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Alt 31.08.2011, 20:47   #3
Homer Simpson

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Name: Florian
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Ich bezweifele das mal ganz ganz stark

Der Balken müsste eingetragen werden.
Ob der nun auf dem Dach sein darf wenn er nicht angeschlossen ist, kann ich so nichts rechtlich sagen. Aber selbst dann wäre es eine Änderung der Fahrzeughöhe und müsste eingetragen werden

Ausserdem darfst nur Leuchten benutzen die nach § 53a Abs.3 StVZO zugelassen sind. Und selbst diese dürfen nur im Stand mit eingeschalteter Warnblinkanlage genutzt werde.
Das sind z.B. die Effekta von Hänsch

Guck dich mal ein bisschen mit der SuFu um dazu gibt es schon x Beiträge hier im Forum.

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Edit: Grandios Peter

Ich sag nur gelbe Kisten statt blaue Eimer ....




Gehen sie weiter, weiter! Hier gibt's nichts zu sehen. Nur ein kleiner Unfall. Was? Tja, was soll ich machen? Der Typ nennt das Posting.

Geändert von Homer Simpson (31.08.2011 um 20:52 Uhr).
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