahrzeugen mit bestehendem Kuhfänger gilt der Bestandsschutz, also wer es legal dran hatte, darf es auch weiterhin legal angebaut behalten. Lediglich bei neu zugelassenen Fahrzeugen sind die neuen Regelungen zu beachten; dies gilt also auch, wenn ich ein altes Fahrzeug neu zulasse und da so einen "Kuhfänger" (aus welchen Gründen auch immer) montieren möchte.
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