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Alt 14.07.2010, 09:48   #16
FHD Bbg 21/10

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Name: Johannes
Registriert seit: 27.06.2010
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JUHU - JUHU

Heute ist meine Ausnahmegenehmigung nach §70 StVZO gekommen!
Mein Oldi darf jetzt offiziell sein Blaulicht und seine "Musikanlage" behalten!!!!!!


Zwar ist das ganze mit ein paar Auflagen verbunden:
  1. Während der Fahrt muss das Blaulicht abgedeckt sein
  2. Das Horn muss während der fahrt gegen "unbeabsichtigtes" betätigen gesichter sein
  3. Erlaubte fahrten fahrten in Zusammenhang mit Oldtimerveranstalltungen und Probe- und Prüffahrten nach §16 FZV
Man ich freue mich tierisch!
Jetzt brauche ich nur noch die blaue Haube von Pecco und dann kann es zum TÜV gehen!

JUHU - JUHU - JUHU






Grüße aus dem schönen Frankenland,
Johannes
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