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21.12.2010, 22:18
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Jango112
Moderator
Name: Jan
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Also, da der Fahrzeugschein (jetzt Zulassungsbescheinigung Teil I) eine "verkleinerte" Kopie des Fahrzeugbriefes (Zulassungsbescheinigung Teil II) ist, muss eine Veränderung in beiden Dokumenten eingetragen sein/werden.
"Das Problem bei Zitaten aus dem Internet ist, dass man nie weiß, ob sie auch echt sind."
Galileo Galilei (1638)
Moderator schreibt orange.
Jango112
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