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Keine Sammlung aber hoffentlich trotzdem von Interesse
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14.07.2010, 09:48
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FHD Bbg 21/10
Forum-Mitglied
hat dieses Thema eröffnet
Name: Johannes
Registriert seit: 27.06.2010
Ort: Oberfranken (Bayern)
Beiträge: 22
JUHU - JUHU
Heute ist meine Ausnahmegenehmigung nach §70 StVZO gekommen!
Mein Oldi darf jetzt offiziell sein Blaulicht und seine "Musikanlage" behalten!!!!!!
Zwar ist das ganze mit ein paar Auflagen verbunden:
Während der Fahrt muss das Blaulicht abgedeckt sein
Das Horn muss während der fahrt gegen "unbeabsichtigtes" betätigen gesichter sein
Erlaubte fahrten fahrten in Zusammenhang mit Oldtimerveranstalltungen und Probe- und Prüffahrten nach §16 FZV
Man ich freue mich tierisch!
Jetzt brauche ich nur noch die blaue Haube von Pecco und dann kann es zum TÜV gehen!
JUHU - JUHU - JUHU
Grüße aus dem schönen Frankenland,
Johannes
FHD Bbg 21/10
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