Zitat:
	
	
		
			
				
					Zitat von  Commander
					 
				 
				Die Notarzt-Leuchten fallen genau wie beleuchtete Transparente mit "Rettungswagen" usw. unter § 52 StVZO: 
 
Die Farbe ist nach meiner Auslegung eher irrelevant. Viel interessanter ist, warum die  ASG-GL mit "Notarzt" blinken. Da sehe ich ein viel größeres Problem.  
			
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Wir dürfen keine Leuchttransparente mit "Rettungsdienst" mehr führen.
Deshalb hat unsere aktuelle Fahrzeuggeneration diese nicht mehr.
Wir haben jetzt auf dem Dachspoiler und auf der Motorhaube Schriftzüge aus Folie, einmal Normalschrift und einmal Spiegelschrift.
Unsere Ausbaufirma hat uns damals gesagt, dass das nicht mehr zulassungsfähig sei.