Zitat:
Zitat von Panther8x8
Ich will Dir nicht widersprechen, aber diese Vorschrift kenne ich nicht. Wo steht denn das? Würde mich interessieren, da wir das dann falsch gemacht haben. Ich hatte gelernt, dass das Horn bei der eigentlichen Inanspruchnahme von Sonder- u. Wegerechten eingeschalten werden muss (Begegnungsverkehr, Kreuzungsverkehr, innerörtlichen Verkehr, etc.). Gerade bei Durchfahrten von Wohngebieten ohne umfließenden Verkehr, haben wir sogar versucht, möglichst auf Horn zu verzichten.
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Steht alles im §38 StVO.
Rein von der Theorie muss du bei Einsatzübernahme Blaulicht UND
Klangfolge einschalten und erst beim Eintreffen an der Einsatzstelle wieder ausschalten. Wie es in der Realität aussieht ist ja bekannt...