Zitat:
Zitat von lsv
TA1 und TA2 bezieht sich auf ECE R65 Klasse 1, und ECE R65 Klasse II
Klasse II: Doppelte Lichtintensität wie Klasse I, und Tag/Nachtschaltung.
Klasse II ist nur in NL erforderlich im Moment für Neulzulassungen und i nur bei Blau Pflicht.Für Deutschland gillt immer noch die ECE R65TB 1 für Blau und ECE R65 TB1 für Gelblicht.
Das umschalten von blau auf Gelb wurde speziell für den NL Markt entwickelt. Allerdings habe ich auch schon gehört dass die Schweiz es auch gerne haben möchte.
|
Die Lampe hat die TB2 Zulassung, ist das nicht ausreichend?
Zitat:
Zitat von UKR
Entgegen meiner bisherigen Kenntnis ist es wohl definitiv möglich, eine Kennleuchte sowohl in gelb als auch in blau zuzulassen - so wie es hier geschehen ist.
Allerdings bedarf es zum Betrieb der Leuchten im Anwendungsbereich der StVZO womöglich einer Ausnahmegenehmigung bzw. einer länderspezifischen Regelung, da hier die gelbe Kennleuchte stets "mitgeliefert" wird. Entsprechend wären berechtigte Blaulicht-Fahrzeuge mit einer gelben Kennleuchte ausgerüstet, mit der sie frei nach StVZO garnicht ausgerüstet sein dürfen. Ist natürlich alles Theorie und wenig praxisrelevant.
Ach ja: Schöne Leuchte. Der Schalter hätte aber bei dem Preis wirklich etwas besser auf das Produkt zugeschnitten sein können.
|
Damit könnte man aber alle Fahrzeuge, die bisher gelbe und blaue (oder anders herum)
RKLS mit einem System ausrüsten, z.B. Feuerwehrkräne, WLFs, Autobahnmeistereien....
Vielleicht kann man dann in naher Zukunft mit anderen Sonderrechtsfahrzeugen auch an der Einsatzstelle zusätzlich mit Gelb absichern.