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Alt 24.11.2010, 21:47   #12
Fabpicard

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Name: Fabian
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Zitat von GinTonic Beitrag anzeigen
Richtig: Keins! Für den Betrieb als Frontblitzer ist eine Ausnahmegenehmigung nötig und wenn man die hat kann man die fast blitzen lassen wie man möchte.
Fast: Genau das mit dem Blitzmuster, sowie Einbauort usw. sollten Eigentlich in der Ausnahmegenehmigung stehen

MfG Fabsi
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