Ich denke mal, dass es alles nicht erlaubt, aber von den Behörden geduldet wird.
Sieht man doch auch bei den
NEF mit Weitwarnblitz. Bei uns fährt das
NEF dauerhaft mit eingeschaltetem K-FS3, wenn die
LED-Hauptkennleuchten im TOPas eingeschaltet sind.
Egal ob auf Landstraßen oder in der Stadt. Die Polizei hält doch kein
NEF an und regt sich darüber auf. Die meisten Polizisten wissen zudem eh nicht, dass die Powerfrontblitzer nicht zulässig innerhalb geschlossener Ortschaften sind. Und die verdeckten Polizeifahrzeuge haben die Typ 43
LED in der Frontscheibe die noch weniger zugelassen ist...
Also das ist in Deutschland hier mit den Zulassungen alles so eine Sache. Ich würde sagen, dass es in den nächsten Jahren eine Änderung in der StVZO geben wird, weil die neuen Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge immer mehr Blaulicht bekommen an den Seiten, am Heck usw. Und welches neue
NEF oder welcher neuer FuStrW bekommt heut zu Tage keine Hecklitzer in die Heckklappe?
Ein Unding, dass diese Leuchten immer noch eine Aufwändige Ausnahmegenehmigung benötigen. Dass über 50% der Fahrzeuge mit Heckblitzleuchten diese Zulassung nicht haben ist wiederum eine andere Sache...
Genauso mit den hinterleuchteten Transparenten. Ist momentan nicht zulässig wenn da Feuerwehr, Funkrufname oder Ähnliches drauf steht. Schwachsinnig, denn es ist sehr schön, wenn man nachts an der Einsatzstelle ist und den Funkrufnamen des Fahrzeugs gleich erkennt weil er hinterleuchtet ist.
Hoffen wir man, dass sich da zulassungstechnisch einiges in der nächsten Zeit veränder wird!