Zitat:
Zitat von GinTonic
Richtig: Keins! Für den Betrieb als Frontblitzer ist eine Ausnahmegenehmigung nötig und wenn man die hat kann man die fast blitzen lassen wie man möchte.
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Fast: Genau das mit dem Blitzmuster, sowie Einbauort usw. sollten Eigentlich in der Ausnahmegenehmigung stehen
MfG Fabsi