Ich bezweifele das mal ganz ganz stark
Der Balken müsste eingetragen werden.
Ob der nun auf dem Dach sein darf wenn er nicht angeschlossen ist, kann ich so nichts rechtlich sagen. Aber selbst dann wäre es eine Änderung der Fahrzeughöhe und müsste eingetragen werden
Ausserdem darfst nur Leuchten benutzen die nach § 53a Abs.3 StVZO zugelassen sind. Und selbst diese dürfen nur im Stand mit eingeschalteter Warnblinkanlage genutzt werde.
Das sind z.B. die
Effekta von Hänsch
Guck dich mal ein bisschen mit der SuFu um dazu gibt es schon x Beiträge hier im Forum.
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Edit: Grandios Peter
Ich sag nur gelbe Kisten statt blaue Eimer ....