Zitat:
Zitat von big daddy
Schreib es doch einfach, warum soll Dir jemanden den Kopf zerreißen 
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Weil es hier einige Leute gibt, die einen an den Hals gehen. Aber ich schreib es einfach mal:
Mir wurde gesagt, das Leuchten die dem §52 entsprechen, automatisch den §53a abdecken. Einzigste vorraussetzung ist, das sie nach dem §53a eingesetzt werden. Also als Absicherung in Verbindung mit Warnblinklicht, keine Karosserie umbauten. Heisst also das als beispiel eine
OWS mit Dachträgern am Fahrzeug darf, da sie nach $52 zugelassen und abnehmbar ist.
Das ist mein jetziger Kenntnisstand. Aber mal ehrlich vor knapp einen Jahr konnte man lesen das Leute Rotafix, TriOp und Movias im Auto haben, da wurde nix gesagt. Und heute? Heute wird man gleich bis auf die Knochen abgenagt...
MfG Flo(h)